Glücksspiel ist Sache der Länder. Über einen einheitlichen Glücksspielstaatsvertrag konnten sich die Länderregierungen seit nun mehr als zehn Jahren nicht einigen. Die Spielhallengesetze der einzelnen Länder weichen bei den Restriktionen für die Betreiber erheblich voneinander ab. Viele dieser Restriktionen bieten Spielraum für Klagen, weil sie verfassungswidrig sind. Zudem sind die Kontrollen der Ordnungsämter aufgrund von fehlendem Personal lax. Es herrscht Chaos bei der Umsetzung der Spielhallengesetze.
Berlin greift hart durch, Baden-Württemberg so gut wie gar nicht
Von den ehemals 584 Berliner Spielhallen mussten bis Ende 2017 schon mehr als 100 schließen. Bis auf 250 soll die Anzahl der Glücksspielstätten zurückgehen. Einer der Initiatoren des strengen Berliner Spielhallengesetzes ist der SPD-Politiker Daniel Buchholz. Das strengste Spielhallengesetz Deutschlands umfasst unter anderem folgende Punkte:
- nur noch eine Spielhalle pro Gebäude
- Mindestabstand von 500 Metern zur nächsten Halle
- Mindestabstand zu Schulen 200 Meter
- Bußgelder bei Verstößen von 50.000 auf 500.000 Euro erhöht
- verpflichtende Teilnahme für alle Spielhallen am landesweiten Sperrsystem
- Verbot von Automaten zur Bargeldabhebung in Spielhallen
Den Spielhallen in Stuttgart und im übrigen Ländle geht es dagegen kaum an den Kragen. Nur vereinzelt mussten seit 2017 in Baden-Württemberg Spielhallen schließen. Gründe sind die Klagen vieler Betreiber. Mehrere hundert Verfahren sind aktuell im Bundesland anhängig. Deutschlandweit sind es sogar etwa 3000. Laut Gesetz müssten allein in Stuttgart etwa 90 der 100 Spielhallen in Stuttgart die Betriebserlaubnis entzogen werden.
Die Kommunen sind überfordert und fürchten zudem um finanzielle Verluste in ihren Haushalten. Spielhallenbetreiber zahlen durch Vergnügungssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer sowie die Lohnsteuer der Angestellten jährlich immerhin Millionen Euro in die Haushaltskasse der Kommunen.
Hessen kippt Mindestabstandsregelung
In Hessen wiederum sind Mindestabstandsforderungen zwischen Spielhallen nun auch laut Richterspruch nicht mehr zulässig. Im Gegensatz zu Berlin beträgt der in Hessen geforderte Mindestabstand nur 300 Meter. Aber auch diese sind nach einem unanfechtbaren Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Kassel nicht zulässig. Dies gilt allerdings nur bei Betreibern unterschiedlicher Unternehmen.
Im dem Urteil zugrunde liegenden Verfahren klagte ein Spielhallenbetreiber aus Wiesbaden gegen die Schließung zweier von ihm betriebenen Spielhallen. Als Begründung nannte die Stadt den Betrieb einer Spielstätte eines anderen Unternehmens, die nur 150 Meter entfernt läge, was dem Mindestabstand von 300 Metern widerspräche. Auswahlkriterien wie die Qualität der Betriebsführung, der Abstand zu Jugendeinrichtungen und das Umfeld des Spielhallenortes sprächen für den Konkurrenzanbieter.
Der VGH Hessen bewertete jedoch die Bestimmungen als nicht verfassungsrechtlich bezüglich der Anforderungen an ein Auswahlverfahren. Deshalb dürfen diese Auswahlkriterien in Hessen nicht zur Anwendung kommen.
Schließung von Spielhallen per Losentscheid in Niedersachsen
Die Landesregierung in Niedersachsen machte sich erst gar nicht die Arbeit, Auswahlkriterien zu erstellen, wenn zwei unterschiedliche Unternehmen innerhalb des geforderten Mindestabstands von 100 Metern Spielstätten betreiben. Hier wollte man einfach per Los entscheiden, welche Spielhalle geschlossen werden muss.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Schließung von Spielhallen per Losentscheid untersagt und für die Auswahl zwischen konkurrierenden Betreibern sogar ein Gesetz gefordert.
Automatenwirtschaft fordert Vereinfachung auf 5 Regeln
Die Automatenwirtschaft hat sich als Vertreter des stationären gewerblichen Geldspiels auch zu Wort gemeldet. Sie fordert ein Ende des Chaos durch bundesweit einheitliche Regelungen sowie die gesetzliche Verankerung einheitlicher Systeme zur Zugangskontrolle. Demnach sollen lediglich die folgenden fünf Regeln für Spielhallenbetreiber gelten:
- Zutritt erst ab 18 Jahren
- Verbot des Ausschanks von Alkohol
- Geschultes Personal
- Spielerschutz muss gegeben sein
- gesetzliche Verankerung von Zertifizierungen zur Qualität der Spielgeräte
Aktuell läuft eine Kampagne der Automatenwirtschaft, für die der Fußballspieler Bastian Schweinsteiger als Testimonial gewonnen werden konnte.
Fazit – Bereitet dem Chaos ein Ende
Glücksspiel in Deutschland ist seit Jahren voll von Widersprüchen, Fehlanreizen und Gesetzeslücken. Während Spielautomaten in Spielhallen verteufelt werden, werden staatliche Glücksspiele wie Lotto fleißig beworben. Es wird Zeit, zu bemerken, dass alle politischen Maßnahmen bisher in die falsche Richtung gesteuert haben. Gefragt ist eine neue Regulierung der gesamten Branche, die für alle Bundesländer Gültigkeit besitzt, Glücksspielbetreiber zufrieden stellt und mit EU-Recht vereinbar ist. Ob und wann es zu einer für beide Seiten vernünftigen Regel kommt, steht aber in den Sternen.