Die totale Kapi­tu­lation des Rechts­staates: Behörden igno­rierten Hin­weise auf Kriegsverbrecher

Auf dem Höhe­punkt des Flücht­lings­zuzugs (2015/2016), gab es 3.800 Hin­weise auf mög­liche Kriegs­ver­brecher unter den Asyl­su­chenden. Es kam jedoch nur zu 28 Ermitt­lungen. “Die große Zahl der Hin­weise hat es nicht zuge­lassen, allen zum Bei­spiel durch poli­zei­liche Ver­neh­mungen unmit­telbar nach­zu­gehen”, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.
Während des starken Flücht­lings­zuzugs sind in Deutschland Tau­sende Hin­weise auf mög­liche Kriegs­ver­brecher unter den Asyl­su­chenden unbe­ar­beitet lie­gen­ge­blieben. Das geht aus der Antwort des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­riums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Danach gab das Bun­desamt für Migration und Flücht­linge (BAMF) von 2014 bis Anfang 2019 rund 5.000 Hin­weise auf “Straf­taten nach dem Völ­ker­recht” an das Bun­des­kri­mi­nalamt und den Gene­ral­bun­des­anwalt weiter. Von anderen Stellen seien 2000 Hin­weise gekommen. Doch nur in 129 Fällen seien Ermitt­lungen auf­ge­nommen worden. “Die große Zahl der Hin­weise hat es nicht zuge­lassen, allen zum Bei­spiel durch poli­zei­liche Ver­neh­mungen unmit­telbar nach­zu­gehen”, sagte ein Sprecher des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­riums zu “Bild”.
“Kriegs­ver­brecher dürfen in Deutschland keinen Schutz bekommen”, sagte FDP-Innen­ex­pertin Linda Teu­teberg. “Ich habe Zweifel, ob die Bun­des­re­gierung das in den letzten Jahren immer mit der gebo­tenen Ernst­haf­tigkeit ver­folgt hat.”

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Unter­su­chungs­aus­schuss wäre jetzt notwendig
Angela Merkel ließ Mil­lionen Flücht­linge ins Land, mit der Begründung „Wir schaffen das“. Dass das nicht stimmte, hat sich inzwi­schen vielfach erwiesen. So sind bei­spiels­weise die deut­schen Ver­wal­tungs­ge­richte wegen Hun­dert­tau­sender Klagen in Asyl­an­ge­le­gen­heiten für ihre normale Arbeit kaum noch hand­lungs­fähig. Abschie­bungen werden – trotz anders­lau­tender Ver­sprechen von Merkel – kaum durch­ge­führt und Abge­schobene kommen vielfach danach einfach zurück.
Doch das aktuelle Bei­spiel der unbe­ar­bei­teten Hin­weise auf Kriegs­ver­brecher zeigt schlag­licht­artig das Ver­sagen des Rechts­staates: Was würde man denn sagen, wenn es mehrere Tausend Hin­weise auf andere schwere Delikte gäbe – Mord, Tot­schlag, Ver­ge­wal­tigung – und die Behörden gingen diesen Hin­weisen einfach nicht nach. Begründung: „Es sind zu viele.“
Vor den Wahlen for­derte die FDP einen Unter­su­chungs­aus­schuss zu den Ereig­nissen der Jahres 2015/2016. Spä­testens der Skandal um Hin­weise auf Kriegs­ver­brecher, denen man nicht nach­ge­gangen ist, wäre Anlass, diesen Unter­su­chungs­aus­schuss jetzt zu bean­tragen. Dabei wäre eine der zen­tralen Fragen:
War die Bun­des­kanz­lerin Angela Merkel zu dem Zeit­punkt, als sie ihre „Wir schaffen das“-Behauptung öffentlich wie­der­holte, darüber infor­miert, dass mangels aus­rei­chender Kapa­zi­täten in den Jahren 2015/2016 etwa 99 Prozent der Hin­weise auf Kriegs­ver­brecher unter Asyl­su­chenden unbe­ar­beitet liegen blieben? Und die Bürger müssen sich fragen, wie viele uner­kannte, gefähr­liche Kriegs­ver­brecher nun in Deutschland sind und welche Gefahren diese für die innere Sicherheit bedeuten.
 

Dr. Rainer Zitelmann für TheEuropean.de