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Miet­wucher: SPD-Barley greift zum Abschied tief in den sozia­lis­ti­schen Giftschrank

Die Wohnung in Berlin ist gekündigt, die in Brüssel bereits ange­mietet. Frau Barley wird am Sonntag, den 26. Mai, ihr Amt als Jus­tiz­mi­nis­terin auf­geben. Mit dem Gang nach Brüssel sichert sich Barley ihre per­sön­liche Zukunft, aber nicht, ohne vorher der GroKo noch ein tief­rotes Ei ins Nest zu legen.

Was Frau Barley als Geset­zes­vorlage ein­bringt, erinnert an die dun­kelsten Zeiten von Denun­ziation und Block­warten. Ver­brämt als Mie­ter­schutz ser­viert sie Ein­griffe in Eigen­tums­rechte, gepaart mit einer wei­teren Stufe, hoheit­liche Auf­gaben an private Insti­tu­tionen abzu­geben. Die “Ber­liner Zeitung” berichtet: “Im Kampf gegen über­höhte Mieten will Jus­tiz­mi­nis­terin Katarina Barley (SPD) neue Wege gehen. Ver­mietern soll es künftig in Berlin und im übrigen Bun­des­gebiet ver­boten werden, für Woh­nungen mit über­höhten Miet­preisen zu werben. Sollten sich die Anbieter nicht daran halten, dürfen Mit­be­werber oder Ver­brau­cher­schutz­or­ga­ni­sa­tionen dagegen vor­gehen.” Damit eröffnet Barley Abmahn­ver­einen neue Pfründe und stellt das Recht auf den Kopf.

Der Miet­vertrag ist allein eine Sache zwi­schen Ver­mieter und Mieter

Groß­spurig ver­kündet sie: „Wir werden Miet­wucher einen Riegel vor­schieben. Wenn Ver­mieter über­teuerte Woh­nungen inse­rieren, sollen sie künftig von Mie­ter­ver­einen abge­mahnt werden können. Damit stärken wir die­je­nigen, die sich schon jetzt täglich für Mie­ter­rechte ein­setzen.“ Erstmals liegt es dann nicht mehr nur an den Mietern, gegen über­höhte Mieten vor­zu­gehen. „Mit den Mie­ter­ver­einen und den Ver­brau­cher­zen­tralen stehen den Mietern künftig starke Ver­bündete im Kampf gegen Miet­wucher zur Seite“. Man sollte genauer betrachten, wie sich Barley die Welt vorstellt.

Wenn ein Miet­vertrag abge­schlossen wird, ist das eine Sache, die sich nur zwi­schen Mieter und Ver­mieter abspielt. Kein Außen­ste­hender kann beur­teilen, warum der Miet­vertrag so und nicht anders abge­schlossen worden ist. Das ist auch dann Pri­vat­sache, wenn wegen all­ge­meinen Mangels ein sehr hoher Mietzins ver­einbart wurde. Sollte aber Barleys Vor­stellung Rea­lität werden, dann kann prak­tisch jeder Außen­ste­hende, den es gar nichts angeht, der kein Mandat vom Mieter dafür hat, den Ver­mieter abmahnen. Und zwar auch dann, wenn es der Mieter gar nicht will.

Natur­gemäß applau­dieren die Mie­ter­vereine. Der Ber­liner Mie­ter­verein (BMV) begrüßt die geplante Regelung. „Wir werden Ver­mieter bei offen­kun­digen Über­schrei­tungen abmahnen“, sagt BMV-Geschäfts­führer Reiner Wild. Die Mie­ter­or­ga­ni­sa­tionen könnten dabei viel zu tun bekommen. Denn das Jus­tiz­mi­nis­terium plant, das Verbot der Miet­preis­über­höhung wieder zu einem pra­xis­taug­lichen Instrument aus­zu­ge­stalten. Der soge­nannte Wucher­pa­ragraf im Wirt­schafts­straf­gesetz soll zu diesem Zweck ins Zivil­recht über­führt werden. Als unan­ge­messen hoch sollen danach For­de­rungen der Ver­mieter gelten, die in einem Gebiet mit einem geringen Angebot an ver­gleich­baren Woh­nungen das orts­üb­liche Entgelt um mehr als 20 Prozent über­schreiten. Erfasst werden dabei auch Neben­leis­tungen, um zu ver­hindern, dass zwar die Miete ange­messen hoch ist, aber dafür über­teuerte Beträge bei­spiels­weise für Möbel oder Inter­net­nutzung ver­langt werden. Des­wegen ist im Refe­ren­ten­entwurf für das neue Gesetz vom “orts­üb­lichen Entgelt” die Rede, nicht von der orts­üb­lichen Miete, kann man in der “Ber­liner Zeitung” lesen.

Dreister Ein­griff in Persönlichkeitsrechte

Abge­sehen davon, dass die “orts­üb­lichen Ent­gelte” in ihrer Fest­legung zwei­felhaft sind, schon gerichtlich dagegen vor­ge­gangen wird, erlaubt dieser Entwurf explizit 20 Prozent drüber zu gehen. Als Mathe­ma­tiker weiß man, dass sich so der Miet­spiegel kon­ti­nu­ierlich nach oben ver­schieben wird. Miet­preis­bremse? Fehl­an­zeige. Die wei­teren Aus­füh­rungen machen den Entwurf nicht besser. Zukünftig soll es für einen Verstoß nicht mehr darauf ankommen, ob der Ver­mieter eine indi­vi­duelle Zwangs­si­tuation des Mieters aus­nutzt, wie bisher. Maß­geblich soll allein sein, ob das “orts­üb­liche Entgelt” um mehr als 20 Prozent über­schritten wird. Das ist ein dreister Ein­griff in Per­sön­lich­keits­rechte und wahr­scheinlich grundgesetzwidrig.

Frau Barley hat aber auch ein Herz für Kapi­tal­an­leger, die in Wohnraum inves­tieren. Es gibt nämlich Aus­nahmen: “Aus­ge­nommen sind Neu­bau­woh­nungen. Der Ver­mieter soll aber künftig eine höhere Miete ver­langen dürfen, wenn dies zur Kos­ten­de­ckung, etwa bei Inves­ti­tionen in die Wohnung, nötig ist. Die äußerste Grenze liegt da, wo die Miete in einem auf­fäl­ligen Miss­ver­hältnis zur Leistung des Ver­mieters steht – wenn die Miete die orts­üb­liche Miete um mehr als 50 Prozent über­schreitet.” Wem wird das nutzen, sollte man fragen. Wer hat heut­zutage schon so viel Geld, dass er Wohnraum zum Zwecke der Ver­mietung über­haupt bauen kann? Große Kapi­tal­ge­sell­schaften können das und die dürfen dann für ihre Neu­bauten Mieten kas­sieren, die 50 Prozent über dem Miet­spiegel liegen. Das aber wird den Miet­spiegel als solchen schon wieder in die Höhe treiben. Ebenso halb­scharig ist die For­mu­lierung “Kos­ten­de­ckung”. Gehören da auch Finan­zie­rungs­kosten dazu, wenn zu knapp hundert Prozent finan­ziert wird?

In SPD-regierten Städten ist die Woh­nungsnot am größten

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Frau Barley wird als Spit­zen­kan­di­datin der Partei nach Brüssel ziehen, die ein großes S im Par­tei­nahmen hat. Auf­fallend ist, dass vor allem in Städten, die SPD-regiert sind, die Woh­nungsnot am größten und die Mieten am höchsten sind. Betrachtet man dazu die “Qua­lität” dieses jüngsten Vor­stoßes der Noch-Jus­tiz­mi­nis­terin, muss man sich darüber nicht wundern. Dieser wird genauso wenig Wohnraum schaffen wie die feuchten Ent­eig­nungs­träume des Jusos Kühnert. Aber immerhin hat man ja gerade eine deut­liche Erhöhung des Wohn­gelds für Bedürftige durch­ge­setzt. Dazu ist aller­dings die ent­schei­dende Frage auch nicht gestellt worden: Wem nutzt das?

Markt­wirt­schaft heißt: Wenn Mieten so hoch ange­setzt werden, dass man sie sich nicht mehr leisten kann, können diese Woh­nungen eben nicht ver­mietet werden. Abge­sehen davon, dass auch Miet­woh­nungen heut­zutage mehr Spe­ku­la­ti­ons­ob­jekte denn Ren­di­te­ob­jekte geworden sind, kann ein “nor­maler” Ver­mieter sein Objekt nicht längere Zeit leer­stehen lassen. Er muss mit der Miete run­ter­gehen, bis er einen Mieter hat und genau das findet tat­sächlich statt. Zwar nicht in den Städten, sondern auf dem Land, das durch Abwan­derung aus­ge­dünnt ist. Natürlich hilft das dem Woh­nungs­mangel in den Städten nicht, aber die Unsitte mit dem Wohngeld wirkt schon seit Jahr­zehnten. Und zwar in der Weise, dass auch für die mie­sesten Quar­tiere über­höhte Mieten kas­siert werden können, weil sie der Steu­er­zahler direkt sub­ven­tio­niert. Dieses Geld kommt nicht den (armen) Mietern zugute, sondern fließt direkt in die Taschen der Ver­mieter, ins­be­sondere der Miet­kon­zerne, die ihre Objekte bis zur Unbe­wohn­barkeit ver­fallen lassen. Ich will hierzu gar nicht darauf ein­gehen, welche Traum­mieten in Best­lagen für Sozi­al­hil­fe­emp­fänger und aner­kannte Asy­lanten von den Städten bezahlt werden. Und das zuverlässig.

Private werden sich mehr und mehr aus dem Miet­ge­schäft zurückziehen

Frau Barley sichert ihre eigene Zukunft mit der Flucht nach Europa, weil sie erkannt hat, dass die SPD im eigenen Land keine Zukunft bieten kann. Dass sie sich aber mit einem der­ar­tigen Entwurf ver­ab­schiedet, ist schon dreist. Das ist nicht nur ein Griff ganz tief in den sozia­lis­ti­schen Gift­schrank, sondern ein Angriff auf unsere Grund­werte. Nur dem Staat allein steht es zu, für Recht und Ordnung zu sorgen. Ähnlich wie beim NetzDG des SPD-Mannes Maas will Barley pri­vaten Orga­ni­sa­tionen das Recht geben, mehr oder weniger nach Gut­dünken Ver­mieter anzugreifen.

Da hilft es auch nichts, wenn fest­ge­stellt wird, dass für Mie­ter­or­ga­ni­sa­tionen, die Ver­mieter für zu hohe For­de­rungen abmahnen wollen, die Aus­nahmen ein Risiko bedeuten. Sie können nicht wissen, welche Beträge in eine Wohnung inves­tiert wurden. Sie ris­kieren, dass sie im Fall einer Nie­derlage vor Gericht auf den Kosten sitzen bleiben. Der abge­mahnte Ver­mieter hat sich nämlich damit rum­zu­schlagen, und es könnte die Folge sein, dass sich noch mehr Private aus dem Miet­ge­schäft zurück­ziehen. Dann bleiben nur noch Miet­kon­zerne übrig. Betrachtet man dazu, was die SPD in den letzten Jahr­zehnten ver­brochen hat, zum Bei­spiel mit der Steu­er­be­freiung für Ver­kaufs­erlöse von Groß­kon­zernen, kann ich mich des Ver­dachts nicht erwehren, dass genau das das Ziel der ach so sozialen SPD-Poli­tiker ist. Da kann ich nur hoffen, dass die SPD bei der Euro­pawahl richtig abstürzt. Leider wird es für den ersten Lis­ten­platz von Barley immer noch ausreichen.


Quelle: www.anderweltonline.com