Die säch­sische AfD wird ver­lustfrei in den Landtag einziehen

Wenn man mal das Ergebnis der kürzlich statt­ge­fun­denen Euro­pawahl ansieht, so stellt man fest, dass die AfD im säch­si­schen Osten mit klarem Abstand stärkste Partei geworden ist. Auch in Dresden und Chemnitz. Nur Leipzig und das Vogtland sind noch grün oder schwarz.
Die AfD wird also etwa die Hälfte der sechzig Direkt­mandate gewinnen. Wenn man das Ergebis der letzten Umfrage für den Landtag zugrunde legt, wird das Wahl­er­gebnis so aussehen:

Stimmen Sitze Direkt Sitze Liste Sitze Gesamt
CDU 26% 28 6 34
AfD 26% 28 6 34
Linke 15% 2 17 19
Grüne 12% 2 13 15
SPD 9% 0 12 12
FDP 5% 0 6 6
60 60 120

In diesem Fall würde die AfD nur 6 von den 18 Lis­ten­man­daten benö­tigen, die ihr seitens des Wahl­aus­schusses zuge­standen werden. Alles würde gut.

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Es müsste mit dem Teufel zugehen, dass die AfD weniger als 16 Direkt­mandate gewinnt, sodass sie nicht alle Mandate aus­nutzen könnte. Das halte ich ange­sichts des Frei­heits­dranges der Sachsen für ausgeschlossen.
Die Sachsen haben bereits 1878 bis 1890 das Sozia­lis­ten­gesetz durch Direkt­mandate für den Reichstag zur Strecke gebracht, sie haben 1989 das Ber­liner Regime durch ihre Demos rui­niert, sie waren beim Volks­auf­stand 1953 gut mit im Rennen, und haben sich aktuell den Ruf dun­kel­deutsch zu sein mit Wider­bors­tigkeit hart erarbeitet.
Durch die Ent­scheidung der Wahl­kommssion die Liste der AfD mit läp­pi­schen Begrün­dungen nicht anzu­er­kennen, haben die Macht­haber einen Fehler gemacht. Sie werden die Sachsen gegen sich auf­bringen und mobi­li­sieren. Wenn man den Sachsen in Berlin nicht leiden kann, singt er sein eigenes Liedchen.
Ange­sichts der in Aus­sicht ste­henden Direkt­mandate sehe ich für die AfD keine Kata­strophe her­auf­ziehen, sondern eher einen ful­mi­nanten Sieg. Die Alt­par­teien werden am Wahl­abend vor Wut ins Handtuch beißen, und ihre tak­ti­schen Spielchen bereuen.
Die Lan­des­wahl­lei­terin Carolin Schreck, gebürtig aus Baden-Würt­temberg, ist übrigens im Säch­si­schen Innen­mi­nis­terium nicht nur für Wahlen, sondern auch für Glücks­s­spiel­recht zuständig. Das merkt man.

Quelle: www.prabelsblog.de