Gericht bestätigt: “Verbot eines AfD-Bür­ger­dialogs war nicht rechtens“

Mit einem Verbot eines AfD-Bür­ger­dialogs in einem Gym­nasium ver­suchte Potsdams Ober­bür­ger­meister Mike Schubert (SPD) in den Wahl­kampf ein­zu­greifen. Doch das Ver­wal­tungs­ge­richt Potsdam gab der AfD Recht. Die ange­führten Gründe für die fristlose Kün­digung des Ver­trags für den AfD-Bür­ger­dialog seien nicht trag­fähig, so das Gericht. Bereits beim Abschluss des Ver­trags im Juni habe der Stadt klar sein müssen, dass die Ver­an­staltung ange­sichts der zeit­lichen Nähe zu den Land­tags­wahlen auch dem Wahl­kampf diene.
Der rechts­po­li­tische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Bran­denburg, Thomas Jung, meint dazu:
„Wenn soge­nannte Poli­tik­wis­sen­schaftler oder andere Linke in hohen Posi­tionen erklären, die AfD mit allen Mitteln bekämpfen zu wollen, dann ist das doch nur ein trau­riger Versuch, von den eigenen Ver­säum­nissen, fal­schen Ver­spre­chungen und Fehlern abzu­lenken. Wir wollen einen fairen, sach­lichen und gerechten Wahl­kampf. Die Alt­par­teien mit ihren Ver­spre­chungen sind am Ende. Jetzt ver­suchen sie ihre Macht mit Ver­boten zu sichern, bevor sie den Wähler mit wei­teren Steuern aufs Heizen und Auto­fahren, mit dem Abbau von Arbeits­plätzen durch den Koh­le­aus­stieg oder mit der Frei­lassung von mut­maß­lichen Ver­bre­chern quälen. Doch die Richter haben das zum Glück nicht unter­stützt und gaben uns Recht.“