Schätzungen des IWF zufolge sollen zwischen 2 und 5 Prozent des weltweiten BIP aus illegalen Quellen und Geldwäsche stammen. Es sind Billionen. In Deutschland werden etwa 100 Milliarden jährlich „gewaschen“. Experten bezeichnen Deutschland gern als „Geldwäscheparadies“ und befürchten, dass auch ein neues Gesetz nicht viel daran ändern wird. Die offizielle, deutsche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen stetigen Anstieg der Geldwäschefälle.
Der Ausdruck „Geldwäsche“ ist eine Übersetzung aus dem Amerikanischen „money laundering“ und soll sich auf Al Capone beziehen und seine Methode, illegal erwirtschaftetes Geld in Waschsalons zu investieren, und es so als offiziellen Geschäftsgewinn ganz legal in den normalen Geldkreislauf einzubringen. Was die Mafia schon lange professionell betreibt, haben Terrororganisationen auch gelernt. Wenn sie nicht gerade Geld und Sachleistungen von der CIA oder anderen, interessierten Regierungen beziehen, betreiben sie auch gern die Kunst des Geldwaschens.
Dem Treiben soll nun zu Leibe gerückt werden. Den Kriminellen und Terroristen soll es schwer gemacht werden, ihr illegal erbeutetes Geld reinzuwaschen. Besonders gut soll das über den Immobilienmarkt gehen. Dort sind immer gleich größere Summen fällig und die Verkäufer nehmen gerne Bargeld. Verkaufen die Geldwäscher die Immobilie wieder, brauchen sie diese Einkünfte nicht mehr zu verstecken.
Die EU hat eine neue, die fünfte EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Deutschland muss diese neuen Bestimmungen bis zum 10. Januar 2020 in nationales Recht umsetzen. Am Mittwoch dieser Woche veranstaltete daher der Finanzausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zu dem entsprechenden Gesetzesentwurf. Bundesfinanzminister Scholz (SPD) zeichnet sich für den Entwurf verantwortlich.
Die gesetzliche Kampfansage an Geldwäscher setzt auf schärfere Meldepflicht bei Verdacht. Die Meldepflicht von Notariaten gegenüber den Behörden wird ebenfalls verschärft. Überdies soll die staatliche Geldwäsche-Ermittlungsbehörde „Financial Intelligence Unit“ die gesammelten Daten diverser Ermittlungsbehörden freizügig benutzen und einsehen dürfen.
Eine weitere Datenbank, das „Transparenzregister“, in dem die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen und Personengesellschaften eingetragen sind, soll nach dem neuen Gesetz auch für die Öffentlichkeit zugänglich werden. Das war bisher nur Ermittlungsbehörden, wie Steuerfahndern, Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwaltschaft, Polizei oder Personen mit „berechtigtem Interesse“ vorbehalten. Dieses Register soll es nun für jeden möglich machen herauszufinden, wer als echter, wirtschaftlicher Eigentümer hinter einem Unternehmen steht.
Damit können aber plötzlich auf verschiedenen Wegen persönliche Daten eingesehen werden, die mancher nicht gerne von sich öffentlich haben möchte. Nicht jeder, der diese nicht publik machen will, ist gleich ein krimineller Geldwäscher. Und das ruft die Datenschützer auf den Plan. Denn es gibt da gewisse Grenzen für den Zugang und Veröffentlichung persönlicher Daten.
Der Verband der Familienunternehmer hat bereits einen renommierten Juristen, den Staatsrechtler Gregor Kirchhof zur Vertretung seiner Interessen engagiert. Nach Kirchhofs Rechtsauffassung und der des Verbandes verbietet sich die Öffentlichmachung des Transparenzregisters aus genau diesem Grunde. Sie verstoße gegen das europäische Datenschutzgesetz. Kirchhof sieht die Bundesregierung in der Pflicht, sich auf EU-Ebene für eine Änderung der betreffenden EU-Richtlinie stark zu machen. Falls sie sich damit nicht durchsetzen kann oder will, müsse man die neue Verordnung durch den Europäischen Gerichtshof juristisch prüfen lassen.
In der Europäischen Charta der Grundrechte ist der Schutz personenbezogener Daten und die Achtung vor der Privatsphäre, des Privat- und Familienlebens festgeschrieben. Den muss auch der EU-Gesetzgeber einhalten und kann den einzelnen Mitgliedsländern keine Gesetze aufdrücken, die diese Grundrechte verletzen.
Deutschlands oberster Datenschützer, der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, hat hier erhebliche Bauchschmerzen. Der Nachrichtenagentur-Einheitstext, der dazu in den Online- und Druckmedien überall zu lesen steht, zitiert den Datenschützer mit den Worten:
„Auch, wenn das deutsche Geldwäscherecht an die europarechtliche Geldwäscherichtlinie angepasst werden muss„habe ich Bedenken, ob deren Vorgaben insgesamt mit dem grundrechtlichen Persönlichkeitsschutz und der Grundrechtecharta vereinbar sind. (…) Ich fordere die Bundesregierung daher auf, sich auf EU-Ebene für eine grundrechtsschonende und datenschutzkonforme Geldwäschebekämpfung einzusetzen.“
Vertreter seiner Behörde waren am Mittwoch als Sachverständige ebenfalls zur öffentlichen Anhörung vor dem Bundesfinanzausschuss geladen.2
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