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BKA-Mel­de­pflicht: So sollen kri­tische Bürger noch mehr ein­ge­schüchtert werden

Immer eng­ma­schiger und schlei­chend tota­li­tärer wird der Zugriff der Regierung auf Inhalte im Internet: Die Social-Media-Betreiber werden zu Hilfs­she­riffs bei der umfas­senden Netz­über­wa­chung gemacht und betä­tigen sich bereits als sub­si­diäre Zen­sur­be­hörden – durch Ermah­nungen, Löschungen und Sperren. Eine geplante Ergänzung des Netz­werk­durch­set­zungsgesetzes soll die Platt­formen nun ver­pflichten, alle soge­nannten „Hass-Pos­tings“ – oder was sie dar­unter ver­stehen – dem Bun­des­kri­mi­nalamt (BKA) zu melden. Daniel Matissek beleuchtet, was da als nächstes auf uns zuzu­kommen droht.

Zuerst Netz-DG, jetzt auch noch ein neues Meldeverfahren

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Der Regu­lie­rungswahn und Aktio­nismus, der bereits der vom dama­ligen Jus­tiz­mi­nister (und heu­tigen Außen­mi­nister) Heiko Maas (SPD) vor­an­ge­trie­benen Durch­setzung des anti­frei­heit­lichen Gesetzes zugrunde lag, basierte auf zwei bizarren Fehl­an­nahmen: Erstens nämlich, dass es sich bei dem, was da über­wiegend im Netz kur­siert, tat­sächlich um flä­chen­de­ckene Hassrede und straf­bares Gepöbel handelt (was klar zu ver­neinen ist). Und zweitens, dass die Social-Media-Platt­formen in der Lage wären, ihre Inhalte wirklich mit Augenmaß und nach halbwegs objek­tiven Kri­terien zu durch­forsten und die „Spreu vom Weizen“ zu trennen – sprich: jus­ti­ziable Inhalte von miss­lie­bigen Mei­nungen zu trennen.

Doch statt das NetzDG als den bislang unge­heu­er­lichsten und in seiner Anwen­dungs­praxis klar grund­ge­setz­wid­rigen Ein­griff in die Frei­heits­rechte endlich zu kippen, setzt die Mer­kel­re­gierung noch eins drauf – und zieht die Dau­men­schrauben für die freie Rede im Netz noch enger. Mit Unter­stützung der Innen­mi­nis­ter­kon­ferenz soll ein neues „Mel­de­ver­fahren“ greifen, das künftig als „Hass“ bean­stan­deten Content gleich den Staats­schützern des Bundes ans Messer liefert – inclusive per­sön­licher Daten und IP-Adresse.

Fal­sch­eti­ket­tierung und Pauschalverunglimpfung

GroKo-loyale und milieu-just-kon­forme Medien wie der Spiegel greifen diese Sicht­weise natürlich gerne auf und liefern, wenn es um „Hassrede“ geht, pla­kative Bei­spiele für echte Hetze und Gewalt­ver­herr­li­chung im Netz (im aktu­ellen Beitrag zur Novelle des NetzDG beim Spiegel etwa wieder das immer wieder bemühte Meme vom Foto des deut­schen WK-2-Maschi­nen­ge­wehrs mit dem Spruch „Das schnellste deutsche Asyl­ver­fahren lehnt bis zu 1400 Anträge in der Minute ab“). Hierzu ist anzu­merken: Ja, solche Hass­pos­tings gibt es selbst­ver­ständlich; es gibt sie sogar mas­senhaft. Und es exis­tieren sogar noch weit schlimmere Inhalte, hunderttausendfach.

ABER: Diese waren erstens schon vor dem NetzDG ein Fall für die Staats­an­walt­schaft. Und zweitens werden genau diese Extrem­bei­spiele listig und gezielt mit einer Vielzahl völlig legi­timer, aber eben poli­tisch unbe­quemer Inhalte in einen Topf geschmissen, der dann pau­schal als men­schen­ver­ach­tende, absto­ßende, pri­mitive Hetze dekla­riert wird. Vor allem Zeit­ge­nossen, die in den Sozialen Medien nicht oder kaum aktiv sind, schenken dem ver­all­ge­mei­nernden Gene­ral­ver­dacht zur „Netz­öf­fent­lichkeit“ begierig Glauben, dass dort tat­sächlich alles „Hassrede“ sein müsse, was als solches eti­ket­tiert wird – deckt sich dieses Zerrbild doch dem eigenen Vor­urteil, auf Facebook, Twitter & Co. tummele sich sowieso über­wiegend ein mehr­heitlich rechter, vul­gärer Hass­pöbel. Zur Auf­recht­erhaltung dieser Fehl­ein­schätzung tragen gezielt öffent­liche Ver­laut­ba­rungen von Poli­tikern und Behör­den­ver­tretern in Talk­shows oder bei öffent­lichen Erklä­rungen bei, etwa von BKA-Chef Holger Münch anlässlich seiner Pres­se­kon­ferenz vor­letzter Woche.

In der Praxis hat das NetzDG in Wahrheit dazu dazu geführt, dass völlig unpro­ble­ma­tische und nicht strafbare Mei­nungs­äu­ße­rungen, jour­na­lis­ti­schen Inhalte und zum Teil sogar offi­zielle Doku­mente (zum Bei­spiel der damalige Peti­ti­onstext der Erklärung 2018 vom Server des Bun­des­tages) als „Hassrede“ klas­si­fi­ziert werden. Buch­be­spre­chungen zu Sar­razin, Kritik an der Flücht­lings­po­litik oder das bloße Zitieren und Teilen von Artikeln aus Tages­zei­tungen wie FAZ oder Junge Freiheit wurden bei Facebook gesperrt. Will­kürlich werden „Ver­stöße gegen Gemein­schafts­stan­dards“ geahndet, wo es in Wirk­lichkeit nur um die Stumm­schaltung von Regie­rungs­kri­tikern und Oppo­si­tio­nellen geht.

Ein Volk von Block­warten: Über 90 Prozent der Mel­dungen sind Dinge, die der per­sön­lichen Meinung zuwiderlaufen

Übrigens werden Kon­troll­in­stanzen der Social­Media-Riesen meist nichts aus eigenem Zutun aktiv, sondern nach Benach­rich­tigung durch eifrige Nutzer: Es wird hier­zu­lande „gemeldet“, was das Zeug hält. Viele Deut­schen sind nach 80 bzw. 30 Jahren wieder zu ihrer Lieb­lings-Frei­zei­be­schäf­tigung zurück­ge­kehrt – und betä­tigen sich als Petzen, Denun­zi­anten, Hobby-Block­warte – gerne aus eben der feigen Deckung des hei­mi­schen PCs heraus, den sie als rechts­freien Raum und Ent­ste­hungsort der „rechten Hetze“ kri­ti­sieren. Dass dabei die über­große Mehrzahl der „Mel­dungen“ – selbst nach den will­kürlich aus­ge­legten Haus­regeln der Pro­vider – eben gerade keine „Hassrede“ oder jus­ti­ziablen Ver­stöße betraf, zeigt das Bei­spiel Twitter: Dort wurden alleine im ersten Halbjahr 2019 satte 470.000 Beschwerden von Nutzern in Deutschland über „dubiose Bei­träge“ regis­triert – doch in nur knapp 45.000 Fällen (nicht mal 9,6 Prozent), also bei weniger als einem Zehntel der gemel­deten und über­prüfen Tweets, bejahte Twitter einen Verstoß und reagierte mit Löschung oder Sperrung. Was beweist: Als „Hassrede“ gemeldet wird in den meisten Fällen (über 90 Prozent!) alles, was der per­sön­lichen Meinung zuwiderläuft.

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Durch die jetzt von Bun­des­jus­tiz­mi­nis­terin Christine Lam­brecht (SPD) und Innen­mi­nister Horst See­hofer (CSU) jetzt geplante Novelle des NetzDG wird dieser Willkür- und Ein­schüch­te­rungskurs nun auf die Spitze getrieben: Wer künftig das Falsche postet, wird gleich zum Fall fürs Bun­des­kri­mi­nalamt (BKA). Denn „melden“ sollen ab sofort auch die Social­Media-Riesen von Twitter und Facebook bis YouTube: Gegen die geplante Mel­de­pflicht von Pos­tings, die nicht etwa von Richtern, sondern nach Ein­schätzung der Platt­formen „Hass“ beinhalten, waren die Methoden der RAF-Ter­ror­be­kämpfung in den 1970ern ein Kindergeburtstag.

Dass das BKA künftig zur Sam­mel­stelle für „Inter­net­ver­brechen“ und Aus­sa­ge­de­likte im Netz werden soll, folgt einem prak­ti­schen Grund: Die Regierung braucht in Erman­gelung realer rechter Straf­taten dringend Fälle von „Hass­kri­mi­na­lität“, um die Ver­bre­chens­sta­tistik ins Lot zu rücken und den Dau­er­alar­mismus „gegen rechts“ auf­recht­zu­er­halten. Weil bei den poli­tisch moti­vierten Straf­taten jene aus dem links­extremen Spektrum wei­terhin deutlich über­wiegen, soll durch inten­siven Ermitt­lungs­druck, durch poli­tische Filter vor allem ein bestimmtes „Täter“-Profil stärker in Visier genommen werden: Der gemeine rechts­po­pu­lis­tische Bie­dermann am hei­mi­schen PC, der dort isla­mo­phobe und ras­sis­tische Hetze verübt. Die Sta­tistik, der „Trend“ soll endlich zum aus­ge­ru­fenen Feindbild passen.


Jürgen Fritz — Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog des Autors www.juergenfritz.com