DDR und UdSSR lassen grüßen — „Wider­spenstige“ und „Qua­ran­tän­ever­wei­gerer“ ab in die Psych­iatrie? (+Videos)

Zu Zeiten der Sowjet­union gru­selte man sich hier im freien Westen davor, was die Macht­haber dort, wie auch in der DDR mit Unbot­mä­ßigen machten. Ob Inhaf­tierung in das Arbeits­lager Gulag oder Psych­ia­tri­sierung, der unmensch­liche Umgang mit Kri­tikern löste Schaudern und Gän­sehaut aus. Wie ent­setzlich, einfach ver­haftet und ver­schleppt zu werden und hinter Gefäng­nis­mauern, in Irren­an­stalten oder Arbeits­lagern zu ver­schwinden – ohne Rechts­mittel dagegen, ohne Auf­schrei der freien Presse, ohne Men­schen­rechts­an­wälte. Und wie tröstlich zu wissen, dass uns so etwas hier, im freien Westen, nicht pas­sieren kann.

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Nicht pas­sieren konnte, muss man wohl heute sagen. Noch ist es den Behörden und Poli­tikern irgendwie unan­genehm, wenn es doch seinen Weg in die Öffent­lichkeit nimmt. Und noch wird so etwas doch berichtet.

So schrieb die „Welt“ am 10. April: „Sachsen will Qua­rantäne-Ver­wei­gerer in die Psych­iatrie sperren“ und setzt im ersten Absatz noch eins drauf:

„Wer in Sachsen in Qua­rantäne muss und sich nicht daran hält, muss nun mit harten Strafen rechnen. Das Bun­desland hat knapp zwei Dutzend Zimmer in psych­ia­tri­schen Kli­niken frei­ge­räumt, in denen Unbe­lehrbare von der Polizei bewacht werden sollen.“
(Kommt das irgendwie bekannt vor?) 

Das Sozi­al­mi­nis­terium hatte auf Anfrage des mdr mit­ge­teilt, dass man zu diesem Behufe bereits in den psych­ia­tri­schen Anstalten Alt­scherbitz, Arnsdorf, Groß­sch­weidnitz und Rode­wisch zusammen 22 Räume für die neue Psych­ia­tri­sierung Auf­müp­figer bereits fertig gemacht habe. „Dort sollen Men­schen ein­ge­schlossen werden, die sich einer Qua­ran­tä­ne­a­n­ordnung wider­setzen. Die Über­wa­chung soll die Polizei über­nehmen“, erläutert der mdr seiner stau­nenden Leser­schaft. Und „Es ist für unser aller Gesundheit und Leben wichtig, dass die Men­schen sich an die Qua­ran­tä­ne­a­n­ord­nungen der Gesund­heits­ämter halten. Falls es im Ein­zelfall dazu kommen sollte, dass sich Men­schen den Anord­nungen wider­setzen, ist es aber not­wendig, die von den Gesund­heits­ämtern ange­ord­neten Maß­nahmen mit Zwang durch­zu­setzen. Dazu ist es möglich, diese Men­schen mit einem rich­ter­lichen Beschluss in einem geschlos­senen Teil eines Kran­ken­hauses unterzubringen.“
Und – Finger hoch, wen das über­rascht – der Grünen-Poli­tiker und Rechts­anwalt Jürgen Kasek findet das auch voll­kommen in Ordnung.

Für einen solchen Feld­versuch hatte man aber mit Sachsen genau das falsche Test­ge­lände aus­ge­sucht. Den unbeug­samen Sachsen ist diese Praxis aus der DDR noch durchaus im Gedächtnis, und so hagelte es harsche Kritik und auf­ge­brachte Kommentare.

Sachsens Gesund­heits­mi­nis­terin Petra Köpping musste, wie man es in der Jour­na­lis­ten­jargon-Modul­schreib­weise aus­drückt, „zurück­rudern“. Der Erlass wurde zurück­ge­nommen. Diese Pläne hätten „bei vielen Men­schen falsche Sorgen geweckt“, hieß es nun von Minis­ter­prä­sident Kret­schmer. Nein, sie haben genau die rich­tigen Sorgen geweckt, man hat es wohl einfach mal aus­pro­biert. Na, schön, hat halt nicht gleich geklappt.

Weniger sou­verän reagierte Gesund­heits­mi­nis­terin Petra Köpping, sprach gar von einer Ver­leum­dungs­kam­pagne: „Ich ver­wahre mich gegen Vor­würfe, wir wollten Men­schen, die sich den Qua­ran­tä­ne­a­n­ord­nungen wider­setzen, in die Psych­iatrie ein­weisen. Diese Dis­kussion ist falsch und ver­leum­de­risch“, gab sich die Dame beleidigt.
Ach ja? Inwiefern denn?
Waren die Zwangs-Qua­rantäne-Räume in Wirk­lichkeit in Hotels ein­ge­richtet worden? Oder in Feri­en­häusern? Es wäre doch recht einfach gewesen, in sowieso leer­ste­henden Feri­en­parks solche Fazi­li­täten anzu­mieten, das hätte diesen Ein­rich­tungen wenigstens noch Geld gebracht. Solche Feri­en­parks sind meist leicht abzu­schotten, weil oft von Zäunen und Mauern umgeben, um unge­betene Besucher abzu­halten. Sehr oft liegen sie auch ent­fernt von den nächsten Dörfern und Ansied­lungen in schöner Land­schaft. Sie ver­fügen in der Regel über kleine Läden und Bäcke­reien. Die „Qua­rantäne-Insassen“ hätten sich selbst ver­sorgen können und so eine Lösung hätte ihren Zweck durchaus erfüllt.

Aber nein, es wurden (aus­schließlich!) psych­ia­trische Kli­niken gewählt. Zufall? Wenn das wirklich alles gar nicht so gemeint gewesen sein sollte, dann muss man aber den Ver­ant­wort­lichen das Fein­gefühl eines stock­be­sof­fenen Tram­pel­tieres attestieren.

Wenig glaub­würdig, das alles. Und überdies durchaus kein Ein­zelfall. Der nächste Vorfall:

Die Juristin und Anwältin Beate Bahner ist nicht nur fach­kundig. Sie ist Expertin für Haf­tungs­recht in der Pflege:

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Die Dame ist auch mutig und uner­schrocken. Die bekannte Medizin-Juristin und Fach­an­wältin kün­digte eine Nor­men­kon­troll­klage gegen den Corona-Maß­nah­men­ka­talog des Bun­des­landes Baden-Würt­temberg an, da sie diese für unzwei­felhaft ver­fas­sungs­widrig hält. Diese Maß­nahmen, so Anwältin Bahner, ver­letzten in einem „bisher nie gekannten Ausmaß“ einen ganzen Katalog von im Grund­gesetz geschützten Grund- und Bür­ger­rechten. Die von ihr gerügten Maß­nahmen seien auch nicht durch das Infek­ti­ons­schutz­gesetz gedeckt. Die has­tigen Über­ar­bei­tungen dieses Gesetzes in den letzten Tagen seien rechts­widrig. Wochen­lange Aus­geh­be­schrän­kungen und Kon­takt­verbote auf Basis der düs­tersten Modell­sze­narien (ohne Berück­sich­tigung sachlich-kri­ti­scher Exper­ten­mei­nungen) sowie die voll­ständige Schließung von Unter­nehmen und Geschäften ohne jed­weden Nachweis einer Infek­ti­ons­gefahr durch diese Geschäfte und Unter­nehmen sind grob ver­fas­sungs­widrig.“ 

Die Juristin kün­digte auch gleich­zeitig an, mit ihrer Klage bis zum Ver­fas­sungs­ge­richt gehen zu wollen: „Denn die von der Regierung getrof­fenen radi­kalen Maß­nahmen der Aus­gangs- und Kon­takt­verbote für 83 Mil­lionen Men­schen und die Lahm­legung nahezu der gesamten Wirt­schaft über viele Wochen sind weder durch die Ent­wicklung der Zahlen, noch durch Studien, noch durch bis­herige Erfah­rungs­werte gerecht­fertigt. Die wirklich not­wen­digen Maß­nahmen hin­gegen sind noch immer nicht umge­setzt, wie die viel­fäl­tigen Klagen aus Kli­niken, Alten­heimen und Arzt­praxen zeigen.“

Was geschah daraufhin?

Nicht nur wurde ihr Eil­antrag beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt sofort abge­wiesen. Ihre Inter­net­seite war kurz darauf nicht mehr erreichbar, dann erfolgte plötzlich ihre Nach­richt, sie wolle sich nun kom­plett aus der Öffent­lichkeit zurück­ziehen. Der Staats­schutz gab bekannt, man ermittle bereits gegen sie wegen öffent­licher Auf­for­derung zur Begehung von Straf­taten, sie habe zu einer Demo gegen die Corona-Maß­nahmen aufgerufen.

Am Oster­sonn­tag­abend, so berichtet sie selbst, wurde sie von der Polizei ver­haftet, die Hände mit Hand­schellen auf den Rücken gefesselt, von der Polizei grob miss­handelt worden und dann auf die Iso­lier­station einer psych­ia­tri­schen Klinik ver­bracht. Stun­denlang ohne Toi­lette, ohne Ver­sorgung. Hier ihre Sprach­nach­richt an ihre Schwester, nachdem sie von der Iso­lier­station in die All­ge­mein­psych­iatrie verlegt worden war und ihr Handy wieder erhielt. Frau Beate Bahner refe­riert hier den genauen Ablauf der Geschehnisse:

 

https://youtu.be/l8cYVPthUEQ

Was die Anwältin erlebte, war ein reiner Horror und steht in der besten Tra­dition von Dik­ta­turen. Scho­ckierend ist hier, dass die Polizei sich so beden­kenlos und mit bru­taler Gewalt (Schläge gegen den Kopf) gegen eine unbe­scholtene Frau ver­halten haben soll, wie wir aus ihren Schil­de­rungen ent­nehmen können.

Immerhin lebt sie (relativ unbe­schadet) und nachdem der Fall der­artig viel Auf­merk­samkeit erzeugt hat, wird es sicher unmöglich sein, sie irgendwie „ver­schwinden“ zu lassen. Als Fach­an­wältin im Bereich Medizin und Haftung könnte das juris­tische Nach­spiel für die Ver­ant­wort­lichen recht unan­genehm werden. Frau Bahner wirkt nicht wie jemand, der sich das alles gefallen lässt.

Für uns alle heißt es jetzt, genau hin zu sehen, was hier vor­be­reitet wird. Warum ent­artet das der­maßen? Warum werden wir durch Dro­hungen mit Psych­ia­tri­sierung ein­ge­schüchtert? Warum reden weltweit Poli­tiker und Mächtige dauernd davon, dass die „Welt nach Corona“ eine andere sein wird? Was für ein Plan läuft da?

Denn die (hof­fentlich nur ver­suchte) Psych­ia­tri­sierung der Frau Bahner ist eben­falls kein Ein­zelfall: Im schwei­ze­ri­schen Aargau stürmte ein Spe­zi­al­kom­mando der Polizei das Haus eines Arztes, der „coro­na­kri­tische Tweets“ gepostet hatte. Das Spe­zi­al­kom­mando rückte mit Groß­auf­gebot an, errichtete Straßen- und Bahn­hofs­sperren und war mit Maschi­nen­pis­tolen bewaffnet. Das alles gegen den 58jährigen Arzt Dr. Thomas Binder, der sich „coro­na­kri­tisch“ geäußert haben soll.

Es wurde behörd­li­cher­seits ver­lautbart, der Ver­haftete und in die Psych­iatrie gebrachte Arzt habe „Dro­hungen gegen die Behörde“ und ver­wir­rende Aus­sagen zu Corona“ auf Twitter ver­breitet und habe eine – Achtung! — „mut­maßlich labile“ Psyche. So etwas genügt, um einem unbe­schol­tenen Fami­li­en­vater wie bei einem Schwer­ver­brecher durch ein mar­tia­li­sches Son­der­kom­mando die Haustür auf­zu­brechen, ihn her­aus­zu­zerren und in die Psych­iatrie zu verschleppen?

Wer Thomas Binder auf seinen Social-Media-Kanälen folgt, weiß, dass der Arzt ein für Regie­rende unbe­quemer und kri­ti­scher Zeit­geist ist. Immer wieder appel­liert er an die Eigen­ver­ant­wortung des Men­schen und das kri­tische Hin­ter­fragen aktu­eller Gescheh­nisse. Dafür wurde er immer wieder als ‚Ver­schwö­rungs­theo­re­tiker‘ gebrand­markt. Im Zuge der Coro­na­virus-Krise, schrieb Binder auch dazu seine Gedanken öffentlich nieder. Als Arzt hatte er plau­sible Argu­mente her­vor­zu­bringen, die sich vor allem gegen die Panik­mache und die Zwangs­maß­nahmen zur Ein­dämmung der Pan­demie rich­teten. Das reichte den Behörden scheinbar schon, um ihn als ‚Staats­feind‘ und ‚Gefahr für die öffent­liche Sicherheit‘ zu klas­si­fi­zieren. Nicht näher genannte ‚Dro­hungen“, eine ver­mutete ‚labile Psyche‘ und der eben­falls nur ver­mutete ‚Waf­fen­besitz‘ recht­fer­tigten dann scheinbar den Groß­einsatz schwer­be­waff­neter Polizisten.“

Kurz zuvor hatte Thomas Binder noch auf Twitter gepostet, dass er „endlich“ wegen der angeb­lichen „Dro­hungen“ ein­ver­nommen worden war, man ihm aber keine seiner „Drohungenvorzeigen konnte.

All das ist dazu angetan, jedes Ver­trauen der Bevöl­kerung in die Behörden, Regie­rungen und Poli­zei­kräfte nach­haltig zu zer­stören. Wenn jeder nicht 100prozentig ange­passte und servile Bürger mit solchen bru­talen Maß­nahmen rechnen muss, wenn Bür­ger­rechte der­maßen brutal ver­letzt werden, dann bekommen die Ankün­di­gungen einer „ganz anderen Welt“ nach Corona einen äußerst unguten Beigeschmack.