Frank­reichs Ent­schlos­senheit, die Mei­nungs­freiheit zu beenden

Am 13. Mai ver­ab­schiedete das fran­zö­sische Par­lament ein Gesetz, das Online-Platt­formen wie Facebook, Google, Twitter, YouTube, Instagram und Snapchat ver­pflichtet, gemeldete “hass­erfüllte Inhalte” innerhalb von 24 Stunden und “ter­ro­ris­tische Inhalte” innerhalb einer Stunde zu ent­fernen. Geschieht dies nicht, können bei wie­der­holtem Ver­säumnis, die Inhalte zu ent­fernen, exor­bi­tante Geld­strafen von bis zu 1,25 Mil­lionen Euro oder 4% der welt­weiten Ein­nahmen der Plattform ver­hängt werden.

(von Judith Bergman)

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Der Gel­tungs­be­reich von Online-Inhalten, die nach dem so genannten “Avia-Gesetz” (benannt nach dem Par­la­men­tarier, der es vor­ge­schlagen hat) als “hass­erfüllt” gelten, ist, wie in den euro­päi­schen Gesetzen über Hassrede üblich, sehr weit gefasst und umfasst “die Auf­sta­chelung zu Hass oder dis­kri­mi­nie­rende Belei­di­gungen auf­grund von Rasse, Religion, eth­ni­scher Her­kunft, Geschlecht, sexu­eller Ori­en­tierung oder Behinderung”.

Das fran­zö­sische Gesetz wurde direkt von dem umstrit­tenen deut­schen NetzDG inspi­riert, das im Oktober 2017 ver­ab­schiedet wurde, und es wird in der Ein­leitung zum Avia-Gesetz aus­drücklich erwähnt.

“Dieser Geset­zes­vor­schlag zielt darauf ab, die Ver­breitung von Hassrede im Internet zu bekämpfen”, heißt es in der Ein­leitung zum Avia-Gesetz.

“Niemand kann die Ver­schärfung der Hassrede in unserer Gesell­schaft bestreiten… den Angriff auf andere wegen ihrer Her­kunft, ihrer Religion, ihres Geschlechts oder ihrer sexu­ellen Ori­en­tierung… Andeu­tungen… in den dun­kelsten Stunden unserer Geschichte … der Kampf gegen Hass, Ras­sismus und Anti­se­mi­tismus im Internet ist ein Ziel von öffent­lichem Interesse, das … starke und wirksame Vor­keh­rungen recht­fertigt … dieses Instrument der Welt­of­fenheit [des Internets], des Zugangs zur Infor­mation, zur Kultur, zur Kom­mu­ni­kation kann zu einer wahren Hölle für die­je­nigen werden, die zur Ziel­scheibe von ‘Hassern’ oder Schi­ka­nierern werden, die sich hinter Bild­schirmen und Pseud­onymen ver­stecken. Laut einer im Mai 2016 durch­ge­führten Umfrage halten 58% unserer Mit­bürger das Internet für den pri­mären Ort von Hassrede. Mehr als 70% geben an, bereits mit Hassrede in sozialen Netz­werken kon­fron­tiert worden zu sein. Vor allem für jüngere Men­schen kann Cyber-Beläs­tigung ver­heerend sein… Aller­dings… Wenige Beschwerden werden ein­ge­reicht, wenige Ermitt­lungen sind erfolg­reich, wenige Ver­ur­tei­lungen werden aus­ge­sprochen — das schafft einen Teufelskreis…”

Nachdem die fran­zö­sische Regierung ein­ge­räumt hatte, dass Online-“Hass” nach den gel­tenden Gesetzen schwer zu ver­folgen ist, weil “nur wenige Beschwerden ein­ge­reicht werden und nur wenige Ermitt­lungen erfolg­reich sind und nur wenige Ver­ur­tei­lungen aus­ge­sprochen werden”, sie aber dennoch fest­stellte, dass die Zensur das All­heil­mittel für die wahr­ge­nom­menen Pro­bleme ist, beschloss sie, die Aufgabe der staat­lichen Zensur an die Online-Platt­formen selbst zu dele­gieren. Private Unter­nehmen sind nun ver­pflichtet, als Gedan­ken­po­lizei im Namen des fran­zö­si­schen Staates zu agieren oder müssen mit hohen Geld­strafen rechnen. Wie in Deutschland wird eine solche Gesetz­gebung zwangs­läufig dazu führen, dass Online-Platt­formen über­eifrig alles ent­fernen oder blo­ckieren, was mög­li­cher­weise als “hass­erfüllt” emp­funden werden könnte, um eine Geld­strafe zu vermeiden.

Der Zweck des Gesetzes scheint ein dop­pelter gewesen zu sein — nicht nur die tat­säch­liche Zensur der Rede durch die Ent­fernung oder Blo­ckierung von Online-Pos­tings zu erreichen, sondern auch die (unver­meid­lichen) abschre­ckenden Aus­wir­kungen der Zensur auf die Online-Debatte im All­ge­meinen. “Die Men­schen werden es sich zweimal über­legen, bevor sie die rote Linie über­queren, wenn sie wissen, dass eine hohe Wahr­schein­lichkeit besteht, dass sie zur Rechen­schaft gezogen werden”, sagte die fran­zö­sische Jus­tiz­mi­nis­terin Nicole Bell­oubet in einer für einen Regie­rungs­ver­treter in einem Land, das immer noch behauptet, demo­kra­tisch zu sein, ominös klin­genden Bemerkung.

Von Anfang an, als der fran­zö­sische Prä­sident Emmanuel Macron die von Lae­titia Avia geleitete Gruppe erstmals mit der Aus­ar­beitung des Gesetzes beauf­tragte, stieß der Vor­schlag bei einer Reihe von Gruppen und Orga­ni­sa­tionen auf Kritik. Frank­reichs Nationale Bera­tungs­kom­mission für Men­schen­rechte kri­ti­sierte den Geset­zes­vor­schlag, weil er die Gefahr der Zensur erhöht, und La Qua­drature du Net, eine Orga­ni­sation, die gegen Zensur und Online-Über­wa­chung arbeitet, warnte: “Kurze Lösch­zeiten und hohe Geld­strafen für die Nicht­ein­haltung des Gesetzes treiben Platt­formen weiter dazu an, zu viele Inhalte zu ent­fernen”. Die in London ansässige Orga­ni­sation für Mei­nungs­freiheit, Artikel 19, kom­men­tierte, dass das Gesetz die Mei­nungs­freiheit in Frank­reich bedrohe. Laut Gabrielle Guil­lemin, Lei­tende Rechts­be­ra­terin bei Artikel 19, ist das Gesetz eine Bedrohung der Mei­nungs­freiheit in Frankreich:

“Das Avia-Gesetz wird es dem fran­zö­si­schen Staat effektiv ermög­lichen, die Online-Zensur auf die domi­nie­renden Tech­no­lo­gie­un­ter­nehmen zu über­tragen, von denen erwartet wird, dass sie als Richter und Jury bei der Bestimmung dessen, was ‘offen­kundig illegale’ Inhalte sind, fun­gieren. Das Gesetz deckt ein breites Spektrum von Inhalten ab, so dass dies nicht immer eine ein­fache Ent­scheidung sein wird.

“Ange­sichts der Zeit­rahmen, innerhalb derer die Unter­nehmen reagieren müssen, können wir erwarten, dass sie bei der Ent­scheidung, ob Inhalte legal sind oder nicht, eher prä­ventiv vor­sichtig sein werden. Sie werden auch auf die Ver­wendung von Filtern zurück­greifen müssen, die unwei­gerlich zu einer über­mä­ßigen Ent­fernung von Inhalten führen werden.

“Die fran­zö­sische Regierung hat die Bedenken igno­riert, die von Gruppen für digitale Rechte und Mei­nungs­freiheit vor­ge­bracht wurden, und das Ergebnis wird eine abschre­ckende Wirkung auf die Online-Mei­nungs­freiheit in Frank­reich haben”.

Auch in Frank­reich stieß das ver­ab­schiedete Gesetz auf Ablehnung. Am 22. Mai schrieb Guil­laume Roquette, Chef­re­daktor der Zeit­schrift Le Figaro:

“Unter dem Vorwand, ‘hass­erfüllte’ Inhalte im Internet zu bekämpfen, richtet es [das Avia-Gesetz] ein ebenso wirk­sames wie gefähr­liches Zen­sur­system ein… ‘Hass’ ist der Vorwand, der sys­te­ma­tisch von denen benutzt wird, die abwei­chende Mei­nungen zum Schweigen bringen wollen.

“Dieser Text [das Gesetz] ist gefährlich, denn, so der Rechts­anwalt François Sureau, ‘er führt die straf­recht­liche Bestrafung… des Gewissens ein’. Er ist gefährlich… weil er die Regu­lierung der öffent­lichen Debatte… im Internet an ame­ri­ka­nische Multis dele­giert… Eine Demo­kratie, die ihres Namens würdig ist, sollte die Mei­nungs­freiheit akzeptieren”.

Jean Yves Camus. von Charlie Hebdo nannte das Gesetz “ein Placebo zur Bekämpfung von Hass” und wies darauf hin, dass der “Hyper­fokus auf Online-Hass” die wahre Gefahr verschleiert:

“Es ist nicht der Online-Hass, der Ilan Halimi, Sarah Halimi, Mireille Knoll, die Opfer des Bata­clans, Hyper Cacher und Charlie getötet hat; es ist eine Ideo­logie, die Anti­se­mi­tismus und/oder Isla­mismus genannt wird… Wer bestimmt, was Hass ist und seine [Unter­scheidung von] Kritik? Die Büchse der Pandora wurde gerade geöffnet… Es besteht die Gefahr eines lang­samen, aber unauf­halt­samen Mar­sches hin zu einer digi­talen Sprache, die durch poli­tische Kor­rektheit hyper-nor­ma­ti­vi­siert ist, wie sie von aktiven Min­der­heiten defi­niert wird”.

“Was ist Hass?” fragte der fran­zö­sische Schrift­steller Éric Zemmour rhe­to­risch. “Wir wissen es nicht! Man hat das Recht, nicht zu lieben… man hat das Recht zu lieben, man hat das Recht zu hassen. Es ist ein Gefühl… Es kann nicht gerichtlich ver­ur­teilt oder gesetzlich geregelt werden.”

Nichts­des­to­trotz ist es das, was Hass­re­de­ge­setze tun, sei es im digi­talen oder im nicht-digi­talen Bereich. Von pri­vaten Unter­nehmen — oder der Regierung — zu ver­langen, als Gedan­ken­po­lizei zu agieren, gehört nicht in einen Staat, der behauptet, einem demo­kra­ti­schen, rechts­staat­lichen Prinzip zu folgen.

Die Frage ist leider nicht, ob Frank­reich das letzte euro­päische Land sein wird, das solche Zen­sur­ge­setze ein­führt, sondern welche anderen Länder als nächstes an der Reihe sind.

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Judith Bergman, Kolum­nistin, Anwältin und Poli­to­login, ist Distin­gu­ished Senior Fellow am Gatestone Institute.


Quelle: gatestoneinstitute.org