Collage - Bild von George Soros von IMF Staff Photographer/Michael Spilotro - flickr.com - CC BY-NC-ND 2.0

EUGH gegen Trans­parenz: Ungarn darf Soros-NGOs nicht regulieren!

Der Euro­päische Gerichtshof hat das unga­rische Trans­pa­renz­gesetz von 2017 für rechts­widrig erklärt, das eine bessere Kon­trolle aus­län­di­scher NGOs erlauben soll, die ver­suchen, die Politik eines Landes zu sabo­tieren. Die unga­rische Regierung will dies nicht hinnehmen.

(von Collin McMahon)

Das Gesetz soll alle soge­nannten NGOs, die mehr als 1.500 Euro aus dem Ausland erhalten, ver­pflichten, ihre Geld­geber und die Höhe der Zuwen­dungen offen­zu­legen. Darüber hinaus müssten sie sich offi­ziell als „aus dem Ausland unter­stützte Orga­ni­sation” aus­weisen. Die kon­ser­vative Orbán-Regierung befindet sich seit über zehn Jahren im Clinch mit dem linken Akti­visten George Soros, der in Brüssel und Berlin über enormen Ein­fluss verfügt und – ent­gegen ander­wei­tiger Behaup­tungen in den Main­stream-Medien – in Ungarn mit seiner Central European Uni­versity und vielen NGOs immer noch sehr aktiv ist.

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Die Begründung des EUGH für diese Ein­mi­schung in die inneren Ange­le­gen­heiten eines sou­ve­rä­nenen Mit­glieds­staates ist besonders abstrus: Er machte geltend, „das Trans­pa­renz­gesetz beschränke die Kapi­tal­ver­kehrs­freiheit, indem es eine mit­telbar dis­kri­mi­nie­rende Behandlung des Kapi­tal­ver­kehrs zwi­schen Ungarn auf der einen und den übrigen Mit­glied­staaten sowie den Dritt­staaten auf der anderen Seite vorsehe”, schreibt Krisztina Koenen auf Tichy’s Ein­blick.

„Die Finan­zierung poli­ti­scher NGO als Teil des Kapi­tal­ver­kehrs, also als eine Art aus­län­di­scher Kapi­tal­in­ves­tition dar­zu­stellen, zeugt von einer mehr als kühnen Rechts­auf­fassung. Das Urteil kann sich gewiss mit dem Gerichts­urteil gegen den Gangster Al Capone messen, der sei­nerzeit wegen Steu­er­hin­ter­ziehung ver­ur­teilt wurde”, so Koenen. Das Argument des Kapi­tal­ver­kehrs ist von ähn­lichen Soros-NGos aus USA impor­tiert, da die US-Bun­des­re­gierung in Washington lediglich für „den Handel zwi­schen Bun­des­staaten” zuständig ist. Dass diese Argu­men­tation jetzt in Europa ange­wendet werden soll, ist ein Novum.

„Die Bürger Ungarns haben ein Recht zu erfahren, wer diese zivil­ge­sell­schaft­lichen Akteur sind, und wer sie bezahlt”, sagte der unga­rische Premier Viktor Orbán 2017. Der unga­rische Regie­rungs­sprecher Zoltán Kovács sah dieses Recht durch das Urteil bestätigt: Tief in der Begründung des Urteils gebe der EUGH zu, dass „die unga­ri­schen Ziele in Bezug auf größere Trans­parenz in der Finan­zierung zivil­ge­sell­schaft­licher Orga­ni­sa­tionen … im Grunde legitim sind.” Die unga­rische Regierung werde das Trans­pa­renz­gesetz also refor­mieren, damit es im Ein­klang mit den Normen des EUGH sei, so Kovács.

Ungarn lehne das Urteil des EUGH zu Recht ab, so der AfD-Obmann im Aus­wär­tigen Aus­schuss Petr Bystron. „Der Euro­päische Gerichtshof wendet hier ein Kon­strukt aus der US-Gesetz­gebung an, welches von linken NGOs dazu miss­braucht wird, die Sou­ve­rä­ni­täts­rechte des Staates zu Gunsten von nicht demo­kra­tisch legi­ti­mierten Rechts­sub­jekten zu verlagern.”

Dass dieses Urteil rein poli­ti­scher Natur sei, erkenne man spä­testens daran, „dass im Falle der AfD angeb­liche Spenden aus dem Ausland immer wieder skan­da­li­siert werden, aber im Falle von ein­deutig par­tei­po­li­tisch tätigen NGOs (die über kei­nerlei demo­kra­tische Legi­ti­mität ver­fügen) die Mei­nungs­freiheit und Kapi­tal­ver­kehrs­freiheit plötzlich in Gefahr sein sollen,” sagte Bystron.

Wohin die Beschneidung der Sou­ve­rä­nität durch das EUGH führt, mache der Brexit deutlich. Groß­bri­tannien habe 131 mal gegen die Beschneidung ihrer Rechte vor dem EuGH geklagt und wurde 101 mal über­stimmt, in 77,1% der Fälle. „Die Briten emp­fanden daher diese Behörde als demo­kra­tisch nicht legi­ti­miert und ihre Urteile zu Recht als anmaßend und mit dem staat­lichen Selbst­ver­ständnis des Ver­ei­nigten König­reichs unver­einbar. Ebenso wird dieses unge­heu­er­liche Urteil nun in Ungarn emp­funden. Der EuGH schadet Europa mit solchen Urteilen, es bestärkt die Ent­fremdung der Men­schen von dem Brüs­seler Apparat”, so der AfD-Außenpolitiker.

Im Februar hat die kon­ser­vative Straß­burger NGO “European Center for Law and Justice” (ECLJ) enhüllt, wie Soros-NGOs das Euro­päische Gericht für Men­schen­rechte  (EGMR) unter­wandert und beein­flusst haben. Von 100 Richtern, die seit 2009 am EGMR sitzen, haben 22 zuvor teils in lei­tenden Posi­tionen bei großen Soros-NGOs gear­beitet, fand das ECLJ heraus. Der Bericht wurde in Deutschland bisher nur in den Alter­na­tiven Medien zur Kenntnis genommen.