Prä­sident des Ver­fas­sungs­ge­richtshofs warnt vor »Corona-Son­der­rechts­regime«

Die Kri­tiker an dem stetig tota­li­tärer agie­renden Corona-Staat Deutschland werden immer zahl­reicher und hoch­ka­rä­tiger. Jetzt hat der Chef des Ver­fas­sungs­ge­richtshofs Rheinland-Pfalz, Lars Brocker, der Politik ein ver­nich­tendes Zeugnis aus­stellt. Der Top-Jurist spricht ganz offen von ver­fas­sungs­wid­rigen Corona-Ver­ord­nungen der Bundesregierung.

»Ver­fas­sungs­widrig« und »Corona-Son­der­rechts­regime« lauten die jüngsten Vor­würfe gegen die Corona-Politik der Bun­des­re­gierung. Doch während die Nach­rich­ten­sen­dungen nun gefühlt jedes neue Telegram-Posting von Schla­gerstar Michael Wendler zur »Nach­richt« hoch­sti­li­sieren, herrscht zur ver­fas­sungs­wid­rigen Corona-Politik der Kanz­lerin hin­gegen großes Schweigen.

Angela Merkel gefällt sich offen­sichtlich in ihrer selbst gewählten Rolle als Hardliner.

Nicht etwa bei dem seit 2015 täglich anhal­tenden Ver­fas­sungs­bruch (Artikel 16a GG) und der ille­galen Mas­sen­ein­wan­derung aus zumeist mus­li­mi­schen Herkunftsstaaten.

Auch im Ange­sicht von 2.645 isla­mis­ti­schen Ter­ror­ver­fahren durch den Gene­ral­bun­des­anwalt seit 2015 und über 1,3 Mil­lionen Straf­taten durch Flücht­linge, laut BKA-Daten, bleibt die Kanz­lerin nicht nur untätig, sondern for­ciert den Zustrom sogar weiter.

So wie bei­spiels­weise erst kürzlich bei dem Ein­fliegen lassen einer vier­stel­ligen Anzahl aus dem Brand­stifter-Camp Moria, wo in der Vielzahl bereits abge­lehnte und nicht selten kri­mi­nelle Afghanen den Ton angeben.

Von der SED- in die Merkel-Diktatur 

Seit der Corona-Krise, die gezielt durch Politik und Medien mit einer per­fiden Angst-und Panik­kam­pagne befeuert wird, scheint die Kanz­lerin ihrer sozia­lis­ti­schen Agenda voll­kommen freien Lauf zu lassen.

Rei­se­verbote, selbst innerhalb Deutsch­lands, die soge­nannten Beher­ber­gungs­verbote, Aufrufe zur Denun­ziation von Mit­bürgern und eine per­ma­nente Dif­fa­mierung und Kri­mi­na­li­sierung von Oppo­si­tio­nellen und Kri­tikern, als Covidioten, Rechts­extreme oder Ver­schwö­rungs­theo­re­tiker sind mitt­ler­weile ein gän­giges Macht­in­strument der Bun­des­re­gierung und ihrer regie­rungs­kon­formen Medien geworden.

Gelernt ist gelernt, kann man da als Zyniker nur gehaltvoll aner­kennen – in dieser The­matik macht der aus­ge­bil­deten FDJ-Sekre­tärin für Agi­tation und Pro­pa­ganda, Angela Merkel, wohl niemand etwas vor. Dass Merkel ein tra­gendes Mit­glied der SED-Dik­tatur war, was Merkel bestreitet, haben His­to­riker und Zeit­zeugen längst belegt. Auf n‑tv.de heißt es in dem Artikel DDR-Ver­gan­genheit holt Merkel ein:

»Gunther Walther, Chef der FDJ-Gruppe am Aka­demie-Institut sagt: ›Angela Merkel war Sekre­tärin für Agi­tation und Pro­pa­ganda. ‹ Das hatte Merkel stets bestritten… Merkel sei schon damals ziel­be­wusst gewesen und habe sich system-konform verhalten.«

Von der SED in die Merkel-Dik­tatur, die Par­al­lelen zu Deutschland im Jahr 2020 sind so erschre­ckend, dass der Autor aus diesem Grund den Auf­stieg Merkels und ihre Ver­bin­dungen zu IMs und der Staats­si­cherheit aus­führlich in seinem Best­seller Vor­sicht Dik­tatur! unter­sucht und belegt hat.

Der sozia­lis­tisch-tota­litäre Staat konnte sich auch damals nur mit Bespit­zelung, Denun­ziation, Zer­setzung und Kri­mi­na­li­sierung der Oppo­sition an der Macht halten. Die Stadt Essen funk­tio­niert nun seine knapp 600.000 Bewohner kur­zerhand zu Block­warten um und stellt ihnen online ein Denun­zia­ti­ons­portal zur Anschwärzung von Nachbarn zur Ver­fügung. Dort können Ver­stöße gegen die staat­lichen Coro­naschutz-Ver­ord­nungen anonym an die Behörden wei­ter­ge­leitet werden.

Die Nach­barsfrau trägt keine Maske? Gegenüber findet ein Kin­der­ge­burtstag statt? Das Café an der Ecke bedient einen Gast mehr als erlaubt? Der Denun­ziation sind dort keine Grenzen gesetzt. Selbst Bilder, die ohne Zustimmung der Betrof­fenen gefertigt wurden, können dort anonym hoch­ge­laden werden.

Das liberale Urge­stein, Bun­des­tags­vi­ze­prä­sident Wolfgang Kubicki, sprach dies­be­züglich von einem »Denun­zia­ti­ons­portal«, das »mit Sicherheit rechts­widrig sei und sofort gelöscht werden sollte«.

Corona-Son­der­rechts­regime statt demo­kra­ti­scher Gewaltenteilung

Noch schwerere Geschütze fährt der Prä­sident des Ver­fas­sungs­ge­richtshofs Rheinland-Pflanz, Lars Brocker, auf. Dessen Vor­würfe sind sys­te­mi­scher Natur und damit umso schwer­wie­gender. Der Ver­fas­sungs­rechtler und damit Ver­fas­sungs­schützer äußert fun­da­mentale Kritik am Agieren der Merkel-Regierung in der Corona-Krise. Wir befinden uns bereits im zehnten Monat des Ber­liner Corona-Regimes und trotzdem werden die Par­la­mente in Bund und Ländern bei der Ver­hängung selbst schwerster Zwangs­maß­nahmen und Ein­griffe in die Pri­vat­sphäre per­manent übergangen.

Statt zwingend, wie von der Ver­fassung und höchst­rich­ter­licher Recht­spre­chung vor­ge­schrieben, das Par­lament ein­zu­be­ziehen, hat die Bun­des­re­gierung ein »Corona- Son­der­rechts­regime« instal­liert, so der Prä­sident des Ver­fas­sungs­ge­richtshofs. Seine exakten Worte lauten:

»Seit Monaten for­mu­lieren Ver­wal­tungs­ge­richte bun­desweit in ihren Beschlüssen Bedenken gegenüber dem bislang weit­gehend exe­ku­tiven Rege­lungs­regime der Corona-Ver­ord­nungen. Diese deut­lichen Warn­hin­weise werden noch nicht hin­rei­chend wahrgenommen.«

Er ver­weist auf erlassene Vor­schriften der Corona-Rechts­ver­ord­nungen, die womöglich von Ver­wal­tungs­ge­richten »von einem Tag auf den anderen kas­siert« werden, weil diese gegen den Par­la­ments­vor­behalt und damit gegen die Ver­fassung verstoßen.

Die darauf fol­genden Worte des Hüters der Ver­fassung bergen das Potential, eine schwere Regie­rungs­krise bis hin zum Regie­rungs­sturz – zumindest in einer funk­ti­ons­fä­higen Demo­kratie – auszulösen:

»Das vom par­la­men­ta­ri­schen Gesetz­geber abge­kop­pelte Son­der­rechts­regime von Corona-Ver­ord­nungen gerät zunehmend in Kon­flikt mit den rechts­staat­lichen Vor­gaben der Ver­fassung, (…) weil wei­terhin allein die Exe­kutive handelt.«

Gerade im Ange­sicht der aktu­ellen Ver­schär­fungen der Zwangs­maß­nahmen ist die Ein­be­ziehung der Staats­gewalt Bun­destag aus ver­fas­sungs­recht­lichen Vor­gaben zwingend erforderlich.

Wer die schwer­wie­gendsten Grund­rechts­ein­schrän­kungen seit Ende des zweiten Welt­kriegs mit Ver­ord­nungen regelt, muss sich auch vor­werfen lassen, dass es der »mer­kel­schen Corona-Politik« an jed­weder demo­kra­ti­scher Legi­ti­mation fehlt.

Als Kri­tiker der Bun­des­re­gierung und dessen Zwangs­maß­nahmen im Schatten der Corona-Krise ist genau dieser Punkt der ele­mentare Kern der Merkel-Regierung.

Es ver­festigt sich der Ein­druck, dass ganz bewusst die Gesetz­gebung durch den Bun­destag miss­achtet und über­gangen wird, weil der Bun­des­re­gierung die Ver­fas­sungs­wid­rigkeit vieler ihrer Corona-Zwangs­maß­nahmen bekannt ist.


Quelle: kopp-report.de