Lockdown & Ermäch­ti­gungs­ge­setzt: Ich ver­biete mir Ver­gleiche mit 1933! (Achtung: Satire)

Am 18. November 2020 beschloss der Bun­destag, ebenso wie im Anschluss der Bun­desrat, ein neues Gesetz, das Kri­tiker mit dem „Ermäch­ti­gungs­gesetz“ Hitlers vom 24. März 1933 ver­glichen haben. Das ist unerhört! Ein solcher Ver­gleich ist natürlich obszön und völlig unan­ge­bracht. Hitler brauchte ganze zwei Tage, um ein Gesetz durch­zu­drücken, das ihm unver­hält­nis­mäßig weit­rei­chende Voll­machten ein­räumte. Die Erwei­te­rungen zum 3. Infek­ti­ons­schutz­gesetz (IfSG) wurden innerhalb nur weniger Stunden mit den Stimmen der Roten, Schwarzen und Grünen vor einem nahezu leeren Par­lament durch­ge­wunken. Ein wei­terer deut­licher Unter­schied besteht darin, dass das Ermäch­ti­gungs­gesetz von 1933 die Zensur der Presse und die Ent­lassung unlieb­samer Beamte nach sich zog. Das kann im Jahr 2020 nicht pas­sieren, weil beides bereits zuvor erfolgte. Sie sehen also, solche Ver­gleiche sind völ­liger Unsinn.

Ein wei­terer Unter­schied zwi­schen dem „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ aus dem Jahr 1933 und der „Ände­rungen des Infek­ti­ons­schutz­ge­setzes im 3. Bevöl­ke­rungs­schutz­gesetz“ von 2020 besteht darin, dass die Libe­ralen diesmal dagegen gestimmt haben, während der Abge­ordnete Reinhold Maier seine Unter­stützung der Natio­nal­so­zia­listen damals noch so begründete: „Wir fühlen uns in den großen natio­nalen Zielen durchaus mit der Auf­fassung ver­bunden, wie sie heute vom Herrn Reichs­kanzler vor­ge­tragen wurde… Wir ver­stehen, dass die gegen­wärtige Reichs­re­gierung weit­ge­hende Voll­machten ver­langt, um unge­stört arbeiten zu können…. Im Interesse von Volk und Vaterland und in der Erwartung einer gesetz­mä­ßigen Ent­wicklung werden wir unsere ernsten Bedenken zurück­stellen und dem Ermäch­ti­gungs­gesetz zustimmen.“ 

Im März 2020 hatte die Deutsche Bun­des­re­gierung das (IfSG) bereits dahin­gehend ver­ändert, dass fortan nicht mehr die WHO oder irgendein anderer von Bill Gates finan­zierter Verein bestimmen kann, wann eine Pan­demie oder Epi­demie beginnt und wann sie endet. Das obliegt nun dem Deut­schen Bun­destag selbst und ist damit also in ver­trau­ens­vollen Händen. Die Erwei­te­rungen des Gesetzes vom November waren nun zum Zwecke der Rechts­si­cherheit geschaffen worden. Die Bun­des­re­gierung hatte nämlich, um Not und Schaden vom Deutsche Volke abzu­wenden, Vor­schriften erlassen, zu denen sie per Gesetz gar nicht berechtigt war. Um den hun­derten von Klagen gegen diese Ein­schrän­kungen der indi­vi­du­ellen Freiheit den Wind aus den Segeln zu nehmen, wurde die neue Geset­zes­no­velle im Eil­tempo erlassen, damit die Gerichte etwas in Händen hätten, wenn sie diese Klagen als unver­hält­nis­mäßig oder irrelevant abschmet­terten. Das soll schließlich alles Hand und Fuß haben.

Im Detail sehen die neu ein­ge­fügten Punkte daher vor, dass die Bun­des­re­gierung nach eigenem Ermessen „Aus­gangs- oder Kon­takt­be­schrän­kungen im pri­vaten sowie im öffent­lichen Raum“ ver­hängen und durch­setzen darf. Sollte es also künftig zum Schutz der Mit­men­schen nötig sein, das Betreten des eigenen Gartens zu ver­bieten, dann ist das zum Wohle aller und basiert selbst­ver­ständlich auf wis­sen­schaft­lichen Erkennt­nissen – die jedoch dem schlichten Volke viel­leicht nicht immer ganz leicht zu erklären sind. Aber wisse, Volk, all das ist evidenz- und wis­sen­schafts­ba­siert! Das bestä­tigte auch Dr. Eberhard Brecht, Abge­ord­neter zum Deut­schen Bun­destag (SPD): „Mir ist bewusst, dass viele Corona-Leugner uns MdBs – im güns­tigsten Fall – als Idioten, im schlech­teren Fall als kleines Rädchen einer gigan­ti­schen Welt­ver­schwörung ansehen. Diese Men­schen leben in einer Par­al­lelwelt der „alter­na­tiven Fakten“ und lösen sich von einer ansonsten evi­denz­ba­sierten Gesell­schaft. Wohin die Reise mit einer so gespal­tenen Gesell­schaft geht, lässt sich an der Ent­wicklung in den USA unter dem Lügen­prä­si­denten Donald Trump beobachten.“

So sieht sach­liche Politik aus, Genossen. Man muss auch mal sagen, was Sache ist. Und natürlich gibt es einen rie­sigen Unter­schied zwi­schen Donald Trump und jedem Abge­ord­neten zum Deut­schen Bun­destag, denn der „Lügen­prä­sident“ hat immer wieder ernsthaft das evi­denz­ba­sierte, sach­kundige Urteil von Wis­sen­schaftlern und Experten infrage gestellt. Ja, wo kommen wir denn dann hin, wenn wir anfangen, die von der Regierung bestimmten Experten zu hin­ter­fragen? Ist Ihnen denn nicht klar, wohin das alles führen könnte? Die Bun­des­re­gierung hat wirklich die besten Berater, die man sich nur vor­stellen kann, ehrlich, also wirklich alles voll evi­denz­ba­siert, so richtig solide. Die können sogar einfach so frei her­aus­reden… und ja…

Des Wei­teren gibt die Geset­zes­no­velle dem evi­denz­ba­sierten Regenten das Recht, „Abstands­gebote im öffent­lichen Raum zu ver­hängen“ und das „Tragen einer Mund-Nase-Bede­ckung ver­pflichtend“ zu machen. Kurz gesagt: Nun dürfen sie auch endlich tun, was sie bis bislang ohnehin schon getan haben. Deshalb nennen die Main­stream-Medien es das „Schaffen von Rechts­si­cherheit“. Nun dürfen sie endlich auch offi­ziell Sport ver­bieten, Ver­an­stal­tungen unter­sagen und Berufs­verbote aus­sprechen. Sie dürfen jede Art von „Ver­an­stal­tungen unter­sagen“, was natürlich auch Demons­tra­tionen ein­schließt. Und sie dürfen das eigene Daten­schutz­gesetz aus­hebeln, um „Infek­ti­ons­ketten nach­zu­ver­folgen“. Was nicht explizit in den neu gestal­teten Para­graphen 28 und 33 erwähnt ist, ist das Recht, unbe­scholtene Bürger ohne wis­sen­schaft­liche Evidenz als „Corona-Leugner“, „Rechts­ra­dikale“, „Staats­feinde“ o.ä. zu bezeichnen – aber not­falls wird auch das noch nach­träglich abge­ändert werden. Die Begründung der Bun­des­re­gierung hierzu ist schlüssig und selbst­ver­ständlich wis­sen­schafts­ba­siert, also völlig seriös: „Das Virus ist dyna­misch, wir müssen es auch sein.” 

Weitere bedeu­tende Ände­rungen hat die Deutsche Bun­des­re­gierung freund­li­cher­weise zusam­men­ge­fasst – und ich war so frei, sie zum Zwecke nicht-evi­denz­ba­sierter bes­serer Ver­ständ­lichkeit für das ein­fache Volk einfach völlig lai­enhaft zu interpretieren:

  • „Schutz­imp­fungen und Tes­tungen werden künftig nicht nur Ver­si­cherten, sondern auch Nicht­ver­si­cherten offen­stehen. Dazu not­wendige Rege­lungen zur Ver­gütung und Abrechnung kann das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­terium vor­nehmen.“ Da in Deutschland Ver­si­che­rungs­pflicht besteht, dürfte sich dieser Para­graph ent­weder nur auf Obdachlose beziehen, oder die Regierung geht davon aus, dass sich bald viele Deutsche ihre Ver­si­cherung nicht mehr werden leisten können – in dem Fall bezieht es also auch wieder auf Obdachlose, nur dass es eben mehr sein werden.
  • „Auch werden Mög­lich­keiten geschaffen, um zusätzlich vete­ri­när­me­di­zi­nische Labor­ka­pa­zi­täten für die Aus­wertung von Tests zu nutzen.“ Von nun an, darf jeder nach Gut­dünken der Regierung wie Vieh behandelt werden.
  • „Um sicher­zu­stellen, dass die neuen pati­en­ten­nahen Schnell­tests an Ein­rich­tungen abge­geben werden, in denen diese nach der neuen Test­stra­tegie bevorzugt ange­wendet werden sollen, wird die Medi­zin­pro­duk­te­ab­ga­ben­ver­ordnung geändert. Insofern ist der § 28 a das Gegenteil von Aus­weitung von Befug­nissen, vielmehr schafft er durch Prä­zi­sierung mehr Rechts­si­cherheit.“ Könnte das bedeuten, dass niemand mehr einer Testung ent­kommen wird, ob er will oder nicht, und man sich auch gerichtlich nicht mehr dagegen wehren kann?

Allen Angst­hasen sei nun ver­si­chert, dass es keine Zwangs­impfung geben werde, das haben uns die Poli­tiker ver­sprochen, und wir alle wissen, was ein solches Ver­sprechen wert ist: „Wenn hof­fentlich zeitnah ein Impf­stoff gegen das Coro­na­virus zur Ver­fügung steht, schaffen wir mit dem nun vor­lie­genden Gesetz­entwurf die Vor­aus­set­zungen dafür, dass sich die­je­nigen Bür­ge­rinnen und Bürger impfen lassen können, die das möchten.“ Es kann höchstens sein, dass all jene, die sich nicht impfen lassen wollen, dann, wie in China, keinen Zugang mehr zu öffent­lichen Ein­rich­tungen wie Uni­ver­si­täten haben werden, und keinen Zugang zum Internet, aber das ist laut der ARD ja eine feine Sache, also was habt ihr euch so? Über­haupt, was habt ihr gegen Dik­tatur? Sie ist ein­deutig die effek­tivste Regie­rungsform. „Das Virus ist dyna­misch, wir müssen es auch sein”.

Ich denke wirklich, dass Miss­trauen gegenüber Poli­tikern generell unan­ge­bracht ist, außer natürlich gegenüber den ganz Rechten, denn die lügen immer, wie wir aus der Presse wissen. Und wer auf die evi­denzlose Idee kam, zu glauben, dass es in Deutschland noch ein Recht auf freie Mei­nungs­äu­ßerung oder gar Demons­tra­tionen gäbe, der wird zu recht mit Was­ser­werfern beschossen und mit Pfef­fer­spray ein­ge­sprüht. Außerdem sagte die Polizei ja im Nach­hinein, dass sie das eigentlich gar nicht wollte, ihr aber der Auf­marsch von Rechts­ra­di­kalen, die zu 95% nicht aus Berlin stammten, keine andere Wahl ließ. Ihr seht also, liebe Rechts­ra­dikale: Die Politik weiß immer ganz genau, wer ihr seid und woher ihr kommt, selbst wenn ihr euch nicht aus­ge­wiesen habt und ord­nungs­gemäß ver­mummt seid. Der „Große Bruder“ in Berlin hat vom noch „Grö­ßeren Bruder“ in Peking schnell gelernt. Ja sicher, das, was der Wirt­schaft mit dem Lockdown wider­fährt, ist so etwas wie Ent­eignung pri­vater Betriebe. Und ja, in der DDR war das mit der lang­samen Ent­eignung von pri­vaten Betrieben sehr ähnlich gewesen, aber das war aus Soli­da­rität mit den anderen Genossen. Manchmal muss man eben Opfer bringen. So wie unsere Politiker…

Ich möchte daher dringend darum bitten, Ver­gleiche zwi­schen den „Ände­rungen des Infek­ti­ons­schutz­ge­setzes im 3. Bevöl­ke­rungs­schutz­gesetz“ und dem „Ermäch­ti­gungs­gesetz“ Hitlers zu unter­lassen. Die Sache ist zu ernst, um wei­terhin auf die leichte Schulter genommen zu werden. In diesem Sinne: „Macht weiter so! Freund­schaft, Genossen!“

Michael Morris