Vollmundig klangen sie, die Versprechungen der Regierung, den arg gebeutelten Gewerbetreibenden zur Hilfe zu kommen. Das Füllhorn für die Lockdown-Geschädigten sollte ausgeschüttet werden. Vor allem: Mietzahlungen müssen gestundet oder gekürzt werden dürfen. Die Regierung stellt umfassende Hilfspakete zusammen. Wir müssen alle zusammen stehen in dieser schweren Zeit, appellierte die Kanzlerin aus Berlin. Da sollten auch Vermieter einmal Nachsicht und Solidarität zeigen. So viel guter Wille beruhigte die Unternehmer erst einmal und man vertraute Vater Staat. Leider zu blauäugig, und langsam kommt Zorn und Verzweiflung hoch.
Die Novemberhilfen sind noch nicht ausgezahlt und Ostern steht vor der Tür. Sie werden wohl auch nicht kommen, weil ein paar wenige Betrüger sich unberechtigt die Coronahilfe erschlichen haben. Dafür werden nun Hunderttausende im Stich gelassen und der finanziellen Vernichtung preisgegeben. Ein wunderbarer Grund für den Staat, seine Hilfen – die eh kaum reichen – komplett einzustellen.
Mieten dürfen gesenkt und gestundet, Verträge neu verhandelt werden
Das zweite Brandthema sind die Mieten. Ob Büros oder Ladengeschäfte, die Mieten sind meistens der größte Ausgabenposten und treiben ein Unternehmen, was kaum oder keinen Umsatz und erst recht keinen Gewinn mehr generieren kann, in die Insolvenz. Daher entschied die Regierung unserer weisen, großen Parteivorsitzenden Dr. Angela Merkel, den bedrängten Unternehmen zur Hilfe zu eilen, und so beschloss der Bundestag Mitte Dezember 2020, dass Gewerbetreibende eine Mietminderung für ihre Geschäftsräume beantragen können.
Rechtlich gesehen gibt es das unter dem Paragraphen 313 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), sofern eine „schwerwiegende Störung der Geschäftsgrundlage“ gegeben ist. Dann kann der Mieter eine Anpassung des Vertrages und Stundungen der Mietzahlungen begehren – oder den Vertrag vorzeitig auflösen. Nun sollen die coronabedingten Schließungen offiziell als so eine schwerwiegende Störung gelten. Die Regelung gilt auch als Einrede gegen eine Klage des Vermieters auf Mietzahlung. Mieter und Vermieter können sich dann frei auf eine verminderte Miete oder Zahlungsaufschub einigen.
In § 7 zu Art. 240 EGBGB Störung wurde folgende Regelung zur Geschäftsgrundlage von Miet- und Pachtverträgen aufgenommen:
(1) Sind vermietete Grundstücke oder vermietete Räume, die keine Wohnräume sind, infolge staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie für den Betrieb des Mieters nicht oder nur mit erheblicher Einschränkung verwendbar, so wird vermutet, dass sich insofern ein Umstand im Sinne des § 313 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der zur Grundlage des Mietvertrags geworden ist, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert hat.
(2) Absatz 1 ist auf Pachtverträge entsprechend anzuwenden.
Viele Vermieter haben auch ein Einsehen, obwohl auch sie dadurch herbe Verluste einstecken müssen. Die meisten erwirtschaften ihr Einkommen aus der Vermietung und müssen ja auch die Immobilie instand halten. Doch was bleibt ihnen übrig? Auf die Vermieter von Geschäftsräumen werden durch die vielen Insolvenzen und Geschäftsaufgaben großflächige Leerstände zukommen, die Kosten aber bleiben. Im Gegenteil: Leerstehende Räume müssen auf eigene Kosten beheizt und gepflegt werden, um Schimmel und Verwahrlosung zu verhindern.
Die Folgen sind weitreichend und treffen am Ende alle
Ein kleiner Exkurs an dieser Stelle sei gestattet, der sich insbesondere an die richtet, die gar nicht genug Lockdown haben können und wütend über jede Lockerung sind. Es sind die meist wohlversorgten, älteren Herrschaften, die sich finanziell in Sicherheit wähnen.
Es trifft nicht nur die Mieter und Vermieter. Auch größere, institutionelle Anleger, wie Pensionskassen oder Immobilienfonds, werden schwer darunter leiden. Zahlungsausfälle haben die unangenehme Eigenschaft, sich durch die „Nahrungskette“ durchzufressen. Und das trifft im Kontaminationsprozess die Altersversorgungs-Investitionen vieler Bürger. Aber auch die Banken, denn das ganze Spiel hat das Potenzial, eine Menge großer Bankkredite — und damit Banken — zu gefährden. Eine Bankenschließung und Kontensperrung mit anschließendem ganzen oder teilweisen Vermögensverlust dürfte manchen, der heute noch den ganzen Lockdownzirkus gut und wichtig findet, sehr nachdenklich machen.
Vater Staat kennt keine Gnade: Weder Mietstundung noch Mietsenkung
Wie immer ist der Staat recht großzügig, wenn es um das Geld seiner Bürger geht. Was privaten Vermietern abverlangt wird, praktiziert der Staat selber aber nicht. Das Magazin „Panorama“ hat dazu eine Umfrage in 16 Bundesländern gemacht und festgestellt, dass – bis auf wenige Ausnahmen — der Staat oder die Kommunen als Vermieter knallhart bleiben. Sowohl die Kommunen als auch die landeseigenen Immobiliengesellschaften verweigern sich dem Begehren ihrer Mieter auf Stundung, Mietminderung oder Vertragsauflösung. Besonders die Städte, die auf Gewerbesteuern der Unternehmen angewiesen sind, setzen oft gnadenlos ihre Mietforderungen gegen notleidende Ladenbesitzer durch. So treibt man Unternehmen aktiv in die Pleite.
Auf diesbezügliche Anfragen von Panorama ziehen sich die Länder auf rechtliche Vorschriften zurück. Die zuständigen Ministerien, heißt es, verweisen auf die kommunale Selbstverwaltung, in die sie ja nicht hineinreden dürfen. Das müssten die Kommunen entscheiden, ob sie auf die Einnahmen der Gewerbemieten verzichten können. Die Kommunen wiederum verweisen darauf, dass ihnen als öffentliche Hand Grenzen gesetzt seien. Sie seien an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Und wenn sie einem der Mieter einen Mietpreisnachlass zugestehen, müssten sie es bei allen anderen ebenfalls machen.
Und außerdem, barmen die Bürgermeister, stünden dann womöglich Probleme mit der Kommunalaufsichtsbehörde ins Haus. Die Kommune sei gehalten, die Einnahmen, die sie vertraglich verbucht hat, auch einzunehmen und nicht einfach auf sie zu verzichten. Dies sei schon im Grundsatz der Einnahmebeschaffung so geregelt.
Na, sicher. Daran wird sich eisern gehalten. Und wenn es dann keine Gewerbetreibenden mehr gibt, weil man sie bis zum letzten Cent ausgequetscht hat, bis sie aufgeben mussten, dann ist auch rein kommunalrechtlich alles in Ordnung, nur gibt es dann gar keine Einnahmen mehr. Aber es ist alles juristisch sauber abgelaufen. Die wenigen Mieter, die es noch für solche Immobilien gibt, werden fürderhin den Teufel tun, bei der Kommune oder der Stadt Gewerberäume zu mieten.
Dass es auch anders geht, beweist zum Beispiel Berlin, hat Panorama ermittelt. Das vielgescholtene Berlin hatte bereits im März 2020 einen Senatsbeschluss gefasst, der allen landeseigenen Gesellschaften erlaubt, auf Mieteinnahmen zu verzichten, sofern sie im Zusammenhang mit schweren Störungen der Geschäftsgrundlage im Zusammenhang mit Corona stehen. Der Tenor lautete, dass der Staat hier eine Vorbildrolle zu übernehmen habe. Es gehe nicht an, dass private Vermieter auf Mieteinnahmen verzichten, wenn der Staat das nicht tut. Bis Ende Januar 2021 hat Berlin damit auf gewerbliche Mieten in Höhe von 6,55 Millionen Euro verzichtet, um den Unternehmen die Luft zum Leben zu lassen.
Auch die Hansestadt Hamburg will sich nicht hinter rechtlichen Regeln verschanzen und hart gegen säumige Gewerbemieter vorgehen. Es gibt eine Empfehlung an die städtischen Vermieter, Mieten auch zu erlassen, wo das angebracht ist. Das Bundesland Bayern hat von sich aus Änderungen der Mietverträge vorgenommen und verschiedene Mietpreise abgesenkt. In Bremen ließ man ein paar Ausnahmen zu, berichtet Panorama.
Der Tod der Innenstädte kommt
Auch das ARD-Magazin Plusminus kümmerte sich um das Thema und berichtet, dass in den Innenstädten die privaten Vermieter meist fair und verständnisvoll handeln und sich mit ihren Mietern den Corona-Schaden teilen. Nicht so die Städte als Vermieter. Einem Gastwirt, der um Mietminderung bat, wurde kurz und knapp beschieden, das gehe nicht, denn für die Gastronomie gebe es ja hohe staatliche Wirtschaftshilfen – die dieser allerdings bis heute nicht erhalten hat.
Das dicke Ende wird kommen. Wenn die Städte in nicht allzuferner Zukunft ihre ausgestorbenen Innenstädte betrachten, wird der Schaden nicht wieder zu reparieren sein. Auch die privaten Vermieter werden darunter leiden, denn niemand hat Spaß an einem Einkaufsbummel in Straßen, wo jedes zweite oder dritte Geschäft mit zugeklebten Schaufensterscheiben und „zu vermieten“-Schildern Trübsal verbreitet. Nach und nach werden die Läden abwandern in die Nähe von Vorstadt-Einkaufszentren oder nur noch über Internet versenden oder ganz aufgeben.
Ohne Geschäfte und bei aussterbendem, produzierendem Mittelstand wird es viel weniger Produkte geben. Einkaufsspaß ade. Verlassene Innenstädte und zerfallende Warenhäuser werden das Stadtbild verschandeln. Nur das eine oder andere Ladengeschäft wird sich halten und Second Hand oder chinesisches Billigzeug anbieten. Ein paar Spielcasinos, eine Apotheke und mehrere Handyläden werden sich auch noch finden lassen. Vielleicht überlebt auch McDonalds. Langeweile, Arbeitslosigkeit, Armut und Tristesse für alle. Schöne, neue Welt.
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