Vera Lengsfeld: Ber­liner Senat gibt es zu — FFP2-Mas­ken­zwang hat keine wis­sen­schaft­liche Grundlage!

Es gibt sie noch, die Abge­ord­neten, die ihren Regie­rungen kri­tische Fragen stellen und auf­schluss­reiche Ant­worten bekommen. So geschehen auf die Fragen des FDP-Abge­ord­neten Stefan Förster an den Ber­liner Senat. Förster fragte nach den wis­sen­schaft­lichen Grund­lagen für die ver­hängte FFP2-Mas­ken­pflicht und wollte wissen, ob diese Masken auch für Kran­ken­häuser oder Arzt­praxen vor­ge­schrieben seien.

Der Antwort des Senats kann man ent­nehmen, dass es kei­nerlei wis­sen­schaft­lichen Grund­lagen gibt, die eine FFP“-Maskenpflicht begründen. Zwi­schen den Zeilen liest man das Bekenntnis, dass die FFP2-Masken keine medi­zi­ni­schen Masken sind, sondern Arbeits­schutz­masken. Deshalb hat der Senat die Wort­schöpfung „arbeits­me­di­zi­nische Masken“ benutzt.
Es gibt keine Pflicht, dass diese „arbeits­me­di­zi­ni­schen“ Maske vom Per­sonal in Kran­ken­häusern und Arzt­praxen getragen werden muss.

„Aus arbeits­schutz­recht­lichen Aspekten ist es Mit­ar­bei­te­rinnen und Mit­ar­beitern nicht zumutbar, während der gesamten Arbeitszeit eine FFP2-Maske zu tragen. Jedoch ist von diesen Mit­ar­bei­te­rinnen und Mit­ar­beitern ein chir­ur­gi­scher Mund-Nase-Schutz (OP Maske) zu tragen“.
Das heißt, diese Masken, die bei kor­rekter Trag­weise die Atmung eines Men­schen erschweren bis behindern, sind für den Dau­er­ge­brauch nicht nur nicht geeignet, sondern gefährden die Gesundheit!

Die gesamte Antwort des Senats können sie hier nachlesen.


Vera Lengsfeld — Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog der Autorin www.vera-lengsfeld.de