Insol­venz­ver­schleppung: Rettet die Regierung sich über die Wahl-Ziellinie?

Die gegen­wärtige Corona-Krise hat die Regierung weder bestellt noch gewollt. Dennoch muss sie sich enorme Kritik daran gefallen lassen, dass die Aus­wir­kungen der Maß­nahmen in einem teils irren­füh­renden Licht dar­ge­stellt werden. Zahl­reiche Unter­nehmen, die an sich nicht mehr exis­tieren, gelten noch als lebende Orga­nismen in unserer Wirtschaftsordnung.

Zombies unterwegs

Unter­nehmen, die an sich Insolvenz anm­leden müssten, machen dies derzeit nicht – weil die Regierung sie aus der sonst üblichen Regelung befreit hat. Sie sind hoch ver­schuldet und haben teils kein oder kaum Geld, um zumindest die aktuelle Über­le­bens­fä­higkeit sicherzustellen.

Es gibt derzeit keine Sta­tistik dazu, die glaubhaft wäre. Denn die Unter­nehmen, die Insolvenz anmelden müssten, sind gerade davon befreit. Sie müssen sich also bei den Behörden genau in dieser Frage nicht melden.

Greifen wir zum Sommer 2020 zurück. Der „Focus“ meldete, dass bis zu 800.000 Unter­nehmen zu solchen Zombie-Unter­nehmen zählen würden. Dabei berief sich die Redaktion auf eine Schätzung der „Cre­dit­reform“, die u.a. davon ausging, die damals geschätzte Zahl von 550.000 würde sich bei Aus­setzung der Mel­de­pflicht bis Ende März 2021 auf 700.000 bis 800.000 erhöhen.

Die Situation hat sich noch einmal ver­schärft. Diese Unter­nehmen dürfen oft genug heute noch nicht oder nur sehr ein­ge­schränkt arbeiten. Da die offi­zi­ellen Insol­venz­zahlen sich bis dato prak­tisch nicht ver­ändert haben, ist dieser Effekt offenbar noch nicht zu sehen. Demnach ist sogar die Schätzung von 800.000 Zombie-Unter­nehmen even­tuell etwas zu konservativ.

Die Aus­wir­kungen sind bis dato nicht abschätzbar. Denn Unter­nehmen, die insolvent sind, werden nicht mehr alle oder im Zweifel gar keine For­de­rungen mehr bedienen können. Gläu­biger werden bereits damit begonnen haben, For­de­rungen teils abzu­schreiben – oder auch nicht. Es gibt zahllose Klein­un­ter­nehmer, die mit Ein­nahmen-Über­schuss-Rech­nungen han­tieren und keine Abschrei­bungen vor­nehmen müssen. Die Über­ra­schungen folgen noch – mit offenem Ende.


Quelle: neopresse.com