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Am 21. Juli sollen sie über Klage gegen Merkel beraten: Wie bei der Mafia? Merkel lud Ver­fas­sungs­richter zum Abend­essen ein

Als Thomas Kem­merich von der FDP in Thü­ringen zum Minis­ter­prä­si­denten gewählt wurde, for­derte Merkel, dass »das Ergebnis rück­gängig gemacht werden muss.« Des­wegen hat die AfD Klage gegen Merkel ein­ge­reicht, die am 21. Juli vom Ver­fas­sungs­ge­richt behandelt wird. Ende Juni hatte Merkel die Ver­fas­sungs­richter zum gemein­samen Abend­essen eingeladen.

Merkels direkte Ein­fluss­nahme auf poli­tische Ent­schei­dungen außerhalb ihres Zustän­dig­keits­be­reiches sind in der Geschichte der Bun­des­re­publik Deutschland bisher ein­malig und haben teil­weise dik­ta­to­rische Züge an sich. Ihr Alleingang im Sep­tember 2015, als sie mehrere in Deutschland gel­tende Gesetze sowie inter­na­tional ver­bindlich geschlossene Abkommen brach, stehen da nur bei­spielhaft. Auch die Ent­lassung des für sie poli­tisch unbequem gewor­denen dama­ligen Prä­si­denten des Bun­des­ver­fas­sungs­schutz, Hans-Georg Maaßen, der sich nicht auf Merkel-Linie trimmen lassen wollte, war ein solch dik­ta­to­ri­scher Zug. Als nach der Land­tagswahl in Thü­ringen Thomas Kret­schmann von der FDP mit den Stimmen der AfD zum neuen Minis­ter­prä­si­denten des Landes gewählt wurde, for­derte Merkel, dass »das Ergebnis rück­gängig gemacht werden muss.« In einer Demo­kratie aller­dings hat man mit den Ergeb­nissen einer Wahl, so sie dann demo­kra­tisch zustande gekommen sind, umzu­gehen lernen. Da kann man nicht so lange wählen, bis einem das Ergebnis poli­tisch passt.

Weil Merkel hier (wieder einmal) offen ihr gra­vie­rendes Demo­kra­tie­de­fizit belegt hat und sich massiv in die freien Ent­scheidung der Lan­des­po­litik ein­ge­mischt hat, — was kom­plett außerhalb ihrer Zustän­dig­keits- und Ver­ant­wor­tungs­be­reiche liegt — hat die AfD Klage gegen Merkel ein­ge­reicht. Über diese Klage soll am 21. Juli das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt entscheiden.

Wie unge­heuer »prak­tisch«, dass Merkel am 30. Juni sämt­liche Richter des Ersten und Zweiten Senats des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt zum Abend­essen im Bun­des­kanz­leramt emp­fangen hat. Ein Schelm, der Arges dabei denkt. Über die Gesprächs­in­halte des Abends schweigen sich alle Betei­ligten bisher aus.

Übrigens: es ist auch ein Indi­kator einer Dik­tatur, wenn der Despot eines Landes sich hohe Richter oder andere hohe Wür­den­träger durch kleine Gefäl­lig­keiten ver­bindlich macht und so die Gewal­ten­teilung aushebelt.


Quelle: freiewelt.net