“Hey, das ist ja nur der Nürnberger Kodex. Nur das, was wir aus den Gräueltaten der Nazis gelernt haben, nicht zuletzt die, die medizinisch waren.” Dieses Relikt aus den dunkleren Tagen deutscher Vergangenheit schien bereits in Vergessenheit geraten. Doch kürzlich hat Österreichs Regierung den Impfzwang salonfähig gemacht, und seither findet sich der Terminus auf den selbst gebastelten Plakaten der unermüdlichen Demonstranten gegen die Maßnahmen in dieser Pandemie. Inzwischen ist auch der neue deutsche Kanzler Olaf Scholz auf den bereits fahrenden Zug aufgesprungen.
(Das Zitat stammt von Jordan Peterson, einem sehr bekannten kanadischen Professor, Klinischen Psychologen, und Buchautor. Sein Retweet über die angeblich von der EU-Chefin angedachte Aufhebung verbreitet sich bei 2,1 Millionen Followern natürlich rasend schnell, besonders in alternativen Kanälen.)
Quer denkende Impfgegner dürften also besser informiert sein als Impfärzte, Politiker und Journalisten zusammen, oder letztere hüllen sich aus gutem Grund in Schweigen
Diese öffentlich erwachte Aufmerksamkeit scheint lediglich die EU-Chefin Ursula von der Leyen auf den Plan gerufen zu haben. Sie soll sich kürzlich für die Vernachlässigung dieser wichtigen ethischen Richtschnur ausgesprochen haben.
Die Recherche für ihre angebliche Aussage führt allerdings immer wieder zurück zur derzeit einzigen zu findenden Quelle The Post Millenial https://thepostmillennial.com/eu-chief-nuremberg-code?utm_campaign=64502.
https://twitter.com/MichaelPSenger/status/1466150597422321671
Der Anwalt Michael P. Senger meldete auf Twitter: „Kurz nachdem Österreich als erstes Land die COVID-Impfpflicht eingeführt hat, fordert EU-Chefin Ursula von Der Leyen, auf den Nürnberger Kodex zu verzichten und eine europaweite Impfpflicht einzuführen. Er postet ein Foto, das Ursula von der Leyen angeblich letzten Monat mit Pfizer-CEO Albert Bourla zeigt. Jordan Petersen hatte dessen Post mit obigem Kommentar retweetet.
„Am Mittwoch erklärte Ursula Van der Leyen — die Chefin der EU-Kommission — gegenüber der Presse, dass sie es gerne sähe, wenn der seit langem geltende Nürnberger Kodex vollständig ignoriert würde, um es den Ländern zu ermöglichen, jeden zwangsweise zu impfen, der sich weigert, die experimentelle Impfung zu nehmen.“
Die üblichen selbsternannten Faktenchecker beeilten sich, zu dementieren, was allerdings fast ein Beweis für dessen Brisanz ist…
Und wie sagte schon der Vorgänger Von der Leyens, Jean Claude Juncker sinngemäß: Wir stellen etwas in den Raum, schauen was passiert, und wenn es keinen Aufschrei gibt, setzen wir es um… Und sein zweiter wichtiger Ratschlag für Politiker lautete: „Wenn‘s ernst wird, hilft nur lügen, lügen, lügen…“
Hier die gesicherte Faktenlage zu den Artikeln des Nürnberger Kodex laut Wikipedia, betreffende Verstöße wurden aus aktuellem Anlass von mir hervorgehoben
Der Nürnberger Kodex gehört seit seiner Formulierung in der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess (1946/47) insbesondere zu den medizinethischen Grundsätzen in der Medizinerausbildung.
Anlass für den Nürnberger Kodex waren die während der Zeit des Nationalsozialismus begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere „verbrecherische medizinische Experimente“ und Zwangssterilisationen.[1][2]
Die zehn Punkte des Nürnberger Kodex 1947
(Stellungnahme des I. Amerikanischen Militärgerichtshofes über „zulässige medizinische Versuche“)
- Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.
- Der Versuch muss so gestaltet sein, dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.
- Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, dass die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.
- Der Versuch ist so auszuführen, dass alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.
- Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.
- Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.
- Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen.
- Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.
- Während des Versuches muss der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.
- Im Verlauf des Versuchs muss der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muss, dass eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.
Die faktisch noch in der Phase III einer klinischen Studie befindlichen gentherapeutischen Impfungen sind im Grunde ein Feldversuch mit der gesamten Menschheit.
Denn wegen der kurzen Vorlaufzeit wurden die ersten beiden Phasen gestrafft und die dritte mittels Notzulassung auf Grund der pandemischen Notlage von nationaler Tragweite vernachlässigt. Wir befinden uns aktuell also als Menschheit in einer klinischen Studie.
Sie definiert sich folgendermaßen:
Studien der Phase III https://de.gsk.com/de-de/forschung-und-entwicklung/klinische-studien/phasen-der-klinischen-pruefung/# können mehrere Jahre dauern. Schließt ein Arzneimittel oder Impfstoff die Phase III mit positiven Ergebnissen ab, kann bei den Zulassungsbehörden die Zulassung beantragt werden, um das Arzneimittel oder den Impfstoff in einer Reihe von Ländern oder Regionen verfügbar zu machen.
Wer an einer klinischen Studie teilnimmt https://de.gsk.com/de-de/forschung-und-entwicklung/klinische-studien/freiwillige-testperson-werden/#
muss seine Bereitschaft zur Teilnahme freiwillig bestätigen, nachdem er über die Studie sowie deren Nutzen und Risiken aufgeklärt wurde.
Zum Verfahren der Einwilligungserklärung gehört mehr als nur ein Formblatt zu lesen und zu unterschreiben…
Dieser eklatante vielfache Rechtsbruch darf nicht ungestraft bleiben – zu groß ist das Leid und die Schäden, welche durch diese politische Willkür tausendfach angerichtet wurden!
Auch die Grundlagen, auf denen die Entscheidungen beruhen, sind sehr zweifelhaft, da die Inzidenz – erst recht ohne ins Verhältnis zur Zahl der Getesteten gesetzt zu werden – absolut nicht aussagekräftig ist.
Darüber hinaus gab es mehrere lang erprobte Medikamente wie Ivermectin und Hydroxychloroquin, die sich bei ähnlichen Krankheiten bewährt hatten. Sie wurden für Covid 19 je nach Land nicht zugelassen oder sogar verboten. Das Vorhandensein eines Heilmittels erübrigt aber eine Notzulassung.
Die Impfung der breiten Massen, aktuell sogar gegen Androhung von Zwangsmaßnahmen wie hohe Geldbußen oder mehrwöchige Haft ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Arrivierte aber unabhängig gebliebene kritische Wissenschaftler wie der Erfinder der mRNA-Krebstherapie, Dr. Robert Malone, oder der ehemalige wissenschaftliche Leiter und Vizepräsident von Pfizer Mike Yeadon warnen ebenso eindringlich wie vergeblich vor fatalen Folgen. Für deren Expertisen bleibt medial neben Impfpropaganda und Horrorzahlen in Dauerschleife wohl keine Zeit.
Eine Risikoabwägung zwischen Krankheit und Impfung setzt aber solide Informationen für jeden einzelnen Impfling über Risiken und Nebenwirkungen voraus. Davon kann bei Massenimpfungen keine Rede sein.
Diese Informationen wurden weder von Impfärzten noch von Politikern und auch nicht von Journalisten geliefert.
Der Nürnberger Kodex über die Voraussetzungen der Verabreichung dieser nur bedingt zugelassenen medizinischen Substanzen dürfte ihnen allen nicht bekannt oder gleichgültig sein. Wie es scheint, wird die Berufsehre mit den an und mit der Impfung Verstorbenen still und heimlich zu Grabe getragen. Und mit ihnen auch der Nürnberger Kodex, der Menschenversuche wie in Deutschlands dunkelster Zeit seither nur mit “informierter Zustimmung” erlaubt. Auch dazu könnte das vielzitierte Robert Koch Institut berufene Auskunft geben. Dass Frau Von der Leyen den Kodex jetzt abschaffen will, legalisiert diese Art von “Wiederbetätigung”. Da bleibt sogar Gesunden die Luft weg.
Der Impfzwang mit Impfstoffen, welche nur eine Notzulassung besitzen, deren Nebenwirkungen sowie Langzeitfolgen noch nicht erforscht sind, stellt einen Verstoß gegen den Nürnberger Kodex dar. Auch der grüne Impfpass muss als Verstoß gegen die Menschenrechte angesehen und somit verboten werden, wie das in einigen Ländern bereits geschehen ist.
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