Ekla­tante Ver­stöße gegen den Nürn­berger Kodex — da bleibt sogar Gesunden die Luft weg!

Hey, das ist ja nur der Nürn­berger Kodex. Nur das, was wir aus den Gräu­el­taten der Nazis gelernt haben, nicht zuletzt die, die medi­zi­nisch waren.” Dieses Relikt aus den dunk­leren Tagen deut­scher Ver­gan­genheit schien bereits in Ver­ges­senheit geraten. Doch kürzlich hat  Öster­reichs Regierung den Impf­zwang salon­fähig gemacht, und seither findet sich der Ter­minus auf den selbst gebas­telten Pla­katen der uner­müd­lichen Demons­tranten gegen die Maß­nahmen in dieser Pan­demie. Inzwi­schen ist auch der neue deutsche Kanzler Olaf Scholz auf den bereits fah­renden Zug aufgesprungen.

(Das Zitat stammt von Jordan Peterson, einem sehr bekannten kana­di­schen Pro­fessor, Kli­ni­schen Psy­cho­logen, und Buch­autor. Sein Retweet über die angeblich von der EU-Chefin ange­dachte Auf­hebung ver­breitet sich bei 2,1 Mil­lionen Fol­lowern natürlich rasend schnell, besonders in alter­na­tiven Kanälen.)

Quer den­kende Impf­gegner dürften also besser infor­miert sein als Impf­ärzte, Poli­tiker und Jour­na­listen zusammen, oder letztere hüllen sich aus gutem Grund in Schweigen

Diese öffentlich erwachte Auf­merk­samkeit scheint lediglich die EU-Chefin Ursula von der Leyen auf den Plan gerufen zu haben. Sie soll sich kürzlich für die Ver­nach­läs­sigung dieser wich­tigen ethi­schen Richt­schnur aus­ge­sprochen haben.

Die Recherche für ihre angeb­liche Aussage führt aller­dings immer wieder zurück zur derzeit ein­zigen zu fin­denden Quelle The Post Mil­lenial https://thepostmillennial.com/eu-chief-nuremberg-code?utm_campaign=64502.

https://twitter.com/MichaelPSenger/status/1466150597422321671

Der Anwalt Michael P. Senger meldete auf Twitter: „Kurz nachdem Öster­reich als erstes Land die COVID-Impf­pflicht ein­ge­führt hat, fordert EU-Chefin Ursula von Der Leyen, auf den Nürn­berger Kodex zu ver­zichten und eine euro­pa­weite Impf­pflicht ein­zu­führen. Er postet ein Foto, das Ursula von der Leyen angeblich letzten Monat mit Pfizer-CEO Albert Bourla zeigt. Jordan Petersen hatte dessen Post mit obigem Kom­mentar retweetet.

„Am Mittwoch erklärte Ursula Van der Leyen — die Chefin der EU-Kom­mission — gegenüber der Presse, dass sie es gerne sähe, wenn der seit langem gel­tende Nürn­berger Kodex voll­ständig igno­riert würde, um es den Ländern zu ermög­lichen, jeden zwangs­weise zu impfen, der sich weigert, die expe­ri­men­telle Impfung zu nehmen.“

Die üblichen selbst­er­nannten Fak­ten­checker beeilten sich, zu demen­tieren, was aller­dings fast ein Beweis für dessen Brisanz ist…

Und wie sagte schon der Vor­gänger Von der Leyens, Jean Claude Juncker sinn­gemäß: Wir stellen etwas in den Raum, schauen was pas­siert, und wenn es keinen Auf­schrei gibt, setzen wir es um… Und sein zweiter wich­tiger Rat­schlag für Poli­tiker lautete: „Wenn‘s ernst wird, hilft nur lügen, lügen, lügen…“

Hier die gesi­cherte Fak­tenlage zu den Artikeln des Nürn­berger Kodex laut Wiki­pedia, betref­fende Ver­stöße wurden aus aktu­ellem Anlass von mir hervorgehoben

Der Nürn­berger Kodex gehört seit seiner For­mu­lierung in der Urteils­ver­kündung im Nürn­berger Ärz­te­prozess (1946/47) ins­be­sondere zu den medi­zin­ethi­schen Grund­sätzen in der Medizinerausbildung.

Anlass für den Nürn­berger Kodex waren die während der Zeit des Natio­nal­so­zia­lismus began­genen Ver­brechen gegen die Mensch­lichkeit, ins­be­sondere „ver­bre­che­rische medi­zi­nische Expe­ri­mente“ und Zwangs­ste­ri­li­sa­tionen.[1][2]

Die zehn Punkte des Nürn­berger Kodex 1947

(Stel­lung­nahme des I. Ame­ri­ka­ni­schen Mili­tär­ge­richts­hofes über „zulässige medi­zi­nische Versuche“)

  1. Die frei­willige Zustimmung der Ver­suchs­person ist unbe­dingt erfor­derlich. Das heißt, dass die betref­fende Person im juris­ti­schen Sinne fähig sein muss, ihre Ein­wil­ligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbe­ein­flusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vor­täu­schung oder irgendeine andere Form der Über­redung oder des Zwanges, von ihrem Urteils­ver­mögen Gebrauch zu machen; dass sie das betref­fende Gebiet in seinen Ein­zel­heiten hin­rei­chend kennen und ver­stehen muss, um eine ver­ständige und infor­mierte Ent­scheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es not­wendig, dass der Ver­suchs­person vor der Ein­holung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Ver­suches klar­ge­macht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche ange­wendet werden sollen, alle Unan­nehm­lich­keiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teil­nahme ergeben mögen. Die Pflicht und Ver­ant­wort­lichkeit, den Wert der Zustimmung fest­zu­stellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durch­führt. Dies ist eine per­sön­liche Pflicht und Ver­ant­wort­lichkeit, welche nicht straflos an andere wei­ter­ge­geben werden kann.
  2. Der Versuch muss so gestaltet sein, dass fruchtbare Ergeb­nisse für das Wohl der Gesell­schaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere For­schungs­mittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht will­kürlich oder über­flüssig sein.
  3. Der Versuch ist so zu planen und auf Ergeb­nissen von Tier­ver­suchen und natur­kund­lichem Wissen über die Krankheit oder das For­schungs­problem auf­zu­bauen, dass die zu erwar­tenden Ergeb­nisse die Durch­führung des Ver­suchs recht­fer­tigen werden.
  4. Der Versuch ist so aus­zu­führen, dass alles unnötige kör­per­liche und see­lische Leiden und Schä­di­gungen ver­mieden werden.
  5. Kein Versuch darf durch­ge­führt werden, wenn von vorn­herein mit Fug ange­nommen werden kann, dass es zum Tod oder einem dau­ernden Schaden führen wird, höchstens jene Ver­suche aus­ge­nommen, bei welchen der Ver­suchs­leiter gleich­zeitig als Ver­suchs­person dient.
  6. Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hin­aus­gehen, die durch die huma­nitäre Bedeutung des zu lösenden Pro­blems vor­ge­geben sind.
  7. Es ist für aus­rei­chende Vor­be­reitung und geeignete Vor­rich­tungen Sorge zu tragen, um die Ver­suchs­person auch vor der geringsten Mög­lichkeit von Ver­letzung, blei­bendem Schaden oder Tod zu schützen.
  8. Der Versuch darf nur von wis­sen­schaftlich qua­li­fi­zierten Per­sonen durch­ge­führt werden. Größte Geschick­lichkeit und Vor­sicht sind auf allen Stufen des Ver­suchs von den­je­nigen zu ver­langen, die den Versuch leiten oder durchführen.
  9. Während des Ver­suches muss der Ver­suchs­person frei­ge­stellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie kör­perlich oder psy­chisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fort­setzung unmöglich erscheint.
  10. Im Verlauf des Ver­suchs muss der Ver­suchs­leiter jederzeit darauf vor­be­reitet sein, den Versuch abzu­brechen, wenn er auf Grund des von ihm ver­langten guten Glaubens, seiner beson­deren Erfahrung und seines sorg­fäl­tigen Urteils ver­muten muss, dass eine Fort­setzung des Ver­suches eine Ver­letzung, eine blei­bende Schä­digung oder den Tod der Ver­suchs­person zur Folge haben könnte.

 Die fak­tisch noch in der Phase III einer kli­ni­schen Studie befind­lichen gen­the­ra­peu­ti­schen Imp­fungen sind im Grunde ein Feld­versuch mit der gesamten Menschheit.

Denn wegen der kurzen Vor­laufzeit wurden die ersten beiden Phasen gestrafft und die dritte mittels Not­zu­lassung auf Grund der pan­de­mi­schen Notlage von natio­naler Trag­weite ver­nach­lässigt. Wir befinden uns aktuell also als Menschheit in einer kli­ni­schen Studie.

Sie defi­niert sich folgendermaßen:

Studien der Phase III https://de.gsk.com/de-de/forschung-und-entwicklung/klinische-studien/phasen-der-klinischen-pruefung/# können mehrere Jahre dauern. Schließt ein Arz­nei­mittel oder Impf­stoff die Phase III mit posi­tiven Ergeb­nissen ab, kann bei den Zulas­sungs­be­hörden die Zulassung bean­tragt werden, um das Arz­nei­mittel oder den Impf­stoff in einer Reihe von Ländern oder Regionen ver­fügbar zu machen.

Wer an einer kli­ni­schen Studie teil­nimmt https://de.gsk.com/de-de/forschung-und-entwicklung/klinische-studien/freiwillige-testperson-werden/#

muss seine Bereit­schaft zur Teil­nahme frei­willig bestä­tigen, nachdem er über die Studie sowie deren Nutzen und Risiken auf­ge­klärt wurde.

Zum Ver­fahren der Ein­wil­li­gungs­er­klärung gehört mehr als nur ein Form­blatt zu lesen und zu unterschreiben…

Dieser ekla­tante viel­fache Rechts­bruch darf nicht unge­straft bleiben – zu groß ist das Leid und die Schäden, welche durch diese poli­tische Willkür tau­sendfach ange­richtet wurden!

Auch die Grund­lagen, auf denen die Ent­schei­dungen beruhen, sind sehr zwei­felhaft, da die Inzidenz – erst recht ohne ins Ver­hältnis zur Zahl der Getes­teten gesetzt zu werden – absolut nicht aus­sa­ge­kräftig ist.

Darüber hinaus gab es mehrere lang erprobte Medi­ka­mente wie Iver­mectin und Hydro­xychlo­roquin, die sich bei ähn­lichen Krank­heiten bewährt hatten. Sie wurden für Covid 19 je nach Land nicht zuge­lassen oder sogar ver­boten. Das Vor­han­densein eines Heil­mittels erübrigt aber eine Notzulassung.

Die Impfung der breiten Massen, aktuell sogar gegen Androhung von Zwangs­maß­nahmen wie hohe Geld­bußen oder mehr­wö­chige Haft ist ein Ver­brechen gegen die Menschlichkeit.

Arri­vierte aber unab­hängig gebliebene kri­tische Wis­sen­schaftler wie der Erfinder der mRNA-Krebs­the­rapie, Dr. Robert Malone, oder der ehe­malige wis­sen­schaft­liche Leiter und Vize­prä­sident von Pfizer Mike Yeadon warnen ebenso ein­dringlich wie ver­geblich vor fatalen Folgen. Für deren Exper­tisen bleibt medial neben Impf­pro­pa­ganda und Hor­ror­zahlen in Dau­er­schleife wohl keine Zeit.

Eine Risi­ko­ab­wägung zwi­schen Krankheit und Impfung setzt aber solide Infor­ma­tionen für jeden ein­zelnen Impfling über Risiken und Neben­wir­kungen voraus. Davon kann bei Mas­sen­imp­fungen keine Rede sein.

Diese Infor­ma­tionen wurden weder von Impf­ärzten noch von Poli­tikern und auch nicht von Jour­na­listen geliefert.

Der Nürn­berger Kodex über die Vor­aus­set­zungen der Ver­ab­rei­chung dieser nur bedingt zuge­las­senen medi­zi­ni­schen Sub­stanzen dürfte ihnen allen nicht bekannt oder gleich­gültig sein. Wie es scheint, wird die Berufsehre mit den an und mit der Impfung Ver­stor­benen still und heimlich zu Grabe getragen. Und mit ihnen auch der Nürn­berger Kodex, der Men­schen­ver­suche wie in Deutsch­lands dun­kelster Zeit seither nur mit “infor­mierter Zustimmung” erlaubt. Auch dazu könnte das viel­zi­tierte Robert Koch Institut berufene Aus­kunft geben. Dass Frau Von der Leyen den Kodex jetzt abschaffen will, lega­li­siert diese Art von “Wie­der­be­tä­tigung”. Da bleibt sogar Gesunden die Luft weg.

Der Impf­zwang mit Impf­stoffen, welche nur eine Not­zu­lassung besitzen, deren Neben­wir­kungen sowie Lang­zeit­folgen noch nicht erforscht sind, stellt einen Verstoß gegen den Nürn­berger Kodex dar. Auch der grüne Impfpass muss als Verstoß gegen die Men­schen­rechte ange­sehen und somit ver­boten werden, wie das in einigen Ländern bereits geschehen ist.