Wann werden Ame­ri­kaner wieder nach Europa reisen können?

Unter welchen Umständen dürfen US-Bürger wieder nach Europa reisen? Erfahre mehr über die aktu­ellen Vor­aus­set­zungen sowie die kom­mende ETIAS Visumbefreiung.

Covid19 bestimmt nach wie vor die Ein- und Aus­rei­se­regeln aller Länder. Besonders US-Bürgern war die Ein­reise nach Deutschland auf­grund der stei­genden Inzidenz für viele Monate untersagt. In Q4 2021 wurde für Deutschland sogar eine Rei­se­warnung der Stufe 4 „Do not travel“ erlassen. Nun öffnen sich die Grenzen langsam und Ame­ri­kaner können bei Erfüllung einiger Sicher­heits­maß­nahmen wieder nach Europa einreisen.

Aktuelle EU-Rei­se­be­schrän­kungen für US-Bürger

Die USA hatte die Ein­reise seiner Bürger nach Europa für einige Zeig ver­boten. Seit dem Sommer 2021 sind viele Grenzen jedoch wieder unter bestimmten Vor­aus­set­zungen geöffnet. Auch Deutschland darf sei dem 20. Juni wieder bereist werden. Ein­rei­sende US-Bürger ab 12 Jahren müssen jedoch mit einem EU-zuge­las­senen Impf­stoff voll­ständig und nach­weislich geimpft sein oder einen offi­zi­ellen Antigen- oder PCR-Test vor­weisen. Ein Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 48 Stunden und ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein.

Eine digitale Ein­rei­se­an­meldung ist nur not­wendig, wenn die USA zum Rei­se­zeit­punkt vom RKI als Risiko- oder Virus­va­ri­anten-Gebiet ein­ge­stuft wird. Nach der Landung wird am Flug­hafen ein Gesund­heits­check durch­ge­führt. Ein­rei­sende aus einem Virus­va­ri­anten-Gebiet müssen sich in eine 14-tägige Qua­rantäne begeben, egal ob geimpft oder nicht. Die Qua­rantäne kann nicht abge­kürzt werden. Bei Ein­reise aus einem Hoch­ri­si­ko­gebiet müssen Unge­impfte in eine 10-tägige Qua­rantäne, die mit einem nega­tiven Test­ergebnis nach fünf Tagen beendet werden kann.

Zur Rück­reise müssen US-Bürger einen PCR- oder Antigen-Test vor­weisen, der nicht älter als ein Tag ist. Diese Tests sind zah­lungs­pflichtig für alle Rei­sende zugänglich. Zuver­lässige Test­ergeb­nisse liegen in der Regel binnen 24 Stunden vor.

ETIAS: Neue EU-Ein­rei­se­re­ge­lungen ab Ende 2022

Die EU ent­wi­ckelt derzeit neue Ein­rei­se­re­ge­lungen für Bürger außerhalb der Schengen-Länder für Transit‑, Tou­rismus- und Geschäfts­reisen. Ziel ist es, Ein­rei­sende von der Visum­be­an­tragung zu befreien und gleich­zeitig die Grenzen zu Schengen-Ländern besser vor Krank­heiten und anderen Risiken zu schützen. Das ent­ste­hende Pro­gramm nennt sich ETIAS, European Travel Infor­mation and Aut­ho­rization System, bedeutet euro­päi­sches Rei­se­infor­ma­tions- und Auto­ri­sie­rungs­system und wird ab Ende 2022 in Kraft treten. Nicht-Bürger eines Schengen-Landes muss vor Rei­se­an­tritt eine ETIAS-Geneh­migung bean­tragen, die zu einem bis zu 90-tägigen Auf­enthalt in allen Schengen-Ländern erlaubt. Aktuell werden 26 Länder in Europa von mind. 60 Länder außerhalb des Schengen-Gebiets einen soge­nannten ETIAS Visa Waiver vor Einlass in ein oder mehrere Schengen-Länder verlangen.

Wie erhalten US-Bürger einen ETIAS Visa Waiver?

Vor Rei­se­an­tritt müssen u.a. Ame­ri­kaner eine ETIAS Visum­be­freiung online bean­tragen. Dazu benötigt werden ein gül­tiger Rei­sepass, eine E‑Mail-Adresse, an die die Ent­scheidung gesendet wird und eine Debit- oder Kre­dit­karte, um die Auf­trags­gebühr zu entrichten.

Bei dem Antrag muss der Rei­sende einige per­sön­liche Angaben machen, die die Ent­scheidung, eine ETIAS Visum­be­freiung zu geneh­migen, beein­flussen. Dazu zählen Vor- und Nachname, Geburts­datum, Adresse und Pass­daten.  Zusätzlich muss der Antrag­steller einige Sicher­heits- und Gesund­heits­fragen beant­worten. Sobald der Antrag abge­schickt wurde, werden die ange­ge­benen Daten auf Rich­tigkeit mit ver­schie­denen online Sicher­heits­da­ten­banken über­prüft, dar­unter SIS, VIS, EUROPOL DATA und Interpol. Bestehen keine Gründe, den Antrag abzu­lehnen, wird der Visa Waiver binnen weniger Minuten genehmigt. Der Rei­sende erhält die Geneh­migung auf die im Antrag ange­gebene E‑Mail-Adresse. Die Kosten für den ETIAS Visa Waiver wurden noch nicht festgesetzt.

Der Visa Waiver ist ab der Geneh­migung für bis zu drei Jahre für die mehr­fache Ein- und Aus­reise gültig. Läuft der ange­gebene Pass binnen dieser drei Jahre aus, muss die ETIAS Visum­be­freiung mit dem aktu­ellen Rei­sepass erneut bean­tragt werden. Der ETIAS Visa Waiver kann jederzeit wider­rufen oder annul­liert werden und sollte vor jeder Reise über­prüft werden. Zudem ist zu beachten, dass eine ETIAS Visum­be­freiung nicht für die Ein­reise in ein Schengen-Land garan­tiert. Die Grenz­kon­trolle des zu berei­senden Landes behält das Recht, Rei­senden den Ein­tritt aus trif­tigen Gründen zu ver­wehren, z. B. bei abge­lau­fenem Pass, gefälschten Doku­menten oder einem akuten Gesund­heits- oder Sicherheitsrisiko.

Gründe, die zu einer Ablehnung einer ETIAS Visum­be­freiung führen

Neben unachtsam aus­ge­fülltem Antrag bis hin zur kri­mi­nellen Ver­gan­genheit gibt es viele Gründe, die zu einer Ablehnung des ETIAS-Antrags führen können. Es ist immens wichtig, unnötige Fehler zu ver­meiden, da bereits eine einzige Ablehnung künftige Anträge beein­flusst, auch wenn die erste Ablehnung auf einem Tipp­fehler beruht. Richtig aus­ge­füllt werden die meisten Anträge auf eine ETIAS Visum­be­freiung jedoch unmit­telbar angenommen.

Die am ein­fachsten zu ver­meid­baren Fehler sind das falsche Aus­füllen das Antrags­for­mulars. Name, Adresse, Geburts­datum und Pass­nummer sind feh­lerfrei und ohne dop­pelte Leer­zeichen wie im Pass ange­geben ein­zu­tragen. Vor­stra­fen­re­gis­ter­fragen sind eben­falls wahr­heits­gemäß aus­zu­füllen, da diese eben­falls auto­ma­tisch abge­glichen werden. Eine ETIAS Visum­be­freiung ist auch mit einem Eintrag ins Straf­re­gister möglich. Nur, wessen aktu­eller Straf­stand eine Bedrohung dar­stellt (e.g. Ter­ro­rismus), wird abge­lehnt. Jeder Antrag mit Eintrag ins Straf­re­gister wird einzeln entschieden.

Gesund­heit­liche Bedenken sind eben­falls ein Grund, keine ETIAS Visum­be­freiung zu erhalten. So wird gewähr­leistet, dass sich keine Krank­heiten oder Viren global aus­breiten und der Rei­sende kein Risiko für die öffent­liche Gesundheit dar­stellt. Bestimmte Infek­ti­ons­krank­heiten werden daher beim Antrag abge­lehnt. Die Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sation (WHO) bestimmt und ermittelt, welche Gesund­heits­ri­siken im Zusam­menhang mit dem Her­kunftsland gelten.

Ein wei­terer Anlass zum Ablehnen eines ETIAS-Antrags ist eine Auf­ent­halts­über­schreitung bei einer been­deten EU-Reise. Jedes Visum erlaubt es dem Rei­senden, das Land für eine bestimmt Anzahl an Tagen ein­malig oder mehrmals zu betreten. Hält der Rei­sende sich nicht an diese Bestim­mungen, kann ein erneuter Antrag abge­wiesen werden. Hierzu wird das Ein­reise-/Aus­reise-System (EES) über­prüft. US-Bürger dürfen sich in der Regel bis zu 90 Tage in Europa aufhalten.