Pan­demie-Kri­tiker muss nicht für Anlegen von Hand­schellen zahlen

Dürfen Poli­zei­beamte gegen den Willen des Besitzers und ohne rich­ter­lichen Beschluss ein Haus betreten, in dem sie eine laut Corona-Ver­ordnung (mög­li­cher­weise) ver­botene Ver­sammlung ver­muten? Dürfen sie darüber hinaus dem Besitzer Hand­schellen im eigenen Haus anlegen, um das Betreten der Räum­lich­keiten gegen dessen ent­schie­denen ver­balen Wider­stand zu erzwin-gen? Und Drittens: Muss der Haus­be­sitzer für den Akt der Hand­schel­len­an­legens auch noch eine Gebühr von fast 50 Euro zahlen?

(Lipinski, 11.11.2021)

Poli­zei­prä­sidium Lud­wigsburg kor­ri­giert sich selber im Wider­spruchs­ver­fahren — Impf­zwang- und Corona-Maß­nah­men­gegner Hans Tolzin gewinnt im Wider-spruchsverfahren

Mit Abhil­fe­be­scheid vom 21.10.2021 wurde ein Kos­ten­be­scheid des Poli­zei­prä­si­diums bereits von dessen eigenen Juristen im Wider­spruchs­ver­fahren auf­ge­hoben. Dem Bescheid lag der Sach­verhalt zu Grunde, dass die Polizei am 10.12.2020 ein fried­liches Treffen von Regie­rungs­kri­tikern im Hause des Impf­zwang- und Corona-Maß­nah­men­gegners Hans Tolzin beendet hatte.

Dabei wurde unmit­tel­barer Zwang angewendet.

Anschließend hatte die Behörde noch die Dreis­tigkeit, für die Anwendung dieses unmit­tel­baren Zwangs gegenüber dem Man­danten von Herrn Dr. Lipinski einen Kos­ten­be­scheid zu erlassen, gegen den natürlich Wider­spruch ein­gelegt worden ist.

Da ein Eil­ver­fahren insoweit zu auf- wendig gewesen wäre, wurde der Kos­ten­betrag zunächst und unter Vor­behalt bezahlt. Sowohl gegen die Anwendung des kör­per­lichen Zwangs als auch gegen die Auf­lösung der Ver­sammlung wurde Klage beim Ver­wal­tungs­ge­richt Stuttgart ein­gelegt. Das dortige Haupt­sa­che­ver­fahren ist noch rechtshängig.

Wann mit einer Ent­scheidung oder zumindest der Durch­führung einer münd­lichen Ver­handlung zu rechnen ist, ist derzeit noch nicht absehbar, da die Gegen­seite erst nach meh­reren Monaten vor wenigen Tagen eine Kla­ge­er­wi­derung ein­ge­reicht hat. In diesem Ver­fahren geht es vor allem auch um die Frage, ob die dama­ligen Corona-Ver­ord­nungs­vor­schriften ver­fas­sungs­konform gewesen sind.

Nunmehr erging ein Abhil­fe­be­scheid, mit dem der Kos­ten­be­scheid auf­ge­hoben worden ist. Zudem wurde die Hin­zu­ziehung eines Rechts­an­walts für not­wendig erklärt. Der ent­spre­chende Antrag im Kla­ge­ver­fahren konnte daher für erledigt erklärt werden.

Begründet wurde der Abhil­fe­be­scheid damit, dass dem poli­zei­lichen Handeln in Wahrheit ein repres­sives Handeln zu Grunde gelegen habe und es sich nicht um ein prä­ven­tives poli­zei­liches Handeln gehandelt habe. Für repres­sives poli­zei­liches Handeln sei jedoch keine Kos­ten­er­hebung möglich. Rechts­anwalt Dr. Uwe Lipinski:

“Wir freuen uns sehr über diesen ersten Teil­erfolg und sind eini­ger­maßen zuver­sichtlich, dass auch die übrigen Sach­ver­halte zu unseren Gunsten schluss­endlich im nächsten Jahr ent­schieden werden. Wir werden nunmehr nochmals zur späten Kla­ge­er­wi­derung der Gegen­seite Stellung beziehen. Es ist wichtig, dass die gesamte Corona-Politik und auch die Art und Weise von deren Aus­führung im kon­kreten Fall gerichtlich über­prüft wird. Dass einem Wider­spruch bereits außer­ge­richtlich abge­holfen wird, ist sehr erfreulich, aber die Ausnahme.”

Über den wei­teren Verlauf des gericht­lichen Ver­fahrens wird auf dieser Homepage infor­miert werden.

Hei­delberg, den 11.11.2021

Rechts­anwalt Dr. Uwe Lipinski
Fach­anwalt für Verwaltungsrecht

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Kom­mentar Hans U. P. Tolzin

Da das Ein­dringen von Beamten in ein Pri­vathaus ohne ordent­lichen rich­ter­lichen Beschluss, sowie das Anlegen und Berechnen der Hand­schellen einen ver­fas­sungs­wid­rigen Über­griff des Staates auf seine Bürger dar­stellt und als solches ein Novum dar­stellt, dass sich im Corona-Regime jederzeit überall in der Republik wie­der­holen kann, hat der AGBUG-Rechts­fonds die Finan­zierung des Ver­fahrens durch alle Instanzen, not­falls bis nach Straßburg, über­nommen. Ziel ist, einen Prä­ze­denzfall zu schaffen, der künf­tigen Opfern eines solchen Vor­gehens mehr Rechts­si­cherheit verschafft.

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Vielen Dank an Alle, die uns bisher finan­ziell unter­stützt haben!

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Nachdem ich längere Zeit keinen Spen­den­aufruf mehr getätigt hatte, befindet sich der Spen­den­fonds derzeit etwa bei 41.000 Euro im Minus. Ich freue mich über jede kleine oder auch größere finan­zielle Unterstützung.

Aktu­eller Kontoauszug


Quelle: impfkritik.de