Ver­si­che­rungen beginnen, Deckung von Impf­schäden abzu­lehnen – Urteil aus Frank­reich: Expe­ri­men­telle Impfung = Selbstmord (+Videos)

Im Netz summt es: immer öfter erscheinen in den sozialen Medien Tweets, Facebook-Posts und auf Blogs Berichte, dass Impf­schäden und Impftode von den Ver­si­che­rungen nicht bezahlt werden, da die Impfung eine „expe­ri­men­telle The­rapie“ sei, die man auf eigene Faust mache und daher auch die Ver­si­che­rungen nicht zahlen. Gibt man die ent­spre­chenden Such­be­griffe ein, findet man eigentlich nur Artikel, die das vehement bestreiten und als Fake-News abkanzeln, die von bösen, rechten Impf­gegnern und Quer­denkern in die Welt gesetzt werden. Ganz so einfach ist das nicht, aber die Beweise sind schwer zu finden. 

Jede Menge Fak­ten­checker legen sich ins Zeug und kanzeln diese Nach­richten ab. Alles ganz falsch und haltlos. Inter­essant: Die Aus­sagen dazu sind auf­fallend gut for­mu­liert und besagen gerade eben NICHT, dass die Ver­si­che­rungen haften. Ein Bei­spiel ist der „Fak­ten­check“ der Nach­rich­ten­agentur AFP aus dem März 2021:

„Hun­derte User auf Facebook und Tau­sende auf Telegram haben Mitte März eine Behauptung der impf­kri­ti­schen ‚Stiftung Corona Aus­schuss‘ geteilt. Demnach würden Imp­fungen zu Pro­blemen mit der Lebens­ver­si­cherung führen, heißt es in einem Video des selbst ernannten Aus­schusses. Gegenüber AFP demen­tierte sowohl der Gesamt­verband der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV), als auch die größten deut­schen Lebens­ver­si­che­rungen sowie der Bund der Deut­schen Ver­si­cherten (BdV) und Lehr­stuhl­in­haber für Ver­si­che­rungs­recht der Uni­ver­sität Frankfurt und Düs­seldorf, dass es aktuell Nach­teile für Lebens­ver­si­cherte auf­grund von Imp­fungen gibt.“ 

„Aktuell keine Nach­teile“ … das ist keine Leis­tungs­zusage und so zieht es sich durch den ganzen Bericht. Da werden ver­schiedene Dach­ver­bände und kon­krete Ver­si­che­rungen gefragt. Sie alle ver­breiten gute Stimmung, benutzen jedoch ver­dächtige Formulierungen:

Christian Ponzel, Sprecher der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft: „Es gibt nach unserer Kenntnis keine Pro­bleme für Geimpfte bei Abschluss oder Aus­zahlung einer Lebensversicherung.“

Bianca Boss, Sprecher des Bundes der Ver­si­cherten: „‘Es gab in der kurzen Ver­gan­genheit wohl Ein­zel­fälle, in denen beim Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung und einer vor­han­denen Corona-Erkrankung der Antrag abge­lehnt wurde. Über eine Häufung ist uns nichts bekannt, – schon gar nicht im Bereich der Lebens­ver­si­che­rungen.‘ Wei­terhin müssten Ver­si­cherte beim Abschluss einer Lebens­ver­si­cherung die Fragen im Antrag wahr­heits­gemäß beant­worten. ‚Somit auch die Frage nach ärzt­lichen Behand­lungen, unter die auch eine Impfung fallen könnte. Doch auch das scheinen die Ver­si­cherer unter­schiedlich zu handhaben.‘“ 
Auch hier keine klaren Zusagen.

Der Leiter der Kom­mu­ni­kation Lebens­ver­si­che­rungen bei der Allianz, Franz Bil­linger, fängt an über die ver­schie­denen Leis­tungs­ziele von ver­schie­denen Ver­si­che­rungs­po­licen zu phi­lo­so­phieren, und dann heißt es: „Für eine solche Risi­ko­le­bens­ver­si­cherung gibt es eine klare Antwort: Sind Imp­fungen im All­ge­meinen und damit die Corona-Impfung spe­ziell gesetzlich zuge­lassen, gibt es für Geimpfte keine grund­sätz­lichen Pro­bleme mit etwaigen Aus­zah­lungen bzw. Leis­tungen und auch keine Pro­bleme beim Abschluss einer Risikolebensversicherung.“

Ja, danke, Herr Bil­linger. Was bedeutet: WENN die Corona-Impfung „spe­ziell zuge­lassen“ ist. Da könnte der Knack­punkt liegen. Die Imp­fungen haben eine bedingte Zulassung. Was bedeutet das denn? Das Einzige, wo er sich klar aus­drückt: „Die Allianz zahlt außerdem auch dann aus, wenn eine Person sich gegen eine Impfung ent­scheidet und dann an Corona ver­sterben sollte.“

AFP fragte auch beim Institut für Ver­si­che­rungs­recht der Goethe-Uni­ver­sität Frankfurt nach. Lehr­stuhl­in­haber Prof. Manfred Wandt. Der ver­breitet eben­falls Zuver­sicht, kanzelt den Anwalt   Reiner Füllmich ab, sagt aber: „Nach § 158 VVG seien solche Gefahr­um­stände nur im Falle einer soge­nannten Gefahrän­derung relevant, die bei Ver­trags­schluss als ‚erheb­licher Gefahr­um­stand‘ aus­drücklich ver­einbart worden seien müssten. ‚Zum Bei­spiel in einem Nicht­rau­cher­tarif die spätere Auf­nahme des Rau­chens‘, erläu­terte Wandt. ‚Ich vermute, dass die Ver­si­che­rungs­praxis bislang keine Covid-imp­fungs­be­zogene Ver­ein­ba­rungen in den Ver­trägen vor­sehen und dies auf­grund der inten­dierten Wirk­samkeit der Imp­fungen hof­fentlich auch nie not­wendig sein wird.‘“

Aha? „Auf­grund der inten­dierten (beab­sich­tigten) Wirk­samkeit nie not­wendig sein wird. Eine sichere Zusage hört sich aber anders an.
Die hier gemeinte 43. Corona-Aus­schuss-Sendung, wo der inter­na­tionale Rechts­anwalt Dr. Reiner Füllmich sagt „Erste Lebens­ver­si­che­rungen ver­weigern Aus­zah­lungen nach Impfung!“ ist natürlich auf Youtube gesperrt, auf Odyssee jedoch zu finden:

Auch Lehr­stuhl­in­haber für Pri­vat­ver­si­che­rungs­recht an der Uni­ver­sität Düs­seldorf, Prof. Dirk Loo­schelders drückt sich mit ent­schlos­sener Zwei­deu­tigkeit aus: „‘Aus welchem Grund der Tod ein­tritt, ist dabei grund­sätzlich uner­heblich‘, schrieb Loo­schelders. Eine Aus­nahme gelte nur für den Fall der Selbst­tötung (§ 161 VVG).“

Und genau da liegt der Hebel. Es gibt Berichte, dass in Frank­reich ein Gericht diesen Punkt für seine Ent­scheidung ange­wandt hat, als es einer Lebens­ver­si­cherung Recht gab, die eine Police nicht aus­zahlen wollte, weil der nach­weislich an der Impfung Ver­storbene damit frei­willig an einem medi­zi­ni­schen Expe­riment teil­ge­nommen habe, was einem Selbstmord gleich­zu­setzen sei.

Einen kon­kreten Hinweis dafür, dass ent­gegen aller Dementi doch ein fran­zö­si­sches Gericht einen Impf-Todesfall so ent­schieden hat: Der Face­book­eintrag des Rechts­an­waltes Carlo Alberto Brusa, der den Prozess für die Familie geführt hat.

„Unser Mit­tel­europa“ schreibt:

„Ein reicher, älterer Pariser Unter­nehmer aus Ver­sailles, der viele Lebens­ver­si­che­rungen (in Mil­lio­nenhöhe) zu Gunsten seiner Kinder und Enkel abge­schlossen hat, stirbt an einer Covid-Impfung (von den Ärzten und seinen Lebens­ver­si­cherern nicht bestritten). Doch dann kommt der Hammer: die Ver­si­cherung zahlt die Prämie nicht aus, da der Ver­storbene auf eigenes Risiko bei der Corona-Impfung handelte.“

Aus dem Gerichts­urteil zitiert die Seite:

„Die Neben­wir­kungen des expe­ri­men­tellen Impf­stoffs werden ver­öf­fent­licht und der Ver­storbene konnte nicht behaupten, nichts davon gewusst zu haben, als er frei­willig die Impfung nahm. Es gibt kein Gesetz oder Mandat in Frank­reich, das ihn zu einer Impfung zwang. Daher ist sein Tod im Wesent­lichen Selbstmord.“

Was, wie wir wissen, in der Ver­si­che­rungs­police stets aus­ge­schlossen wird.

In den USA pas­siert gerade das­selbe. „OneA­merica“ ist eine große Lebens­ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft in India­na­polis. Der Vor­stands­vor­sit­zende Scott Davison hat soeben bekannt gegeben, dass die Flut der Aus­zah­lungs­an­sprüche an die Lebens­ver­si­cherung wegen Todes­falls des Ver­si­cherten zeigt, dass immer mehr Ame­ri­kaner im arbeits­fä­higen Alter zwi­schen 18 und 64 Jahren plötzlich in noch nie dage­we­sener Zahl sterben. Mr. Davidson berichtet, dass durchweg alle Lebens­ver­si­che­rungs­ge­sell­schaften (nicht nur „OneA­merica“) einen 40%igen (!) Anstieg der Ster­berate verzeichnen:

„Nur um Ihnen eine Vor­stellung davon zu geben, wie schlimm das ist: Ein Drei-Sigma-Sze­nario oder eine Kata­strophe, die einmal in 200 Jahren ein­tritt, ent­spräche einem Anstieg von 10% gegenüber der Zeit vor der Pan­demie. Daher sind 40% Anstieg (der Todesrate) einfach noch nie dagewesen.“

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Um das klar zu stellen: Es handelt sich dabei nicht um Covid-Todes­fälle. Es handelt sich um Todes­fälle auf­grund von Erkran­kungen, die durch den Impf­stoff ver­ur­sacht werden. Auch eine wis­sen­schaft­liche Studie bestätigt diese enorme Über­sterb­lichkeit in den USA.

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Und so berichtet die Web­seite Prin­cipia Sci­en­tific aus den USA glasklar, dass Corona-Imp­fungs-Todes­fälle dort nicht von der Lebens­ver­si­cherung gedeckt werden. Sogar bei Neu­an­trägen für Lebens­ver­si­che­rungen stellen die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaften Fragen, ob man positiv auf Corona getestet sei, in Selbst­iso­lation, Sym­ptome habe oder in Kontakt mit Coro­na­in­fi­zierten war. Diese Fragen wurden schon im März 2021 gestellt. Es wird nicht lange dauern, dann werden wir mög­li­cher­weise doch ins Netz gestellte Schreiben sehen, die genau dieses Problem adressieren.

Trotz aller Beteue­rungen der Ver­si­che­rungen gibt es schon diese hier:

 

Das ist über­haupt nicht ver­wun­derlich und war eigentlich von vor­ne­herein klar. Da die Phar­ma­riesen, die den Impf­stoff her­stellen, sich von den Regie­rungen von jeder Haftung haben frei­stellen lassen, springt nun angeblich der Staat ein. Nor­ma­ler­weise haftet nämlich der Ver­ur­sacher, eben der Her­steller. Der ist nun von jeder Haftung frei­ge­stellt. Also hat sich der Staat verpflichtet.

Der Baye­rische Rundfunk schreibt Ende August vorsichtig:

„Während viele auf ihre COVID-19-Impfung warten, läuft par­allel die Dis­kussion über mög­liche Impf­schäden. Im Internet kur­sieren Videos von zit­ternden Geimpften mit neu­ro­lo­gi­schen Schäden, von Todes­fällen im Zusam­menhang mit der Impfung ist die Rede. Skep­tiker meinen, es gehe zu schnell, die Vakzine seien gen­ma­ni­pu­liert, die Wirkung ließe sich noch gar nicht abschätzen. Zudem ver­un­si­chern Berichte über Senioren, die trotz Impfung an Covid-19 gestorben sind, weil der Schutz nicht sofort nach der ersten Impf­dosis einsetzt.

Zwar beteuern Her­steller, Impf­ärzte und Politik die Unwahr­schein­lichkeit von Impf­schäden auch bei der COVID-19-Schutz­impfung. Trotzdem spricht zum Bei­spiel der Bund der Ver­si­cherten von einem ‚mul­migen Gefühl wegen mög­licher Nebenwirkungen‘.“

Sieh an. Man hat schon im August ein mul­miges Gefühl. Und dann spricht der Beitrag des BR noch einen bri­santen Aspekt an:

„Beweislast liegt grund­sätzlich beim Geschädigten”

Wer Scha­dens­ersatz will, trägt die Beweislast, muss also zeigen, dass der ein­ge­tretene Schaden mit “Wahr­schein­lichkeit” auf die statt­ge­fundene Schutz­impfung zurück­zu­führen ist. Ob mehr für einen Ursa­chen­zu­sam­menhang zwi­schen Impfung und Schaden spricht, als dagegen, ist im Alltag genau der Streit­punkt, der vor Gericht landen kann.

Aus Sicht der Geschä­digten kann dies viel Zeit kosten, da die Gerichte auf Fach­gut­achten ange­wiesen sind. So mussten Imp­f­opfer der soge­nannten “Schwei­negrippen-Impfung” über 5 Jahre auf ein Gut­achten des zustän­digen Paul-Ehrlich-Insti­tutes warten, bis ein ursäch­licher Zusam­menhang bestätigt wurde.“

Und auch hier heißt es, dass der Staat die Imp­f­opfer ent­schä­digen wird. Nur hören wir kaum etwas davon, dass das bisher geschehen ist. Achja, das kann ja Jahre dauern. Etwas naiv schreibt der BR, dass auch der Her­steller haftet und der Impfarzt auch. Das mit dem Her­steller stimmt schon mal nicht. Und ganz ehrlich, wer weiß denn schon den Namen des Arztes, der ihm im Impf­zentrum die Nadel in den Oberarm gestochen hat? Außerdem – selbst wenn —  haftet der Arzt oder das Kli­nik­per­sonal nur, wenn die Impfung nicht sorg­fältig und nach dem Stand der medi­zi­ni­schen Wis­sen­schaft durch­ge­führt worden ist.

„So hat der Arzt z.B. ver­gangene Krank­heiten zu iden­ti­fi­zieren, die mög­li­cher­wiese impf­un­fähig machen sowie eine Taug­lich­keits­prüfung unmit­telbar vor der Impfung durch­zu­führen. Des Wei­teren muss er auch über alle Risiken und Neben­wir­kungen in der Zukunft aufklären.“

Daher warnt der Bund der Ver­si­cherten vor den Risiken einer Unter­de­ckung der Ver­braucher. Weil das SARSCoV-2-Virus in vielen Ver­si­che­rungs­ta­rifen kein Bestandteil sei, lohne ein Blick ins Kleingedruckte.

Merken Sie was, lieber Leser? Wer hier warum und wem den Schwarzen Peter wei­ter­schiebt? Und wer am Ende die Zeche zahlt?