Unter­men­schen-Ideo­logie: Lohn­fort­zahlung jetzt nur noch für Geboosterte

Gegen eine direkte Impf­pflicht hat sich der Bun­destag sehr ein­deutig aus­ge­sprochen. Dafür werden jetzt die Maß­nahmen stark zunehmen, die man als indi­rekte Zwangs­impfung oder Impf­pflicht durch die Hin­tertüre bezeichnen kann. Bestes Bei­spiel dafür ist eine seit gestern in Kraft tre­tende Regelung.

Seit dem gest­rigen Kar­freitag gilt: Ab jetzt bekommen nur noch Geboos­terte im Krank­heitsfall Lohn­fort­zahlung. Ideen einer indi­rekten Covid-Zwangs­impfung werden bereits seit dem Dezember 2020 ven­ti­liert. Bei PP hatte ich bereits damals davor gewarnt, war deshalb – nach der Inter­vention berüch­tigter Fak­ten­checker – sowohl auf Twitter wie Facebook gesperrt worden.

Infek­ti­ons­schutz­gesetz

Die nun in Kraft getretene perfide Neu­re­gelung geht auf einen Beschluss der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­ferenz (GMK) Ende März zurück. Danach „erhalten Arbeit­nehmer ohne Booster-Impfung ab dem 15. April keine Lohn­fort­zahlung mehr bei einer Covid-19-Erkrankung. Wird für lediglich doppelt geimpfte Arbeit­nehmer also eine Iso­lation ange­ordnet, so besteht kein Anspruch mehr auf Ent­schä­digung für den Ver­dienst­ausfall nach Paragraf 56 Absatz 1 des Infek­ti­ons­schutz­ge­setzes (IfSG).“ (Quelle)

Geradezu zynisch klingt dazu der Kom­mentar von Bran­den­burgs Gesund­heits­staats­se­kretär Michael Ranft: „Das Infek­ti­ons­schutz­gesetz sieht aus­drücklich vor, dass eine Ent­schä­di­gungs­leistung nicht gewährt wird, wenn das Tätig­keits­verbot oder die Abson­de­rungs­an­ordnung durch Inan­spruch­nahme einer öffentlich emp­foh­lenen Schutz­impfung hätte ver­mieden werden können. Wir haben hier eine klare Rechtslage. Mitt­ler­weile hatten alle Bür­ge­rinnen und Bürger aus­rei­chend Zeit und Gele­genheit, ihr Impf­an­gebot sowie eine Auf­fri­schungs­impfung wahr­zu­nehmen. Es stehen Corona-Impf­stoffe in aus­rei­chenden Mengen zur Ver­fügung, lan­desweit werden Imp­fungen gegen Covid-19 angeboten.“

Lösung für die über­füllten Impfstofflager?

Möchte jemand also die ihm durch die Sozi­al­ver­si­cherung zuste­henden Leis­tungen erhalten muss er in Zukunft einen Nachweis über die Booster-Impfung(en) vorlegen.

Ob damit aller­dings die mehr als „aus­rei­chenden Mengen“ an den auf­grund ihres enormen Neben­wir­kungs­po­ten­tials und dem Aus­bleiben der erhofften posi­tiven Wir­kungen umstrit­tenen Impf­stoffen abgebaut werden können, scheint fraglich. Deutschland hatte – zum 4. April 2022 rund 77 Mil­lionen Impf­stoff-Dosen auf Lager, viele von ihnen mit nahendem Ver­falls­datum. Hin­zu­kommt, dass Deutschland bzw. Lau­terbach in einem bislang nie dage­we­senen Kauf­rausch für 2021 bis Ende 2023 677 Mil­lionen (!) Impf­stoff-Dosen bestellt hat. Das wird sich alleine mit einer solchen, zumal juris­tisch auf wacke­ligen Beinen ste­henden Impf­pflicht durch die Hin­tertüre nicht auf­fangen lassen.

Ideo­logie des Über- und Untermenschen

Aber viel Schlimmer ist die Ideo­logie, die hinter dem Beschluss steht: Seit dem gest­rigen Kar­freitag sind „Unge­impfte“ (dazu zählen inzwi­schen auch die Unge­boos­terten) zu Men­schen zweiter Klasse bzw. Unter­men­schen erklärt worden.

Das wird aber die große Mehrheit der Men­schen kaum stören, denn die Unter­teilung der Welt in die guten Über- und die bösen Unter­men­schen ist seit geraumer Zeit und nach Aus­bruch des Ukrai­ne­kriegs die perfide Ideo­logie mit der Dinge gerecht­fertigt werden, die wir noch vor 10 Jahren für völlig unmöglich hielten.

Hoch­tech­ni­siert sind wir in die Bar­barei zurück­ge­fallen: eine hoch­ge­fähr­liche Mischung, deren Folgen wir jetzt schon ansatz­weise zu spüren bekommen. Nicht aus­zu­denken, was uns noch bevorsteht.


Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog von David Berger www.philosophia-perennis.com