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Ist das noch normal? Von der ver­suchten ZER­SETZUNG Sucharit Bhakdis

Anklage zuge­lassen, Ver­handlung nächstes Jahr im März, die Jour­na­lista kann ihre Genug­tuung darüber, dass an Sucharit Bhakdi ein Exempel des wütenden Staates sta­tuiert werden soll, kaum verbergen.

Zwei Dinge darf man in Deutschland nicht öffentlich tun: Die Rettung des deut­schen und des jüdi­schen Volkes vor dem Untergang in COVID durch die spritz­brühen-begeis­terte Inkom­pe­tenzia in der Politik und ihre Nach­läufer in den Medien in Frage stellen und den Begriff “Holo­caust” in diesem Zusam­menhang fallen lassen. Wer das tut, der kann dabei zusehen, wie den besten aller Deut­schen der Speichel aus dem Mund läuft und sie, die Besten unter den Guten, sich auf­machen, um den Häre­tiker, der eigentlich nur seine Meinung zum Aus­druck gebracht hat, zu zer­stören. Zer­setzung nannte man das im Minis­terium für Staats­si­cherheit von Erich Mielke. So heißt es heute nicht mehr. Heute heißt es Straf­ver­folgung, eine poli­ti­sierte Straf­ver­folgung die von Bütteln des Regimes instru­men­ta­li­siert wird, um nam­hafte Kri­tiker am Regime zu zer­setzen, und zwar unter Vor­spie­gelung ver­meint­licher Rechtsstaatlichkeit.

Sucharit Bhakdi hat getan, was man in Deutschland nicht tun darf, schon deshalb nicht tun darf, weil Gene­ral­staats­an­wälte in Deutschland einen Allein­ver­tre­tungs­an­spruch für Deutschland bean­spruchen, wenn es um die sys­te­ma­tische Ermordung von Men­schen geht. Das ist die Prä­misse der gesamten Ver­folgung, die gegen Bhakdi los­ge­treten wurde. Eine Prä­misse, die man lesen und auf sich wirken lassen sollte.

Tun Sie es.

Die Ähn­lichkeit, heu­tiger Men­schen­zer­stö­rungs­me­thoden, wie sie von Selbst­ge­rechten ange­wendet werden, sie ist zu den bereits ange­spro­chenen Zer­set­zungs­me­thoden der Stasi sehr groß, fast dass man von einer Iden­tität sprechen kann…

All das, was wir hier in aller Kürze zusam­men­stellen, findet sich aus­führlich in Richt­linie Nr. 1/76 zur Ent­wicklung und Bear­beitung Ope­ra­tiver Vor­gänge (OV) des Minis­te­riums für Staats­si­cherheit der DDR.

Dass der Begriff der Zer­setzung, der die Zer­störung eines Orga­nismus bezeichnet, sorg­fältig gewählt wurde, machen die Maß­nahmen der Zer­setzung deutlich.

Maß­nahmen der Zer­setzung zielen darauf, „feindlich-negative Kräfte“, also z.B. DDR-Bürger oder heute: COVID-Impf­gegner, die eine andere, als die herr­schende Meinung haben, die sich z.B. der Kritik am Regime schuldig gemacht haben (in der DDR nannte man das staats­feind­liche Hetze, heute lässt man das „staats­feindlich“ weg oder spricht von Ver­ächt­lich­ma­chung), zu “zer­splittern”, zu “lähmen”, zu “des­or­ga­ni­sieren” und zu “iso­lieren”. „Zer­set­zungs­maß­nahmen können sich sowohl gegen Gruppen, Grup­pie­rungen und Orga­ni­sa­tionen als auch gegen ein­zelne Per­sonen richten“. Anders for­mu­liert: Zer­set­zende Maß­nahmen können sich gegen jeden richten, niemand ist davor sicher.

Unter anderem listet die Richt­linie des MfS die fol­genden Maß­nahmen als „[b]ewährte … Formen der Zer­setzung“ auf:

  • Eine „sys­te­ma­tische Dis­kre­di­tierung des öffent­lichen Rufes, des Ansehens und des Pres­tiges auf der Grundlage mit­ein­ander ver­bun­dener wahrer, über­prüf­barer und dis­kre­di­tie­render sowie unwahrer, glaub­hafter, nicht wider­leg­barer und damit eben­falls dis­kre­di­tie­render Angaben“.Was sich derzeit an Hetze gegen Bakhdi abspielt, ist ein her­vor­ra­gendes Bei­spiel für das, was hier als “sys­te­ma­tische Dis­kre­di­tierung” bezeichnet wird. Im modernen Deutschland, dem Land der Tugend Vollen findet das seinen Nie­der­schlag z.B. darin, dass sich jedes noch so kleine Licht berechtigt sieht, Bhakdi verbal zu treten, und natürlich findet es sich in den vielen kleinen wer­tenden Ein­schüben, die von Jour­na­limus-Akti­visten ein­ge­setzt werden, um ver­balen Meu­chelmord zu begehen: “Impf­gegner Bhakdi”, eine glatte Lüge, denn Bhakdi ist nicht gegen Impfung generell, sondern gegen COVID-19 Impfung, “der umstrittene Mikro­biologe und Autor Sucharit Bhakdi”, umstritten nur in der ideo­lo­gi­schen Blase, aus der der Schreiber des Zitierten kommt; Und natürlich nicht zu ver­gessen, den ver­balen Hieb aus dem Hin­terhalt: “Mehrere Thesen Bhakdis zur Corona-Pan­demie wurden von Experten als irre­führend oder falsch ein­ge­ordnet”, unge­nannte Experten, so viele, dass der Schreiber nicht einmal einen davon namentlich benennen kann, haben mehrere Thesen Bhakdis, die der Schreiber abermals nicht benennen kann, ver­mutlich nicht einmal kennt, als “irre­führend oder falsch” bezeichnet. Ein Satz, der kei­nerlei Inhalt trans­por­tiert, mit dem nur ein Ziel erreicht werden soll: Bhakdi zu dis­kre­di­tieren. Das ist Zer­setzung in der Praxis. Die letzten Zitate stammen übrigens aus einem Beitrag des RND, dort ist man offen­kundig der Ansicht, Zer­setzung sei eine Art Journalismus.

Aber damit ist die Zer­setzung noch nicht am Ende. Nein, Zer­setzung ist ein Mittel, dass staat­liche oder staatlich gelenkte Akteure anwenden. Sie haben in der Regel ein großes Reper­toire ent­spre­chender Gehässigkeiten:

  • Die „sys­te­ma­tische Orga­ni­sierung beruf­licher und gesell­schaft­licher Miss­erfolge zur Unter­grabung des Selbst­ver­trauens ein­zelner Per­sonen;“Schon die Art und Weise in der die gesam­melte Medien-Meute in Deutschland über einen her­fällt, dessen Unschuld bis zum Beweis des Gegen­teils fest­steht, der ent­spre­chend den­selben Schutz genießen sollte, den ein Asyl­be­werber, der zwei Deutsche in Lud­wigs­hafen ermordet hat, genießt, sie zeigt die “sys­te­ma­tische Orga­ni­sierung beruf­licher und gesell­schaft­licher Miss­erfolge”. Aber sie hört hier nicht auf.
    Ein Sprecher des Wis­sen­schafts­min­s­te­riums Rheinland-Pfalz bestä­tigte gegenüber tagesschau.de, dass dort geprüft werde, Bhakdi die Führung seinen [!sic] Pro­fes­so­ren­titels zu unter­sagen. Es han­delte sich um ein lau­fendes Ver­wal­tungs­ver­fahren, das sich im Stadium der Anhörung befinde.”Rheinland-Pfalz, so weh es einem Pfälzer tut, ent­wi­ckelt sich immer mehr zum ideo­lo­gi­schen Shithole.

Das mag genügen, um das Drehbuch der Zer­setzung, das im Falle von Sucharit Bhakdi Anwendung findet, dar­zu­stellen. Nun zu dem, was in den MS-Medien trans­por­tiert wird, als Vorwurf trans­por­tiert wird:

“So habe er in einem Inter­net­video im Zusam­menhang mit kri­ti­schen Äuße­rungen über die Impf­po­litik Israels mit gene­ra­li­sie­renden Aus­sagen auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zum Hass auf­ge­sta­chelt und diese als reli­giöse Gruppe bös­willig ver­ächtlich gemacht, erklärte eine Spre­cherin gegenüber tagesschau.de.”

Dieser Vorwurf bezieht sich nach allem, was wir recher­chieren konnten, auf diese Aussage:

“Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war, und haben ihr Land gefunden, haben ihr eigenes Land in etwas ver­wandelt, was noch schlimmer ist, als Deutschland war. (…) Das ist das Schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt – und umge­setzt. Deshalb ist Israel jetzt living hell – die lebende Hölle.”

Helfen Sie uns auf die Sprünge: Wo findet sich hier die Auf­sta­chelung zum Hass gegenüber in Deutschland lebenden Juden? Wo ist die Ver­ächt­lich­ma­chung, die bös­willige Ver­ächt­lich­ma­chung von Juden als reli­giöse Gruppe? Es ist uns aus eigener Erfahrung bekannt, dass manche Staats­an­wälte, vor allem dann, wenn sie in einem ideo­lo­gi­schen Bereich tätig sind und somit eigentlich nichts mehr mit Recht­spre­chung zu tun haben, eine Form von Phan­tasie ent­wi­ckeln, die Nor­mal­sterb­liche ver­stören muss. Aber dass diese Phan­tasie nicht einmal mehr Anbindung an dem sucht, was tat­sächlich gesagt wurde, das ist schon heftig.

Indes gibt uns der Eifer eines Gene­ral­staats­an­walts in Schleswig-Hol­stein Anlass, eine grund­le­gende tota­litäre Tendenz in dieser Staats­an­walt­schaft auf­zu­zeigen. Ein Rechts­system dient nicht dem Schutz eines poli­ti­schen Systems oder eines Regimes, das sich dieses poli­tische System zur Beute gemacht hat, es dient den BÜRGERN. Zweck eines Rechts­systems ist, Hand­lungs­si­cherheit für Bürger zu schaffen, z.B. dadurch, dass bestimmte Formen der Defektion in Koope­ra­tionen, die gesell­schaft­liche Grund­lagen zer­stören, unter Strafe gestellt werden. Offen­kundig ist man bei der Gene­ral­staats­an­walt­schaft in Schleswig-Hol­stein der Ansicht, die eigene Aufgabe bestehe nicht nur darin, das eigene Per­sönchen durch will­kür­liche ideo­lo­gisch moti­vierte Straf­ver­folgung zu einer Person, die nicht mehr über­sehbar ist, zu ent­wi­ckeln, sondern auch darin, den Staat und die ideo­lo­gische Erzählung, auf die er gerade gebaut ist, zu schützen.

Dem ist nicht so.

Nor­ma­ler­weise ist ein Rechts­system vor allem eine Ver­si­cherung für Bürger, eine Ver­si­cherung vor ihrem Staat, ein Mittel gegen einen über­grif­figen Staat. Ein Rechts­system, das sich der Staat mit seinen Häschern zur Beute genommen hat und instru­men­ta­li­siert, um seine Kri­tiker oder ideo­lo­gische Abweichler nicht nur zu ver­folgen, sondern auch zu zer­setzen, das ist kein Rechts‑, sondern ein Unrechts­system, schon weil es nicht mehr den Inter­essen von Bürgern dient. Insofern könnte man die Aus­übung gene­ral­staats­an­walt­schaft­licher Gewalt in Schleswig-Hol­stein mit einer frü­heren Epoche juris­ti­schen Daseins in Deutschland in eine nahtlose Rei­hen­folge bringen…

Es gibt noch einen wei­teren Vorwurf gegen Bhakdi:

“Außerdem wird Bhakdi laut der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Schleswig-Hol­stein vor­ge­worfen, anlässlich einer Wahl­kampf­ver­an­staltung als Spit­zen­kan­didat der Partei “die Basis” in Kiel eine Rede gehalten zu haben, in der er die Zulassung von COVID-19-Impf­stoffen in Ver­bindung mit einem “Endziel” nannte und von einem zweiten Holo­caust sprach, wodurch das Schicksal von Jüdinnen und Juden unter der NS-Herr­schaft ver­harmlost werde.”

Das Wort “Endziel” das ist die offen­kundige Meinung bei der Gene­ral­staats­an­walt­schaft in Schleswig-Hol­stein, ebenso wie das Wort “Holo­caust” ist urhe­ber­rechtlich geschützt und darf nur im Zusam­menhang mit dem Dritten Reich und Juden zur Anwendung gebracht werden. Und weil mit diesem urher­recht­lichen Schutz noch die Prä­misse ein­hergeht, dass der Holo­caust an Juden im Dritten Reich eine Art von sys­te­ma­ti­schem Mas­senmord dar­stellt, wie sie nur Deutsche her­vor­zu­bringen im Stande sind, ohne diese Prä­misse macht die gesamte Anklage der Eiferer aus dem Norden keinen Sinn, deshalb ist jede Ver­wendung von Holo­caust (dem übrigens auch Zigeuner oder Homo­se­xuelle zum Opfer gefallen sind), wie man sie etwa im Zusam­menhang mit den 65 Mil­lionen Chi­nesen erwägen könnte, die Mao Tse Tung auf dem Gewissen hat oder im Zusam­menhang mit den rund 20 Mil­lionen Toten, die Stalins Herr­schaft hin­ter­lassen hat, kurz andenken könnte, Volks­ver­hetzung für die­je­nigen, die in einer Gene­ral­staats­an­walt­schaft ihrer eigenen Phan­tasie hul­digen, einer Phan­tasie, die dem Ziel gewidmet ist, Men­schen die Bio­graphie zu zerstören.

Die guten Men­schen haben ihre Tugend schon immer auf den Leichen ihrer Opfer ausgelebt.
Nun ist das Gro­teske selten mit einer Abscheu­lichkeit zufrieden. So auch hier: Endziel, so das Verdikt des Gene­ral­staats­an­walts aus dem Norden, es ist ebenso nur im Zusam­menhang mit dem Dritten Reich zu ver­wenden. Wie viele Mile­stones in Betriebs­wirt­schaft­lichen Büchern, die mana­ge­rialen Erfolg ver­sprechen, sich nun wohl einer Straf­ver­folgung wegen Volks­ver­hetzung aus­ge­setzt sehen, sind sie doch Etappen auf dem Weg zum “Endziel”?

Ver­gessen Sie das Mantra nicht: Deutschland ist ein Rechts­staat. Leute wie der Gene­ral­staats­anwalt, der die Anklage gegen Sucharit Bhakdi zu ver­ant­worten hat, Leute, die das Recht auf Freie Mei­nungs­äu­ßerung einer Laune des Regimes opfern, sie stehen dafür.


Quelle: sciencefiles.org