Bild: C.Suthorn, cc-by-sa 4.0, commons.wikimedia.org

Umsetzung des Akti­ons­plans „Queer leben“ ist jetzt offi­ziell ins Leben gerufen (+Video)

Auf der Seite des Bun­des­mi­nis­te­riums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ver­öf­fent­lichte man mit großem Triumph und Zufrie­denheit, dass der Akti­onsplan „Queer leben“ beginnt. Alle Vertreter:innen (m/w/d/q) der betei­ligten Bun­des­res­sorts trafen sich zu einer Auf­takt­be­spre­chung im Ber­liner Minis­terium. Alle lächeln froh und stolz in die Kameras. Man hat eine Jahr­tau­sendtat vor sich und niemand weiß so recht, was dabei her­aus­kommt. Aber alle sind poli­tisch hyper­korrekt und schon das macht sie glücklich.

Auf der Ministeriums­seite ver­breitete ein Text wohl­mei­nende Aufbruchsstimmung:
„Am 29. November hat die Auf­takt­be­spre­chung zur Umsetzung des Akti­ons­plans ‚Queer leben‘ statt­ge­funden. Mit dem Akti­onsplan will die Bun­des­re­gierung Que­er­feind­lichkeit ent­ge­gen­wirken und die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bise­xu­ellen, trans- und inter­ge­schlecht­lichen sowie allen queeren Men­schen (LSBTIQ*) nach­haltig fördern. Dazu emp­fingen die Staats­se­kre­tärin im Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­terium, Margit Gott­stein, und der Queer-Beauf­tragte der Bun­des­re­gierung, Sven Lehmann, die Staats­se­kre­tä­rinnen und ‑sekretäre der Bun­des­res­sorts sowie die zustän­digen Beauf­tragten, um mit ihnen über die nächsten Schritte zur Umsetzung des Akti­ons­plans ins Gespräch zu kommen.“

Sven Lehmann der Queer-Beauf­tragte der Bun­des­re­gierung ist optimistisch:

„Aus der Com­munity gibt es große Erwar­tungen an den Akti­onsplan ‘Queer leben’. Die Res­sorts haben heute deutlich gemacht, dass sie aktiv an der Seite von LSBTIQ* stehen und sich enga­giert an der Umsetzung der Maß­nahmen betei­ligen werden. Dieses Ver­sprechen stimmt mich sehr opti­mis­tisch für den dem­nächst star­tenden Arbeits­prozess mit den Com­munity-Ver­bänden und den Ländern.“ 

Und er umreißt den Auftrag so: Es gelte die Akzeptanz und den Schutz sexu­eller und geschlecht­licher Vielfalt zu stärken. Der Plan wurde bereits vom Bun­des­ka­binett beschlossen. Damit ist die – eigentlich private — Sexua­lität einer sehr kleinen Bevöl­ke­rungs­gruppe prak­tisch ein wich­tiger poli­ti­scher Sektor und Auftrag für alle geworden. Nicht, dass irgendwem es zustünde, die sexu­ellen Prak­tiken seiner Mit­bürger zu be- oder ver­ur­teilen. Und wir leben nicht in einem Land, wo (wie andernorts durchaus an der Tages­ordnung) Men­schen, deren sexuelle Aus­richtung nicht dem Üblichen ent­spricht, an Bau­kränen auf­ge­hängt werden. Natürlich darf in einem freien Land jeder nach seiner Façon glücklich werden, solange er keine Gesetze bricht.

Aber warum muss das der­maßen gehypt und zum poli­ti­schen Prio­ri­täts­pro­gramm werden? Warum muss da ein Akti­onsplan her? Und was ist dessen Absicht?

Otto Nor­mal­ver­braucher wird langsam unruhig bei dem ganzen Medi­en­rummel um diesen Akti­onsplan. Man redet unter Freunden und Nachbarn, was da wohl wieder aus­ge­heckt wird.

Nun, es ist ja viel Nettes und Freund­liches in dem Akti­onsplan zu lesen. Zum Bei­spiel, dass alle Men­schen „selbst­be­stimmt, frei und gleich­be­rechtigt“ in unserer Gesell­schaft leben können. JA! Das würden wir alle gern, aber um die Freiheit ist es ja zurzeit nicht allzu gut bestellt. Aber dann kommt gleich eine For­mu­lierung, die uns freundlich klar macht, dass es hier nicht um alle geht, sondern eigentlich nur um die LGBTQ-Com­munity: „Noch immer gibt es schwu­len­feindlich moto­vierte Gewalt und auch Morde in Deutschland, aus Trans­per­sonen erfahren Dis­kri­mi­nierung und Gewalt“. Das, da stimmt jeder den­kende, frei­heit­liche, empha­tische Mensch zu, das soll es nicht geben. Aber wie steht es um Dro­hungen, Aus­grenzung, Beschimpfung und Dis­kri­mi­nierung Unge­impfter? Und haben wir nicht für solche Fälle Gesetze? Nein, und die wird es auch nicht geben. Unge­impfte sind die neuen Untermenschen.

Und es kommt schon ein ungutes Gefühl auf, wenn der Queer-Beauf­tragte, Herr Lehmann, daraus folgert, dass es nicht aus­reicht, „dis­kri­mi­nie­rende Gesetze und Vor­schriften zu ändern, es müsse eine aktive Politik gegen Dis­kri­mi­nierung gemacht werden.“

Was das bedeutet, können wir gerade am Fall eines nor­we­gi­schen Fil­me­ma­chers sehen. Die les­bische Tonje Gjevjon, eben­jener Fil­me­macher, könnte zu drei Jahren Gefängnis ver­ur­teilt werden, weil sie auf Facebook postete, dass ein Mann nicht les­bisch werden kann. Das meldet Fox News. Der Post auf Facebook lautete (über­setzt): „Es ist für Männer genauso unmöglich, les­bisch zu werden, wie es für Männer ist, schwanger zu werden. Männer sind Männer, unab­hängig von ihren sexu­ellen Fetischen.“

Tonje Gjevjon behauptete gegenüber Nor­wegens Minis­terin für Kultur, Gleich­stellung und Rea­lität (???), dass die falsche Aus­legung der Geschlechts­iden­tität und des bio­lo­gi­schen Geschlechts „schäd­liche und dis­kri­mi­nie­rende Aus­wir­kungen für Frauen, ins­be­sondere les­bische Frauen hat“. Und sie fragte die Minis­terin auffordernd:

Werden Sie als Gleich­stel­lungs­mi­nis­terin Maß­nahmen ergreifen, um sicher­zu­stellen, dass die Men­schen­rechte les­bi­scher Frauen gewahrt werden, indem klar­ge­stellt wird, dass es keine Lesben mit Penissen gibt, dass Männer unab­hängig von ihrer Gender-Iden­tität keine Lesben sein können? Und werden Sie das Chaos der schäd­lichen Gen­der­po­litik, die von der vor­he­rigen Regierung hin­ter­lassen wurde, wieder aufräumen?“

Wegen Aus­sagen dieser Art wurde sie ange­zeigt und gegen sie ermittelt — und zwar wegen „kri­mi­neller Hassrede“. Diese Aussage von Frau Gjevjon bezog sich nicht zuletzt auf die Person einer pro­mi­nenten, nor­we­gi­schen Akti­vistin namens Christine Jentoft, eine Trans­gender-Frau, die sich selbst oft als eine les­bische Mutter bezeichnet. Die Klage gegen Tonje Gjevjon ist nicht die erste Klage von Christine Jentoft.

Christine Jentoft hat bereits eine andere Frau, Christina Ellingsen, wegen „Trans­phobie“, einem in der Mensch­heits­ge­schichte völlig neuen Straf­tat­be­stand ange­zeigt, weil diese eine ähn­liche Bemerkung wie Tonje Gjevjon gemacht hatte. Gegen Frau Ellingsen wird eben­falls ermittelt und auch sie könnte für drei Jahre hinter Gittern ver­schwinden. Frau Ellingsen war wahr­scheinlich gar nicht darauf gefasst, so hart ange­fasst zu werden, denn sie ist eine bekannte Frau­en­rechts­ak­ti­vistin – und war damit bisher im woken Nor­wegen sakro­sankt. Nun muss sie anscheinend erkennen, dass eine neue, schüt­zens­wertere Min­derheit den Frauen offenbar den Rang als „Untouch­ables“ abge­laufen hat. Und sie hat den Fehler gemacht zu behaupten, dass diese ganzen neuen Schutz­rechte der Queeren Com­munity die Rede- und Mei­nungs­freiheit untergraben.

Wir sind in Deutschland gerade auf dem­selben Weg. Denn in dem neuen, queeren Akti­onsplan wird auch das Thema der Fami­li­en­kon­stel­la­tionen angesprochen:

„Das bestehende Abstam­mungs­recht bildet die heute gelebten viel­fäl­tigen Fami­li­en­kon­stel­la­tionen nicht voll­ständig ab. Gesetz­liche Mutter bei der Geburt ist derzeit aus­schließlich die Frau, die das Kind geboren hat. Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeit­punkt der Geburt mit der Mutter des Kindes ver­hei­ratet ist, die Vater­schaft aner­kannt hat oder dessen Vater­schaft gerichtlich fest­ge­stellt wurde.“ 

Ja …so ist das seit Urzeiten gewesen. Und was soll diese Passage nun heißen? Sie soll ganz offen­sichtlich das, was da in Nor­wegen schon möglich ist, auch hier in Deutschland ein­führen: Ein bio­lo­gi­scher Mann, der eine Trans­gender-Frau wird, kann sich als Mutter eines Kindes bezeichnen, das er/sie nie geboren hat. Und hier sind wir bei einem Herz­stück der ganzen Queer-Geschichte. Die Sprache soll nicht mehr klare Ver­hält­nisse und Rea­li­täten beschreiben. Diese Sprache soll eine neue, kon­stru­ierte Rea­lität ein­führen. Bezeich­nungen, wie Vater, Mutter, Mann, Frau, Familie … bekommen voll­kommen andere Inhalte, werden unscharf, beliebig und poli­tisch instru­men­ta­li­siert und als ideo­lo­gische Waffe benutzt.

Nämlich gegen Men­schen, die diese Belie­big­keiten kri­ti­sieren, weil sie ihrer Meinung nach die Rea­li­täten nicht abbilden, weil sie die Rechte und die Pflichten, die mit diesen Begriffen seit Men­schen­ge­denken ver­bunden sind, dieser Belie­bigkeit preis­geben. Welche Sicherheit haben Kinder, deren Mutter ein les­bi­scher, bio­lo­gi­scher Mann ist? Was, wenn er morgen sich in einer ganz anderen Person wie­der­erkennt und das Kind passt einfach nicht mehr in das neue Selbstverständnis?

Darf man so etwas in Zukunft auch nicht mehr fragen, ohne wegen „Hassrede und Hetze“ jah­relang im Gefängnis zu ver­schwinden? All das lässt befürchten, dass jedwede Kritik an dieser „Com­munity“ als — sub­jektiv emp­fun­dener — Hass schon ein straf­wür­diges Ver­brechen ist. Das klingt im Papier des queeren Akti­ons­plans auch schon deutlich durch:

„LSBTIQ* sind im Internet und den sozialen Medien oft Hass aus­ge­setzt. Damit Hass­kri­mi­na­lität und ‑rede gegen LSBTIQ* bekämpft werden kann, braucht es neben inklu­siven Gesetzen besonders auch prä­ventive Maß­nahmen und Stra­tegien im Sinne von Demo­kra­tie­för­derung, dies gilt ins­be­sondere für den digi­talen Raum. Die mit dem Netz­werk­durch­set­zungs­gesetz ver­folgten Ziele werden in erheb­lichem Umfang erreicht, doch mangelt es bei sozialen Netz­werken an einer ent­schlos­senen Durch­setzung im Detail.“ 

„Maß­nahmen und Stra­tegien im Sinne der Demo­kra­tie­för­derung“ … ? „Ent­schlossene Durch­setzung im Detail“ …?

„Demo­kra­tie­för­derung“, das ist ja gerade das schön­k­lin­gende Gesetz, was unsere Bun­des­re­gierung   uns stikum über­helfen will — unter Umgehung der vor­ge­schrie­benen Wege und am Bun­destag vorbei — wie es der geschasste BILD-Chef­re­dakteur Julian Rei­chelt sehr pla­kativ beschreibt:

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