Am 28. November 2023 stimmten die zuständigen Ausschüsse des EU-Parlaments für die Schaffung eines „Europäischen Raums für Gesundheitsdaten“ (EHDS). Damit werden alle Informationen zu ärztlichen Behandlungen eines jeden EU-Bürgers in einer digitalen Patientenakte zusammengeführt. Damit können Behörden alles einsehen, was derjenige an Behandlungen hat, an Krankheiten, Lebensführung, Medikamenten, Operationen, Behinderungen, physische und psychische Verfassung … usw. usf. … der vollkommen gläserne Patient, der dann de facto nicht mehr in der Hand hat, wer da Zugang zu seinen Gesundheitsdaten hat und wozu diese ausgewertet und eingesetzt werden. Das Intimste des Menschen ist somit völlig und rückhaltlos einsehbar. Im Dezember stimmt das EU-Parlament darüber ab.
Die Abgeordneten nahmen den Entwurf mit 95 Ja-Stimmen an, heißt es auf der Internetseite der EU. 18 Abgeordnete stimmten dagegen, zehn enthielten sich. Dieses Papier lag dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) und dem Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) vor.
Widerspruch ist nur eingeschränkt möglich
Die EU als Superstaat nimmt nun den Bürgern der EU die Lufthoheit über ihre empfindlichsten und persönlichsten Daten. Die Einführung dieser elektronischen Patientenakte ist für alle gesetzlich Versicherten zunächst verpflichtend. Konnte man sich bisher von der Datenspeicherung, also der elektronischen Patientenakte noch abmelden, ist das bald nur noch bei der Verwendung der „Sekundärdaten“ möglich. Das bedeutet, dass man Daten über Krankheitserreger, Gesundheitsansprüche und Kostenerstattungen nur mit Zustimmung des Patienten weitergeben darf.
Anträge „von außen“ auf Gewährung von Zugang zu diesen „sekundären Daten“ würden nach diesen Vorschriften von nationalen Stellen bearbeitet und können gewährt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Daten nur in anonymisierter oder erforderlichenfalls pseudonymisierter Form bereitgestellt werden.
Damit sind auch die Aussagen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach hinfällig, der noch Anfang März 2023 sagte: „Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch dabei.“ Dass Widersprechen aber nur sehr eingeschränkt möglich ist, hat er damals nicht erwähnt. Von Unterschieden wie Primär- und Sekundärdaten war da keine Rede.
Die Bürger können in Zukunft also die Weitergabe von Patientenübersichten, elektronischen Verschreibungen, medizinischen Bildern und Laborergebnissen, also die „Primärnutzung“ grundsätzlich überhaupt nicht ablehnen. Die Bürger selbst haben zwar Zugriff auf ihre Daten, aber eben auch alle „Angehörige der Gesundheitsberufe“, heißt es in einer Mitteilung der EU.
Eine Entmachtung der einzelnen Mitgliedsländer und jedes einzelnen Bürgers
Die beiden EU-Parlaments-Ausschüsse haben diesen Entschließungsantrag angenommen, der nichts anderes ist, als eine weitere Entmachtung der Nationalstaaten zugunsten der Machtübernahme eines zentralen Superstaats. Alle wichtigen Kompetenzen, bis hinunter zur Ebene von Bundesländern, sollen auf eine „Europäischen Exekutive“ übergehen. Denn in der Mitteilung der EU heißt es, dass jedes Mitgliedsland verpflichtend die Plattform „MyHealth@EU“, die nationalen Dienste für den Zugang zu Gesundheitsdaten, einrichten muss. Das Gesetz wird auch Regeln für die Qualität und Sicherheit der Daten von Anbietern elektronischer Patientendatensätze (EHR) in der EU festlegen.
Nationale Marktaufsichtsbehörden sollen für die Überwachung der Datensicherheit sorgen. Werbung, Entscheidungen über den „Ausschluss von Personen von Leistungen“ oder Versicherungsarten oder die Weitergabe an Dritte ohne Genehmigung sind verboten.
Elektronische Patientenakten (ePa) gibt es in einigen Staaten schon eine Weile, auch in Deutschland und Österreich. Diese sehen aber vor, dass sich Bürger abmelden können und dann werden keine Daten mehr gesammelt.
Ausgenommen davon sind jedoch Daten über Impfungen, da besteht selbstredend Zwang. Seit 2018 gibt es nämlich einen sogenannten „Fahrplan für Zusammenarbeit bei durch Impfung vermeidbaren Krankheiten“. Wie wir mittlerweile schmerzhaft lernen mussten, gibt es das real nicht, weder bei den bekannten Grippe- noch bei Corona-Impfungen. Wie wir wissen, sind die Covid-Geimpften sogar deutlich anfälliger für Covid als die Ungeimpften.
Die Einführung des EHDS (European Health Data Space) ist das Ziel der EU
Nebst Lobbying für die großen Impfhersteller, „Bekämpfung von Fehlinformationen über Impfstoffe im Internet und Entwicklung evidenzbasierter Informationsinstrumente“ (die angeblichen „Fehlinformationen“ über Impfstoffe haben sich bei Covid mittlerweile als richtig herausgestellt) ist auch die Schaffung des „europäischen Raums für Gesundheitsdaten (EHDS — European Health Data Space) ein besonders wichtiges Ziel der „EU-Granden“.
Das Ganze wird, wie immer, mit hehren und großartig klingenden Motiven verbrämt:
„ … mit dem EHDS wird ein gemeinsamer Raum geschaffen, in dem natürliche Personen ihre elektronischen Gesundheitsdaten leicht kontrollieren können. Außerdem wird es Akteuren aus Forschung und Innovation sowie politischen Entscheidungsträgern ermöglicht, diese elektronischen Gesundheitsdaten auf vertrauenswürdige und sichere Weise unter Wahrung der Privatsphäre zu nutzen.“
Die „Akteure aus Forschung und Innovation“ sind natürlich die großen Pharma-Firmen, und die „politischen Entscheidungsträger“ sind Pharmalobbyisten, die sich in alle möglichen Gremien einkaufen oder in die Politik gehen und doppelt kassieren. Seltsam: Der vor wenigen Jahren noch sakrosankte Datenschutz ist plötzlich keinen Pfifferling mehr wert. Denn die politischen Entscheidungsträger (Politiker und Lobbyisten) dürfen diese Daten eben sehr wohl nutzen.
Die Gesundheitsdaten sind ein unermesslicher Schatz für die Pharmaindustrie, die Impfindustrie und die Politiker. Das zusammen mit der Absicht der WHO, in einer von ihr erklärten, globalen Gesundheitskrise de facto die Regierungen außer Kraft zu setzen und die Macht zu übernehmen, um die Gesundheit der Menschen zu schützen … da kann einem nur noch Angst und Bange werden. Ganz abgesehen davon, dass es ja schließlich bekanntermaßen Hacker gibt.
Arztgeheimnis? Das war einmal!
„Konkret soll das EU-Gesetz Ärzte verpflichten, eine Zusammenfassung jeder Behandlung eines Patienten in den neuen Gesundheitsdatenraum einzustellen (Artikel 7). Ausnahmen oder ein Widerspruchsrecht sind auch für besonders sensible Krankheiten und Therapien wie psychische Störungen, sexuelle Krankheiten und Störungen wie Potenzschwäche oder Unfruchtbarkeit, HIV oder Suchttherapien nicht vorgesehen. Der Patient soll nur Zugriffen auf seine elektronische Patientenakte durch andere Gesundheitsdienstleister widersprechen können, solange kein Notfall vorliegt (Artikel 3 (9).“
Patrick Breyer, Abgeordneter der Piratenpartei im EU-Parlament, kommentiert auf seinem Blog:
„‘Die von der EU geplante Zwangs-elektronische Patientenakte mit europaweiter Zugriffsmöglichkeit zieht unverantwortliche Risiken des Diebstahls, Hacks oder Verlustes persönlichster Behandlungsdaten nach sich und droht Patienten jeder Kontrolle über die Sammlung ihrer Krankheiten und Störungen zu berauben‘, kritisiert Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei und Mitverhandlungsführer der Fraktion Grüne/Europäische Freie Allianz im Innenausschuss des EU-Parlaments. Das ist nichts anderes als das Ende des Arztgeheimnisses. Haben wir nichts aus den internationalen Hackerangriffen auf Krankenhäuser und andere Gesundheitsdaten gelernt? Wenn jede psychische Krankheit, Suchttherapie, jede Potenzschwäche und alle Schwangerschaftsabbrüche zwangsvernetzt werden, drohen besorgte Patienten von dringender medizinischer Behandlung abgeschreckt zu werden – das kann Menschen krank machen und ihre Familien belasten! Deutschland muss endlich auf die Barrikaden gehen gegen diese drohende Entmündigung der Bürger und Aushebelung des geplanten Widerspruchsrechts! Und im Europäischen Parlament werde ich dafür kämpfen, dass meine Fraktion per Änderungsantrag im Dezember das gesamte Parlament über diese drohende digitale Entmündigung entscheiden lässt.“
Entmündigung der Bürger und Erpressungsmaterial
Den Bürgern der EU ist noch gar nicht klar, was die sogenannten „Befugten“ mit den privatesten Daten anstellen könnten.
Wir sprechen hierbei eben nicht nur von Hackerangriffen, sondern von der sogenannten, bereits erwähnten „Sekundärnutzung“, also die Zugriffsmöglichkeit zu Forschungszwecken. Die Patientendaten werden ohne deren Wissen an Dritte weitergegeben.
Aus Sicht des Datenschutzes ist aber schon das zentrale Ansammeln und Speichern hochproblematisch, diese Daten dann auch noch weiterzugeben schlicht rechtswidrig – zumindest nach noch geltenden Standards. Nur eine aktive Einwilligung der Betroffenen dürfte das ermöglichen. Eine unautorisierte Weitergabe derart sensibler, persönlicher Daten bedeutet die Abschaffung der Vertraulichkeit jeglicher medizinischer Information.
Ärzte in Deutschland unterliegen aber gemäß § 203 StGB (Strafgesetzbuch!) berufsständisch der Schweigepflicht ohne Wenn und Aber. Dieser Schutz unserer privatesten Informationen und das Recht auf Vertraulichkeit in Behandlung und Beratung sind in höchster Gefahr.
In dem Moment, wo – wie schon so oft geschehen – sensible Daten doch nach außen gelangen und dort von „interessierten Kreisen“ abgegriffen werden, stehen erpresserischem Missbrauch Tür und Tor offen. Diese Daten würden, wie ebenfalls mit sensiblen Daten schon mehrfach geschehen, auf dem Schwarzmarkt gehandelt. Was absehbarerweise geschehen wird und nicht wieder aus der Welt zu schaffen ist. Überdies können die Identitäten mit allen diesen Daten auch gestohlen werden, um bei den ahnungslosen Bürgern mit falschen Arztrechnungen für tatsächliche Krankheiten abzukassieren.
NOCH gibt es ein Widerspruchsrecht
Im Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung heißt es: „Im Rahmen ihrer Patientensouveränität und als Ausdruck ihres Selbstbestimmungsrechts steht es den Versicherten frei, die Bereitstellung der elektronischen Patientenakte abzulehnen.“
(In Österreich kann sich der Patient noch von ELGA abmelden, nur nicht in Bezug auf Impfungen.)
Im Dezember soll also das ganze EU-Parlament abstimmen und dazu letzte Änderungen vornehmen. Wenn die Zwangs-ePA tatsächlich ab 2025 ein EU-Gesetz wird, müssen alle EU-Mitgliedsländer das bestehende Widerspruchsrecht streichen. Eine Umfrage der Europäischen Verbraucherzentralen zeigt, dass 44% der EU-Bürger einen Diebstahl ihrer Gesundheitsdaten befürchten, 40% befürchten unbefugte Datenzugriffe, wie Hackerangriffe oder Herausgabe an die Pharmaindustrie.
Schon heute, am 6. Dezember im COREPER-Ausschuss, könnte die verpflichtende ePa beschlossen werden. Sollte die Zwangs-ePA tatsächlich EU-Gesetz werden, müssten alle Länder es bedingungslos umsetzen.
Was für eine gruselige Vorstellung: Zusammen mit der „digitalen Geldbörse“, der digitalen EU-Identität und dem digitalen Zentralbankgeld ermöglicht diese Sammlung der Gesundheitsdaten aller Bürger der EU die totale Überwachung und Kontrolle.
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