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Elek­tro­nische Pati­en­tenakte für alle: Kein Wider­spruch möglich!

Am 28. November 2023 stimmten die zustän­digen Aus­schüsse des EU-Par­la­ments für die Schaffung eines „Euro­päi­schen Raums für Gesund­heits­daten“ (EHDS). Damit werden alle Infor­ma­tionen zu ärzt­lichen Behand­lungen eines jeden EU-Bürgers in einer digi­talen Pati­en­tenakte zusam­men­ge­führt. Damit können Behörden alles ein­sehen, was der­jenige an Behand­lungen hat, an Krank­heiten, Lebens­führung, Medi­ka­menten, Ope­ra­tionen, Behin­de­rungen, phy­sische und psy­chische Ver­fassung … usw. usf. … der voll­kommen glä­serne Patient, der dann de facto nicht mehr in der Hand hat, wer da Zugang zu seinen Gesund­heits­daten hat und wozu diese aus­ge­wertet und ein­ge­setzt werden. Das Intimste des Men­schen ist somit völlig und rück­haltlos ein­sehbar. Im Dezember stimmt das EU-Par­lament darüber ab.

Die Abge­ord­neten nahmen den Entwurf mit 95 Ja-Stimmen an, heißt es auf der Inter­net­seite der EU. 18 Abge­ordnete stimmten dagegen, zehn ent­hielten sich. Dieses Papier lag dem Aus­schuss für bür­ger­liche Frei­heiten, Justiz und Inneres (LIBE) und dem Aus­schuss für Umwelt­fragen, öffent­liche Gesundheit und Lebens­mit­tel­si­cherheit (ENVI) vor.

Wider­spruch ist nur ein­ge­schränkt möglich

Die EU als Super­staat nimmt nun den Bürgern der EU die Luft­hoheit über ihre emp­find­lichsten und per­sön­lichsten Daten. Die Ein­führung dieser elek­tro­ni­schen Pati­en­tenakte ist für alle gesetzlich Ver­si­cherten zunächst ver­pflichtend. Konnte man sich bisher von der Daten­spei­cherung, also der elek­tro­ni­schen Pati­en­tenakte noch abmelden, ist das bald nur noch bei der Ver­wendung der „Sekun­där­daten“ möglich. Das bedeutet, dass man Daten über Krank­heits­er­reger, Gesund­heits­an­sprüche und Kos­ten­er­stat­tungen nur mit Zustimmung des Pati­enten wei­ter­geben darf.

Anträge „von außen“ auf Gewährung von Zugang zu diesen „sekun­dären Daten“ würden nach diesen Vor­schriften von natio­nalen Stellen bear­beitet und können gewährt werden, wenn sicher­ge­stellt ist, dass die Daten nur in anony­mi­sierter oder erfor­der­li­chen­falls pseud­ony­mi­sierter Form bereit­ge­stellt werden.

Damit sind auch die Aus­sagen von Gesund­heits­mi­nister Karl Lau­terbach hin­fällig, der noch Anfang März 2023 sagte: „Jeder, der nicht aus­drücklich wider­spricht, ist auto­ma­tisch dabei.“ Dass Wider­sprechen aber nur sehr ein­ge­schränkt möglich ist, hat er damals nicht erwähnt. Von Unter­schieden wie Primär- und Sekun­där­daten war da keine Rede.

Die Bürger können in Zukunft also die Wei­tergabe von Pati­en­ten­über­sichten, elek­tro­ni­schen Ver­schrei­bungen, medi­zi­ni­schen Bildern und Labor­er­geb­nissen, also die „Pri­mär­nutzung“ grund­sätzlich über­haupt nicht ablehnen. Die Bürger selbst haben zwar Zugriff auf ihre Daten, aber eben auch alle „Ange­hörige der Gesund­heits­berufe“, heißt es in einer Mit­teilung der EU.

Eine Ent­machtung der ein­zelnen Mit­glieds­länder und jedes ein­zelnen Bürgers

Die beiden EU-Par­la­ments-Aus­schüsse haben diesen Ent­schlie­ßungs­antrag ange­nommen, der nichts anderes ist, als eine weitere Ent­machtung der Natio­nal­staaten zugunsten der Macht­über­nahme eines zen­tralen Super­staats. Alle wich­tigen Kom­pe­tenzen, bis hin­unter zur Ebene von Bun­des­ländern, sollen auf eine „Euro­päi­schen Exe­kutive“ über­gehen. Denn in der Mit­teilung der EU heißt es, dass jedes Mit­gliedsland ver­pflichtend die Plattform „MyHealth@EU“, die natio­nalen Dienste für den Zugang zu Gesund­heits­daten, ein­richten muss. Das Gesetz wird auch Regeln für die Qua­lität und Sicherheit der Daten von Anbietern elek­tro­ni­scher Pati­en­ten­da­ten­sätze (EHR) in der EU festlegen.

Nationale Markt­auf­sichts­be­hörden sollen für die Über­wa­chung der Daten­si­cherheit sorgen. Werbung, Ent­schei­dungen über den „Aus­schluss von Per­sonen von Leis­tungen“ oder Ver­si­che­rungs­arten oder die Wei­tergabe an Dritte ohne Geneh­migung sind verboten.

Elek­tro­nische Pati­en­ten­akten (ePa) gibt es in einigen Staaten schon eine Weile, auch in Deutschland und Öster­reich. Diese sehen aber vor, dass sich Bürger abmelden können und dann werden keine Daten mehr gesammelt.

Aus­ge­nommen davon sind jedoch Daten über Imp­fungen, da besteht selbst­redend Zwang. Seit 2018 gibt es nämlich einen soge­nannten „Fahrplan für Zusam­men­arbeit bei durch Impfung ver­meid­baren Krank­heiten“. Wie wir mitt­ler­weile schmerzhaft lernen mussten, gibt es das real nicht, weder bei den bekannten Grippe- noch bei Corona-Imp­fungen. Wie wir wissen, sind die Covid-Geimpften sogar deutlich anfäl­liger für Covid als die Ungeimpften.

Die Ein­führung des EHDS (European Health Data Space) ist das Ziel der EU

Nebst Lob­bying für die großen Impf­her­steller, „Bekämpfung von Fehl­in­for­ma­tionen über Impf­stoffe im Internet und Ent­wicklung evi­denz­ba­sierter Infor­ma­ti­ons­in­stru­mente“ (die angeb­lichen „Fehl­in­for­ma­tionen“ über Impf­stoffe haben sich bei Covid mitt­ler­weile als richtig her­aus­ge­stellt) ist auch die Schaffung des „euro­päi­schen Raums für Gesund­heits­daten (EHDS — European Health Data Space) ein besonders wich­tiges Ziel der „EU-Granden“.

Das Ganze wird, wie immer, mit hehren und groß­artig klin­genden Motiven verbrämt:

„ … mit dem EHDS wird ein gemein­samer Raum geschaffen, in dem natür­liche Per­sonen ihre elek­tro­ni­schen Gesund­heits­daten leicht kon­trol­lieren können. Außerdem wird es Akteuren aus For­schung und Inno­vation sowie poli­ti­schen Ent­schei­dungs­trägern ermög­licht, diese elek­tro­ni­schen Gesund­heits­daten auf ver­trau­ens­würdige und sichere Weise unter Wahrung der Pri­vat­sphäre zu nutzen.“

Die „Akteure aus For­schung und Inno­vation“ sind natürlich die großen Pharma-Firmen, und die „poli­ti­schen Ent­schei­dungs­träger“ sind Phar­ma­lob­by­isten, die sich in alle mög­lichen Gremien ein­kaufen oder in die Politik gehen und doppelt kas­sieren. Seltsam: Der vor wenigen Jahren noch sakro­sankte Daten­schutz ist plötzlich keinen Pfif­ferling mehr wert. Denn die poli­ti­schen Ent­schei­dungs­träger (Poli­tiker und Lob­by­isten) dürfen diese Daten eben sehr wohl nutzen.

Die Gesund­heits­daten sind ein uner­mess­licher Schatz für die Phar­ma­in­dustrie, die Impf­in­dustrie und die Poli­tiker. Das zusammen mit der Absicht der WHO, in einer von ihr erklärten, glo­balen Gesund­heits­krise de facto die Regie­rungen außer Kraft zu setzen und die Macht zu über­nehmen, um die Gesundheit der Men­schen zu schützen … da kann einem nur noch Angst und Bange werden. Ganz abge­sehen davon, dass es ja schließlich bekann­ter­maßen Hacker gibt.

Arzt­ge­heimnis? Das war einmal!

Konkret soll das EU-Gesetz Ärzte ver­pflichten, eine Zusam­men­fassung jeder Behandlung eines Pati­enten in den neuen Gesund­heits­da­tenraum ein­zu­stellen (Artikel 7). Aus­nahmen oder ein Wider­spruchs­recht sind auch für besonders sen­sible Krank­heiten und The­rapien wie psy­chische Stö­rungen, sexuelle Krank­heiten und Stö­rungen wie Potenz­schwäche oder Unfrucht­barkeit, HIV oder Sucht­the­rapien nicht vor­ge­sehen. Der Patient soll nur Zugriffen auf seine elek­tro­nische Pati­en­tenakte durch andere Gesund­heits­dienst­leister wider­sprechen können, solange kein Notfall vor­liegt (Artikel 3 (9).“

Patrick Breyer, Abge­ord­neter der Pira­ten­partei im EU-Par­lament, kom­men­tiert auf seinem Blog:

„‘Die von der EU geplante Zwangs-elek­tro­nische Pati­en­tenakte mit euro­pa­weiter Zugriffs­mög­lichkeit zieht unver­ant­wort­liche Risiken des Dieb­stahls, Hacks oder Ver­lustes per­sön­lichster Behand­lungs­daten nach sich und droht Pati­enten jeder Kon­trolle über die Sammlung ihrer Krank­heiten und Stö­rungen zu berauben‘, kri­ti­siert Dr. Patrick Breyer, Euro­pa­ab­ge­ord­neter der Pira­ten­partei und Mit­ver­hand­lungs­führer der Fraktion Grüne/Europäische Freie Allianz im Innen­aus­schuss des EU-Par­la­ments. Das ist nichts anderes als das Ende des Arzt­ge­heim­nisses. Haben wir nichts aus den inter­na­tio­nalen Hacker­an­griffen auf Kran­ken­häuser und andere Gesund­heits­daten gelernt? Wenn jede psy­chische Krankheit, Sucht­the­rapie, jede Potenz­schwäche und alle Schwan­ger­schafts­ab­brüche zwangs­ver­netzt werden, drohen besorgte Pati­enten von drin­gender medi­zi­ni­scher Behandlung abge­schreckt zu werden – das kann Men­schen krank machen und ihre Familien belasten! Deutschland muss endlich auf die Bar­ri­kaden gehen gegen diese dro­hende Ent­mün­digung der Bürger und Aus­he­belung des geplanten Wider­spruchs­rechts! Und im Euro­päi­schen Par­lament werde ich dafür kämpfen, dass meine Fraktion per Ände­rungs­antrag im Dezember das gesamte Par­lament über diese dro­hende digitale Ent­mün­digung ent­scheiden lässt.“

Ent­mün­digung der Bürger und Erpressungsmaterial

Den Bürgern der EU ist noch gar nicht klar, was die soge­nannten „Befugten“ mit den pri­va­testen Daten anstellen könnten.

Wir sprechen hierbei eben nicht nur von Hacker­an­griffen, sondern von der soge­nannten, bereits erwähnten „Sekun­där­nutzung“, also die Zugriffs­mög­lichkeit zu For­schungs­zwecken. Die Pati­en­ten­daten werden ohne deren Wissen an Dritte weitergegeben.

Aus Sicht des Daten­schutzes ist aber schon das zen­trale Ansammeln und Spei­chern hoch­pro­ble­ma­tisch, diese Daten dann auch noch wei­ter­zu­geben schlicht rechts­widrig – zumindest nach noch gel­tenden Stan­dards. Nur eine aktive Ein­wil­ligung der Betrof­fenen dürfte das ermög­lichen. Eine unau­to­ri­sierte Wei­tergabe derart sen­sibler, per­sön­licher Daten bedeutet die Abschaffung der Ver­trau­lichkeit jeg­licher medi­zi­ni­scher Information.

Ärzte in Deutschland unter­liegen aber gemäß § 203 StGB (Straf­ge­setzbuch!) berufs­stän­disch der Schwei­ge­pflicht ohne Wenn und Aber. Dieser Schutz unserer pri­va­testen Infor­ma­tionen und das Recht auf Ver­trau­lichkeit in Behandlung und Beratung sind in höchster Gefahr.

In dem Moment, wo – wie schon so oft geschehen – sen­sible Daten doch nach außen gelangen und dort von „inter­es­sierten Kreisen“ abge­griffen werden, stehen erpres­se­ri­schem Miss­brauch Tür und Tor offen. Diese Daten würden, wie eben­falls mit sen­siblen Daten schon mehrfach geschehen, auf dem Schwarz­markt gehandelt. Was abseh­ba­rer­weise geschehen wird und nicht wieder aus der Welt zu schaffen ist. Überdies können die Iden­ti­täten mit allen diesen Daten auch gestohlen werden, um bei den ahnungs­losen Bürgern mit fal­schen Arzt­rech­nungen für tat­säch­liche Krank­heiten abzukassieren.

NOCH gibt es ein Widerspruchsrecht

Im Gesetz­entwurf der deut­schen Bun­des­re­gierung heißt es: „Im Rahmen ihrer Pati­en­ten­sou­ve­rä­nität und als Aus­druck ihres Selbst­be­stim­mungs­rechts steht es den Ver­si­cherten frei, die Bereit­stellung der elek­tro­ni­schen Pati­en­tenakte abzulehnen.“
(In Öster­reich kann sich der Patient noch von ELGA abmelden, nur nicht in Bezug auf Impfungen.)

Im Dezember soll also das ganze EU-Par­lament abstimmen und dazu letzte Ände­rungen vor­nehmen. Wenn die Zwangs-ePA tat­sächlich ab 2025 ein EU-Gesetz wird, müssen alle EU-Mit­glieds­länder das bestehende Wider­spruchs­recht streichen. Eine Umfrage der Euro­päi­schen Ver­brau­cher­zen­tralen zeigt, dass 44% der EU-Bürger einen Dieb­stahl ihrer Gesund­heits­daten befürchten, 40% befürchten unbe­fugte Daten­zu­griffe, wie Hacker­an­griffe oder Her­ausgabe an die Pharmaindustrie.

Schon heute, am 6. Dezember im COREPER-Aus­schuss, könnte die ver­pflich­tende ePa beschlossen werden. Sollte die Zwangs-ePA tat­sächlich EU-Gesetz werden, müssten alle Länder es bedin­gungslos umsetzen.

Was für eine gru­selige Vor­stellung: Zusammen mit der „digi­talen Geld­börse“, der digi­talen EU-Iden­tität und dem digi­talen Zen­tral­bankgeld ermög­licht diese Sammlung der Gesund­heits­daten aller Bürger der EU die totale Über­wa­chung und Kontrolle.