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Kanada plant „Klima-Leugner” per Gesetz inhaf­tieren zu lassen

Kanada, unter dem „ultra­linken“ Justin Trudeau ja bekanntlich voll und ganz auf Linie der „Glo­balen Agenda“, ist nun fleißig daran, im bereits zu „Pan­demie-Zeiten“ vor­bildlich funk­tio­nie­renden Land eine neue Gesetz­gebung zu „installieren“.„Öffentlichen Per­sonen“, die in Zukunft die seitens des WEF vor­ge­gebene Klima-Agenda anzweifeln sollten, drohen dann Haftstrafen.

von David Berger

Während sich Regie­rungen weltweit „abmühen“, die soge­nannten „Netto-Null-Ziele“ des WEF umsetzen zu können, zielt der kana­dische Vorstoß nunmehr darauf ab, „Kli­ma­skep­ti­zismus“ an der „Wurzel zu packen und unschädlich“ zu machen, wie auch wahr­heitsiegt zu berichten wusste.

Diese Geset­zes­vorlage, mit „Namen“ Bill C‑372, wurde freilich von Kanadas links­so­zia­lis­ti­scher New Demo­cratic Party (NDP) ein­ge­bracht. Der Gesetz­entwurf sieht vor, dass die För­derung der Nutzung fos­siler Brenn­stoffe ver­boten werde und ähn­liche Beschrän­kungen wie für die Tabak­werbung zu gelten hätten.

Den­je­nigen, die sich für fossile Brenn­stoffe aus­sprechen oder Pläne zu deren Abschaffung kri­ti­sieren würden, drohten hohe Geld­strafen und mög­li­cher­weise auch Gefängnisstrafen.

Besagter Entwurf wurde vom Abge­ord­neten der Neuen Demo­kraten Charlie Angus ver­fasst, einem engen Ver­bün­deten von Kanadas links­extremem Pre­mier­mi­nister Justin Trudeau. Angus war der Zweit­plat­zierte im Rennen um die NDP-Führung 2017, Jagmeet Singh gewann jedoch schlussendlich.

Der Gesetz­geber hat seinen Gesetz­entwurf als „Fossil Fuel Adver­tising Act” bezeichnet.

Wer­be­verbot für fossile Brennstoffe

Angus plant die Werbung für fossile Brenn­stoffe ein­zu­schränken, wenn nicht gar zu ver­bieten und prak­ti­scher Weise auch gleich die Kritik an der Politik unter­sagen, die für die Ein­haltung der WEF Klima-Agenda erfor­derlich ist.

In seinem Gesetz­entwurf beruft sich Angus auf bereits über­stra­pa­zierte „gesund­heit­liche” und „öko­lo­gische” Bedenken und zieht dazu Par­al­lelen zwi­schen der Tabak­in­dustrie und der Industrie für fossile Brennstoffe.

Er besteht darauf, dass solch dras­tische Maß­nahmen not­wendig seien, um eine soge­nannte „Krise” zu bekämpfen, die seiner Meinung nach durch den Ver­brauch fos­siler Brenn­stoffe ver­ur­sacht werde. „In der Erwägung, dass die Pro­duktion und der Ver­brauch fos­siler Brenn­stoffe zu einer natio­nalen Gesund­heits­krise von erheb­licher und drin­gender Bedeutung geführt hat, die der durch den Tabak­konsum ver­ur­sachten Gesund­heits­krise ähnelt”, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Zu bestra­fende „Erzeuger und Werbende“

Der Geset­zes­entwurf sehe auch eine Reihe von Beschrän­kungen vor, dar­unter ein völ­liges Verbot von Falsch­parkern, das bei Nicht­ein­haltung strenge Strafen zur Folge habe. Hierzu werden Begriffe wie „Erzeuger” und „För­derung” ein­ge­führt, die so weit defi­niert werden, dass sie eben unter­schied­lichste Gegner der „Anti-Fos­silb­renn­stoff-Agenda“ umfassen.

Gemäß dieser Gesetz­gebung ist also ein „Erzeuger” eine Person, die die Politik in Frage stellt, ver­mutlich indem sie in sozialen Medien postet oder öffentlich darüber spricht. Eine Person, die „Werbung” betreibt, ist eine Person oder Ein­richtung, die die Auf­merk­samkeit auf die, vom „Pro­du­zenten” auf­ge­wor­fenen Fragen lenkt, indem sie die Gesprächs­themen ver­tritt oder die Infor­ma­tionen in den sozialen Medien teilt.

Es werden weiter in dem Entwurf auch Strafen für Per­sonen vor­ge­schlagen, die falsche, irre­füh­rende oder trü­ge­rische Kritik an der WEF Klima-Agenda-Stra­tegie üben.

„Es ist einer Person ver­boten, für einen fos­silen Brenn­stoff, ein mit fos­silen Brenn­stoffen ver­bun­denes Mar­ken­element oder die Pro­duktion eines fos­silen Brenn­stoffs zu werben”, heißt es in dem Gesetz­entwurf. Bei Zuwi­der­handlung droht eine Gefäng­nis­strafe von „bis zu zwei Jahren”.

Beinhaltet im Entwurf ist freilich auch eine Zusam­men­fassung der Strafen, die „Zuwi­der­han­delnden“ drohen würden.

Für „Pro­du­zenten, die gegen Wer­be­be­schrän­kungen verstoßen”:

Bei einer Ver­ur­teilung auf­grund einer Ankla­ge­schrift könnte ein Her­steller mit einer Geld­strafe von bis zu 1.000.000 Dollar oder einer Frei­heits­strafe von bis zu zwei Jahren oder beidem bestraft werden.

Bei einer Ver­ur­teilung im Schnell­ver­fahren kann die Strafe eine Geld­strafe von bis zu 500.000 $ oder eine Frei­heits­strafe von bis zu einem Jahr oder beides betragen.

Kanada macht es einmal mehr vor, bleibt also abzu­warten, wer da als Erstes nach­folgen wird.

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Der Artikel erschien zuerst bei philosophia-perennis.com