Lücke im Gesetz: Schein­vater „Mr. Cash Money“ kostet uns 1,5 Mill Mio € im Jahr

Er fährt einen Audi Cabrio mit Dort­munder Kenn­zeichen, hat die deutsche Staats­bür­ger­schaft und kommt aus Nigeria. Er ist in Dortmund gemeldet und gilt bei den Behörden als mit­tellos. Aber er erhält monatlich 22.500 € aus der Fami­li­en­kasse die der deutsche Staat ihm beschert. Wie das? Nun er benutzt eine Beson­derheit der deut­schen Gesetze. 

Wenn ein mit­tel­loser Mann mit deut­scher Staats­bür­ger­schaft Vater ist, dann bekommt die Mutter den Unterhalt, den der Vater nicht zahlen kann, vom Staat. Die Mutter bekommt samt Kinder auch eine Auf­ent­halts­be­rech­tigung in Deutschland. Der Clou an der Sache: Das gilt auch dann, wenn der Mann die Vater­schaft aner­kennt, ohne der bio­lo­gische Vater zu sein.

24 Kinder und die Mütter samt Ange­hö­rigen haben jetzt Blei­be­recht und Unterhalt in Deutschland

Herr Jonathan A. aus Nigeria hat als deut­scher Staats­bürger daraus ein cle­veres Geschäfts­modell gemacht – und nicht nur er. Jonathan A. hat in Nord­rhein-West­falen die Vater­schaft für 24 Kinder aner­kannt, muss aber, da er selber mit­tellos ist, nicht für deren Unterhalt auf­kommen. Das macht der Staat für ihn. Und über 90 Men­schen haben, dank seiner, dadurch das Auf­ent­halts­recht in Deutschland. Zirka 1,5 Mil­lionen kostet das den Staat und es ist nicht einmal illegal. Die meisten Mütter stammen aus Nigeria. Weil Jonathan A. eben Deut­scher ist, haben die Mütter seiner aner­kannten Kinder hier Auf­ent­halts­recht und konnten weitere Ange­hörige im Wege des Fami­li­en­nachzugs ins Land holen, und auch die haben Blei­be­recht. Mitt­ler­weile sind es 94 Per­sonen. Aber Herr Jonathan A. ist noch nicht fertig, er hat gerade zwei weitere Kinder aner­kannt, Nummer 25 und 26 werden mit ihren Anver­wandten sicher bald in Deutschland ein­treffen und ein schönes Leben haben. Und Herr Jonathan A. bekommt auch von ihnen seinen Anteil, sozu­sagen eine Vermittlungsgebühr.

Der deutsche Staat – und damit wir, die Bürger – kommen für die Kosten auf und die betragen 1,5 Mil­lionen im Jahr, denn:

Aus den Tabellen, was den Men­schen zusteht, an Bür­gergeld, an Ener­gie­kosten, an Kin­dergeld, Zuschlägen kann man durchaus sagen, dass alleine dieser Mann die Kosten für den die Sozi­al­kassen von deutlich mehr als 1,5 Mil­lionen Euro im Jahr ver­ur­sacht“, erklärt Andreas Keppke, der zu diesem Fall für einen Verbund von Behörden ermittelt, gegenüber dem RBB.“

Die fröh­liche Sippe ist aber nicht die einzige. Diese Schein­va­ter­schaften sind zu einem hoch gewinn­brin­genden Geschäfts­modell geworden. In ganz Deutschland soll es eine fünf­stellige Höhe an Fällen erreicht haben. Der Steu­er­zahler berappt jedes Jahr fast 150 Mil­lionen Euro für dieses System der Aner­kennung von beliebig vielen Vater­schaften. Die drei größten Her­kunfts­länder sind Nigeria, Vietnam und die Balkanländer.

Das gibt es auch mit mit­tel­losen deut­schen Männern – und in der Politik kein Wille, es abzustellen

Die neue Züricher Zeitung schreibt dazu:

„Es funk­tio­niert wie folgt: Ein mit­tel­loser Mann – zu finden an der ört­lichen Trink­halle – bekommt 5.000 bis 20.000 Euro bar auf die Hand und willigt im Gegenzug ein, das Kind einer aus­län­di­schen Mutter als das seinige anzu­er­kennen. Der Mann hat keine wei­teren Ver­pflich­tungen, denn bei ihm ist offi­ziell ja nichts zu holen. Er muss nur einmal mit aufs Jugend- oder Stan­desamt, zum Amts­ge­richt oder Notar. Durch sein Vater­schafts­an­er­kenntnis bekommt die Kinds­mutter – oft ist sie kin­der­reich – Anspruch auf Sozi­al­leis­tungen in Deutschland, und zwar für sich und ihre sämt­lichen Kinder. Das aner­kannte Kind erhält zudem die deutsche Staats­bür­ger­schaft. «Im Durch­schnitt sind es fünf Per­sonen, die mit einer ein­zigen miss­bräuch­lichen Vater­schafts­an­er­kennung in das deutsche Sozi­al­system kommen», sagt Tobias M. (Name geändert), Mit­ar­beiter der Sozi­al­be­hörde einer west­deut­schen Stadt.“

Laut NZZ sagte der Bür­ger­meister dieser Stadt auf Nach­frage der Schweizer Zeitung: „Das kostet uns hier jährlich fünf Mil­lionen Euro.“ Und seine Stadt sei nur eine von vielen. Nun hat sich die Neue Zürcher Zeitung einmal bei der Politik umgehört, was denn gegen einen solchen Miss­brauch unter­nommen werde. Und stellt ernüchtert fest:

„Wer sich unter Poli­tikern nach dem Thema umhört, erntet nur Schweigen. Die Masche gibt es schon lange, sie funk­tio­niert, seit Jahr­zehnten. Schon vor Jahren diente sie dazu, aus­län­di­schen Frauen mit Kind eine Auf­ent­halts­er­laubnis und Sozi­al­leis­tungen zu ver­schaffen. Über die Jahre wurde das Geschäftsfeld pro­fes­sio­na­li­siert. Inzwi­schen beuten auch illegal in Deutschland lebende Groß­fa­milien den Staat und damit den deut­schen Steu­er­zahler aus.“

Es ist voll­kommen legal!

Her Jonathan A. ist ein krasses Bei­spiel. Völlig unver­froren zeigt er in den sozialen Medien seinen erfolg­reichen, legalen Raubzug in die deut­schen Steu­er­kassen. „Mr. Cash Money“ prahlt mit seinem Fuhrpark an Nobel­ka­rossen und fährt auch in Afrika damit vor. Hier wirft er mit Bargeld um sich, führt ein aus­schwei­fendes Leben und postet das auch unge­niert. Das hat natürlich Trig­ger­ef­fekte für noch weitere Glücksritter.

Boris Palmer, der Ober­bür­ger­meister von Tübingen, weiß schon länger von diesem Fall. Er regt sich ziemlich darüber auf und nennt es Betrug. Mora­lisch ist das einer, völlig richtig. Aber eben juris­tisch nicht, und deshalb bleiben diese Pseu­do­väter unbehelligt.

Vor einigen Jahren, so schreibt Palmer, sei ein Stan­des­be­amter in sein Büro gekommen und hätte ihn um Rat bei einem Gewis­sens­kon­flikt gebeten: Ein deut­scher Staats­bürger habe bei ihm eine Vater­schafts­an­ner­kennung beantragt.

Dies sei erstmal nichts Unge­wöhn­liches, so Palmer. Doch etwas schien hier nicht mit rechten Dingen zuzu­gehen: Dem Beamten sei nämlich auf­ge­fallen, dass der Mann schon ein Dutzend anderer Kinder als Vater aner­kannt hatte, die alle ‚quer durch die Republik ver­teilt waren‘. Außerdem seien alle Kinder, so die Recherchen des Stan­des­be­amten, ‚von Frauen, die in Deutschland Asyl bean­tragt hatten.‘“

Dem gewis­sen­haften Beamten schwante schon damals, dass die ganze Chose mit den mas­sen­haften Vater­schaften ein skru­pel­loses Geschäfts­modell ist. Aber schon damals haben Geset­zes­lücken es unmöglich gemacht, diese Miss­bräuche zu verhindern.

Eine „Lücke“ im Gesetz macht es legal

Das Problem, auf­grund dessen diese Multi-Schein-Väter unbe­helligt bleiben, ist folgendes:

Im Bür­ger­lichen Gesetzbuch (BGB) gibt es fol­gendes Gesetz:

Bür­ger­liches Gesetzbuch (BGB) § 1592 Vaterschaft

Vater eines Kindes ist der Mann,
1) der zum Zeit­punkt der Geburt mit der Mutter des Kindes ver­hei­ratet ist,
2) der die Vater­schaft aner­kannt hat oder
3) dessen Vater­schaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Ver­fahren in Fami­li­en­sachen und in den Ange­le­gen­heiten der frei­wil­ligen Gerichts­barkeit gerichtlich fest­ge­stellt ist.

Das Bür­ger­liche Gesetzbuch macht dabei keinen Unter­schied, ob es sich bei dem Mann um den bio­lo­gi­schen Vater handelt oder nicht. Das war auch sehr lange Zeit gar nicht nötig, weil mit der Aner­kennung der Vater­schaft auch Unter­halts­pflichten ver­bunden sind. Es sollte außerdem bei Familien in zweiter Ehe oder anderen Kon­stel­la­tionen, dem „sozialen Vater“, der es eben im Leben des Kindes auch aktiv ist, die Rechte und Pflichten eines Vaters geben. Und es sollte die Mutter und das Kind schützen. Bis­herige Ver­suche, das Gesetz vor den neuen Miss­bräuchen zu schützen, gingen fehl und schei­terten vor dem Bundesverfassungsgericht.

Doch es besteht Hoffung:

„Diese Lücke im Gesetz zieht laut Palmer fatale Folgen nach sich: „Solche Fälle treiben Men­schen zur Wahl der AfD“, empört sich der Ex-Grünen-Poli­tiker. „Andere Par­teien weigern sich leider viel zu lange, solche Pro­bleme zu sehen und etwas dagegen zu unternehmen.“

Gegen solche Schein­va­ter­schaften von Kindern aus­län­di­scher Frauen vor­zu­gehen, sei keine Dis­kri­mi­nierung, im Gegenteil: „Eine Frau mit deut­scher Staats­bür­ger­schaft wird den Unterhalt des Kindes ein­klagen und nicht das Kin­dergeld dem Pseudo-Vater über­lassen“, ist sich Palmer sicher.

Boris Palmer ist sich jedoch auch bewusst, dass das wieder die woken Fana­tiker auf den Plan ruft:

„Deshalb müsse man genauer hin­sehen und Anträge auch ablehnen, „wenn der angeb­liche Vater ein Schwarzer ist“, so Palmer. Und weiter: „Wenn man da eine harte Linie prak­ti­ziert, muss man Ras­sis­mus­vor­würfe und Klagen wegen Dis­kri­mi­nierung fürchten”. Deshalb müsse man den Beamten im Staat den Rücken stärken. Dies sei, so Palmer, auch ein wich­tiger Beitrag, um Rechts entgegenzutreten.“

Ach! Sieh an, wenn ein solcher Miss­stand dazu führt, dass die empörten deut­schen Bürger die AfD wählen könnten, dann hat eine Geset­zes­än­derung tat­sächlich doch Chancen?