Er fährt einen Audi Cabrio mit Dortmunder Kennzeichen, hat die deutsche Staatsbürgerschaft und kommt aus Nigeria. Er ist in Dortmund gemeldet und gilt bei den Behörden als mittellos. Aber er erhält monatlich 22.500 € aus der Familienkasse die der deutsche Staat ihm beschert. Wie das? Nun er benutzt eine Besonderheit der deutschen Gesetze.
Wenn ein mittelloser Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft Vater ist, dann bekommt die Mutter den Unterhalt, den der Vater nicht zahlen kann, vom Staat. Die Mutter bekommt samt Kinder auch eine Aufenthaltsberechtigung in Deutschland. Der Clou an der Sache: Das gilt auch dann, wenn der Mann die Vaterschaft anerkennt, ohne der biologische Vater zu sein.
24 Kinder und die Mütter samt Angehörigen haben jetzt Bleiberecht und Unterhalt in Deutschland
Herr Jonathan A. aus Nigeria hat als deutscher Staatsbürger daraus ein cleveres Geschäftsmodell gemacht – und nicht nur er. Jonathan A. hat in Nordrhein-Westfalen die Vaterschaft für 24 Kinder anerkannt, muss aber, da er selber mittellos ist, nicht für deren Unterhalt aufkommen. Das macht der Staat für ihn. Und über 90 Menschen haben, dank seiner, dadurch das Aufenthaltsrecht in Deutschland. Zirka 1,5 Millionen kostet das den Staat und es ist nicht einmal illegal. Die meisten Mütter stammen aus Nigeria. Weil Jonathan A. eben Deutscher ist, haben die Mütter seiner anerkannten Kinder hier Aufenthaltsrecht und konnten weitere Angehörige im Wege des Familiennachzugs ins Land holen, und auch die haben Bleiberecht. Mittlerweile sind es 94 Personen. Aber Herr Jonathan A. ist noch nicht fertig, er hat gerade zwei weitere Kinder anerkannt, Nummer 25 und 26 werden mit ihren Anverwandten sicher bald in Deutschland eintreffen und ein schönes Leben haben. Und Herr Jonathan A. bekommt auch von ihnen seinen Anteil, sozusagen eine Vermittlungsgebühr.
Der deutsche Staat – und damit wir, die Bürger – kommen für die Kosten auf und die betragen 1,5 Millionen im Jahr, denn:
„Aus den Tabellen, was den Menschen zusteht, an Bürgergeld, an Energiekosten, an Kindergeld, Zuschlägen kann man durchaus sagen, dass alleine dieser Mann die Kosten für den die Sozialkassen von deutlich mehr als 1,5 Millionen Euro im Jahr verursacht“, erklärt Andreas Keppke, der zu diesem Fall für einen Verbund von Behörden ermittelt, gegenüber dem RBB.“
Die fröhliche Sippe ist aber nicht die einzige. Diese Scheinvaterschaften sind zu einem hoch gewinnbringenden Geschäftsmodell geworden. In ganz Deutschland soll es eine fünfstellige Höhe an Fällen erreicht haben. Der Steuerzahler berappt jedes Jahr fast 150 Millionen Euro für dieses System der Anerkennung von beliebig vielen Vaterschaften. Die drei größten Herkunftsländer sind Nigeria, Vietnam und die Balkanländer.
Das gibt es auch mit mittellosen deutschen Männern – und in der Politik kein Wille, es abzustellen
Die neue Züricher Zeitung schreibt dazu:
„Es funktioniert wie folgt: Ein mittelloser Mann – zu finden an der örtlichen Trinkhalle – bekommt 5.000 bis 20.000 Euro bar auf die Hand und willigt im Gegenzug ein, das Kind einer ausländischen Mutter als das seinige anzuerkennen. Der Mann hat keine weiteren Verpflichtungen, denn bei ihm ist offiziell ja nichts zu holen. Er muss nur einmal mit aufs Jugend- oder Standesamt, zum Amtsgericht oder Notar. Durch sein Vaterschaftsanerkenntnis bekommt die Kindsmutter – oft ist sie kinderreich – Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland, und zwar für sich und ihre sämtlichen Kinder. Das anerkannte Kind erhält zudem die deutsche Staatsbürgerschaft. «Im Durchschnitt sind es fünf Personen, die mit einer einzigen missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung in das deutsche Sozialsystem kommen», sagt Tobias M. (Name geändert), Mitarbeiter der Sozialbehörde einer westdeutschen Stadt.“
Laut NZZ sagte der Bürgermeister dieser Stadt auf Nachfrage der Schweizer Zeitung: „Das kostet uns hier jährlich fünf Millionen Euro.“ Und seine Stadt sei nur eine von vielen. Nun hat sich die Neue Zürcher Zeitung einmal bei der Politik umgehört, was denn gegen einen solchen Missbrauch unternommen werde. Und stellt ernüchtert fest:
„Wer sich unter Politikern nach dem Thema umhört, erntet nur Schweigen. Die Masche gibt es schon lange, sie funktioniert, seit Jahrzehnten. Schon vor Jahren diente sie dazu, ausländischen Frauen mit Kind eine Aufenthaltserlaubnis und Sozialleistungen zu verschaffen. Über die Jahre wurde das Geschäftsfeld professionalisiert. Inzwischen beuten auch illegal in Deutschland lebende Großfamilien den Staat und damit den deutschen Steuerzahler aus.“
Her Jonathan A. ist ein krasses Beispiel. Völlig unverfroren zeigt er in den sozialen Medien seinen erfolgreichen, legalen Raubzug in die deutschen Steuerkassen. „Mr. Cash Money“ prahlt mit seinem Fuhrpark an Nobelkarossen und fährt auch in Afrika damit vor. Hier wirft er mit Bargeld um sich, führt ein ausschweifendes Leben und postet das auch ungeniert. Das hat natürlich Triggereffekte für noch weitere Glücksritter.
Boris Palmer, der Oberbürgermeister von Tübingen, weiß schon länger von diesem Fall. Er regt sich ziemlich darüber auf und nennt es Betrug. Moralisch ist das einer, völlig richtig. Aber eben juristisch nicht, und deshalb bleiben diese Pseudoväter unbehelligt.
„Vor einigen Jahren, so schreibt Palmer, sei ein Standesbeamter in sein Büro gekommen und hätte ihn um Rat bei einem Gewissenskonflikt gebeten: Ein deutscher Staatsbürger habe bei ihm eine Vaterschaftsannerkennung beantragt.
Dies sei erstmal nichts Ungewöhnliches, so Palmer. Doch etwas schien hier nicht mit rechten Dingen zuzugehen: Dem Beamten sei nämlich aufgefallen, dass der Mann schon ein Dutzend anderer Kinder als Vater anerkannt hatte, die alle ‚quer durch die Republik verteilt waren‘. Außerdem seien alle Kinder, so die Recherchen des Standesbeamten, ‚von Frauen, die in Deutschland Asyl beantragt hatten.‘“
Dem gewissenhaften Beamten schwante schon damals, dass die ganze Chose mit den massenhaften Vaterschaften ein skrupelloses Geschäftsmodell ist. Aber schon damals haben Gesetzeslücken es unmöglich gemacht, diese Missbräuche zu verhindern.
Eine „Lücke“ im Gesetz macht es legal
Das Problem, aufgrund dessen diese Multi-Schein-Väter unbehelligt bleiben, ist folgendes:
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es folgendes Gesetz:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1592 Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,
1) der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2) der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3) dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
Das Bürgerliche Gesetzbuch macht dabei keinen Unterschied, ob es sich bei dem Mann um den biologischen Vater handelt oder nicht. Das war auch sehr lange Zeit gar nicht nötig, weil mit der Anerkennung der Vaterschaft auch Unterhaltspflichten verbunden sind. Es sollte außerdem bei Familien in zweiter Ehe oder anderen Konstellationen, dem „sozialen Vater“, der es eben im Leben des Kindes auch aktiv ist, die Rechte und Pflichten eines Vaters geben. Und es sollte die Mutter und das Kind schützen. Bisherige Versuche, das Gesetz vor den neuen Missbräuchen zu schützen, gingen fehl und scheiterten vor dem Bundesverfassungsgericht.
Doch es besteht Hoffung:
„Diese Lücke im Gesetz zieht laut Palmer fatale Folgen nach sich: „Solche Fälle treiben Menschen zur Wahl der AfD“, empört sich der Ex-Grünen-Politiker. „Andere Parteien weigern sich leider viel zu lange, solche Probleme zu sehen und etwas dagegen zu unternehmen.“
Gegen solche Scheinvaterschaften von Kindern ausländischer Frauen vorzugehen, sei keine Diskriminierung, im Gegenteil: „Eine Frau mit deutscher Staatsbürgerschaft wird den Unterhalt des Kindes einklagen und nicht das Kindergeld dem Pseudo-Vater überlassen“, ist sich Palmer sicher.
Boris Palmer ist sich jedoch auch bewusst, dass das wieder die woken Fanatiker auf den Plan ruft:
„Deshalb müsse man genauer hinsehen und Anträge auch ablehnen, „wenn der angebliche Vater ein Schwarzer ist“, so Palmer. Und weiter: „Wenn man da eine harte Linie praktiziert, muss man Rassismusvorwürfe und Klagen wegen Diskriminierung fürchten”. Deshalb müsse man den Beamten im Staat den Rücken stärken. Dies sei, so Palmer, auch ein wichtiger Beitrag, um Rechts entgegenzutreten.“
Ach! Sieh an, wenn ein solcher Missstand dazu führt, dass die empörten deutschen Bürger die AfD wählen könnten, dann hat eine Gesetzesänderung tatsächlich doch Chancen?
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