Um das sogenannte Selbstbestimmungsgsetz ist es in der Regierung zur Zeit still geworden. Das ist ein Glück, denn im Ausland zeigen sich erste messbare Erfahrungen, wenn der Trans-Irrsinn in die Praxis umgesetzt wird.
Das euphemistisch genannte »Selbstbestimmungsgesetz« sollte letzten Dezember schon verabschiedet werden. Dazu ist es nicht gekommen. Die Ampelparteien zerhacken sich in einer hoffentlich unauflösbaren Frage, wie der Zutritt von Frauen mit Penis in Frauensaunen und anderen sensiblen Bereichen der Körperlichkeit zu regeln ist. Wer hat im Zweifel mehr Rechte? Der geschminkte, sich als Frau empfindende Mann, der vorgibt, sich unter seinesgleichen bewegen zu wollen, oder die biologischen Frauen und Kinder, die in einer Realität ohne Selbstbestimmungsgesetz noch (!) den Schutz exklusiver Räume besitzen.
Was geschieht, wenn ein Gesetz bestimmt, dass sich künftig jeder vom Kind bis zum Greis sein Geschlecht selbst zuweisen kann und das in beliebiger Anzahl, ist im unmittelbaren Ausland zu beobachten. Wie Matthias Nikolaidis in Tichys Einblick ausführt, zeigt sich die erschreckende Dimension der »geschlechtsbezogenen Wahlfreiheit« in der Gefängnisstatistik Großbritanniens.
So sitzen 181 von 244 – also ein knappes Dreiviertel – der inhaftierten Transpersonen wegen Gewalt- und Sexualdelikten im Gefängnis ein. Darunter Vergewaltigung, das Erzwingen von Sex mit Minderjährigen, schwere Körperverletzung und Raub. Obwohl Transfrauen, also biologische Männer, nach geltender britischer Gesetzeslage in Frauengefängnissen untergebracht werden müssen, wird diese Praxis aus Sicherheitsgründen nur in Ausnahmefällen angewandt. Über 90 Prozent der Transfrauen sitzen gemäß ihres biologischen Geschlechts in Männerhaftanstalten ein.
Nikolaidis führt einen Erfahrungsbericht von einem weiblichen Untersuchungshäftling an, der von einem Hochsicherheitsgefängnis für Frauen erzählte, wo eine Transfrau über längere Zeit andere Häftlinge schikanierte. Diese Frau mit Penis sei ein absoluter Alptraum gewesen, da sie alle körperlichen Merkmale eines Mannes aufwies, zudem bedrohlich und einschüchternd wirkte und sich zudem dieser Tatsache vollkommen bewusst gewesen sei. Niemand in dem Gefängnis, »auch nicht das Gefängnispersonal« fand es angemessen, diese Person in einem Gefängnis für Frauen unterzubringen.
In Dänemark ist die Änderung des Geschlechtseintrags durch einen einfachen Antrag seit 2014 möglich. Ein medizinisches Gutachten oder wenigstens eine Beratung sind keine Voraussetzung, um das Geschlecht zu wechseln. Das hat sich natürlich auch zu Straftätern herumgesprochen. Nikolaidis führt einen Fall auf, wo sich ein 62-jähriger biologischer Mann nach Antritt der Haftstrafe geschlechtlich umtragen ließ. Doch seine wahrscheinliche Hoffnung auf Hafterleichterung durch Verlegung in ein Frauengefängnis erfüllte sich nicht. So befand ein dänisches Gericht, daß von der Transfrau ein nicht unwesentliches Sicherheitsrisiko für die weiblichen Mithäftlinge darstelle. Der Mann saß wegen schwerer Vergewaltigung ein.
Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz.
Zuerst erschienen bei freiewelt.net
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