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Selbst­be­stim­mungs­gesetz in der Praxis: 74 Prozent der Trans-Häft­linge sitzen wegen Sexu­al­de­likten ein

Um das soge­nannte Selbst­be­stim­mungsgsetz ist es in der Regierung zur Zeit still geworden. Das ist ein Glück, denn im Ausland zeigen sich erste messbare Erfah­rungen, wenn der Trans-Irrsinn in die Praxis umge­setzt wird.

Das euphe­mis­tisch genannte »Selbst­be­stim­mungs­gesetz« sollte letzten Dezember schon ver­ab­schiedet werden. Dazu ist es nicht gekommen. Die Ampel­par­teien zer­hacken sich in einer hof­fentlich unauf­lös­baren Frage, wie der Zutritt von Frauen mit Penis in Frau­en­saunen und anderen sen­siblen Bereichen der Kör­per­lichkeit zu regeln ist. Wer hat im Zweifel mehr Rechte? Der geschminkte, sich als Frau emp­fin­dende Mann, der vorgibt, sich unter sei­nes­gleichen bewegen zu wollen, oder die bio­lo­gi­schen Frauen und Kinder, die in einer Rea­lität ohne Selbst­be­stim­mungs­gesetz noch (!) den Schutz exklu­siver Räume besitzen.

Was geschieht, wenn ein Gesetz bestimmt, dass sich künftig jeder vom Kind bis zum Greis sein Geschlecht selbst zuweisen kann und das in belie­biger Anzahl, ist im unmit­tel­baren Ausland zu beob­achten. Wie Mat­thias Niko­laidis in Tichys Ein­blick aus­führt, zeigt sich die erschre­ckende Dimension der »geschlechts­be­zo­genen Wahl­freiheit« in der Gefäng­nis­sta­tistik Großbritanniens.

So sitzen 181 von 244 – also ein knappes Drei­viertel – der inhaf­tierten Trans­per­sonen wegen Gewalt- und Sexu­al­de­likten im Gefängnis ein. Dar­unter Ver­ge­wal­tigung, das Erzwingen von Sex mit Min­der­jäh­rigen, schwere Kör­per­ver­letzung und Raub. Obwohl Trans­frauen, also bio­lo­gische Männer, nach gel­tender bri­ti­scher Geset­zeslage in Frau­en­ge­fäng­nissen unter­ge­bracht werden müssen, wird diese Praxis aus Sicher­heits­gründen nur in Aus­nah­me­fällen ange­wandt. Über 90 Prozent der Trans­frauen sitzen gemäß ihres bio­lo­gi­schen Geschlechts in Män­ner­haft­an­stalten ein.

Niko­laidis führt einen Erfah­rungs­be­richt von einem weib­lichen Unter­su­chungs­häftling an, der von einem Hoch­si­cher­heits­ge­fängnis für Frauen erzählte, wo eine Transfrau über längere Zeit andere Häft­linge schi­ka­nierte. Diese Frau mit Penis sei ein abso­luter Alp­traum gewesen, da sie alle kör­per­lichen Merkmale eines Mannes aufwies, zudem bedrohlich und ein­schüch­ternd wirkte und sich zudem dieser Tat­sache voll­kommen bewusst gewesen sei. Niemand in dem Gefängnis, »auch nicht das Gefäng­nis­per­sonal« fand es ange­messen, diese Person in einem Gefängnis für Frauen unterzubringen.

In Dänemark ist die Änderung des Geschlechts­ein­trags durch einen ein­fachen Antrag seit 2014 möglich. Ein medi­zi­ni­sches Gut­achten oder wenigstens eine Beratung sind keine Vor­aus­setzung, um das Geschlecht zu wechseln. Das hat sich natürlich auch zu Straf­tätern her­um­ge­sprochen. Niko­laidis führt einen Fall auf, wo sich ein 62-jäh­riger bio­lo­gi­scher Mann nach Antritt der Haft­strafe geschlechtlich umtragen ließ. Doch seine wahr­schein­liche Hoffnung auf Haft­er­leich­terung durch Ver­legung in ein Frau­en­ge­fängnis erfüllte sich nicht. So befand ein däni­sches Gericht, daß von der Transfrau ein nicht unwe­sent­liches Sicher­heits­risiko für die weib­lichen Mit­häft­linge dar­stelle. Der Mann saß wegen schwerer Ver­ge­wal­tigung ein.

Ein Gast­beitrag der Initiative Familien-Schutz.

Zuerst erschienen bei freiewelt.net