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Berlin: Polizei darf Woh­nungen zur Staats­tro­janer-Instal­lation heimlich betreten

Das Par­lament des Landes Berlin hat mit den Stimmen der Koalition und der oppo­si­tio­nellen AfD eine umfas­sende Novelle des Poli­zei­ge­setzes All­ge­meines Sicher­heits- und Ord­nungs­gesetz (ASOG) beschlossen. Damit werden der Polizei deutlich erwei­terte Befug­nisse ein­ge­räumt — unter anderem dürfen Ermittler künftig ver­schlüs­selte Kom­mu­ni­kation aus­spähen und im Notfall ver­deckt Woh­nungen betreten, um Schad­software („Staats­tro­janer“) auf Geräten wie Smart­phones oder Com­putern zu instal­lieren. So das Inter­net­portal heise.de. (von David Berger)

Was genau erlaubt das neue Gesetz?

  • Quellen-TKÜ und Online-Durch­su­chung: Laut den neuen Para­graphen 26a und 26b dürfen Ermittler nicht nur IT-Systeme hacken, sondern bei Bedarf auch ver­deckt in Woh­nungen ein­dringen und diese durch­suchen, um Zugang zu Geräten zu erhalten.

  • Kom­bi­nation mit klas­si­schem Poli­zei­zu­griff: Falls eine Instal­lation aus der Ferne tech­nisch nicht möglich ist, erlaubt das Gesetz aus­drücklich das „ver­deckte Betreten und Durch­suchen von Räum­lich­keiten“ — also eine Art lega­li­sierten Einbruch.

Zusätzlich zum Tro­janer-Einsatz sieht die Reform weitere Über­wa­chungs­maß­nahmen vor:

  • Einsatz von Bodycams künftig auch in pri­vaten Räumen — bisher war ihre Nutzung auf öffent­liche Räume beschränkt.

  • Handy-Fahndung, Funk­zel­len­ab­fragen und Kenn­zeichen-Scans ermög­lichen der Polizei eine erwei­terte Ras­ter­fahndung und Bewegungsprofile.

  • Neu erlaubt sind auch auto­ma­ti­sierte Gesichts­er­kennung und KI-Training mit echten Poli­zei­daten — zum Bei­spiel aus Video­über­wa­chung oder Ermitt­lungs­akten. Daten­schützer warnen, dass diese Kom­bi­nation massiv in die Pri­vat­sphäre eingreife.

Aufgabe zen­traler Grundrechte

Die Regie­rungs­ver­treter argu­men­tieren, das Gesetz sei not­wendig, um die Polizei an aktuelle Bedro­hungs­lagen (z. B. Ter­ro­rismus) und digitale Kom­mu­ni­ka­ti­ons­formen anzupassen.

Kri­tiker – dar­unter Oppo­sition, Daten­schutz­ver­bände und Bür­ger­rechts­or­ga­ni­sa­tionen – sehen dagegen eine weit­ge­hende Aufgabe zen­traler Grund­rechte: Schon die Kom­bi­nation aus heim­lichem Woh­nungs­zugang und digi­taler Über­wa­chung über­schreite bisher gel­tende rote Linien der Pri­vat­sphäre. Manche sprechen von einem „Angriff auf die Bür­ger­rechte“ und sehen juris­tische Bedenken bei der Ver­ein­barkeit mit Ver­fassung und Grundrechten.

Massive Aus­weitung der Überwachungsbefugnisse

Mit der Novelle wird der Polizei in Berlin ein Bündel neuer, weit­rei­chender Instru­mente ein­ge­räumt — vom digi­talen Lausch­an­griff bis zum ver­deckten Zugriff auf Pri­vat­woh­nungen. Während der Gesetz­geber dies als not­wendige Moder­ni­sierung ver­teidigt, warnen Daten­schützer und Oppo­sition vor einem mas­siven Ein­griff in Grund­rechte und Privatsphäre.

Joana Cotar, einstmals selbst AfD-Bun­des­tags­ab­ge­ordnete zeigt sich entsetzt:
„Mehr Über­wa­chung, mehr Ein­schüch­te­rungen, Offen­halten von Schwach­stellen. Irre. Gegen wen glaubt die AfD wird das ein­ge­setzt? Nur gegen die wirklich bösen Jungs? Wie naiv kann man sein! Zuerst stimmt sie der bio­me­tri­schen Gesichts­er­kennung in RLP zu und jetzt das hier. Ich ver­stehe das nicht.

Solange ich im Bun­destag für die AfD Digi­tal­po­litik gemacht habe, hat sich die Fraktion immer gegen solche Ein­griffe gewehrt. Und jetzt? Statt die Bürger vor dem Staat zu schützen, sorgt sie mit dafür, dass der Staat noch über­grif­figer werden und den Staats­tro­janer per Ein­bruch auf unsere PCs spielen kann. Man fasst es nicht!“

Hohe Hürden

Anders sieht das Frank Hansel, Berlin-Abge­ord­neter für die AfD: Im Unter­schied zu der linken Poli­zei­feind­lichkeit des alten rot-rot-grünen Senates seien weite Teile des „All­ge­meinen Sicher­heits- und Ord­nungs­ge­setzes“ ein tat­säch­licher Fort­schritt für die innere Sicherheit.

Teil­weise habe man für die Novel­lierung sogar AfD-Vor­schläge bzw. ‑Anträge über­nommen. Natürlich nicht unbe­dingt den umstrit­tenen Staats­tro­janer-Punkt. Man dürfe freilich nicht ver­gessen, dass solch eine Aktion der Polizei einen rich­ter­lichen Beschluss vor­aus­setze und an hohe Hürden gekoppelt sei. Die Polizei könne das nicht selbst veranlassen.

 

Der Artikel erschien zuerst bei philosophia-perennis.com.

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