Der Genderwahnsinn soll jetzt Verfassungsrang erhalten. Jeder kann dann sein Geschlecht selbst festlegen und niemand wegen seiner „geschlechtlichen Identität“ diskriminiert werden. Der rot-rot-grüne Berliner Senat hat eine entsprechende Grundgesetzänderung in den Bundesrat eingebracht.
Unterzeichnet haben den Antrag der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) und sein grüner Justizsenator, der bekennende Schwule, Dirk Behrendt. Die Chancen, in der Länderkammer die dafür nötige Zwei-Drittel-Mehrheit zu erhalten, stehen sehr gut. Außer in Bayern und Nordrhein-Westfalen sind SPD und Grüne an jeder der 16 deutschen Landesregierungen beteiligt. Danach müsste noch der Bundestag zustimmen.
Als eine der wenigen Zeitungen hat diese kleine, aber radikale Verfassungsänderung die „BZ“ aufgegriffen. Demnach soll jeder Mensch „selbst entscheiden können, welches Geschlecht er hat oder zu haben glaubt, und diese Entscheidung ist dann für alle anderen verbindlich“.
Es geht um den Grundgesetz-Artikel 3. Dort heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Bisher dachten alle, damit sei der Antidiskriminierung hinreichend Genüge getan. Doch Rot-Rot-Grün in Berlin, das sonst nicht viel auf die Reihe bekommt, hat eine angebliche Lücke entdeckt. Künftig soll es zusätzlich heißen, dass auch niemand „wegen seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität“ diskriminiert werden darf.
Müller und Behrendt begründen das im Namen des Landes Berlin damit, dass „auch das eigene geschlechtliche Selbstverständnis“ geschützt werden müsse – „unabhängig davon, ob das empfundene Geschlecht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt“.
Vorbei, also mit der Diagnose des Gynäkologen: „Es wird ein Mädchen!“ Damit könnte er künftig gegen das Grundgesetz verstoßen. Denn vielleicht will das Mädchen gar kein Mädchen sein. Und dann hätte der Arzt die Würde des ungeborenen Kindes – ja, was jetzt: Junge Mädchen oder irgendetwas anderes – verletzt. Im Klartext heißt das laut „BZ“, „dass jeder Mensch selbst entscheiden kann, welches Geschlecht er hat oder zu haben glaubt und dass diese Entscheidung dann für alle andern verbindlich ist“.
Ein Mann könne angeben eine Frau zu sein, und eine Frau könne geltend machen, dass sie eigentlich ein Mann sei. „Beide können aber auch entscheiden, weder Mann noch Frau zu sein sondern irgendetwas anderes. Sie können entscheiden, keinem der beiden Geschlechter anzugehören, sondern einem dritten, das noch nicht definiert ist.“
Was dann Medizinern blüht, ist kein Witz – auch wenn es sich so anhört. In England, wo die Regelung schon gilt, ist kürzlich ein Arzt nach 26 Berufsjahren aus dem öffentlichen Dienst entlassen worden, „weil er sich weigerte, Patienten nach dem von ihnen gewünschten Geschlecht einzutragen“. Er wolle niemanden diskriminieren, sagte der Arzt, aber er sei sich sicher, dass das Geschlecht angeboren sei. Also könne er nichts anderes eintragen, als was er vor sich sehe.
Mit der Grundgesetzänderung wäre der Wahnsinn, der bisher nur an – von der übrigen Naturwissenschaft nicht ernstgenommenen – Gender-Lehrstühlen verbreitet wird, endgültig Wirklichkeit geworden. Deutschland wird auf jeder Ebene ein anderes Land. (WS)
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Erstveröffentlichung auf Journalistenwatch.com