Bun­desrats-Initiative: Gender-Gaga soll ins Grundgesetz

Der Gen­der­wahnsinn soll jetzt Ver­fas­sungsrang erhalten. Jeder kann dann sein Geschlecht selbst fest­legen und niemand wegen seiner „geschlecht­lichen Iden­tität“ dis­kri­mi­niert werden. Der rot-rot-grüne Ber­liner Senat hat eine ent­spre­chende Grund­ge­setz­än­derung in den Bun­desrat eingebracht.
Unter­zeichnet haben den Antrag der Regie­rende Bür­ger­meister Michael Müller (SPD) und sein grüner Jus­tiz­se­nator, der beken­nende Schwule, Dirk Beh­rendt. Die Chancen, in der Län­der­kammer die dafür nötige Zwei-Drittel-Mehrheit zu erhalten, stehen sehr gut. Außer in Bayern und Nord­rhein-West­falen sind SPD und Grüne an jeder der 16 deut­schen Lan­des­re­gie­rungen beteiligt. Danach müsste noch der Bun­destag zustimmen.
Als eine der wenigen Zei­tungen hat diese kleine, aber radikale Ver­fas­sungs­än­derung die „BZ“ auf­ge­griffen. Demnach soll jeder Mensch „selbst ent­scheiden können, welches Geschlecht er hat oder zu haben glaubt, und diese Ent­scheidung ist dann für alle anderen verbindlich“.
Es geht um den Grund­gesetz-Artikel 3. Dort heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Her­kunft, seines Glaubens, seiner reli­giösen oder poli­ti­schen Anschau­ungen benach­teiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behin­derung benach­teiligt werden.“
Bisher dachten alle, damit sei der Anti­dis­kri­mi­nierung hin­rei­chend Genüge getan. Doch Rot-Rot-Grün in Berlin, das sonst nicht viel auf die Reihe bekommt, hat eine angeb­liche Lücke ent­deckt. Künftig soll es zusätzlich heißen, dass auch niemand „wegen seiner sexu­ellen und geschlecht­lichen Iden­tität“ dis­kri­mi­niert werden darf.
Müller und Beh­rendt begründen das im Namen des Landes Berlin damit, dass „auch das eigene geschlecht­liche Selbst­ver­ständnis“ geschützt werden müsse – „unab­hängig davon, ob das emp­fundene Geschlecht mit dem bei der Geburt zuge­wie­senen Geschlecht übereinstimmt“.
Vorbei, also mit der Dia­gnose des Gynä­ko­logen: „Es wird ein Mädchen!“ Damit könnte er künftig gegen das Grund­gesetz ver­stoßen. Denn viel­leicht will das Mädchen gar kein Mädchen sein. Und dann hätte der Arzt die Würde des unge­bo­renen Kindes – ja, was jetzt: Junge Mädchen oder irgend­etwas anderes – ver­letzt. Im Klartext heißt das laut „BZ“, „dass jeder Mensch selbst ent­scheiden kann, welches Geschlecht er hat oder zu haben glaubt und dass diese Ent­scheidung dann für alle andern ver­bindlich ist“.
Ein Mann könne angeben eine Frau zu sein, und eine Frau könne geltend machen, dass sie eigentlich ein Mann sei. „Beide können aber auch ent­scheiden, weder Mann noch Frau zu sein sondern irgend­etwas anderes. Sie können ent­scheiden, keinem der beiden Geschlechter anzu­ge­hören, sondern einem dritten, das noch nicht defi­niert ist.“
Was dann Medi­zinern blüht, ist kein Witz – auch wenn es sich so anhört. In England, wo die Regelung schon gilt, ist kürzlich ein Arzt nach 26 Berufs­jahren aus dem öffent­lichen Dienst ent­lassen worden, „weil er sich wei­gerte, Pati­enten nach dem von ihnen gewünschten Geschlecht ein­zu­tragen“. Er wolle nie­manden dis­kri­mi­nieren, sagte der Arzt, aber er sei sich sicher, dass das Geschlecht ange­boren sei. Also könne er nichts anderes ein­tragen, als was er vor sich sehe.
Mit der Grund­ge­setz­än­derung wäre der Wahnsinn, der bisher nur an – von der übrigen Natur­wis­sen­schaft nicht ernst­ge­nom­menen – Gender-Lehr­stühlen ver­breitet wird, end­gültig Wirk­lichkeit geworden. Deutschland wird auf jeder Ebene ein anderes Land. (WS)
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