In Brandenburg wurde ein neues Wahlgesetz verabschiedet, das die Demokratie zugunsten der Gender-Ideologie einschränkt. Das hindert den Spiegel nicht daran, sich darüber zu freuen.
Im Spiegel kann man dazu gleich am Anfang des Artikels lesen: „Bei Landtagswahlen in Brandenburg müssen die Parteien ab 2020 gleich viele Frauen und Männer als Kandidaten aufstellen. Das Bundesland ist damit deutschlandweit Vorreiter.“
Das Wort „Vorreiter“ ist ein positiv besetztes Wort, daher ist es offensichtlich, dass der Spiegel dieses Gesetz gut findet. Nun ist aber das Problem, dass es undemokratisch ist, wenn der Staat den Parteien Vorschriften macht, wen sie zur Wahl als Kandidaten aufstellen dürfen und wen nicht. Auch wenn es darum ginge, die Geschlechter repräsentativ ins Parlament zu bringen, geht das Gesetz an der Realität vorbei. Wenn man das erreichen wollte, müsste man den Parteien eine Quote geben, die dafür sorgt, dass bei den Kandidaten Frauen in der Höhe repräsentiert sind, wie es den Parteimitgliedern entspricht. Vereinfacht gesagt: Wenn eine Partei 10 Kandidaten aufstellt und 20 Mitglieder hat, davon 5 Frauen, dann haben alle Frauen einen garantierten Platz, aber nur 1/3 der Männer. Das würde aber die Chancengleichheit der Männer einschränken, was genauso wenig OK ist wie umgekehrt.
Und tatsächlich ist der Anteil der Frauen bei den Parteien bei weitem nicht 50%. Für das Gesetz in Brandenburg haben die rot-rote Regierung und die Grünen gestimmt. Bei der SPD liegt der Frauenanteil aber bei gerade mal 32%, bei der Linken immerhin bei 38% und bei den Grünen, der Partei mit dem höchsten Frauenanteil, sind auch nur 39% der Parteimitglieder weiblich. Was aber gerecht daran sein soll, dass eine Partei, die 39% Frauen als Mitglieder hat, 50% der Listenplätze mit Frauen besetzen muss, erschließt sich mir nicht.
Gegen das Gesetz haben CDU und AfD gestimmt, auch bei denen liegt der Frauenanteil bei den Parteimitgliedern weit unter 50%. Bei der CDU sind es 26% und bei der AfD sind es gerade mal 16%.
Der Vollständigkeit halber sei noch gesagt, dass das Gesetz nur für Listenplätze gilt, Direktkandidaten also nicht betroffen sind. Auch könnte jemand eine „Männerpartei“ gründen, die keine Frauen aufnimmt oder umgekehrt, auf diese würde das Gesetz keine Anwendung finden. Ob allerdings eine solche Partei überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar wäre, wage ich zu bezweifeln.
Im Spiegel kann man dann noch lesen, wie sich die Politiker über das neue Gesetz freuen: „Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Ulle Schauws, würdigte den Beschluss in Brandenburg ebenfalls. Das neue Gesetz sei „ein erster Schritt, um gleiche Zugangschancen für Frauen in der Politik herzustellen“.“
Mich würde mal interessieren, wo diese Dame erkennen will, dass Frauen und Männer keine „gleichen Zugangschancen“ haben. Wenn wir uns den Bundestag ansehen, dann liegt der Frauenanteil bei den Abgeordneten aktuell bei 31%. Bei Wikipedia steht dazu sogar: „Unter Berücksichtigung der Sitzverteilung im 19. Deutschen Bundestag ergibt sich im Durchschnitt ein Frauenanteil von etwa 29% unter den Mitgliedern der die Abgeordneten entsendenden Parteien. Somit sind Frauen unter den Abgeordneten im Verhältnis zu den Parteien, von denen diese aufgestellt werden, leicht überproportional repräsentiert.”
Wir haben also in Deutschland nicht etwa eine Situation, in der Frauen in der Politik schlechtere Chancen als Männer haben, im Gegenteil. Das Problem liegt offensichtlich woanders: Frauen sind weniger dazu bereit, bei Parteien mitzumachen, wie man über alle Parteien hinweg am Frauenanteil der Parteimitglieder sieht. Nur warum soll man dafür die männlichen Mitglieder bestrafen oder diskriminieren? Denn nichts anderes geschieht hier. Im übrigen bin ich der Meinung, dass man damit auch den Frauen keinen Gefallen tut. Nun werden Frauen in Parlamenten in Zukunft mit dem unterschwelligen Vorwurf leben müssen, nicht durch Leistung, gute Ideen und aktive Parteiarbeit ins Parlament gekommen zu sein, sondern als „Quotenfrau“.
Und das auch noch völlig unberechtigt, denn derzeit sind Frauen – wie gesehen – sogar überrepräsentiert, was dafür spricht, dass sie ihre Mandate offensichtlich durch Leistung innerhalb ihrer Parteien bekommen haben.
Abgesehen davon, ob man nun eine Quote nach Bevölkerungsanteil oder nach Zusammensetzung der Parteien einführt, halte ich beides für undemokratisch, weil es die Wahlmöglichkeiten einschränkt. So etwas sehen wir normalerweise nur in Diktaturen, die die Möglichkeiten, Kandidaten aufzustellen, so lange einschränken, bis nur noch Unterstützer des Regimes auf den Listen stehen.
Thomas Röper — www.anti-spiegel.ru