Das Ende freier Wahlen: Bran­den­burgs rot-rot-grüner Angriff auf das Grundgesetz

Dass Grüne und Linke ein ziemlich fle­xibles Ver­ständnis der Grund­rechte haben, ist wahrlich nichts Neues. Vor allem ver­weigern sie diese gerne all jenen, die anderer Meinung sind als sie selbst. Für besonders gefährlich hält die links-grüne Front dabei den „alten weißen Mann“, den sie bis heute in der Rolle des Unter­drü­ckers sieht, der sich an jeg­licher Min­derheit zu schaffen macht. Seit Jahren ist er Ziel­scheibe ihrer Angriffe: Er hat angeblich nicht nur den „Brexit“ ver­ur­sacht, sondern auch Donald Trump zum Prä­si­denten gemacht und die Will­kom­mens­party für mus­li­mische Zuwan­derer ver­dorben. Dass all das durch Fakten widerlegt ist, stört das links-grüne Lager nicht. Ein Feindbild wird benötigt, wie immer, wenn faschis­tische Ideo­logien die Massen hinter sich bringen wollen. In Bran­denburg geht rot-grün nun noch einen Schritt weiter: Ab 2020 dürfen Par­teien nur noch die Hälfte aller Lis­ten­plätze für Wahlen an Männer ver­geben. So will es das nun von der Koalition aus SPD und Links­partei mit den Stimmen der Grünen im Landtag ver­ab­schiedete Gesetz. Es war nur ein kleiner Schritt vom Kampf gegen den „alten weißen Mann“ hin zum Kampf gegen den Mann an sich. Natürlich rühmt man sich in Bran­denburg einer Großtat im Ringen um die Gleich­be­rech­tigung. Ob ein Gesetz dafür die Lösung ist, das selbst nach Auf­fassung des Par­la­men­ta­ri­schen Bera­tungs­dienstes des Bran­den­burger Landtags gegen das Grund­gesetz ver­stößt, darf aber sicher bezweifelt werden. Mit Sorge fragt sich der neu­trale Beob­achter, welche Quoten wohl als nächstes fest­ge­schrieben werden. Etwa welche für Migranten? Für Reli­gi­ons­gruppen? Oder für die Abbildung unter­schied­licher sexu­eller Orientierungen?

Wer behauptet, das ver­meintlich schwache Geschlecht werde in Par­teien am Fort­kommen gehindert, ent­wirft schlicht und ergreifend ein Zerrbild

Es wäre in der Tat wun­derbar, wenn in jeder Partei genauso viele Frauen mit­wirkten wie Männer. Es ist aber nun einmal eine Tat­sache, dass dies nicht so ist. Die Gründe sind viel­fältig und kei­neswegs nur darin zu suchen, dass Männer sich rabiater durch­setzen, wenn es um Posten und Mandate geht. Das mag für das letzte Jahr­hundert gegolten haben, doch zeigt ein Blick auf die heutige Par­tei­en­szene, dass Frauen im Ver­hältnis zu ihrem Anteil eben gerade nicht mehr heillos unter­re­prä­sen­tiert sind, wenn es um die Besetzung von Posi­tionen geht. Par­tei­vor­sit­zende gehören inzwi­schen zum Standard nahezu aller Bun­des­tags­par­teien, wir haben seit mehr als 13 Jahren eine Bun­des­kanz­lerin, ja selbst die Ver­tei­di­gungs­mi­nis­terin ist heute eine Frau. Wer da noch behauptet, das ver­meint­liche schwache Geschlecht werde in Par­teien am Fort­kommen gehindert, ent­wirft schlicht und ergreifend ein Zerrbild. Vielmehr ist die aktive Politik eben für viele Frauen einfach nicht das Feld, in dem sie sich wohl­fühlen. Wer in Par­teien etwas werden will, muss zuvor mit­unter jah­relang bereit sein, seine kostbare Freizeit in zähen, unpro­duk­tiven Par­tei­sit­zungen zu ver­bringen. Da fällt so mancher Frau ver­ständ­li­cher­weise Bes­seres ein. Männer sind da oft anders, wobei sich viele (Ehe-)Frauen fragen, ob es von beson­derer Klugheit zeugt, einem Hobby nach­zu­gehen, das vor allem Ärger und Mühe macht. Umge­kehrt will es Männern nicht recht ein­leuchten, dass Frauen sich zum Ten­nis­spielen ver­ab­reden, um dann fast die gesamte „Spielzeit“ über am Netz stehend den neu­esten Klatsch aus­zu­tau­schen. So ist das eben mit den Geschlechtern – man wird sie niemals gleich machen können. Und das ist gut so!

Unser Grund­gesetz legt ein­deutig fest, dass kei­nerlei Vor­gaben darüber gemacht werden dürfen, welches Geschlecht bei Wahlen zum Zug kommt

Das reli­gi­ons­gleich betriebene Gender-Main­streaming hat schon viele absurde Blüten getrieben. Dass sich dessen Ver­fechter offen gegen das Grund­gesetz wenden, ist aller­dings ein neuer Tief­punkt. Zu Ende gedacht, müssen sich die Bran­den­burger Ver­fas­sungs­feinde die Frage gefallen lassen, welche Rege­lungen sie dafür vor­sehen, dass sich Trans­se­xuelle auf Lis­ten­plätze bewerben. Nehmen diese einem Mann oder einer Frau den Platz weg? Was, wenn ein Kan­didat sich nach der Lis­ten­auf­stellung für ein neues Geschlecht ent­scheidet? Muss dann eine neue Liste her? Und warum beschränken sich die Gleich­macher nur auf eine pari­tä­tische Regelung für zwei Geschlechter, wo es nach links-grüner Lesart doch viele weitere gibt? Man könnte schmunzeln über so viel Irrsinn, ginge es nicht um die Grund­feste unserer Demo­kratie. Denn unser Grund­gesetz legt ein­deutig fest, dass kei­nerlei Vor­gaben darüber gemacht werden dürfen, welches Geschlecht bei Wahlen zum Zug kommt. Allen Frak­tionen lag das Gut­achten der Par­la­ments­ju­risten vor, aus dem dies her­vorgeht. Mit seinem Beschluss hat der rot-rot-grüne Block also vor­sätzlich gegen das Grund­gesetz ver­stoßen. Offen­kun­diger kann man sich nicht außerhalb der frei­heitlich-demo­kra­ti­schen Grund­ordnung stellen. Wäre dies nicht Anlass genug, die Regie­rungs­par­teien Bran­den­burgs und ihre grünen Helfer zum Prüffall für den Ver­fas­sungs­schutz zu erklären? Wie weit muss der neue deutsche Faschismus gehen, bis eine Mehrheit endlich bereit ist, sich ihm in den Weg zu stellen? Ver­mutlich noch sehr viel weiter. Kom­mende Gene­ra­tionen werden so fas­sungslos auf uns zurück­blicken wie wir auf unsere Großeltern.

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