Am Donnerstag bringt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn seinen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Organspende in den Deutschen Bundestag ein. Dort wird darüber abgestimmt, ob in Zukunft nach seinem Hirntod jeder automatisch zum Organspender wird, der zu Lebzeiten nicht ausdrücklich Widerspruch dagegen eingelegt hat. Ein verfassungswidriger und freiheitsfeindlicher Ansatz, der mit einem humanitären Totschlagargument begründet wird und gegen die Selbstbestimmung (Würde) des Menschen verstößt, meinen Daniel Matissek und Jürgen Fritz.
(von Daniel Matissek)
Jens Spahns Widerspruchs-Gesetzesentwurf: nachvollziehbar motiviert, aber hoch umstritten
Dass das Thema Organspende ethisch-moralisch umstritten und heikel ist, steht außer Frage. Unstreitig sind mehr Aufklärungsmaßnahmen notwendig, muss mehr zur aktiven Anwerbung freiwilliger Spende unternommen werden, um die nach wie vor klaffenden Engpässe und Lücken zu schließen. In der Analyse hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn natürlich recht, wenn er die hohe Zahl der Todesfälle aufgrund eines Mangels an Spenderorganen beklagt – die wohl sogar deutlich höher liegt als bislang angenommen, wie dts Nachrichtenagentur den Minister zitiert: „Mehrere tausend Patienten verlieren in Deutschland jedes Jahr aufgrund fehlender Spenderorgane ihr Leben“, sagte Spahn auch der Bild am Sonntag.
Zu den verstorbenen Patienten, die bereits auf der Warteliste für Spenderorgane gelistet waren, aber nicht mehr rechtzeitig eine Spende erhielten – im Jahr 2018 waren die 901 Personen – kommen jedoch noch diejenigen, die laut Spahn „erst gar nicht erst auf der Liste aufgenommen werden, weil sie ohnehin kaum Chancen auf ein Spenderorgan haben sowie außerdem diejenigen, die nach langem Warten so krank geworden sind, dass sie wieder abgemeldet werden.“ Zu Recht merkt der Minister an: „Das ist eine humanitäre Katastrophe.“
Soweit, so richtig. Doch dass Spahn diese drastischen Zahlen heranzieht, um seinen hochumstrittenen Widerspruchs-Gesetzesentwurf zu promoten, über den der Bundestag am Donnerstag abstimmen will, ist moralisch höchst fragwürdig. Auch wenn der Mangel an Spendenorganen ein Missstand ist, er kann nicht dadurch behoben werden, dass man wie vorgesehen jeden Deutschen mit Beginn seines 17. Lebensjahres zum potenziellen Organspender erklärt, solange er dem nicht explizit widerspricht oder „seine Ablehnung gegenüber Angehörigen zum Ausdruck gebracht hat“, wie es in der Novelle heißt.
Anmaßung eines staatlichen Verfügungsrechts über den Körper
Die Begründung, wenn bei der gegenwärtigen Regelung Menschen sterben, müsse der Staat dem Bürger die Entscheidung eben abnehmen, ist ein buchstäbliches Totschlagargument: Nach dieser Logik könnte der Staat auch Autofahren, bestimmte Lebensmittel oder Sportarten zunächst verbieten, weil sie jährlich tausende Tote fordern, und dann Ausnahmeregelungen auf Antrag erlassen. Der nicht-freiheitliche, antiliberale Ansatz ist hier entscheidend. Denn in der Praxis bedeutet Spahns Entwurf, dass der Staat sich anmaßt, über die Körper seiner Bürger zu verfügen und diese postum durchweg zu Ersatzteillagern zu erklären, sofern diese nicht durch einen ausdrücklichen schriftlichen oder beurkundeten Willensakt das Gegenteil erklärt haben.
Wer dies also etwa versäumt, vergessen oder verschlampt hat, kann nach dem Tod schlimmstenfalls ausgeplündert werden – eine verstörende und beunruhigende Vorstellung. Nicht ohne Grund ist diese Lösung sogar nach Einschätzung des Bundesjustizministeriums glatt verfassungswidrig, wie die WELT schreibt. Während das gesamte restliche Kabinett Spahns Schöne-Neue-Welt-Entwurf des a‑priori-Verfügungsrechts über Leichname mittragen will, ist ausgerechnet Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), hier in einem seltenen Anflug von Grundwerteverpflichtung und Rechtstreue, strikt gegen das Vorhaben: Dieses verletze das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Auch Spahns eigene Amtsvorgänger im Gesundheitsministerium hatten so argumentiert.
Nächstenliebe darf nicht erzwungen werden
Wenn Jens Spahn davon spricht, „die Bereitschaft zur Organspende ist gelebte Nächstenliebe“, und anmerkt: „Jeder würde sich doch wünschen, dass ihm oder seinen Angehörigen geholfen wird, wenn er ein Spenderorgan benötigt. Dann können wir auch erwarten, dass sich jeder damit auseinandersetzt, ob er selber potenzieller Organspender sein will oder nicht“ – so hat er damit Recht. Doch das ist gerade KEIN Argument für eine gesetzliche Verpflichtungsregelung, die zuerst durch aktive Anstrengung beseitig werden muss: Nächstenliebe darf nicht erzwungen werden. Die Verfügung über den eigenen Körper ist eine ureigene Privatentscheidung, aus der sich der Staat heraushalten muss.
Die Bevölkerung selbst ist gespalten in der Frage: Etwa je die Hälfte ist für die Beibehaltung der bisherigen aktiven Zustimmungsregelung, die andere Hälfte begrüßt die Widerspruchsregelung.
FDP, Grüne und sogar Linkspartei sind strikt gegen Spahns Widerspruchslösung
Die Opposition im Bundestag widersetzt sich dem Gesetzesentwurf des CDU-Ministers daher auch in seltener Einmütigkeit: Sowohl Linken‑Chefin Katja Kipping, Grünen‑Chefin Annalena Baerbock und FDP-Chef Lindner sind strikt gegen die Widerspruchslösung. Kipping befürchtet „Misstrauen und weitere Ängste“ und vermutet, dass so dem „Vertrauen in das Organspendesystem“ weiter Schaden zugefügt werde.
Noch deutlicher wird Christian Lindner. Der FDP-Vorsitzende ist gegen die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende. Das sei ein Einschnitt in die freie Selbstbestimmung der Menschen, sagte Lindner, also gegen die Würde des Menschen, möchte man ergänzen, welche auch über seinen Tod hinaus wirkt. „Richtig wäre gewesen, dafür zu sorgen, dass mehr Menschen aus freiem Willen sich entscheiden zur Organspende“, so Lindner wörtlich. Dem schließt sich JFB an und ergänzt: über konsequente, immer wieder durchgeführte Aufklärung.
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Zum Autor: Daniel Matissek, Jg. 1972, ist freier Journalist, Publizist und Unternehmer. 1990 bis 2004 gab er das regionale Monatsmagazin „t5 Journal“ für Saarland, Pfalz und Rhein-Neckar heraus und verlegte mehrere Theater- und Kulturpublikationen (u.a. „Rotunde“). Neben seiner unternehmerischen Tätigkeit in den Bereichen Vertrieb, Kommunikation und Gastronomie ist er seit 25 Jahren sporadisch als freier Autor und Kolumnist für diverse Periodika, Tageszeitungen sowie als Gastautor für mehrere Online-Magazine tätig. Matissek betreibt einen politischen Facebook-Blog und war deshalb wiederholt von willkürlichen Sperren durch diese Plattform betroffen.
Dieser lesenswerte Beitrag erschien auf dem Blog des Autors www.juergenfritz.com
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