Die Schweiz macht (noch) Volksabstimmungen. Und hier zeigt sich, dass die politischen Agenden, die mit viel Tamtam durch die Medien in die Hirne getrommelt werden sollen, doch nicht so von den Menschen angenommen werden, wie man dachte. Der schweizerische Bundesrat hatte anders gestimmt, nämlich brav nach der geltenden PC-Agenda. Nur das Freihandelsabkommen sahen sie so wie der Bundesrat. Die Schweizer Bürger sahen es anders. Der Bundesrat muss nun das Votum seiner Bürger respektieren.
Die Entscheidung war allerdings teilweise knapp. Das „Nein“ zur Elektronischen ID fiel eindeutig aus. Die schweizerische Justizministerin Karin Keller-Sutter hatte sich dafür stark gemacht. Doch nur 35,6% der Schweizer waren dafür, 64,4% dagegen. Die Schweizer wissen, dass diese E‑ID nur der erste Schritt in eine völlige Überwachung absolut gläserner Bürger ist. Dieses Votum dagegen ist ein deutliches Signal an die Betreiber des „Great Reset“ oder auch gern die NWO (Neue Weltordnung). Da, wo die Bürger noch was zu sagen haben, sind sie dagegen. Leider gibt es keine Volksabstimmung in Deutschland.
Für den Freihandel der Schweiz mit Indonesien gab es dagegen ein „Ja“, wenn auch mit nur einer knapper Mehrheit von 51,6% der Stimmen. Hier wird aber wieder der sogenannte „Röstigraben“ zwischen der deutschsprachigen Schweiz und dem französischen und italienischen Teil sichtbar. Die deutsch-schweizer Kantone stimmten deutlich überwiegend mit „Ja“, die romanischen Sprachkantone mit Jura, Genf, Neuenburg und Fribourg stimmten mit „Nein“.
Auch beim Thema „Verhüllungsverbot“ war die Justizministerin vorgeprescht und hatte eindeutig Stellung gegen das Verbot, Schleier zu tragen, agitiert. Doch die Schweizer wehren sich gegen eine solche Kultur, die Frauen zwingt, sich zu verhüllen und sehen darin eine Demonstration muslimischen Extremismus. Sie sind der Meinung, dass damit die Gleichberechtigung der Frauen gefördert und der gewalttätige, muslimische Extremismus in die Schranken gewiesen wird. Schon das Minarettverbot hätte der Ministerin zeigen müssen, dass sie gegen die Interessen der Schweizer arbeitet. In der Volksabstimmung votierten 51,2% der stimmberechtigten Bürger dafür. Eine relativ knappe Entscheidung. Besonders hohe Zustimmungsraten gab es dafür in den Kantonen Jura, Schwyz und dem Tessin. Appenzell, Graubünden und Zürich lehnten das im Volksmund „Burka-Initiative“ genannte Verbot der Verschleierung ab.
Das “Verhüllungsverbot“ regelt, dass in der gesamten Schweiz überall im öffentlichen Raum, ausnahmslos an allen Orten, die öffentlich zugänglich sind, niemand sein Gesicht verhüllen darf. In Corona-Zeiten gilt das nicht für Gesichtsmasken und andere gesundheitliche Erfordernisse. Auch „klimatische Gründe“ (Wollschal im Winter?), Motorradhelme oder einheimisches Brauchtum (Fastnachts-Umzüge mit traditionellen Masken) sind Ausnahmen von diesem Gesetz. Dieses Verhüllungsverbot richtet sich aber nicht an sich gegen Muslime. Es ist auch gedacht gegen die Antifa-Chaoten, die aus der vermummten Anonymität heraus Krawalle anzetteln, unerkannt gewalttätig gegen Menschen und Sachen Schäden verursachen, Polizisten verletzen, politische Gegner bedrohen und verletzen und dennoch unerkannt entkommen.
Das Verhüllungsverbot wird nun in die Schweizer Verfassung aufgenommen. Es gilt sowohl für rechte Hooligans als auch für linke Chaoten-Gewalttäter, als auch für Burka oder Nikab muslimischer Frauen.
Mike Eger, Politiker der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei ist mit dem Abstimmungsergebnis zufrieden. Im Schweizer Radio SRF sagte er:
„Wir haben da ein klares Signal gesetzt, dass wir keine Unterdrückung, keine Diskriminierung von Frauen in diesem Land möchten. Und wir haben auch ein klares Signal gesetzt gegen vermummte Chaoten, die sich eben im Kreis der Anonymität zu Krawallen hinreißen lassen.“
Natürlich stößt das gerade in den Kreisen, für die das Vermummungsverbot gedacht ist, auf Zorn. Die Tagesschau schreibt:
„Der als fundamentalistisch geltende islamische Zentralrat der Schweiz sieht durch das Votum eine Verankerung der vorherrschenden Islamophobie in der Verfassung. Nikab-Trägerinnen wolle man unterstützen und Bußgelder übernehmen, solange die Ressourcen reichten.“
Das war klar. Und auch, dass die deutschen Medien sofort in den Empörungsmodus verfallen. Beispielsweise der Spiegel, der daraus sofort Islamophobie herausliest. Da wird dann gemäkelt, dass die gängige Bezeichnung der Initiative „Burka-Initiative“ völlig unzutreffend sei, weil die Burka ja ein Kleidungsstück aus Afghanistan sei, das in der Schweiz nicht getragen werde. Es ist kaum davon auszugehen, dass die Spiegelautorin Charlotte Theile die Initiative besser gefunden hätte, wenn sie Nikab-Initiative oder Nikab-Verbot geheißen hätte.
Und auch die Tatsache, dass die islamischen Gesichtsschleier in der Schweiz doch kaum verbreitet seien, geht an der Intention eines Gesetzes vorbei. Gesetze sollen solche Verhaltensweisen verbieten, auf die ein Volk sich als schädlich geeinigt hat, der in der Staats- und Rechtsphilosophie „Volonté Général“ genannte, allgemeine Wille. Nur weil ein gesetzeswidriges Verhalten nicht oft vorkommt, kann es doch verboten sein. Zum Beispiel ist es verboten, thailändische Papierlaternen mit brennenden Kerzen darin fliegen zu lassen. Das kommt fast gar nicht vor, weil es aber schon dadurch zu Bränden gekommen ist, sind sie verboten und mit Schadensersatz behaftet.
Die Autorin kommt dann auch sehr schnell zu dem Punkt, um den es ihr und all den anderen, empörten Kommentatoren geht:
„Das Signal, das von dieser nationalen Entscheidung ausgeht, ist bitter. Wieder einmal ist es Populisten in einem europäischen Land gelungen, Stimmung gegen Muslime zu machen – und aus dieser Stimmung eine Regelung abzuleiten, die inhaltlich wenig, symbolisch aber viel verändert.“
„Muslime“, plakatiert sie in ihrem Kommentar in Rot und fett, „stehen unter besonderer Beobachtung — und sind nur eingeschränkt willkommen“
Ob sich die Autorin wohl fragt, warum zum Beispiel Buddhisten oder Hinduisten, Candomblé oder Falun Gong, Zeugen Jehovas oder … oder … nicht auf solche Zurückhaltung stoßen? Und macht es sie nicht nachdenklich, dass auch erklärte Feministen für das Verhüllungsverbot stimmten, weil sie die Frauenrechte schützen wollen und dagegen sind, dass diese muslimischen Frauen „unsichtbar“ sein sollen? Dass die Frauen mit diesem Schleier, der sie für Männer unsichtbar macht und deren sexuelle Begierde nicht wecken soll, auf den „sündigen, weiblichen Körper“ reduziert werden? Und wie steht die Autorin dazu, dass in fast allen muslimischen Ländern jede Art von sexuellen Ausrichtungen außerhalb des heterosexuellen Normalmaßes mit Strafen bis hin zur Todesstrafe belegt sind?
Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird die Religions- und Meinungsfreiheit bei einem Verhüllungsverbot nicht verletzt. Überdies führt die schweizerische Burka-Initiative ins Feld, dass das Tragen einer Burka oder eines Nikabs im Koran auch nicht explizit gefordert wird.
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