Schweiz: Das Volk stimmte für Ver­hül­lungs­verbot und Frei­han­dels­ab­kommen, gegen eine elek­tro­nische ID

Die Schweiz macht (noch) Volks­ab­stim­mungen. Und hier zeigt sich, dass die poli­ti­schen Agenden, die mit viel Tamtam durch die Medien in die Hirne getrommelt werden sollen, doch nicht so von den Men­schen ange­nommen werden, wie man dachte. Der schwei­ze­rische Bun­desrat hatte anders gestimmt, nämlich brav nach der gel­tenden PC-Agenda. Nur das Frei­han­dels­ab­kommen sahen sie so wie der Bun­desrat. Die Schweizer Bürger sahen es anders. Der Bun­desrat muss nun das Votum seiner Bürger respektieren.

Die Ent­scheidung war aller­dings teil­weise knapp. Das „Nein“ zur Elek­tro­ni­schen ID fiel ein­deutig aus. Die schwei­ze­rische Jus­tiz­mi­nis­terin Karin Keller-Sutter hatte sich dafür stark gemacht. Doch nur 35,6% der Schweizer waren dafür, 64,4% dagegen. Die Schweizer wissen, dass diese E‑ID nur der erste Schritt in eine völlige Über­wa­chung absolut glä­serner Bürger ist. Dieses Votum dagegen ist ein deut­liches Signal an die Betreiber des „Great Reset“ oder auch gern die NWO (Neue Welt­ordnung). Da, wo die Bürger noch was zu sagen haben, sind sie dagegen. Leider gibt es keine Volks­ab­stimmung in Deutschland.

Für den Frei­handel der Schweiz mit Indo­nesien gab es dagegen ein „Ja“, wenn auch mit nur einer knapper Mehrheit von 51,6% der Stimmen. Hier wird aber wieder der soge­nannte „Rös­ti­graben“ zwi­schen der deutsch­spra­chigen Schweiz und dem fran­zö­si­schen und ita­lie­ni­schen Teil sichtbar. Die deutsch-schweizer Kantone stimmten deutlich über­wiegend mit „Ja“, die roma­ni­schen Sprach­kantone mit Jura, Genf, Neu­enburg und Fri­bourg stimmten mit „Nein“.

Auch beim Thema „Ver­hül­lungs­verbot“ war die Jus­tiz­mi­nis­terin vor­ge­prescht und hatte ein­deutig Stellung gegen das Verbot, Schleier zu tragen, agi­tiert. Doch die Schweizer wehren sich gegen eine solche Kultur, die Frauen zwingt, sich zu ver­hüllen und sehen darin eine Demons­tration mus­li­mi­schen Extre­mismus. Sie sind der Meinung, dass damit die Gleich­be­rech­tigung der Frauen gefördert und der gewalt­tätige, mus­li­mische Extre­mismus in die Schranken gewiesen wird. Schon das Mina­rett­verbot hätte der Minis­terin zeigen müssen, dass sie gegen die Inter­essen der Schweizer arbeitet. In der Volks­ab­stimmung votierten 51,2% der stimm­be­rech­tigten Bürger dafür. Eine relativ knappe Ent­scheidung. Besonders hohe Zustim­mungs­raten gab es dafür in den Kan­tonen Jura, Schwyz und dem Tessin. Appenzell, Grau­bünden und Zürich lehnten das im Volksmund „Burka-Initiative“ genannte Verbot der Ver­schleierung ab.

Das “Ver­hül­lungs­verbot“ regelt, dass in der gesamten Schweiz überall im öffent­lichen Raum, aus­nahmslos an allen Orten, die öffentlich zugänglich sind, niemand sein Gesicht ver­hüllen darf. In Corona-Zeiten gilt das nicht für Gesichts­masken und andere gesund­heit­liche Erfor­der­nisse. Auch „kli­ma­tische Gründe“ (Woll­schal im Winter?), Motor­rad­helme oder ein­hei­mi­sches Brauchtum (Fast­nachts-Umzüge mit tra­di­tio­nellen Masken) sind Aus­nahmen von diesem Gesetz. Dieses Ver­hül­lungs­verbot richtet sich aber nicht an sich gegen Muslime. Es ist auch gedacht gegen die Antifa-Chaoten, die aus der ver­mummten Anony­mität heraus Kra­walle anzetteln, uner­kannt gewalt­tätig gegen Men­schen und Sachen Schäden ver­ur­sachen, Poli­zisten ver­letzen, poli­tische Gegner bedrohen und ver­letzen und dennoch uner­kannt entkommen.

Das Ver­hül­lungs­verbot wird nun in die Schweizer Ver­fassung auf­ge­nommen. Es gilt sowohl für rechte Hoo­ligans als auch für linke Chaoten-Gewalt­täter, als auch für Burka oder Nikab mus­li­mi­scher Frauen.

Mike Eger, Poli­tiker der natio­nal­kon­ser­va­tiven Schwei­ze­ri­schen Volks­partei ist mit dem Abstim­mungs­er­gebnis zufrieden. Im Schweizer Radio SRF sagte er:
„Wir haben da ein klares Signal gesetzt, dass wir keine Unter­drü­ckung, keine Dis­kri­mi­nierung von Frauen in diesem Land möchten. Und wir haben auch ein klares Signal gesetzt gegen ver­mummte Chaoten, die sich eben im Kreis der Anony­mität zu Kra­wallen hin­reißen lassen.“

Natürlich stößt das gerade in den Kreisen, für die das Ver­mum­mungs­verbot gedacht ist, auf Zorn. Die Tages­schau schreibt:

„Der als fun­da­men­ta­lis­tisch gel­tende isla­mische Zen­tralrat der Schweiz sieht durch das Votum eine Ver­an­kerung der vor­herr­schenden Isla­mo­phobie in der Ver­fassung. Nikab-Trä­ge­rinnen wolle man unter­stützen und Buß­gelder über­nehmen, solange die Res­sourcen reichten.“ 

Das war klar. Und auch, dass die deut­schen Medien sofort in den Empö­rungs­modus ver­fallen. Bei­spiels­weise der Spiegel, der daraus sofort Isla­mo­phobie her­aus­liest. Da wird dann gemäkelt, dass die gängige Bezeichnung der Initiative „Burka-Initiative“ völlig unzu­treffend sei, weil die Burka ja ein Klei­dungs­stück aus Afgha­nistan sei, das in der Schweiz nicht getragen werde. Es ist kaum davon aus­zu­gehen, dass die Spie­gel­au­torin Char­lotte Theile die Initiative besser gefunden hätte, wenn sie Nikab-Initiative oder Nikab-Verbot geheißen hätte.

Und auch die Tat­sache, dass die isla­mi­schen Gesichts­schleier in der Schweiz doch kaum ver­breitet seien, geht an der Intention eines Gesetzes vorbei. Gesetze sollen solche Ver­hal­tens­weisen ver­bieten, auf die ein Volk sich als schädlich geeinigt hat, der in der Staats- und Rechts­phi­lo­sophie „Volonté Général“ genannte, all­ge­meine Wille. Nur weil ein geset­zes­wid­riges Ver­halten nicht oft vor­kommt, kann es doch ver­boten sein. Zum Bei­spiel ist es ver­boten, thai­län­dische Papier­la­ternen mit bren­nenden Kerzen darin fliegen zu lassen. Das kommt fast gar nicht vor, weil es aber schon dadurch zu Bränden gekommen ist, sind sie ver­boten und mit Scha­dens­ersatz behaftet.

Die Autorin kommt dann auch sehr schnell zu dem Punkt, um den es ihr und all den anderen, empörten Kom­men­ta­toren geht:

„Das Signal, das von dieser natio­nalen Ent­scheidung ausgeht, ist bitter. Wieder einmal ist es Popu­listen in einem euro­päi­schen Land gelungen, Stimmung gegen Muslime zu machen – und aus dieser Stimmung eine Regelung abzu­leiten, die inhaltlich wenig, sym­bo­lisch aber viel ver­ändert.“ 

„Muslime“, pla­ka­tiert sie in ihrem Kom­mentar in Rot und fett, „stehen unter beson­derer Beob­achtung — und sind nur ein­ge­schränkt will­kommen“ 

Ob sich die Autorin wohl fragt, warum zum Bei­spiel Bud­dhisten oder Hin­du­isten, Can­domblé oder Falun Gong, Zeugen Jehovas oder … oder … nicht auf solche Zurück­haltung stoßen? Und macht es sie nicht nach­denklich, dass auch erklärte Femi­nisten für das Ver­hül­lungs­verbot stimmten, weil sie die Frau­en­rechte schützen wollen und dagegen sind, dass diese mus­li­mi­schen Frauen „unsichtbar“ sein sollen? Dass die Frauen mit diesem Schleier, der sie für Männer unsichtbar macht und deren sexuelle Begierde nicht wecken soll, auf den „sün­digen, weib­lichen Körper“ redu­ziert werden? Und wie steht die Autorin dazu, dass in fast allen mus­li­mi­schen Ländern jede Art von sexu­ellen Aus­rich­tungen außerhalb des hete­ro­se­xu­ellen Nor­mal­maßes mit Strafen bis hin zur Todes­strafe belegt sind?

Laut dem Euro­päi­schen Gerichtshof für Men­schen­rechte (EGMR) wird die Reli­gions- und Mei­nungs­freiheit bei einem Ver­hül­lungs­verbot nicht ver­letzt. Überdies führt die schwei­ze­rische Burka-Initiative ins Feld, dass das Tragen einer Burka oder eines Nikabs im Koran auch nicht explizit gefordert wird.