Die Uni Hamburg hat ein Problem. Nein, mehrere. Richtig unangenehme Probleme:
„Immer wieder ist es an der Uni Hamburg in den vergangenen Jahren zu Problemen zwischen frommen Anhängern verschiedener Religionen und Nichtgläubigen gekommen, zu Irritationen im Umgang mit der Religionsausübung. Grenzen wurden überschritten, junge Menschen fühlten sich belästigt.“
„Junge Männer“ sollen das gewesen sein, die die „Irritationen“ veranlasst haben. Und das hat irgendwas mit frommen Anhängern verschiedener Religionen zu tun. Wer denkt da nicht sofort an die radikalen Buddhisten, die Angst und Schrecken verbreitend durch Deutschland ziehen? Oder Gruppen von jungen Männern marodierender Mormonen, deren lüsternes Jagdgeschrei nach neuen Ehefrauen nur noch vom Gebrüll der heidnischen, asengläubigen Odinsjünger übertönt wird? Und alle zusammen malträtieren die Nichtgläubigen auf’s Brutalste.
Es müssen schreckliche Vorfälle gewesen sein: „Grenzen sind bei der Religionsausübung überschritten worden.“
Seien wir doch ehrlich, wir wissen doch alle Bescheid: Die Odin-Gläubigen haben die Uni gebrandschatzt und sich grölend im Erfrischungsraum besoffen. Durch den Tumult erbost, hat sich die Katholische Fraktion gewaltsam Zutritt verschafft und Weihwasser um sich schleudernd Exorzismen an den bierseligen Heiden und Gebetsmühlen schwingenden Buddhisten durchgeführt. Wiedertäufer versuchten unterdessen, in der Mensa widerrechtlich die Kästen mit stillem Mineralwasser ihre Gewalt zu bringen, um die verzweifelt fliehenden Ungläubigen einzukesseln und mit dem hastig geweihten Mineralwasser gegen ihren Willen zu taufen. Irokesen schnitzen aus den Stützpfeilern in der Aula Totempfähle, Juden besetzten das Rektorat und drohten den Dekane Prügel an, weil jemand behauptet hatte, der als koscher bezeichnete Nachtisch sei in Wirklichkeit trefe gewesen.
Wie so oft.
Die Universität Hamburg hat nun einen Verhaltenskodex ausgearbeitet mit sieben Punkten, den es zu beachten gilt, und den man hier herunterladen kann: verhaltenskodex-religionsausuebung-inkl-ausfuehrungsbestimmung.
Hier geht es um die Religionsfreiheit und deren Grenzen und gipfelt in dem tief philosophischen Satz (Punkt 3): „Die Religionsfreiheit der Einen kann nicht weiter reichen als die Religionsfreiheit der Anderen.“ (Vulgo: Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem andern zu.)
Und, ebenda: „Ein religiös motivierter Druck zu einem „richtigen“ Verhalten widerspricht der Religionsfreiheit.“
Außerdem bekennen sich alle Universitätsangehörigen zur Gleichberechtigung der Geschlechter. Das wiederum wirft Fragen auf, sind wir doch bei dieser Formulierung nicht ganz sicher, ob dabei die zwei althergebrachten Geschlechter oder alle 26 Neuen gemeint sind.
Punkt 6 ist ebenfalls unklar: „Die Pluralität religiöser und nicht-religiöser Lebensweisen in der Universität schließt es aus, die Durchführung von Forschung und Lehre an allen Formen der religiösen Gestaltung des Alltags auszurichten. Dies gilt auch für die zeitliche Gestaltung der universitären Angebote“.
Wen könnte die Universitätsleitung damit meinen? Sollten hier Langschläfersekten etwa die Vorlesungen vor 12:00 boykottieren? Lösen vielleicht studierende Benediktiner mit ihren Vigilien nächtens die Alarmanlage aus?
Nunja, die betreffenden, verschiedenen Glaubensanhänger verstehen vielleicht doch, was jeweils auf sie bezogen ist. Und bei so vielen unterschiedlichen und schwierig- bis- intoleranten Religionen und Sekten an der Uni und in Deutschland allgemein, kann man natürlich auch nur weit gefasste, allgemeine Regeln aufstellen. Immerhin wird die Universität in den „Ausführungsbestimmungen des Präsidiums zum Verhaltenskodex zur Religionsausübung an der Universität Hamburg AG Religionsausübung“ etwas spezifischer. In diesen zehn Ausführungsbestimmungen wird Genaueres geregelt.
Hier wird einmal von rituellen Fußwaschungen in den sanitären Anlagen gesprochen. An anderer Stelle von nicht erlaubten Vollverschleierungen bei Prüfungen, weil die Identität des Prüflings dadurch nicht feststellbar sei. Der Lehrveranstaltungsplan wird nicht nach den Tagesabläufen religiöser Gebete ausgerichtet. Auch können Studierende nicht beanspruchen, nur von Angehörigen eines bestimmten Geschlechtes unterrichtet oder geprüft zu werden. Wer sich weigert, ein Schriftstück aus der Hand von Uni-Mitarbeitern eines bestimmten Geschlechtes anzunehmen, hat, rustikal ausgedrückt, eben Pech gehabt. Wenn jemand strenge religiöse Vorschriften beim Essen befolgen muss und ein entsprechendes Essensangebot in der Mensa haben will, soll er sich an den Betreiber der Mensa wenden.
Um welche Religion es sich da handeln könnte, wird nicht erwähnt.
Wie Bitte? Was? Nein! Um Gottes Willen, das wollen wir gar nicht erst denken!!
Kahane gar nicht sein, Kaheinesfalls!
(Pssst: #Hatespeech …)