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Razzia bei der Firma teemana – ein neues Kapitel im Phar­ma­krimi um die Arte­misia Annua!

Im Buch „Wenn das die Pati­enten wüssten“ schreibe ich über die Arte­misia annua, den ein­jäh­rigen Beifuß – ein medi­zi­ni­scher Tau­send­sassa, der hoch­wirksame Stoffe enthält gegen Malaria und Retro-Viren, die Tumore oder HIV aus­lösen. 2002 wurde Artes­unate, ein aus Arte­misia annua abge­lei­teter halb syn­the­ti­scher Arz­nei­stoff, in die Liste der unent­behr­lichen Arz­nei­mittel der WHO auf­ge­nommen. Dennoch hielt die WHO nichts davon, Arte­misia annua zur Heilung oder Pro­phylaxe der Influenza mit dem Namen Covid-19 einzusetzen.

Begründung: Die Kon­zen­tration der wild wach­senden Arte­misia annua schwanke, und bei gefähr­lichen Krank­heiten, die binnen 24 Stunden zum Tode führen können, sei der Einsatz des ein­jäh­rigen Beifuß daher unver­ant­wortlich. Der von dem Phar­ma­zeuten Hans-Martin Hirt gegründete Verein anamed inter­na­tional baute jah­relang im Raum Stuttgart eine spe­zielle, nicht gen­ma­ni­pu­lierte Züchtung mit gleich­bleibend hohem Wirk­stoff­gehalt an und schickte Ernte und Saatgut in von Malaria betrof­fenen Länder. Wegen des Ver­triebs ille­galer Arz­nei­mittel zeigte ein Berufs­kollege den Verein an, Hirt dele­gierte daher den Ver­trieb an die Firma Teemana. Erfolglos: weitere Anzeigen folgten.

2019 übergab Teemana dem Land­ratsamt Rems-Murr zwei Packungen A‑3-Blätter. Das nun mit der Unter­su­chung beauf­tragte Che­mische und Vete­ri­när­un­ter­su­chungsamt in Karlsruhe monierte, auf­grund des Namens – Teemana – sei davon aus­zu­gehen, dass das Produkt ein Tee sei, Tee sei ein Lebens­mittel, und dafür gälten seit Inkraft­treten der Novel-Food-Ver­ordnung spe­zielle Vor­gaben. Arte­misia annua wurde vor dem Stichtag 15. Mai 1997 in der EU nicht „in nen­nens­wertem Umfang für den mensch­lichen Verzehr ver­wendet“ und muss eine Sicher­heits­prüfung bestehen, sonst darf der Tee nicht ver­kauft werden. Diese Sicher­heits­über­prüfung kann Teemana sich nicht leisten und ver­kaufte trotz gericht­lichen Verbots den umstrit­tenen Kräu­tertee weiter als „Roh­stoff“, dekla­riert mit dem Hinweis „nicht zum Verzehr geeignet“ – trotz Ver­hängung von 30.000 Euro Zwangsgeld. Die Win­nender ver­legten Anfang März ihren Fir­mensitz nach Sin­del­fingen, doch nun hat Jus­titia Ernst gemacht.

Am 10. Mai 2022, morgens um 9 Uhr – so berichtet Teemana-Geschäfts­füh­rerin Irina Baumann – stürmten bewaffnete Poli­zei­beamte ihre Wohnung, das Amts­ge­richt hatte einen Durch­su­chungs­befehl ange­ordnet. Uns wurde höflich nahe­gelegt zu koope­rieren, da sonst unsere ganze Wohnung auf den Kopf gestellt werden würde. … Wir kamen uns wirklich vor wie Schwer­ver­brecher und konnten nicht fassen, was da geschah. Wir, die wir von Jugend auf anderen Men­schen helfen wollten und geholfen haben in vie­lerlei Hin­sicht und auf unter­schied­lichste Art und Weise – wir also wurden wie Kri­mi­nelle behandelt. Das war alles derart unfassbar, dass wir zeit­weise dachten, wir sind in einem Alb­traum gefangen.“

Drei Stunden dauerte der Alb­traum, ins­gesamt waren 12 Per­sonen an der Tee-Razzia beteiligt, und nach Angaben von Hans-Martin Hirt wurde zeit­gleich zu den Durch­su­chungen in Woh­nungen und Geschäfts­räumen auch seine Steu­er­be­ra­terin heim­ge­sucht. Das Ganze wegen des „Ver­dachts des Inver­kehr­bringens von nicht zuge­las­senen neu­ar­tigen Lebens­mitteln“, siehe zweiter Absatz, Stichwort Novel-Food-Verordnung.

Dazu Teemana-Geschäfts­füh­rerin Irina Baumann: „Wie ist es möglich, dass in den Apo­theken Deutsch­lands momentan Lie­fer­eng­pässe für 259 Medi­ka­mente herr­schen, da andere Länder mehr für sie bezahlen – und Heil­pflanzen, die manche dieser Medi­ka­mente ersetzen können, vehement ver­boten werden? Wer ehrlich im Gesund­heits­wesen aktiv ist, so wie wir es sind, für den gilt der Eid des Hip­po­krates: das Wohl der Pati­en­tinnen und Pati­enten zu sichern gegen alle Wider­stände. Die Novel-Food-Ver­ordnung ist absolut wider­sinnig. Wenn man für die Zulassung von Kamil­len­blüten die­selbe Summe inves­tieren muss wie für die Zulassung von Con­tergan, wird Kamille ver­boten und Con­tergan genehmigt, mit uns allen bekannten Kon­se­quenzen. Wenn jetzt sechs Mil­lionen Men­schen jährlich an anti­bio­ti­ka­re­sis­tenten Keimen sterben, und die EU ver­bietet prak­tisch neue pflanz­liche Anti­biotika, wie Sie z.B. in A‑3 ent­halten sind, dann ist dies einfach eine fahr­lässige Tötung von Men­schen.“

 

Arte­misia annua aus Wild­sammlung (also mit schwan­kender Wirkung) gibt es zur Zeit u.a. bei: https://www.kasimirlieselotte.de/artemisia-annua-einjaehriger-beifuss-produkte.html

Mehr zum Einsatz der chi­ne­si­schen Heil­pflanze Arte­misia annua, und warum diese über den Vietnam-Krieg ent­schieden hatte, erfahren Sie im Buch „Wenn das die Pati­enten wüssten“.

www.weihrauchplus.de