Schulen ziehen Unter­tanen heran: „Das Kind gehört dem Staat“ (Videos)

Schulen exe­ku­tieren staat­liche Bil­dungs- und Erzie­hungs­in­ter­essen. Sie erziehen Kinder zu immer neuer Anpassung an die abs­trakten Anfor­de­rungen der Wirtschaft.

„Menschen bilden bedeutet nicht, ein Gefäß zu füllen, sondern ein Feuer zu ent­fachen“, schrieb einst der grie­chische Dichter Aris­to­phanes. Dieses Feuer fürchten die Herr­schenden wie der Teufel das Weihwasser.

Daher über­nahmen sie das Bil­dungs­wesen im 18. Jahr­hundert von den Kirchen in die Obhut des abso­lu­tis­ti­schen Staates, um die Gefäße der Jugend Jahr für Jahr mit dem zu füllen, was sie zu gefü­gigen steu­er­zah­lenden Unter­tanen des Staates und flei­ßigen Arbeits­sklaven der Wirt­schaft formt (Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt stellt klar: Kinder gehören dem Staat).

„Der Grundsatz, ´das Kind gehört dem Staat´, den jede tota­litäre Staatsform ver­tritt, war hier bereits vor­weg­ge­nommen.“ Das Men­schen­ver­ach­tende lag ins­be­sondere darin, dass sich die Sorge nicht auf Wohl und Gedeihen des Her­an­wach­senden richtete, sondern auf seine künftige Brauch­barkeit, seine Leistung. 

„Das Schul­wesen stand in erster Linie im Dienste der mer­kan­ti­lis­ti­schen Wirt­schafts­po­litik, der Zwecke des Militärs und der Ver­waltung. (…) Die Auswahl der zu för­dernden Eigen­schaften war von der durch den ´Staat´ gefor­derten Brauch­barkeit fest­gelegt.“[1]

For­de­rungen der OECD

Dieses staat­liche Schul- und Hoch­schul­system hat sich bis heute prin­zi­piell wenig ver­ändert und den Übergang in die behauptete Demo­kratie unbe­schadet über­standen. Dass die Herr­schenden in gewisser Weise gewählt werden, ändert nicht die ver­tikale, hier­ar­chische Anord­nungs­struktur des Systems.

Die auf all­ge­meine Men­schen­bildung und nicht auf Aus­bildung gerich­teten Inten­tionen Wilhelm von Hum­boldts haben eine Zeitlang eine gewisse positive Wirkung bei vielen enga­gierten Lehrern und Hoch­schul­lehrern ent­faltet, sind aber heute auch längst durch staat­liche Ein­wir­kungen über Bord geworfen.

In Zusam­men­arbeit mit über­na­tio­nalen Orga­ni­sa­tionen wie EU und OECD ver­folgen die Staaten heute das Ziel, dass der junge Mensch nicht mehr im Sinne der christ­lichen Huma­ni­täts­ideale Europas zur auto­nomen, sich selbst bestim­menden Indi­vi­dua­lität gebildet, sondern zu immer neuer Anpassung an die abs­trakten Anfor­de­rungen der Wirt­schaft befähigt werden soll.

Die Fähigkeit und Bereit­schaft zur Anpassung gelten als Schlüs­sel­kom­pe­tenzen. So heißt es bereits 1961 bei der OECD pro­gram­ma­tisch in unmiss­ver­ständ­licher Offenheit:

„Heute ver­steht es sich von selbst, dass auch das Erzie­hungs­wesen in den Komplex der Wirt­schaft gehört, dass es genauso not­wendig ist, Men­schen für die Wirt­schaft vor­zu­be­reiten wie Sach­güter und Maschinen. Das Erzie­hungs­wesen steht nun gleich­wertig neben Auto­bahnen, Stahl­werken und Kunstdüngerfabriken.“

Intel­lek­tuelle Fähig­keiten gelten als eine Form des wirt­schaft­lichen Kapitals, das wie ein Spinnrad oder eine Getrei­de­mühle als Pro­duk­ti­ons­faktor wirt­schaft­lichen Ertrag bringt. Auch die Hoch­schulen, die seit Hum­boldt trotz ihrer staat­lichen Ein­richtung und Finan­zierung eine gewisse innere Unab­hän­gigkeit geltend machen konnten, sind heute durch den Bologna-Prozess zu Instru­menten außer­wis­sen­schaft­licher Ziele geworden.

Eine For­mu­lierung in der Bologna-Erklärung macht deutlich, dass es darum geht, „die arbeits­markt­re­le­vanten Qua­li­fi­ka­tionen der euro­päi­schen Bürger ebenso wie die inter­na­tionale Wett­be­werbs­fä­higkeit des euro­päi­schen Hoch­schul­systems zu fördern.“

Daraus spricht der öko­no­mis­tische Geist der neo­li­be­ralen, eng mit der OECD ver­bun­denen EU, denen es grund­sätzlich um die Aus­richtung von Wis­sen­schaft und For­schung auf die Inter­essen und Ziele der pro­fit­ori­en­tierten kapi­ta­lis­ti­schen Wirt­schaft geht, nicht um unab­hängige Wis­sen­schaft und nicht um Bildung (Weshalb Kinder nicht in die Schule gehören).

Gra­vie­rende Indoktrination

Diese ver­hee­renden Ent­wick­lungen, an den im Bil­dungs­wesen Betrof­fenen vorbei, sind nur dadurch möglich, dass der Staat das Bil­dungs­system in der Hand hat, die herr­schenden Politik-Olig­archen die Dinge inter­na­tional unter sich aus­machen, am schla­fenden Wähler vorbei in den Par­la­menten von ihrem Fußvolk beschließen und über die hier­ar­chische Anord­nungs­struktur der staat­lichen Schul­ver­waltung in den Bil­dungs­ein­rich­tungen durch­setzen können. Die Gestaltung des Bil­dungs­wesens ist den dort fach­kundig tätigen Men­schen selbst entzogen.

Diesem obrig­keits­staat­lichen Bestim­mungs­an­spruch liegt zugrunde, dass sich die den Staat Beherr­schenden über die anderen Men­schen setzen, und damit behaupten, dass diese ihrer Für­sorge und Lenkung bedürften. Sie merken in ihrer Arroganz gar nicht mehr, welche jahr­tau­sen­dealte Über- und Unter­ord­nungs­struktur sie immer noch prak­ti­zieren und durch schein­de­mo­kra­tische Phrasen nur ver­decken. Dem­ge­genüber beruht aber die Demo­kratie gerade auf der Selbst­be­stimmung des mün­digen Bürgers, die letztlich seine Würde ausmacht.

Günter Dürig, einer der maß­ge­benden Kom­men­ta­toren des Grund­ge­setzes, beschreibt als Würde des Men­schen, die Wurzel aller Grund­rechte des Grund­ge­setzes ist:

„Jeder Mensch ist Mensch kraft seines Geistes, der ihn abhebt von der unper­sön­lichen Natur und ihn aus eigener Ent­scheidung dazu befähigt, seiner selbst bewusst zu werden, sich selbst zu bestimmen und sich und die Umwelt zu gestalten.“

Der Staat bezieht, so die Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, nach dem Sinn des Grund­ge­setzes seine Legi­ti­mation allein daraus, dass er den Men­schen konkret dient.[2] Und der ehe­malige Richter am Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt Udo Di Fabio schreibt:

„Der Mensch ist eine mit der Fähigkeit zu eigen­ver­ant­wort­licher Lebens­ge­staltung begabte Per­sön­lichkeit. (…) kein Mensch (darf) zum bloßen Objekt auch der demo­kra­ti­schen Staats­gewalt degra­diert … werden. (…) Die staat­liche Ordnung dient der Freiheit.“[3]

Dem trägt das Grund­gesetz auch in Art. 5 Abs. 3 Rechnung, in dem es vor­schreibt: „Kunst und Wis­sen­schaft, For­schung und Lehre sind frei.“ Doch wird dies in merk­wür­diger Inkon­se­quenz nur auf die Hoch­schulen, nicht auf die Schulen bezogen, die stramm in die hier­ar­chische Befehls­struktur der staat­lichen Schul­ver­waltung ein­ge­ordnet sind, wobei man sich auf Art. 7 GG stützt, der bestimmt: „Das gesamte Schul­wesen steht unter der Auf­sicht des States.“

Doch würde dieser Artikel nur grund­rechts­konform aus­gelegt, wenn man die „Auf­sicht des Staates“ als Rechts­auf­sicht ver­stünde, die kei­nerlei inhalt­liche päd­ago­gische Ein­wirkung und Bestimmung einschließt.

In jüngster Zeit hat eine besonders tief in das Wesen der Kinder und das primäre Erzie­hungs­recht der Eltern hin­ein­wir­kende Direktive ver­schie­dener Bun­des­länder Auf­sehen erregt und die Empörung vieler Eltern her­vor­ge­rufen: die Lehr­plan­vorgabe, welche den Lehrern vor­schreibt, schon Grund­schülern die „Vielfalt sexu­eller Ori­en­tie­rungen und Geschlech­ter­iden­ti­täten“ und damit die „Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bise­xu­ellen, trans- und inter­se­xu­ellen Men­schen (LSBTI)“ zu lehren.

Die Schulen sollen selbst Kon­zepte ent­werfen, wie sie Geschlech­ter­iden­tität, Prä­vention gegen sexu­ellen Miss­brauch oder „Lust“ vermitteln.

Pro­teste gegen das Ziel, die Schüler zur „Akzeptanz“ zu führen, beschied das hes­sische Kul­tus­mi­nis­terium mit der Bemerkung, der Akzeptanz-Begriff sei „nicht ver­han­delbar“. Der Kul­tus­mi­nister Lorz habe keine Chance mehr auf einen Kom­promiss gesehen und daher sein Recht auf eine Minis­ter­ent­scheidung geltend gemacht.[4]

Ein Minister ent­scheidet alleine über die Köpfe der betrof­fenen Eltern und Lehrer hinweg über eine solche gra­vie­rende Indok­tri­nation. Das ist Abso­lu­tismus pur.

Pro­sti­tu­ierung der Hochschulen

Nehmen wir noch ein anderes modernes Bei­spiel. Auch das Bun­des­bil­dungs­mi­nis­te­riums wirkt, obwohl die „Kul­tur­hoheit“ (was für ein obrig­keits­staat­licher Begriff) bei den Ländern liegt, gewaltig in das Bil­dungs­wesen hinein.

Im Oktober 2016 kün­digte Minis­terin Johanna Wanka einen Digi­talpakt an. 40.000 Schulen in Deutschland sollen in den nächsten fünf Jahren mit Com­putern und WLAN aus­ge­stattet werden, wofür der Bund bis 2021 fünf Mil­li­arden Euro zur Ver­fügung stellt. Im Gegenzug werden Zuge­ständ­nisse der Schulen ein­ge­fordert, „die einen mas­siven Ein­griff in das Berufsbild und das Selbst­ver­ständnis des Unter­richtens bedeuten. Der Digi­talpakt ist Teil einer Neu­de­fi­nition von Schule und Unter­richt auf dem Weg zu einer zunehmend voll­au­to­ma­ti­sierten, digital gesteu­erten Lern­fabrik 4.0. Lehr­kräfte werden zu Sozi­al­choaches und Lern­be­gleitern degra­diert. … Es ist pro­gram­miertes Lernen der 1960er-Jahre, nur mit Big Data Mining als Kon­troll­in­stanz.“ (Der „Digitalpakt#D“: Tro­janer aus Berlin – Erziehung zur Kon­di­tio­nierung für den Wachs­tumswahn)

Dagegen hat eine Reihe von Uni­ver­si­täts­pro­fes­soren ener­gisch pro­tes­tiert.[5] Welchen Erfolg werden sie wohl haben? Der Bürger ist hilf­loses „Objekt der Staatsgewalt“.

Auch die Hoch­schulen befinden sich schon durch die Finan­zierung des Staates und z. T. wirt­schaft­licher Kreise in einer exis­ten­zi­ellen Abhän­gigkeit, und der Beam­ten­status der Leh­renden bindet diese in einem beson­deren Treue­ver­hältnis an ihren Bröt­chen­geber, dessen auf­stei­gende Besol­dungs­struktur zusätz­liche Anreize für Wohl­ver­halten bietet.

Alle diese Fak­toren bilden eine geistige Atmo­sphäre, in der nur wenige eine innere Unab­hän­gigkeit behaupten und in Kauf nehmen, dass sie wis­sen­schaftlich iso­liert oder gar aus­ge­schieden werden. Ein Insider beschreibt seine Erfahrungen:

„Poli­tiker und Öko­nomen erwarten … nach wie vor von Wis­sen­schaftlern, dass diese genau das her­aus­finden, was ihnen vor­schwebt bzw. was ihnen ins Konzept passt. (…) Diese Ent­wicklung der Hoch­schulen hin zu Ein­rich­tungen, in denen ein Sam­mel­surium von Gefäl­lig­keits­for­schern an der Beant­wortung von Spe­zi­al­auf­trägen aus Politik und Wirt­schaft arbeitet, sollte man nicht als kari­kie­rendes Zukunfts­ge­mälde abtun. (…) Was unter­scheidet einen Wis­sen­schaftler, der rat­su­chenden Poli­tikern oder Öko­nomen nicht ins Gesicht sagen kann, sie gingen von fal­schen Vor­aus­set­zungen aus, … von einem spei­chel­le­ckenden Erfül­lungs­ge­hilfen, der sich unter Umständen auch noch kon­se­quen­zen­blind wie ein Zau­ber­lehrling verhält? (…) Solange die Hohe­priester an den Hoch­schulen als willige Helfer von Politik und Wirt­schaft die wirklich krea­tiven und kri­ti­schen (pro­phe­ti­schen) Köpfe aus den Hoch­schulen hin­aus­ekeln oder dort als Hof­narren in Nischen abdrängen, ver­stärken Eli­te­för­derung und Exzel­lenz­in­i­ta­tiven das, was man die all­mäh­liche Pro­sti­tu­ierung der Hoch­schulen genannt hat.“[6]

Die Auto­nomie des Geistes

Jeder mündige Mensch ist poten­ziell imstande, die Wirk­lichkeit zu erkennen; jeder steht – bei aller Irr­tums­an­fäl­ligkeit – in einem eigenen ori­gi­nären Erkennt­nis­ver­hältnis zur Wahrheit und kann aus dieser eigen­ver­ant­wortlich handeln. Erst recht kann sich der­jenige darauf berufen, der ein Studium erfolg­reich durch­laufen hat, in dem in wis­sen­schaftlich kon­trol­lierter und abge­si­cherter Methode Erkenntnis geschult und Erkennt­nisse erworben wurden, wie es bei den Leh­renden in den Schulen und Hoch­schulen der Fall ist.

Es gibt keine über ihnen ste­hende geistige Instanz, die eine höhere Erkennt­nis­fä­higkeit für sich bean­spruchen und vor­schreiben könnte, was das jeweils Wahre und Richtige sei. Die Wahrheit kann sich nur in einer freien frucht­baren geis­tigen Aus­ein­an­der­setzung durchsetzen.

Diese Instanz nimmt aber der Staat in schrei­endem Ana­chro­nismus noch immer für sich in Anspruch. Er setzt mit Gewalt eine bestimmte wis­sen­schaft­liche Auf­fassung als für alle ver­bindlich fest. Nicht der etwa in ihr woh­nende Wahr­heits- und Frucht­bar­keits­gehalt ver­schafft ihr im freien wis­sen­schaft­lichen Erkenntnis- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­prozess und in der päd­ago­gi­schen Praxis Aner­kennung, sondern sie wird allein durch die staat­liche Gewalt per Gesetz oder Ver­ordnung gesell­schaftlich durchgesetzt.

Dadurch wird sie, zwar nicht der aka­de­misch ver­balen, aber, worauf es ankommt, der effek­tiven Kritik und Kor­rektur einer frucht­baren Wis­sen­schafts- und Pra­xis­vielfalt entzogen.

Nur der Leh­rende selbst hat die Schüler in ihrem jewei­ligen Ent­wick­lungs­stadium mit ihren Bedürf­nissen und inneren Fragen vor sich. Nur er kann beur­teilen, welchen Stoff sie gerade benö­tigen und mit welcher Methode dieser ihnen am besten ver­mittelt werden kann. Wahre Päd­agogik ist der indi­vi­duelle, selbst ver­ant­wortete Prozess, den der Erzie­hende ori­ginär in Gang setzt. Die Teil­nahme am pro­duk­tiven Umgang mit den Rät­sel­fragen der Welt lässt im Kind eben die­selben Kräfte zur Ent­faltung kommen, die der Erzieher im Unter­richt entwickelt.

Mensch­liche Erziehung kann letztlich nur heißen, den her­an­wach­senden Men­schen zum freien, schöp­fe­ri­schen Gebrauch seiner Kräfte und Fähig­keiten, ihn selbst zum Bewusstsein von Freiheit und Selbst­be­stimmung zu führen. Erziehung in der Demo­kratie bedeutet: Erziehung zur Freiheit. Zur Freiheit erziehen kann aber nur ein Lehrer, der selbst frei ist.

Schon die vor­ge­gebene Drei­teilung des Schul­systems in Haupt­schule, Real­schule und Gym­nasium zwingt jeden Päd­agogen in ein System mit tief­ge­henden päd­ago­gi­schen Vor­ent­schei­dungen. Doch jede orga­ni­sa­to­rische und erst recht jede inhalt­liche Vorgabe des Staates nötigt dem Leh­renden als aus­füh­rendem Organ eine Ver­hal­tensnorm auf, die sein schöp­fe­ri­sches Ideen­ver­mögen, seine Eigen­in­itiative und Selbst­ver­ant­wortung lähmen und ihn als mün­digen, sich selbst bestim­menden Fachmann miss­achten. Es handelt sich um eine geistige Tyrannis (Skan­da­löses Schul­system: Die beschränkte „Bil­dungs­re­publik“).

Freies Bil­dungs- und Geistesleben

Staat und Wirt­schaft haben natur­gemäß das Interesse, dass die her­an­wach­sende Gene­ration auf ihre Bedürf­nisse und Anfor­de­rungen hin aus­ge­bildet wird. Damit wird die Jugend aber auf bestehende und oft erstarrte Formen fest­gelegt, ohne Rück­sicht darauf, was in ihr selbst an neuen Lebens­im­pulsen her­auf­drängt. Daher kommt es darauf an, dass das, was gelehrt und wozu erzogen werden soll, ganz aus der Erkenntnis des wer­denden Men­schen und seiner indi­vi­du­ellen Anlagen ent­wi­ckelt wird.

Das schließt in höheren Klassen eine exem­pla­rische Behandlung bestehender und idealer gesell­schaft­licher Ver­hält­nisse ein. Dann können die so aus­ge­rüs­teten mün­digen Men­schen in die Gesell­schaft ein­treten und ihre Impulse in die Gestaltung der Ver­hält­nisse ein­fließen lassen, die so immer men­schen­gemäß ver­ändert werden können.

Daraus folgt, dass die Schulen Teil eines freien, von Staat und Wirt­schaft unab­hän­gigen Geistes- oder Kul­tur­wesens werden müssen, das sich aus sich selbst heraus, aus seiner eigenen geis­tigen Kom­petenz, d.h. aus der Erkenntnis- und Gestal­tungs­fä­higkeit der betrof­fenen mün­digen Men­schen kon­sti­tuiert und sich selber – hori­zontal koor­di­nierend – orga­ni­siert und ver­waltet. Dies for­derte Rudolf Steiner bereits zu Beginn des vorigen Jahr­hun­derts.[7] Dann ist es nicht mehr möglich, das Bil­dungs­wesen über das Instrument der zen­tralen staat­lichen Ver­waltung für bil­dungs­fremde und ent­wick­lungs­feind­liche Ziel­set­zungen zu okkupieren.

Die Wirt­schaft, das geistig-kul­tu­relle und das staatlich recht­liche Leben bilden in ihrem Zusam­men­spiel einen leben­digen Orga­nismus. Nur die Wirt­schaft bringt mate­rielle Werte hervor, aus denen die staat­liche Orga­ni­sation und das geistig-kul­tu­relle Leben unter­halten werden müssen. Das Recht des Staates durch­dringt, Gerech­tigkeit sichernd, Wirt­schaft und Geistesleben.

Und das Geis­tes­leben wie­derum befruchtet Wirt­schaft und Staat unauf­hörlich mit erneu­ernden Ideen und Fähig­keiten, ohne die es nur den Still­stand des Gewor­denen gäbe. Ein freies Geistes- und Kul­tur­leben muss der ständige Quell sein, aus dem sich das Rechts- und das Wirt­schafts­leben, der gesamte soziale Orga­nismus, ständig ernähren und immer wieder erneuern. Und der Quell des Geis­tes­lebens ist sein Bildungswesen.

Vor Jahren hatte eine Wal­dorf­schule die lokalen Land­tags­kan­di­daten aller dama­ligen Par­teien zu einer Podi­ums­dis­kussion über die Schul­po­litik ein­ge­laden. Als jeder seine Vision eines in Zukunft noch bes­seren staat­lichen Schul­systems aus­ge­breitet hatte, das selbst­ver­ständlich auch die Anre­gungen einiger „pri­vater“ Schulen gebrauchen könne, bat ich jeden um Antwort auf die Frage, woraus sie eigentlich – außer, dass es schon immer so war – die geistige Berech­tigung des Staates nehmen, das gesamte Schul­wesen orga­ni­sa­to­risch und inhaltlich zu bestimmen, also sich über die Selbst­be­stimmung der Eltern und wis­sen­schaftlich aus­ge­bil­deten Lehrer zu stellen.

Nach einem Schweigen wich ein CDU-Kan­didat mit der Bemerkung aus, ich könnte ja eine Partei gründen, die meine Vor­stel­lungen poli­tisch ver­tritt (Druck in der Erziehung: Kinder, gefangen im Hams­terrad).

Es geht ihnen nicht um die geistige Aus­ein­an­der­setzung über die rechten Wege in der Demo­kratie, sondern nur um die Macht. Eine Änderung ist von den heu­tigen Macht-Psy­cho­paten in den Par­teien, die sich ihrer Wahl­schafe sicher zu sein glauben, nicht zu erwarten.

Sie kann nur durch wach­senden Druck von den unter­drückten Unter­tanen kommen, „denen die Freiheit nur solange ent­zogen werden kann, als sie sich nicht bewusst sind, dass das Macht­ge­bäude, das sie erdrückt, von ihnen selbst fort­während Stein nach Stein, zusam­men­ge­tragen wird.“[8]

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Ver­weise:

[1] Carl-Ludwig Furck: Das päd­ago­gische Problem der Leistung in der Schule, Weinheim/Berlin 1967, S. 74

[2] Vgl. Wiki­pedia – Menschenwürde

[3] Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio: Ein­führung in das Grund­gesetz, Beck-Texte 2007, S. XII f.

[4] https://www.welt.de/politik/deutschland/article158300903/In-Hessen-stehen-nun-Genderidentitaeten-im-Lehrplan.html

[5] „Gegenwart“ Nr. 1 2017, S. 49

[6] Gerd Simon: Die Hoch­schule als Zulie­fer­be­trieb? Zitiert aus: http://homepages.uni-tuebingen.de/gerd.simon/HochschuleZulieferbetrieb.pdf

[7] Rudolf Steiner: Die Kern­punkte der sozialen Frage

[8] Rudolf Steiner in einer Wür­digung des Frei­heits­dichters Fer­dinand Freiligrath

In: Gesam­melte Auf­sätze zur Lite­ratur 1884 – 1902, Dornach4 2016, S. 127

Videos:

Quellen: PublicDomain/geolitico.de am 24.06.2017

 

Dieser Artikel erschien ursprünglich hier:

https://www.pravda-tv.com/2017/06/schulen-zieht-untertanen-heran-das-kind-gehoert-dem-staat-videos/