Jugend­liche würden ihre Wahl­stimme für 100 Euro verkaufen

Laut Straf­ge­setzbuch §108b und §108e StGB ist der An- und Verkauf von Wäh­ler­stimmen gesetzlich ver­boten. Erst vor kurzem hatte eine ame­ri­ka­nische Web­seite für Auf­sehen gesorgt, weil man dort seine Wahl­stimme sogar an Flücht­linge ver­kaufen konnte. Der Verkauf mit Wahl­stimmen ist derzeit ein ein­träg­liches Geschäft. Doch sind die Deut­schen kor­rum­pierbar, wenn es darum geht, ihre Stimme zu verkaufen?

(von Egidius Schwarz)

Wer ver­kauft seine Wahl­stimme und wenn ja, zu welchem Preis?

Dazu hatte sich das Finanz­portal Vexcash zusammen mit dem Umfra­ge­institut mafo in der bun­des­deut­schen Bevöl­kerung umgehört.

Beru­higend laut dieser Studie ist, dass immerhin zwei Drittel der Deut­schen ihre Stimme unter keinen Umständen ver­kaufen würden. Drei Viertel der weib­lichen Bevöl­kerung hatten sogar den Verkauf ihres Stimm­rechts kate­go­risch abge­lehnt. Ein wenig anders verhält es sich unter den männ­lichen Wählern. Dort sind es fast 44 Prozent, jeder zweite also, der sein Recht auf Mit­be­stimmung gegen eine finan­zielle Gegen­leistung ver­kaufen würde.

Laut Studie fällt die Bereit­schaft des Stim­men­ver­kaufs mit dem Alter. Während 80 Prozent der über 46-Jäh­rigen keinen Verkauf in Betracht ziehen, sind es in der Alters­gruppe zwi­schen 31 und 45 Jahren nur noch rund 60 Prozent.

In der Alters­gruppe der 18–30-Jährigen würde ein geringer Pro­zentsatz seine Stimme sogar für 100 Euro einem anderen über­tragen. Für 2000,00 Euro hin­gegen würden 50 Prozent das Wahl­recht gegen den Mammon tauschen.

Die genauen Ergeb­nisse der Umfrage finden Sie unter

 

Quellen: TheEuropean.de