Laut Strafgesetzbuch §108b und §108e StGB ist der An- und Verkauf von Wählerstimmen gesetzlich verboten. Erst vor kurzem hatte eine amerikanische Webseite für Aufsehen gesorgt, weil man dort seine Wahlstimme sogar an Flüchtlinge verkaufen konnte. Der Verkauf mit Wahlstimmen ist derzeit ein einträgliches Geschäft. Doch sind die Deutschen korrumpierbar, wenn es darum geht, ihre Stimme zu verkaufen?
(von Egidius Schwarz)
Wer verkauft seine Wahlstimme und wenn ja, zu welchem Preis?
Dazu hatte sich das Finanzportal Vexcash zusammen mit dem Umfrageinstitut mafo in der bundesdeutschen Bevölkerung umgehört.
Beruhigend laut dieser Studie ist, dass immerhin zwei Drittel der Deutschen ihre Stimme unter keinen Umständen verkaufen würden. Drei Viertel der weiblichen Bevölkerung hatten sogar den Verkauf ihres Stimmrechts kategorisch abgelehnt. Ein wenig anders verhält es sich unter den männlichen Wählern. Dort sind es fast 44 Prozent, jeder zweite also, der sein Recht auf Mitbestimmung gegen eine finanzielle Gegenleistung verkaufen würde.
Laut Studie fällt die Bereitschaft des Stimmenverkaufs mit dem Alter. Während 80 Prozent der über 46-Jährigen keinen Verkauf in Betracht ziehen, sind es in der Altersgruppe zwischen 31 und 45 Jahren nur noch rund 60 Prozent.
In der Altersgruppe der 18–30-Jährigen würde ein geringer Prozentsatz seine Stimme sogar für 100 Euro einem anderen übertragen. Für 2000,00 Euro hingegen würden 50 Prozent das Wahlrecht gegen den Mammon tauschen.
Quellen: TheEuropean.de