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Maas hält Par­tei­pro­gramm der AfD für grund­ge­setz­widrig, lehnt aber Son­der­re­ge­lungen im Bun­destag gegen AfD ab

Bun­des­jus­tiz­mi­nister Heiko Maas hat recht­liche Ein­wände gegen das Par­tei­pro­gramm der AfD geäußert. Seiner Auf­fassung nach gebe es mehrere Punkte, in denen die Partei sich im Wider­spruch zum Grund­gesetz befinde.

In Umfragen bewegen sich die Wahl­pro­gnosen für die AfD um die 10%. Damit würde die Partei sicher in den Bun­destag ein­ziehen. Maas zufolge sei das ein Novum. In einem Gast­beitrag in der Frank­furter Rund­schau schrieb er „Mit der AfD könnte erstmals seit 1949 eine Partei die Fünf­pro­zent­hürde über­springen, deren Pro­gramm in Teilen ver­fas­sungs­widrig ist.“

Er sieht die Ver­stöße im Par­tei­pro­gramm gegen das Grund­gesetz auf den Gebieten der Reli­gi­ons­freiheit, des Fami­li­en­rechts, des Straf­rechts und der Euro­pa­po­litik. Betroffen seien die Artikel 1,3,4 und 23.

Einen Verstoß gegen die im Grund­gesetz garan­tierte Reli­gi­ons­freiheit stelle bei­spiels­weise die For­derung im Pro­gramm der AfD nach einem all­ge­meinen Verbot von Mina­retten und Muezzin-Rufen dar. Damit seien, so Maas, die Artikel 3 und 4 ver­letzt. Die Fest­schreibung der Reli­gi­ons­freiheit sei „eine Lehre aus dem Ras­senwahn der Nazis, der zur Ermordung von sechs Mil­lionen Juden führte“, erläutert Maas.

Er sagte aller­dings auch „Selbst­ver­ständlich muss jede Religion unsere Ver­fas­sungs­ordnung ein­halten“. Mög­li­cher­weise in der Absicht, damit jenen Kräften in der AfD und ihren Wählern ent­ge­gen­zu­treten, die hier einen sub­stan­zi­ellen Kon­flikt der Werten und Vor­schriften des Islams mit dem Grund­gesetz sehen, da der Islam sei­ner­seits keine Reli­gi­ons­freiheit vor­sieht. Ob ein Minarett- und Muez­zin­verbot tat­sächlich einen Ein­griff in die Reli­gi­ons­freiheit dar­stellen würde, wäre aller­dings juris­tisch noch vom BVG zu klären. Die freie Reli­gi­ons­aus­übung könnte auch in mina­rett­losen Moscheen, von denen es in Deutschland viele gibt, statt­finden. Auch christ­liche Kirchen dürfen nicht überall hin­gebaut werden oder zu jeder Tageszeit läuten.

Auch die im Grund­gesetz fest­ge­schriebene Gleich­be­handlung von Mann und Frau sehen viele im Islam nicht gegeben. Inter­essant sind hier die Aus­füh­rungen des Jus­tiz­mi­nisters, der im Fami­li­enbild der AfD einen Wider­spruch zum Artikel 3 GG (Gleich­be­rech­tigung von Männern und Frauen) sieht: Die AfD pro­pa­giere nämlich ein „klares Fami­li­enbild aus Vater, Mutter und Kindern“, das gegen die freie Selbst­be­stimmung ver­stoße. Maas ver­mutet hier noch ganz andere Motive der AfD: „Will die AfD vor­schreiben, wie viele Kinder wir bekommen sollen und dürfen? Zum Glück schiebt unsere Ver­fassung solch völ­ki­schen Frucht­bar­keits­fan­tasien einen Riegel vor.“

Maas ging in diesem Zusam­menhang nicht auf den aus­drück­lichen Schutz dieses Fami­li­en­bildes durch Artikels 6 des Grund­ge­setzes ein.

Auch weitere Kri­tik­punkte des Bun­des­jus­tiz­mi­nisters bedürfen der Erläu­terung. So inter­pre­tiert er die For­derung der AfD, geset­zes­treuen Bürgern den Erwerb des Waf­fen­scheins zu erleichtern, als die Absicht der Partei, das Gewalt­mo­nopol des Staates unter­mi­nieren zu wollen. Dieser Wunsch greife das Rechts­staats­prinzip unseres Grund­ge­setzes an. Dies kann so nicht ste­hen­bleiben. Das Gesetz sieht aus­drücklich die Mög­lichkeit zum Erwerb eines Waf­fen­scheines vor, kann also daher nicht gegen den Rechts­staat ver­stoßen. Die Bestim­mungen zum Erwerb eines Waf­fen­scheines waren außerdem vor zwei Jahr­zehnten wesentlich lockerer, ohne im Wider­spruch zum Grund­gesetz gestanden zu haben, und die Kri­mi­na­li­tätsrate war wesentlich geringer.

Islam: Religion oder politische Ideologie?, DVDAuch die Posi­tionen der AfD zur Euro­pa­po­litik kri­ti­siert Maas als „ver­fas­sungs­widrig“. Er bezeichnete einige Ziele der Partei als „anti­eu­ro­päisch“ und damit gegen den Artikel 23GG, der sich aus­drücklich zur euro­päi­schen Inte­gration bekenne.

Dennoch warnt Maas in einem Interview mit dem Deutsch­landfunk davor, bestehende Regeln und Ver­fahren zu ändern, um den Einzug der AfD in den Bun­destag zu ver­hindern oder die Partei im Bun­destag durch Son­der­re­ge­lungen aus­zu­bremsen. Sollte die Partei ins Par­lament gewählt werden, dann sei das als poli­tische und gesell­schaft­liche Rea­lität zu akzep­tieren. Er gab zu bedenken, dass ein solcher Umgang mit der AfD mög­li­cher­weise zu noch grö­ßerer Soli­da­rität mit der Partei führen könne.

Bei­tragsbild: Heiko Maas, Bild­quelle: Flickr.com, Arno Mikkor, Bild­lizenz: Creative Commons, Attri­bution 2.0 Generic (CC BY 2.0)