Ein GEZ-Opfer berichtet: Drohen, Pfänden, Auto wegnehmen

So ein rich­tiger Anti-GEZ-Kämpfer ist Andreas Zeevaert aus Köln gar nicht. Aber sein Ver­ständnis, dass er zwangs­weise für ein TV-Pro­gramm zahlen soll, dass er schlecht findet und schon seit 2001 nicht mehr nutzt, war doch begrenzt. Das genügte den zustän­digen Stellen ihm das Leben zur Hölle zu machen. Heute soll sein Auto, das seit Anfang November mit Weg­fahr­sperren gesi­chert ist, abge­schleppt werden. Ich sprach gestern mit ihm.

B: Andreas Zeevaert, da haben Sie aber ordentlich gestaunt, als Sie zu Ihrem Auto kamen: was war passiert?

Z: Am 02.11.2017 schaute ich morgens aus dem Fenster schauen und musste fest­stellen, dass mein Auto gepfändet worden ist. Niemand hatte bei mir geklingelt und es befand sich weder die Pfän­dungs­nie­der­schrift, noch eine For­de­rungs­auf­stellung in meinem Brief­kasten, wie es sein müsste.

B: Aber so ganz uner­wartet kam die Pfändung ja nicht

Z: Es fing alles damit an, dass ich vor 2013 offi­ziell von der GEZ abge­meldet war, da ich bereits seit 2001 kein Fern­sehen mehr schaue.

B: Warum das?

Z: Mir war die Bericht­erstattung der Öffentlich-Recht­lichen schon damals zu ein­seitig. Außerdem halte ich generell nicht viel vom Fernsehen.
In meinen Augen ein aus­ster­bendes Medium. Dann kommt noch die recht­liche Situation des Rund­funk­bei­trages und dieses sog. Rund­funk­staats­ver­trages hinzu, an der es einiges zu klären gibt, wie die vielen Gut­achten und Klagen zur Rund­funk­gebühr ein­drücklich beweisen.

Als Früh­rentner per­sönlich betroffen bin ich durch die feh­lende Ver­hält­nis­mä­ßigkeit des sog. Rund­funk­bei­trages. Wieso wird Rentnern und Behin­derten der gleiche Betrag abge­nommen wie Mil­lio­nären? Ich als Früh­rentner emp­finde diese Zwangs­steuer als einen Schlag ins Gesicht aller Rentner und Behinderten.

B: Wie ging es dann weiter?

Z: Im Dezember 2016 stand dann erstmals eine Frau von der Stadt Köln vor der Türe, die von mir mehrere hundert Euro haben wollte für Rund­funk­ge­bühren. Ich hatte eine Zeugin dabei und habe das Gespräch auch aufgezeichnet. 

Die Frau gab sich als Beamtin aus, konnte sich aber nur als Bedienstete der Stadt Köln aus­weisen. Ich sagte ihr, dass ich prin­zi­piell zah­lungs­willig bin, wenn die For­derung gerecht­fertigt ist, mir aber keine Bescheide zuge­gangen sind.

Ich bat darum, dass ich daher natürlich nie­manden vor meiner Haustüre mehrere hundert Euro geben kann, nur weil sie mit einem nicht unter­schrie­benem Zettel vor meiner Türe steht. 

Mehrfach habe ich geäußert, dass ich generell zah­lungs­willig bin, mir aber Rechts­si­cherheit fehlt. Sie meinte dann, sie werde notieren, dass ich der Voll­stre­ckung wider­sprochen habe, obwohl ich mehrfach äußerte, dass dem nicht so ist. Ich hatte den Ein­druck, sie wollte das absichtlich nicht zur Kenntnis nehmen.

Sie drohte mir dann, sie werde unter Zuhil­fe­nahme der Polizei meine Wohnung pfänden.  Ich habe dann gesagt, dass sie dafür eine rich­ter­liche Unter­schrift braucht. Sie wider­sprach und ging.

B: Wie fühlt man sich da, wenn solch eine Drohung aus­ge­sprochen wird?

Z: Mona­telang ließ man mich dann mit dieser Angst hier wohnen, jeden Augen­blick könnte die Bedienstete der Stadt mit der Polizei in meine Wohnung ein­dringen. Im Juni dann haben sie sich aber offen­sichtlich anders ent­schieden und eine Pfändung auf meinem Giro­konto vor­ge­nommen. Übrigens kom­plett in meinem Dispo, da mein Konto zu dem Zeit­punkt im Minus war. Das Geld wurde sepa­riert und ich erhielt Infor­mation darüber von meiner Bank, nicht von der Stadt selber. Ich habe dann dar­aufhin ein P‑Konto ein­ge­richtet, da meine Rente unterhalb der Pfän­dungs­grenze liegt, blieb die Pfändung für die Stadt fruchtlos. Par­allel habe ich „Eil­antrag auf einst­wei­ligen Rechts­schutz“ beim Ver­wal­tungs­ge­richt Köln bean­tragt. Da gab es dann einen Schrift­wechsel mit Ver­wal­tungs­ge­richt und der Stadt Köln.

B: Spielten die Notizen der Voll­stre­ckerin da über­haupt noch eine Rolle?

Z: Ja, sie hatte tat­sächlich notiert, ich hätte der Voll­stre­ckung wider­sprochen. Trotz Zeugin und Band­auf­nahme. Ich war im ersten Moment so wütend über diese Lüge, dass ich denen geschrieben habe, dass ich dafür eine Ent­schul­digung erwarte und das Video im Internet ver­öf­fent­lichen werde. Dar­aufhin erhielt ich aber keine Ent­schul­digung, sondern ein Schreiben. dass die Staats­an­walt­schaft nun gegen mich ermittele, wegen des Ver­dachtes eines Ver­stoßes gegen die Ver­trau­lichkeit des Wortes“. Das Ver­fahren läuft noch.

B: Und das Verwaltungsgericht?

23335550_10155637058135180_46444823_oZ: Vom Ver­wal­tungs­ge­richt Köln bekam ich auf meinen Eil­antrag nach fast 3 Monaten (ab 3 Monaten kann man auf Untä­tigkeit ver­klagen) einen ableh­nenden Bescheid mit der Begründung: „nach den Grund­sätzen des ersten Anscheines“ sehe es so aus, als habe ich die Schreiben der GEZ und Stadt bekommen.

Zustel­lungs­nach­weis­pflicht gilt offen­sichtlich nicht für jeden.

Ich habe dann beim Ver­ver­wal­tungs­ge­richt des Landes NRW Beschwerde ein­gelegt, die dort auch seit 10. Oktober 2017 mit Akten­zeichen vorlag.

Und dennoch musste ich dann am 02.11.2017 morgens aus dem Fenster schauen und fest­stellen, dass mein Auto gepfändet worden ist … morgen soll es dann abge­schleppt werden.

B: Wie geht es dann weiter?

Ich habe am Don­nerstag einen Termin zu einem ambu­lantem Ein­griff außerhalb Kölns und bin auf mein Auto ange­wiesen. Habe gestern über meine Bank den mir abge­nö­tigten Betrag anweisen lassen. Eine Kopie des Kon­to­aus­zuges habe ich der Ober­bür­ger­meis­terin Hen­riette Reker und der Stadt Köln zukommen lassen.

Nun bin ich gespannt, ob mein Auto wie ange­kündigt, morgen abgeholt wird und man mir so die Wahr­nehmung meines wich­tigen Arzt­termins unmöglich macht.

 

David Berger / philosophia-perennis.com