IB-Aktivisten demonstrieren gegen das NetzDG, das das Grundrecht auf Meinungsfreiheit extrem bedroht (c) IB/Twitter

NetzDG: AfD-Bun­des­tags­fraktion bean­tragt Auf­hebung des Zen­sur­ge­setzes von Heiko Maas

„Die AfD will das Internet als Ort der freien Mei­nungs­äu­ßerung erhalten. Deshalb haben wir uns von Anfang an klar gegen das Zen­sur­gesetz von Heiko Maas ausgesprochen“, 

…erklärt Bun­des­tags­ab­ge­ordnete Joana Cotar, Mit­glied des Arbeits­kreises „Digi­ta­li­sierung“, dem auch Uwe Kamann, Uwe Schulz und Marcus Bühl ange­hören. „Wir haben unseren Wählern ver­sprochen, dass wir uns für die Abschaffung des Gesetzes ein­setzen werden und dieses Ver­sprechen lösen wir nun ein“, so Cotar weiter. Die AfD-Fraktion hat daher gestern einen Gesetz­entwurf zur Auf­hebung des NetzDG eingebracht.

Der Wis­sen­schaft­liche Dienst des Bun­destags hat das Gesetz als euro­pa­rechts- und ver­fas­sungs­widrig bewertet. „Reporter ohne Grenzen“ bezeich­neten die Maß­nahmen zur Regu­lierung sozialer Netz­werke als gänzlich unge­eignet, um soge­nannte Hass­kri­mi­na­lität und andere strafbare Inhalte zu unter­binden. Statt­dessen griffen die Maß­nahmen des NetzDG unver­hält­nis­mäßig in die Presse- und Mei­nungs­freiheit ein und könnten die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­freiheit im Internet nach­haltig beschädigen.

Selbst der UN-Son­der­be­richt­erstatter für Mei­nungs­freiheit David Kaye betonte, das NetzDG stünde im Wider­spruch zu Art. 19 des Inter­na­tio­nalen Paktes für bür­ger­liche und poli­tische Rechte, dem die Bun­des­re­publik 1973 bei­getreten ist und der das Recht auf unge­hin­derte Mei­nungs­freiheit postuliert.

„Wie man ange­sichts dieser deut­lichen Mah­nungen und Bedenken das Gesetz dennoch ver­ab­schieden konnte, ist uns völlig unver­ständlich“, kri­ti­siert Stefan Brandner, MdB.

„Die AfD gibt den Alt­par­teien nun die Gele­genheit, diesen Fron­tal­an­griff auf die Mei­nungs­freiheit zu über­denken und das Gesetz zurück­zu­nehmen. Die Rechts­durch­setzung gehört nicht in private Hände, sondern in die ordent­licher Gerichte. Wer aner­kennt, dass die Freiheit – und damit auch die Mei­nungs­freiheit – unser höchstes Gut ist, kann nur für die Auf­hebung des Gesetzes stimmen“, stellt der Bun­des­tags­ab­ge­ordnete Uwe Kamann klar.

 

David Berger / philosophia-perennis.com