Kon­troll­verlust mit Folgen: Das selektive Scheitern des Rechtsstaats

Zwei Vor­fälle sorgen zum Aus­klang eines unru­higen Jahres für viel Unmut und blankes Ent­setzen. Sie könnten unter­schied­licher nicht sein und stehen doch sinn­bildlich für einen Staat, der keine Kon­trolle mehr über Recht und Gesetz zu haben scheint – freilich nur in Teil­be­reichen und nicht ganz unfrei­willig. Da ist zum einen die abscheu­liche Tat eines ver­meintlich min­der­jäh­rigen afgha­ni­schen “Flücht­lings”, der einem tat­sächlich min­der­jäh­rigen deut­schen Mädchen das Leben genommen hat, weil es sich ihm nicht fügen wollte. Zum anderen der Aus­bruch meh­rerer Häft­linge aus einer Ber­liner Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt, bei dem die Polizei von der Ver­öf­fent­li­chung von Fahn­dungs­fotos absah, weil dies die Per­sön­lich­keits­rechte der Straf­täter ver­letzen könnte. Beide Fälle – so wenig ver­gleichbar sie auch sind – doku­men­tieren auf bestür­zende Weise den Zustand Deutsch­lands im Jahr 2017. In Berlin steht nicht die Durch­setzung der Straf­ver­folgung im Vor­der­grund, sondern der Schutz flüch­tiger Kri­mi­neller. Und der Tod des Mäd­chens mar­kiert das grausame Ende einer Abfolge von Gescheh­nissen, deren Ursprung im Kon­troll­verlust des Staates liegt. Der naive Umgang mit einem Mil­lio­nenheer zuge­wan­derter Männer, die Bereit­schaft, alle Sorg­falts­pflichten für die eigene Bevöl­kerung zu igno­rieren, und die fort­lau­fende Son­der­be­handlung der fast durchweg ohne Asyl­grund mit einem Blei­be­recht aus­ge­stat­teten Neu­an­kömm­linge archai­scher Prägung sind der Schlüssel zu vielen der inzwi­schen fast all­täg­lichen Horrormeldungen.

Wer aus Rück­sicht auf die Per­sön­lich­keits­rechte aus­ge­bro­chener Straf­täter auf Fahn­dungs­fotos ver­zichtet, kann die Straf­ver­folgung auch einstellen

Dabei schleicht sich zudem das Gefühl ein, dass den Tätern aus der Gruppe der Zuwan­derer regel­mäßig mil­dernde Umstände zuge­billigt werden, weil man ihnen ent­weder attes­tiert, psy­chisch gestört zu sein, oder auf­grund ihrer kul­tu­rellen Her­kunft nicht besser zu wissen, wie man sich zivi­li­siert verhält. Ob auch die aus­ge­bro­chenen Häft­linge diesen Kul­tur­rabatt für sich in Anspruch nehmen können, indem man ihre Gesichter nicht zeigt, ist Spe­ku­lation. Sicher ist aber, dass der Ver­zicht auf das Aus­schöpfen aller behörd­lichen Mög­lich­keiten den Fahn­dungs­erfolg gefährdet. Da darf man schon mal an den Tat­be­stand der Straf­ver­ei­telung im Amt denken. Wer aus Rück­sicht auf die Per­sön­lich­keits­rechte aus­ge­bro­chener Straf­täter auf die Ver­öf­fent­li­chung von Fahn­dungs­fotos ver­zichtet, kann die Straf­ver­folgung ange­sichts der Unan­nehm­lich­keiten für die Täter ja eigentlich auch gleich ganz ein­stellen. Natürlich pas­siert dies nicht. Vor allem nicht dort, wo es etwa um zu schnelles Fahren, ver­spätete Steu­er­zah­lungen oder gar ver­gessene Umzugs­mel­dungen geht. All diese und viele weitere All­tags­ba­ga­tellen werden gna­denlos sank­tio­niert. Hier funk­tio­niert der Rechts­staat auf geradezu per­fekte Weise. Wo es aber um soge­nannte Flücht­linge geht, wo sich aus­ge­wachsene Männer mit Kin­der­stimmen und Kul­ler­augen das Testat der Min­der­jäh­rigkeit erschleichen, wo sich Horden frau­en­ver­ach­tender Trieb­täter in Gruppen auf wehrlose Opfer stürzen, da sieht sich unser Staat außer Stande, für Recht und Ordnung zu sorgen.

Der geschei­terte Staat, der sein Scheitern nicht nur selbst wählt, sondern sogar gezielt ein­setzt, hat eine Zwei­klas­sen­ge­sell­schaft geschaffen

Er könnte es, doch er will es nicht. Lieber ver­wendet er all seine Energie darauf, jene zu ver­folgen, die es wagen, das Offen­sicht­liche öffentlich anzu­sprechen. Ein eigenes Gesetz wurde gar dafür geschaffen, das mit­helfen soll, die­je­nigen mundtot zu machen, die andere auf­klären und auf­wecken könnten. So gibt Deutschland zum Ende des Jahres 2017 ein trost­loses Bild ab. Der geschei­terte Staat, der sein Scheitern nicht nur selbst wählt, sondern gezielt ein­setzt, hat eine Zwei­klas­sen­ge­sell­schaft geschaffen: Auf der einen Seite die­je­nigen, “die schon länger hier leben”, die nach allen Regeln der Kunst erfasst sind und für jedes noch so kleine Ver­säumnis zur Rechen­schaft gezogen werden, auf der anderen Seite die neu Hin­zu­ge­kom­menen, über die kaum eine Behörde wirklich viel weiß, außer der Adresse der Unter­kunft oder der Kon­to­nummer, auf die das Geld fließt, und denen man so vieles nach­sieht. Statt alle gleich zu behandeln und unser gel­tendes Recht ebenso durch­zu­setzen wie die hie­sigen Gepflo­gen­heiten, werden “Schutz­zonen” für Frauen errichtet, Weih­nachts­märkte zu Fes­tungen aus­gebaut und jahr­hun­der­tealte Tra­di­tionen auf­ge­geben. All das nur, weil man die Aus­wüchse der unkon­trol­lierten Zuwan­derung aus Angst vor den mäch­tigen Ideo­logen innerhalb und außerhalb der Redak­tionen nicht bekämpfen will. Doch ein Staat, der Recht und Gesetz nur noch nach Gut­dünken durch­setzt, ist ein Will­kür­staat. Davon hatten wir in Deutschland im 20. Jahr­hundert gleich zwei. Und auch diese behaup­teten von sich stets, nur unser aller Wohl im Blick zu haben. Wir wissen längst, dass dem nicht so war.
 

 
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Den sehr emp­feh­lens­werten Blog des Autors finden Sie hier: peymani.de