Mas­senmord durch „post­mortale“ Organtransplantation

Im Dezember 1967 hatte der süd­afri­ka­nische Chirurg Christian Barnard die erste Herz­trans­plan­tation vor­ge­nommen. Dem folgten 1968 in den USA Chir­urgen in 70 Fällen. Das ver­an­lasste die Staats­an­walt­schaft, gegen die Trans­plan­ta­ti­ons­chir­urgen wegen vor­sätz­licher Tötung zu ermitteln. Dem begegnete die Harvard-Ad-hoc- (zu diesem Zweck) Kom­mission 1968 in den USA damit, dass sie den Tod des Men­schen neu defi­nierte. Um die Trans­plan­ta­ti­ons­chir­urgen vor dem Mord­vorwurf zu schützen, die die Organe noch lebender Pati­enten ent­nommen hatten, legten sie den Todes­zeit­punkt zeitlich vor, indem sie das ange­nommene irrever­sible Koma – Zustand eines noch lebenden Pati­enten – als Gehirntod = Tod prognostizierten.
In diesem Zustand wurde der im Koma befind­liche Patient von den Pfle­ge­kräften noch ernährt, gewa­schen, arbei­teten alle seine Organe noch, der Blut­kreislauf, das Herz, konnte eine Pati­entin noch ein Embryo aus­tragen und gebären, ein Mann noch eine Erektion bekommen, usw. Damit hob die Harvard-Ad-hoc-Kom­mission die bisher seit Jahr­tau­senden gel­tende Wahrheit auf, wonach ein Mensch erst dann tot ist – als kalter Leichnam begraben oder im Kre­ma­torium ver­brannt werden konnte – wenn sein Herz und die Atmung irrever­sibel zum Still­stand gekommen waren, Geist und Seele — unsterb­liche Bestand­teile des Men­schen — end­gültig den Körper ver­lassen und ins Jen­seits, der wahren ewigen Heimat, zurück­ge­kehrt waren. Indessen im Bereich athe­is­ti­schen, medi­zi­ni­schen, mate­ria­lis­ti­schen Wissens exis­tieren Geist und Seele eines Men­schen jedoch nicht.
Der so gefundene „Gehirntod“ wurde als Tod dekla­riert und mit der Behauptung, das sei medi­zi­nisch-natur­wis­sen­schaftlich erwiesen, weltweit ver­breitet. Dem schlossen sich auch in Deutschland die Bun­des­ärz­te­kammer an, ihr folgend die Politik, der Gesetz­geber, die Recht­spre­chung, die Medien, die Kirchen, ja alles, was Rang und Namen hatte. Der sog. Gehirntod musste durch zwei Medi­ziner fest­ge­stellt werden. Danach ent­schieden der im Koma befind­liche „gehirntote“ Patient, fehlte es an seiner schrift­lichen Ein­wil­ligung, die nächsten Ange­hö­rigen darüber, ob und wenn ja, welche Organe noch aus dem leben­digen Leib lebend ent­nommen werden durften, um sie einem Pati­enten zu über­tragen, der dessen bedurfte. Dass der „Gehirntod“ = Tod ist, musste der Deutsche Bun­destag als Gesetz­geber aner­kennen unter dem Druck der Trans­plan­ta­ti­ons­me­dizin, da diese ande­ren­falls die Organ­trans­plan­tation von „Toten“ auf lebende Pati­enten abge­lehnt hätte. Dennoch blieb ca. ein Drittel der Bun­des­tags­ab­ge­ord­neten dabei, dass ein gehirn­toter Patient noch leben würde. Um Organ­trans­plan­ta­tionen rechtlich möglich zu machen, musste der ster­bende Orga­nismus daher zur Leiche erklärt werden. Das ist aber natur­wis­sen­schaftlich unhaltbar, wie man in jedem Phy­sio­logie-Lehrbuch nach­lesen kann (Süd­deutsche Zeitung, 12.06.1997). In dem seit 1997 bun­desweit ein­heitlich for­mu­lierten Toten­schein ist in der Rubrik „sichere Zeichen des Todes“ neben Toten­starre, Toten­flecken, Fäulnis jetzt auch der „Hirntod“ ein­ge­tragen. War der Gehirntod des im Koma befind­lichen Pati­enten fest­ge­stellt, die Organ­ab­nahme aber ver­weigert, musste der „Tote“ wei­terhin gepflegt und ernährt werden, ver­wei­gerten die Kran­ken­kassen jedoch die Bezahlung der Kosten, da sie nur die Behandlung Lebender, nicht die Behandlung Toter zu ersetzen hätten.
Damit nach Mög­lichkeit der Patient und nicht seine Ange­hö­rigen darüber ent­scheiden, ob und welche Organe dem Toten (Gehirn­toten) ent­nommen werden dürfen, ver­senden die Kran­ken­kassen ihren Mit­gliedern den sog. Organ­spen­de­ausweis. Auf der Vor­der­seite, die Namen, Geburts­datum und Anschrift des Spenders enthält, heißt es u.a.: „Organ­spende schenkt Leben“. Auf der Rück­seite kann man u.a. lesen: „Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/Geweben zur Trans­plan­tation infrage kommt, erkläre ich:…………..“
Vor der Organ­ent­nahme auf dem Ope­ra­ti­ons­tisch – das findet in Deutschland aus­schließlich nachts statt – erhalten diese „Toten“ häufig mus­kel­ent­span­nende und schmerz­stil­lende Medi­ka­mente. Hier und da erhalten sie auch eine Voll­narkose oder werden örtlich anäs­the­siert. Nicht selten schnallt man sie auf dem Ope­ra­ti­ons­tisch fest, um irri­tie­rende, abweh­rende Bewe­gungen gegen die Chir­urgen zu ver­hindern. Daraus ist unschwer zu ent­nehmen, dass die Organ­trans­plan­teure kei­neswegs davon aus­gehen, dass der Organ­spender, dem auf dem OP-Tisch lebend­frische, warme Organe, wie z.B. das noch schla­gende Herz, her­aus­ge­schnitten werden, bereits im eigent­lichen Sinne tot und ohne jedes Schmerz­emp­finden sei. Ganz im Gegenteil: Wie bei einem ope­rierten lebenden Pati­enten reagiert der „Hirntote“ wie dieser auf unbe­wußte Schmerzen. Die Puls­fre­quenz schnellt hoch, der Blut­druck bewegt sich, Hormone werden aus­ge­schüttet. Ein wirklich Toter, ein Leichnam ist zu solchen Reak­tionen selbst­ver­ständlich nicht mehr fähig. Da ein Schmerz­emp­finden mit letzter Sicherheit nicht aus­ge­schlossen werden kann, wird in der Schweiz eine Voll­narkose bei der Organ­ent­nahme am „Toten“ emp­fohlen. Selbst die DSO (Deutsche Stiftung Organ­trans­plan­tation) emp­fiehlt zur „Opti­mierung des chir­ur­gi­schen Ein­griffs“ 5 Fen­tanyl, ein syn­the­ti­sches Opioid (Opiat). Es ist eines der stärksten Schmerz­mittel, ca. 100 x stärker als Morphin. Gescheut wird in Deutschland die Emp­fehlung einer Voll­narkose, da dies offen­sichtlich auch dem Laien offen­baren würde, dass der gehirntote Organ­spender in Wirk­lichkeit noch gar nicht tot ist, sondern noch lebt.
Zu Zwecken der Organ­ent­nahme wird der auf dem Op-Tisch lie­gende Körper des „Hirn­toten“ von der Kehle bis zum Schambein auf­ge­schnitten bzw. auf­gesägt. Nachdem in den dadurch auf­ge­klappten Körper Eis­wasser gegossen worden ist, werden die ein­zelnen Organe her­aus­ge­schnitten, wie z.B. die Nieren, die Leber, die Bauch­spei­chel­drüse, die Lun­gen­flügel und zuletzt das noch schla­gende Herz. Vor dem Aus­schlachten der vitalen, lebenden Organe wurden auch diese mit einer 4 Grad kalten, aus Zucker und Nährsalz bestehenden Lösung im noch lebenden Körper des Hirn­toten durch­spült, um sie am Leben zu erhalten und sie während des Transfers in den Kühl­boxen zu ernähren. Das kann auch dazu führen, dass der Hirntote auf diesen Vorgang mit Zuckungen reagiert. Da es sich bei den meisten „Organ­spenden“ um eine sog. Mul­ti­or­gan­ent­nahme handelt, muß keine Stelle des Körpers ver­schont bleiben. Er darf mit Messer, Säge und Meißel radikal ver­letzt werden. Vom Brust- bis zum Schambein auf­ge­schnitten, können neben den vitalen Organen auch Knie­ge­lenke, Luft­röhre, Gehör­knö­chelchen, Dünndarm, Aug­äpfel ent­nommen, selbst die Haut abge­zogen werden (Anna Bergmann „Der ent­seelte Patient“, S. 292/93). Nach der Explan­tation tritt der eigent­liche, end­gültige Tod der aus­ge­nom­menen kör­per­lichen Hülle des Pati­enten ein, kei­neswegs der der ent­nom­menen Organe, die in anderen Pati­enten weiter leben und weiter funk­tio­nieren sollen.
Dem SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­neten Dr. Wolfgang Wodarg, von Beruf Arzt, wurde die Bitte abge­lehnt, als Zuschauer einer Organ­ent­nahme bei­zu­wohnen. Begründung: Die einem Schlachtfeld ähnelnde Szene sei keinem Zuschauer zuzu­muten. In der Tat: Der Blut­verlust bei Auf­schneiden eines noch von der Blut­zir­ku­lation durch­pulsten lebenden Körpers von der Kehle bis zum Schambein und das anschlie­ßende Aus­schlachten von Organen führt fast zum totalen Blut­verlust der kör­per­lichen Hülle. Die Chir­urgen stehen wegen der mas­siven Blut- und Was­se­rü­ber­schwemmung des Fuß­bodens zumeist auf Matten oder Tüchern.
Auf einem anderen Blatt steht, dass nicht nur Organe, sondern auch Gewebe ent­nommen werden kann und wird. Das ist prak­tisch der gesamte Körper, z.B. die Ober­schen­kel­knochen, usw. Für den Bestatter muß der Leichnam (der Ham­pelmann) dann erst wieder sta­bi­li­siert – z.B. mit Besen­stilen – aus­ge­stopft und zugenäht werden. Her­aus­ge­nommene Augen werden zuge­klebt oder durch Glas­augen ersetzt. Droht der Herztod vor Ent­nahme aller leben­digen Organe, wird dem medi­ka­mentös mit allen Mitteln begegnet.
Ange­hörige, die den Organ­spender nach der Explan­tation nochmals sehen wollten – was zumeist ver­hindert wird – stellten fest, dass dessen Haare grau oder bleich geworden, die Gesichter schmerz­ver­zerrt waren, wie man es bei normal Ver­stor­benen nicht sieht. Sie kamen daher zu der Über­zeugung, dass der explan­tierte Patient, der Organ­spender, anlässlich dieser Pro­zedur grau­samste, fürch­ter­lichste Schmerzen erlitten haben musste! Die Deutsche Bun­des­ärz­te­kammer ver­tritt den Stand­punkt, dass eine Betäubung der Organ­spender nicht not­wendig sei, da ein „Gehirn­toter“ kei­nerlei Schmerzen mehr emp­finden könne.
In den USA hatten der renom­mierte Pro­fessor für Anäs­the­sio­logie, Päd­iatrie und Medi­zin­ethik Dr. Robert Truog und der Pro­fessor für Bio­ethik, Franklin Miller – ursprünglich Ver­fechter und Anhänger der Gehirntod-Theorie – bereits 2008 erklärt: „Die Begründung dafür, warum diese Pati­enten (Hirn­toten) für tot gehalten werden sollen, war nie völlig über­zeugend. Die Hirntod-Defi­nition erfordere den kom­pletten Ausfall aller Funk­tionen des Gehirns. Dennoch bleiben bei vielen Pati­enten wesent­liche neu­ro­lo­gische Funk­tionen erhalten, wie die reguläre Abgabe von Hor­monen aus dem Zwischenhirn.“
In einem anderen Artikel fragten Truog und Miller, ob es ethisch zu begründen sei, „vitale Organe“ aus hirn­toten Pati­enten zu ent­nehmen, wenn sie nicht wirklich tot seien. Sie plä­dierten für die aber­malige Kor­rektur der Todes­de­fi­nition und schlugen vor, die mit der Organ­ge­winnung ver­bundene Tötung von ster­benden Pati­enten als gerecht­fer­tigtes Töten – als „jus­tified killing“ – zu bezeichnen, wie es inzwi­schen auch in den USA geschieht. Vor­sätz­liches Töten eines Pati­enten richtet sich frontal gegen den hip­po­kra­ti­schen Eid. Deutsche Ärzte, die in der NS-Zeit unheilbar geistig Behin­derte aus den Gründen „unwerten Lebens“ getötet hatten, wurden nach Ende des 2. Welt­krieges von Gerichten der Alli­ierten Sieger zum Tode verurteilt.
Ein 1995 vom Baye­ri­schen Rundfunk aus­ge­strahlter Fern­sehfilm setzte sich ein­gehend mit dem Problem des Hirn­todes aus­ein­ander. Gezeigt wurde der Fall des Jan Kerkhoff. Nach einem Auto­unfall wurde er mit einem Schädel-Hirn­trauma für hirntot erklärt. Die Ehefrau ver­wei­gerte ihre Ein­wil­ligung zur Organ­ent­nahme, da Herz­funktion, Blut­druck und alle Lebens­funk­tionen noch normal waren. Der Mann erwachte aus der Bewusst­lo­sigkeit, wurde geheilt und berichtete gemeinsam mit seiner Frau in dieser Fern­seh­sendung über sein Erleben. Die Wie­der­holung dieser Fern­seh­sendung – sowie die Pro­duktion der­ar­tiger Sen­dungen – wurden für die Zukunft ver­boten, da der Öffent­lichkeit nicht bekannt werden sollte, dass „Gehirntote“ in Wirk­lichkeit noch leben, erst durch Chir­urgen auf dem Ope­ra­ti­ons­tisch durch die Ent­nahme ihrer Organe getötet werden!
Inzwi­schen gibt es zahl­reiche Fälle, in denen für hirntot erklärte Pati­enten, die nicht explan­tiert wurden, wieder gesun­deten und weiter gelebt haben. So wurde z.B. der Priester Don Vittorio vom Institut Chris­tus­könig und Hohe Priester nach einem schweren Auto­unfall für hirntot erklärt. Da der Gene­ral­obere des Insti­tutes jedoch gegen eine Organ­ent­nahme pro­tes­tierte und die Ver­legung in ein anderes Kran­kenhaus ver­an­lasste, kam der Patient dort wieder zu vollem Bewusstsein und wurde letztlich so weit geheilt, dass er seinen pries­ter­lichen Dienst wieder auf­nehmen konnte.
Bei der 56jährigen Gloria Crux wurde der Hirntod dia­gnos­ti­ziert. Sie über­lebte, weil ihr Ehemann das Abschalten der Geräte ver­hindern konnte.
Frau Rose­marie Körner: „Hätte man ihm (ihrem dama­ligen Ehemann) Organe ent­nommen auf­grund der dama­ligen Hirntod-Dia­gnose, würde er heute nicht mehr leben, nicht zum 3. Mal ver­hei­ratet sein.
In Polen soll es einen Facharzt geben, der sich auf die Wie­der­be­lebung hirn­toter Pati­enten spe­zia­li­siert hat. Bereits vor Jahren soll ihm dies in über 250 Fällen gelungen sein!
Rechts­anwalt und Notar a.D. Uwe Friedrich aus 64832 Baben­hausen äußerte sich in seiner Schrift zur Organ­spenden-Pro­ble­matik: „Ein bewusst irre­füh­render Begriff“ unter der Über­schrift „HirnTOD“ u.a. wie folgt:
„Es ist durchaus skan­dalös zu nennen, wie in weiten Teilen der Politik und Medi­zin­wis­sen­schaft mit der Wahrheit bei Anwendung des Begriffs vom „Hirntod“ umge­gangen und die wohl­mei­nende Bevöl­kerung damit erkann­ter­maßen in ihrem und unser aller Kultur eigenem Ver­ständnis vom Begriff des Todes getäuscht wird. Der Bevöl­kerung wird gesagt, die Organ­ent­nahme erfolge nach dem Tod des Men­schen. Gemeint ist jedoch der sog. „Hirntod“. Vor­sätzlich ver­schwiegen wird, dass es sich hierbei eben nicht um den in der Bevöl­kerung so ver­stan­denen (bio­lo­gi­schen, kli­ni­schen) Tod handelt; der zu explan­tie­rende Hirntote ist eben (noch) kein Leichnam sondern ein Sterbender.“
Auf Ein­ladung des Deut­schen Ethik­rates dis­ku­tierten im März 2012 in Berlin Medi­ziner und Phi­lo­sophen über die Gül­tigkeit der Hirntod-Theorie. Dabei kam auch der US-ame­ri­ka­nische Neu­rologe Daniel Alan Shewmon, Pro­fessor für Neu­ro­logie und Päd­iatrie der David Geffen School of Medicine der Uni­ver­sität von Kali­fornien und Autor zahl­reicher Studien zum Hirntod zu Worte. Er äußerte in seinem hoch­wis­sen­schaft­lichen Vortrag, dass der Orga­nismus mit dem Hirntod kei­nes­falls in Wahrheit tot sei. Wörtlich:
„Die unwi­der­ruf­liche Bewusst­lo­sigkeit ist nicht der Tod der Pati­enten, bei denen der Hirntod fest­ge­stellt worden sei, seien nicht bloß groß­artige Zell­kul­turen“ wie die Ver­fechter der Hirntod-Theorie glauben machen wollen sondern bewusstlose mensch­liche Wesen.“
Heute lasse sich eine Narkose so hoch dosieren, dass sie sämt­liche Funk­tionen des Gehirns unter­drückt. Indessen würde niemand einen solchen Pati­enten für tot erklären. 1989 hatte Pro­fessor Shewmon 175 Fälle auf­ge­listet, bei denen bei Pati­enten der Herztod nach­ge­wiesen wurde, die jedoch länger als eine Woche überlebt hatten, in einigen Fällen Monate, in einem Fall sogar 14 Jahre.
Auf der Inter­na­tio­nalen Tagung „Brain Death–Signs of Life“ am 19.02.2009 in Rom wurde aus medi­zi­ni­scher, phi­lo­so­phi­scher und juris­ti­scher Sicht von Wis­sen­schaftlern ein­deutig klar­ge­stellt: „Das Hirntod-Konzept ist heute wis­sen­schaftlich nicht mehr haltbar, da für „hirntot“ erklärte Pati­enten ein­deutig noch am Leben sind. Ebenso hat er das Recht auf seinen eigenen, fried­vollen, wür­digen Tod. Ebenso hat er das Recht auf Unan­tast­barkeit des Lebens und Wider­stand gegen fremd­nützige Hand­lungen am eigenen Körper.“
2012 sprach die Ame­rican Academy of Neu­rology dem Gehirntod-Konzept die natur­wis­sen­schaft­liche Begründung ab. Mit dem 1968 in den USA ein­ge­führten Gehirntod-Konzept habe man sich geirrt. Exis­tiert das Konzept „Hirntod = Tod“ nicht mehr, so stehe unüber­sehbar fest, dass die Organ­trans­plan­ta­tions-Chir­urgen anlässlich der Ent­nahme lebend-fri­scher Organe aus „Gehirn­toten“ diese dabei vor­sätzlich töten (ermorden)!
Bereits 2008 hatte sich das „President’s Council on Bio­e­thics“, das Exper­ten­gremium, das den US-ame­ri­ka­ni­schen Prä­si­denten in bio­ethi­schen Fragen berät, ver­an­lasst gesehen, ein sog. „White Paper“ mit dem Titel „Con­tro­versies in the Deter­mi­nation of Death“ zu ver­öf­fent­lichen. Darin hatten die Experten ein­ge­räumt, dass ange­sichts der wis­sen­schaft­lichen Daten, wie sie u.a. von Shewmon erbracht worden seien, nicht mehr behauptet werden könne, dass der Orga­nismus mit dem Hirntod bereits tot sei.
Auch wenn die Ärz­te­schaft in Deutschland sich heute noch weit­gehend hinter die Behauptung stellt, dass der „Hirntod“ dem Tod gleich­zu­setzen sei, um so das gewaltige Geschäft der Organ­trans­plan­tation zu unter­stützen, finden sich immer wieder ihrem Gewissen ver­bundene Ärzte, die dem wider­sprechen. So führte z.B. Dr. med. Paulo Bavastro, Internist und Kar­diologe, lange Jahre Chef einer inter­nis­ti­schen Abteilung, in seinem im Rotary Magazin 10/2011 ver­öf­fent­lichten Artikel „Ein irre­füh­render Begriff“ u.a. aus:
„Von der post­mor­talen Organ­spende zu sprechen, ist eine Ver­ein­fa­chung, sie sug­ge­riert falsche Tat­sachen, ent­spricht dem Tat­be­stand der arg­lis­tigen Täu­schung. Deshalb ist das sog. „Hirntod-Konzept“ mit den mora­li­schen und ethi­schen Ansprüchen Rotary’s nicht ver­einbar……… Wollen wir redlich sein, so müssen wir fol­gendes for­mu­lieren: Es handelt sich um schwerst­kranke Men­schen, die trotz intensiv-medi­zi­ni­scher Behandlung Ster­bende sind. Ein Ster­bender ist aber kein Toter, er ist also keine Leiche.“
Die Ärztin Dr. med. Regine Breuel wandte sich unter dem 18.11.2011 in einem Offenen Brief an die Bun­des­kanz­lerin, betreff. „Kri­tische Fragen zu Hirntod und Organ­spende“. Unzu­rei­chend sei die Auf­klärung der Bürger. Die Bürger müssen wissen, dass der hirntote Organ­spender allen­falls ein Ster­bender im mög­li­cher­weise irrever­siblen Hirn­ver­sagen ist. Wird die Freigabe zur Organ­ent­nahme durch ver­harm­lo­sende Infor­ma­tionen und das Ver­schweigen neuer medi­zi­ni­scher Erkennt­nisse erschlichen, liegt eine rechts­gültige Zustimmung des Spen­der­wil­ligen oder seiner Ange­hö­rigen nicht vor……….“
Dr. med. Max-Otto Bruker, Arzt für Innere Medizin, lang­jäh­riger Leiter bio­lo­gi­scher Kran­ken­häuser in Bad Lahn­stein (Gesamt­auflage seiner rund 30 Bücher mehr als 3 Mil­lionen), schrieb:
„Ich schäme mich für den Ärz­te­stand, dass nicht alle Kol­le­ginnen und Kol­legen auf­stehen und laut NEIN sagen zu der Art der Auf­klärung über die Organ­trans­plan­tation. Sie befür­worten damit still­schweigend ein dunkles Geschäft, das unethisch und unmo­ra­lisch betrieben wird. Es setzt sich über die Men­schen­würde hinweg und nimmt eine Tötung des Lebenden bil­ligend in Kauf. Von dieser Art der Geschäf­te­ma­cherei distan­ziere ich mich auf das Schärfste und mit mir sicherlich der größte Teil der Ärz­te­schaft. Heute gilt – wie absurd – der „Hirntod“ als Gesamt-Tod, obwohl keine aus­rei­chenden Beweise dafür vor­liegen. Auf diese Weise wurde durch die Gesetz­gebung ein Frei­spruch für alle Hand­langer dieses Mords­ge­schäfts erreicht.“
Prof. Dr. Rudolf Pichlmayr, inzwi­schen ver­stor­bener frü­herer Leiter des Organ-Trans­plan­ta­tions-Zen­trums in Han­nover, weltweit füh­render Organ­trans­planteur, ließ sich ent­gegen einer Mutter, die ihm vorwarf, nicht ord­nungs­gemäß auf­ge­klärt worden zu sein, bevor sie die Ein­wil­ligung zur Organ­ent­nahme aus dem Körper ihres hirn­toten, angeblich gestor­benen Sohnes erteilt hatte, zu der Bemerkung hin­reißen – wie sie öffentlich berichtete:
„Wenn wir die Gesell­schaft über die Organ­ent­nahme auf­klären, bekommen wir keine Organe mehr.“
Er wusste, wovon er sprach. Jede wahr­heits­gemäße Auf­klärung über die „post­mortale“ Organ­spende ver­hindert diese. Die Pati­enten bzw. deren Ange­hörige, werden also belogen und getäuscht, um deren Ein­wil­ligung zur Organ­spende zu erhalten.
Die vor­sätz­liche Tötung von Men­schen bewertet das Straf­recht gem. § 211 StGB als Mord, wenn sie besonders ver­werflich ist. Dar­unter fallen auch die gefähr­liche und unmensch­liche Tat­aus­führung. Dar­unter ver­steht man u.a. die Heim­tücke und/oder die Grau­samkeit. Heim­tü­ckisch handelt, wer die Arg- und Wehr­lo­sigkeit des Opfers bewusst zur Tat aus­nutzt. Arglos ist, wer sich zur Tatzeit eines Angriffes nicht ver­sieht. Das Tückische liegt darin, dass der Tötende sein Opfer in hilf­loser Lage über­rascht, sodass es den Anschlag auf sein Leben nicht begegnen kann. Grausam tötet, wer seinem Opfer Schmerzen oder Qualen kör­per­licher oder see­li­scher Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erfor­der­liche Maß hin­aus­gehen. Das ist alles bei der Tötung durch Ent­nahme der lebenden Organe aus den noch lebenden Körpern offen­sichtlich der Fall, ebenso wie die Tat­sache, dass der zu explan­tie­rende „Gehirntote“ ein Opfer ist, das außer­stande ist, sich noch wehren zu können.
Die Straf­an­zeige der „Initiative gegen Mord­ärzte“ vom 18.05.2012 wegen Mordes und Bildung einer kri­mi­nellen Ver­ei­nigung bei der Staats­an­walt­schaft bei dem Land­ge­richt Berlin, der ich mich in der Sache – nicht in der For­mu­lierung – ange­schlossen hatte, führte zur Ein­stellung des Ver­fahrens mit der Begründung, dass die Politik den Gehirntod als Tod aner­kannt habe, und ein Toter nicht mehr getötet werden könne.
Die Staats­an­walt­schaft übersah, dass nicht die Politik, nicht Poli­tiker berufen sind, den Zeit­punkt des Todes eines Men­schen fest­zu­stellen! Die Staats­an­walt­schaft berück­sich­tigte auch nicht, dass die „Gehirn­toten“ in Wahrheit noch Lebende, durch die Ent­nahme ihrer lebenden Organe erst getötet werden.
Aus all dem folgt: Die post­mortale Organ­trans­plan­tation muß gesetzlich ver­boten werden. Per­sonen, die vor­sätzlich wehrlose Pati­enten zu Zwecken der Organ­ent­nahme durch diese oder anlässlich dieser töten, und alle die­je­nigen, die sich zu diesem Zweck zusam­men­ge­schlossen haben und die­je­nigen, die dazu wis­sentlich Bei­hilfe leisten, müssen straf­rechtlich ver­folgt werden. Es kann kein Argument sein, dass die „post­mortale“ Organ­trans­plan­tation inzwi­schen weltweit betrieben wird. Irgendwann strandet jede Unwahrheit, siegt die Wahrheit! Der deut­schen Justiz würde es zur Ehre gereichen, hier weltweit in Führung zu gehen!
Selbst­ver­ständlich ist allen Staats­an­wälten auch bekannt, dass Staats­an­wälte, die strafbare Hand­lungen nicht ver­folgen, sich des­wegen gemäß §§ 258, 258a StGB selbst strafbar machen, maximal mit jah­re­langer Gefängnisstrafe.
Die Äuße­rungen von Fach­leuten darüber, dass der „Gehirntote“ in Wirk­lichkeit kei­nes­falls ein Toter, sondern ein noch lebender Patient im Koma ist, sind inzwi­schen Legionen. Sie alle an dieser Stelle zu zitieren, fehlt es einfach am Platz.
Der hoch renom­mierte Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Wald­stein aus Salzburg, Ordi­narius an der Zivil­recht­lichen Fakultät der Päpst­lichen Lateran-Uni­ver­sität und Mit­glied der Päpst­lichen Aka­demie für das Leben, der sich jah­relang intensiv mit dieser Ange­le­genheit befasst hat, ver­öf­fent­lichte in der „Tagespost“ vom 19.08.2014 über meine Bro­schüren zu diesem Thema u.a.:
„Inzwi­schen hat Georg Meinecke in den Jahren 2012 und 2013 zwei her­vor­ra­gende Abhand­lungen ver­öf­fent­licht, die es objektiv unmöglich machen, wei­terhin zu behaupten, dass der Hirntod den Tod des Men­schen bedeutet…..….. Mit den Ergeb­nissen von Georg Meinecke sind alle noch so raf­fi­nierten Kon­struk­tionen, mit denen bewiesen werden sollte, dass der Hirntod tat­sächlich den Tod des Men­schen bedeutet, defi­nitiv erledigt…………….“