Absurditäten der gleichgeschalteten Gutmenschen-Medien

Warum Main­stream­m­edien eine aus­län­dische Täter­her­kunft ver­schweigen & die Polizei in manchen Fällen nicht!

Die Gut­men­schen-Main­stream-Presse außer Rand und Band! Sie wirft der Polizei vor, die Her­kunft und Natio­na­lität der Täter zu nennen, die sie selbst ver­schweigt! Bie­le­felder Inte­gra­ti­onsrat legt nach!

Während die Medien hier­zu­lande in der Regel die Her­kunft von Tätern ver­schweigen und sich dabei auf den Pres­se­kodex berufen, gibt es ab und an Poli­zei­pres­se­stellen, die das dennoch tun.
Dadurch, so der Pres­serat, könne der Ein­druck beim Leser ent­stehen, dass die her­kömm­lichen Medien etwas verschweigen.
Ich sage Ihnen – genauso ist es!
Das Online-Medien-Magazin „Meedia“ stellt fest:
Eines der Pro­bleme ist nun aber, dass sich die Presse einen Kodex gegeben hat, der bei­spiels­weise viel höhere Hürden bei der Nennung von Täter-Natio­na­li­täten vor­sieht, als sie die Polizei in ihrer Kom­mu­ni­kation hat.

Darauf ant­wortet  Marcus da Gloria Martins, Pres­se­sprecher der Münchner Polizei
Das hört sich jetzt so an, als ob wir weniger Kon­trollen unter­worfen wären. Das sehe ich genau anders herum. Wenn Sie sich die Arbeit einer Behörde ansehen, dann sind wir in allen Belangen jederzeit kon­trol­lierbar – auch durch die Kon­troll­in­stanzen, die der Gesetz­geber vor­ge­schrieben hat. Allein beim Daten­schutz gelten für uns Regeln in einer Inten­sität und Tiefe, die für Nicht-Behörden nicht ver­gleichbar sind. Das heißt: Unsere Arbeit ist um ein Viel­faches kon­trol­lier­barer und – das ist besonders wichtig – auch sanktionierbarer. 
Polizist Martins verrät aber noch mehr – ob wis­sentlich oder unwis­sentlich – was die Spe­ku­la­tionen um Ver­tu­schungen der Natio­na­lität weiter vor­an­treiben wird.
So erklärt er:
Bei einem Verstoß gegen den Pres­se­kodex handelt sich ein Medi­en­un­ter­nehmen schlimms­ten­falls eine Rüge des Pres­se­rates ein. Bei der Nennung von Natio­na­li­täten spielt aber noch ein anderer Aspekt eine Rolle.
Man muss in seinem Vor­gehen kon­sistent sein. Wir fahren in München dabei bei­spiels­weise die Linie, dass wir bei nor­malen Sach­ver­halten nicht die Natio­na­lität nennen, sondern auf die Wohn­region reflek­tieren.
So sprechen wir dann grund­sätzlich von bei­spiels­weise einer 41-jäh­riger Münch­nerin oder einem 45-jäh­rigen Rosen­heimer, ohne darauf abzu­heben, was der eigentlich in seinem Pass stehen hat. 
Das ergibt alleine deshalb schon viel Sinn, weil München die Stadt in Deutschland mit dem größten Migra­ti­ons­anteil ist. Dabei gibt es jedoch ein großes Aber…
Das bezieht sich auf zwei Sach­ver­halte. Der eine ist der aus­län­dische durch­rei­sende Tat­ver­dächtige, der bei uns im Pres­se­be­richt behandelt wird und der andere ist die Kri­mi­na­lität durch Zuwan­derer. Und in diesem Fall nennen wir in München dann tat­sächlich auch den Herkunftsstaat.
Als der Münchner Poli­zei­pres­se­sprecher gefragt wird, warum das so gemacht wird, ant­wortet dieser u.a.:
Zwei Aspekte spielen dabei eine besondere Rolle: Nur wenige Sach­ver­halte unserer rund täglich 1000 Ein­sätze kommen grund­sätzlich in den Pres­se­be­richt der Polizei. Dafür muss ohnehin erst eine gewisse Rele­vanz­schwelle erreicht werden (…)
Fakt ist: Wir haben einen Anstieg in bestimmten Bereichen der Kri­mi­na­lität durch Zuwan­derer. Aber die betrof­fenen Delikts­felder haben zum größten Teil nichts mit den unter­schwel­ligen Angst­sze­narien zu tun und spielen sich häufig in recht unspek­ta­ku­lären Bereichen ab. Dieser Gene­ral­ver­dacht, dass der Staat ver­tuscht, weil bestimmte Infor­ma­tionen angeblich nicht genannt werden dürfen, kann man uns deshalb so nicht machen.
Das Online-Medien-Magazin „Meedia“ gibt dann auch ganz brav zu, dass die Presse, im Gegensatz zur Polizei, in aller Regel eben nicht das Her­kunftsland der Täter nennt! Und fragt weiter, ob den Medien emp­fohlen werden sollte, Ross und Reiter zu nennen, um die Glaub­wür­digkeit  zu erhalten,
Marcus da Gloria Martins:
Unsere Rea­lität sieht so aus, dass wir jeden Tag um 11.30 Uhr eine Pres­se­runde haben. Sie können sich jetzt sicher sein, dass min­destens einer in der Runde bei einem Sach­verhalt, bei dem wir die Natio­na­lität nicht nennen, dann immer doch noch wissen will, woher der 45-jährige Rosen­heimer denn wirklich kommt – und das dann auch schreibt.
Nennen Sie dann die Natio­na­lität?, wird er weiter gefragt.
Wenn die Person oder der Tatort oder andere wichtige Infor­ma­tionen dadurch nicht iden­ti­fi­zierbar werden, sind wir dazu ver­pflichtet. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen: es gibt Medien, die sich in dieser Fra­ge­stellung an den Pres­se­kodex gebunden fühlen und andere, die das nicht in dem Maße tun.
Und dann stellt „Meedia“ die Kern­frage, die Deutsch­lands Gut­men­schen umtreibt:
Glauben Sie, dass das Ver­schweigen von Natio­na­li­täten durch die Medien, das gleich­zeitige Nennen durch die Polizei jedoch den Lügen­presse-Vor­würfen von Par­teien wie der AfD ver­stärken kann?
Martins:
Ich kann mir vor­stellen, dass das ein Argument ist, das genutzt wird. Da sind die Medien wahr­scheinlich immer wieder in der Pflicht, sich zu erklären.
Lassen Sie mich ein Gegen­bei­spiel bringen. Wir weisen seit 2016 in der poli­zei­lichen Kri­mi­nal­sta­tistik auch bun­desweit den Anteil der Kri­mi­na­lität durch Zuwan­derung aus. Dies dient auch der Mög­lichkeit, zu belegen, dass ein ver­mu­tetes Problem sich nicht mit der Rea­lität deckt. Nur dann wird man auch ernst genommen, auch wenn man sich gegen jene Kräfte ver­tei­digen muss, die andeuten, dass jeder Migrant ein poten­ti­eller Grup­pen­ver­ge­wal­tiger sei. Das sind die Angst­sze­narien, gegen die wir antreten müssen.
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Bei diesem Dialog zwi­schen Ver­tretern der Main­stream­presse und einem Ver­treter der Polizei sehen Sie, wie sehr Sie tat­sächlich von den Medien „getäuscht“ werden, wenn es um die Nennung der Täter­her­kunft bzw. Natio­na­lität geht! 
Und manchmal auch von der Polizei!
Nun legt der Bie­le­felder Inte­gra­ti­onsrat nach!
Dieser wirft der Bie­le­felder Polizei doch tat­sächlich vor, in ihren Fahn­dungs­auf­rufen Res­sen­ti­ments zu schüren, wenn darin von „süd­län­disch aus­se­henden“ Tätern die Rede ist.
Die Bezeichnung „süd­län­di­scher Typ“ werde „ohne Reflexion“ übernommen.
„Ver­mutlich ist hier kein Süd­länder aus Spanien, Por­tugal, Italien, Grie­chenland oder Süd­frank­reich gemeint – und erst recht kein Deut­scher mit schwarzen Haaren. Unserer Erfahrung nach wird mit der Bezeichnung Süd­länder eher ein Flüchtling, Türke oder Marok­kaner asso­ziiert und damit wird das Vor­urteil bestätigt, dass Kri­mi­nelle mit großer Wahr­schein­lichkeit grund­sätzlich aus diesen Regionen stammen.“
Und weiter:
Bestimmte Bevöl­ke­rungs­gruppen würden mit dieser Bezeichnung folglich unter Gene­ral­ver­dacht gestellt. Das sei das Prinzip „Racial Pro­filing“. Racial Pro­filing ist eine Form des insti­tu­tio­nellen Ras­sismus und beschreibt die dis­kri­mi­nie­rende Ver­wendung von Zuschrei­bungen wie eth­nische Zuge­hö­rigkeit, phä­no­ty­pische Merkmale, nationale Her­kunft als Aus­wahl­kri­terium für poli­zei­liche Maß­nahmen, bei­spiels­weise bei Kon­trollen, Über­wa­chungen und Straf­er­mitt­lungen ohne kon­kretes Indiz.

Der Inte­gra­ti­onsrat fordert nun einen „sen­si­bleren Umgang“ mit Per­so­nen­be­schrei­bungen. Aber noch besser:

Den völ­ligen Ver­zicht auf Pres­se­mel­dungen und Aus­sagen gegenüber den Medien, die eine Ver­bindung her­stellen zwi­schen der eth­ni­schen Her­kunft, Staats­an­ge­hö­rigkeit, Haut­farbe oder Religion einer­seits und kri­mi­nellem Ver­halten andererseits.

Kon­krete Per­so­nen­be­schrei­bungen sollen ver­wendet werden.

Die Bie­le­felder Polizei reagierte umgehend. 

In einer Fahndung wird erstmals von einem „euro­päi­schen“ Aus­sehens gesprochen.

Auch soll der Täter akzent­freies Deutsch gesprochen haben. Die weib­liche Täterin wird als „ver­mutlich deutsch“ beschrieben.

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So bescheuert ist Poli­tical Cor­rectness: Aus­ge­raubt von „Bär­tigen“ mit „bräun­lichem Hauttyp“


Dieser Beitrag von Guido Grandt wurde erst­ver­öf­fenlich auf dem Blog des autors www.guido-grandt.de