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Asyl­grund: “Bin Massenmörder”

Der Fach­kräf­te­mangel in Deutschland hat offenbar große Anzie­hungs­kraft auf Hoch­qua­li­fi­zierte aus allen mög­lichen Ländern. Immer mehr Schutz­su­chende führen als Grund und „Referenz“ für ihren Antrag pro­funde Erfah­rungen und Aus­bil­dungen als Mas­sen­mörder, Fol­terer, Selbst­mord­at­ten­täter, Ter­rorist, Auf­trags­killer, Dro­gen­händler, Ver­ge­wal­tiger usw. an. Da ihnen in ihrem Hei­matland die Todes­strafe für ihre Bes­tia­li­täten drohe, müsse man ihnen Asyl gewähren.
Es ist in der Tat so, dass auch Ver­brecher, denen im Hei­matland für ihre Taten die Todes­strafe droht, nicht wieder zurück dorthin abge­schoben werden dürfen. Da man in zivi­li­sierten Ländern so etwas wie eine Todes­strafe zu Recht ablehnt, hat das schon seinen Grund. Die Achtung vor der Unver­letz­lichkeit des Rechtes auf Leben ist eine hohe, zivi­li­sa­to­rische Errun­gen­schaft. Ande­rer­seits muss auch das Recht auf Leben der Men­schen im Auf­nah­meland gewahrt bleiben, und Tau­sende von Mas­sen­mördern & Co. hier herein und frei her­um­laufen zu lassen bedeutet (wie ja schon hun­dertfach geschehen), den Tod nicht weniger, eigener Bürger in Kauf zu nehmen, was auch nicht Sinn der Mensch­lichkeit sein kann.
Wenn man also jemanden vor sich hat, der frei­mütig gesteht, dass er ein grau­samer Schwerst­ver­brecher ist, ist der­jenige unver­züglich in Unter­su­chungshaft zu nehmen. Dann kann man ja nach­for­schen, wer er ist, und ob ihm tat­sächlich die Todes­strafe droht. Sollte er nicht abge­schoben werden können, weil es sich tat­sächlich so verhält, muss ent­weder in Deutschland in Haft bleiben, oder darf aus Deutschland (nach Abgabe seiner Fin­ger­ab­drücke und Irisscan) aus­reisen und nie wieder her­ein­ge­lassen werden.
Der Ver­dacht liegt nahe, dass wahr­scheinlich ein Gutteil der Im-Hei­matland-von-der-Todes­strafe-Bedrohten die behaup­teten Taten gar nicht begangen hat, sondern den groß­ar­tigen Trick kennt und eine ent­spre­chende Story zurecht­zimmert. Würde deut­sches Recht und Gesetz ange­wendet, müsste der behauptete Sach­verhalt geprüft werden. Stellen sich die Angaben als falsch heraus, kann das emp­findlich bestraft werden und der Täter wird muss des Landes ver­wiesen werden.
Es wird den werten Leser kaum über­ra­schen, dass weder das eine noch das andere geschieht, noch der „geständige Schwer­ver­brecher“ hier für seine Taten ver­ur­teilt wird. Statt inhaf­tiert zu werden, kommen solche Leute in offene Unter­brin­gungs­ein­rich­tungen, laufen völlig frei herum und erhalten recht groß­zügige Sozialleistungen.
Einer­seits wird diesen Men­schen voller Anteil­nahme zuge­standen, dass sie trau­ma­ti­siert und abge­stumpft seien und durch das Erlebte psy­chisch schwerst belastet. Wenn man aber schon weiß, dass man es mit einem schwer geschä­digten Men­schen zu tun hat, dessen Hand­lungen kaum vor­her­sehbar sind und der keine Hem­mungen mehr hat, Gewalt bis zum Äußersten anzu­wenden, muss man auch ent­spre­chend mit so jemandem umgehen. Es muss sicher­ge­stellt werden, dass er nicht, wie ein Wolf unter Schafen, für die nor­malen deut­schen Bürger zur Gefahr wird. Auch das geschieht nicht.
 

 
Das zeigt jeden­falls ein Bericht der BILD, der – zum Teil mit Akten­zeichen (siehe Abbildung) — ein paar dieser netten Jungs beschreibt. Da ist der 40-fache Mas­sen­mörder aus Ghana, da ist ein Ban­gla­deshi, der wegen mehr­fachen Mordes zu 85 Jahren Haft ver­ur­teilt ist. Ein rus­si­scher Auf­rags­killer aus Dagestan genießt Schutz vor Abschiebung, weil er mit waha­bi­ti­schen Mördern zusammen den Innen­mi­nister Dage­stans umbrachte. Ein mili­tanter Ter­rorist aus Liberia bekam einen posi­tiven Asyl­be­scheid, weil er  viele Men­schen bei „Kampf­hand­lungen“ getötet, aber auch viele hin­ge­richtet hat. Ein alge­ri­scher Dro­gen­händler erhält sub­si­diären Schutz, weil er in Algerien ver­folgt wird. Er darf hier frei her­um­laufen und wird wahr­scheinlich als Fach­kraft für den Ein­zel­handel mit nicht rezept­freien Rausch­mitteln hier eine neue Kar­riere starten, unbe­helligt von ernst­hafter Ver­folgung. Ein Türke, gegen den in der Türkei 85 lau­fende Straf­ver­fahren samt einem inter­na­tio­nalen Haft­befehl vor­liegen, sucht eben­falls Schutz in Deutschland und hat auch gute Chancen, weil tür­kische Gefäng­nisse nicht so schön sind.
Einen Fall nahm die AfD zum Anlass, den Irrsinn einmal öffentlich zu machen: Der Jor­danier Mohamed Abu Dhess plante 2004 drei Ter­ror­an­schläge in Deutschland. Da die Fahnder der Polizei auf seiner Spur waren und sein Telefon abhörten, erfuhren sie davon und konnten die Mas­saker ver­hindern. Zwei Lokale in Düs­seldorf und das jüdische Gemein­de­zentrum waren die Anschlags­ziele. Wer weiß, wie viele Men­schen heute noch gesund her­um­laufen und gar nicht ahnen, dass sie um ein Haar als zer­fetzte Leichen auf Tat­ort­fotos in den Akten der Staats­an­walt­schaft geendet wären. Der Herr Abu Dhess wurde zu sechs Jahren Haft ver­ur­teilt und muss sich heute regel­mäßig bei der Polizei melden. Abge­schoben werden kann er nicht, denn in Jor­danien droht ihm angeblich Folter. Außerdem fehlen seine Papiere.
Wahr­scheinlich würde er diese, wie auch der ira­kische Mörder von Susanna, wun­der­ba­rer­weise wie­der­finden und unge­hindert ins schöne Jor­danien aus­reisen, würde ihm hier in Deutschland wirklich ernst­zu­neh­mendes Ungemach drohen.