Der Fachkräftemangel in Deutschland hat offenbar große Anziehungskraft auf Hochqualifizierte aus allen möglichen Ländern. Immer mehr Schutzsuchende führen als Grund und „Referenz“ für ihren Antrag profunde Erfahrungen und Ausbildungen als Massenmörder, Folterer, Selbstmordattentäter, Terrorist, Auftragskiller, Drogenhändler, Vergewaltiger usw. an. Da ihnen in ihrem Heimatland die Todesstrafe für ihre Bestialitäten drohe, müsse man ihnen Asyl gewähren.
Es ist in der Tat so, dass auch Verbrecher, denen im Heimatland für ihre Taten die Todesstrafe droht, nicht wieder zurück dorthin abgeschoben werden dürfen. Da man in zivilisierten Ländern so etwas wie eine Todesstrafe zu Recht ablehnt, hat das schon seinen Grund. Die Achtung vor der Unverletzlichkeit des Rechtes auf Leben ist eine hohe, zivilisatorische Errungenschaft. Andererseits muss auch das Recht auf Leben der Menschen im Aufnahmeland gewahrt bleiben, und Tausende von Massenmördern & Co. hier herein und frei herumlaufen zu lassen bedeutet (wie ja schon hundertfach geschehen), den Tod nicht weniger, eigener Bürger in Kauf zu nehmen, was auch nicht Sinn der Menschlichkeit sein kann.
Wenn man also jemanden vor sich hat, der freimütig gesteht, dass er ein grausamer Schwerstverbrecher ist, ist derjenige unverzüglich in Untersuchungshaft zu nehmen. Dann kann man ja nachforschen, wer er ist, und ob ihm tatsächlich die Todesstrafe droht. Sollte er nicht abgeschoben werden können, weil es sich tatsächlich so verhält, muss entweder in Deutschland in Haft bleiben, oder darf aus Deutschland (nach Abgabe seiner Fingerabdrücke und Irisscan) ausreisen und nie wieder hereingelassen werden.
Der Verdacht liegt nahe, dass wahrscheinlich ein Gutteil der Im-Heimatland-von-der-Todesstrafe-Bedrohten die behaupteten Taten gar nicht begangen hat, sondern den großartigen Trick kennt und eine entsprechende Story zurechtzimmert. Würde deutsches Recht und Gesetz angewendet, müsste der behauptete Sachverhalt geprüft werden. Stellen sich die Angaben als falsch heraus, kann das empfindlich bestraft werden und der Täter wird muss des Landes verwiesen werden.
Es wird den werten Leser kaum überraschen, dass weder das eine noch das andere geschieht, noch der „geständige Schwerverbrecher“ hier für seine Taten verurteilt wird. Statt inhaftiert zu werden, kommen solche Leute in offene Unterbringungseinrichtungen, laufen völlig frei herum und erhalten recht großzügige Sozialleistungen.
Einerseits wird diesen Menschen voller Anteilnahme zugestanden, dass sie traumatisiert und abgestumpft seien und durch das Erlebte psychisch schwerst belastet. Wenn man aber schon weiß, dass man es mit einem schwer geschädigten Menschen zu tun hat, dessen Handlungen kaum vorhersehbar sind und der keine Hemmungen mehr hat, Gewalt bis zum Äußersten anzuwenden, muss man auch entsprechend mit so jemandem umgehen. Es muss sichergestellt werden, dass er nicht, wie ein Wolf unter Schafen, für die normalen deutschen Bürger zur Gefahr wird. Auch das geschieht nicht.
Das zeigt jedenfalls ein Bericht der BILD, der – zum Teil mit Aktenzeichen (siehe Abbildung) — ein paar dieser netten Jungs beschreibt. Da ist der 40-fache Massenmörder aus Ghana, da ist ein Bangladeshi, der wegen mehrfachen Mordes zu 85 Jahren Haft verurteilt ist. Ein russischer Aufragskiller aus Dagestan genießt Schutz vor Abschiebung, weil er mit wahabitischen Mördern zusammen den Innenminister Dagestans umbrachte. Ein militanter Terrorist aus Liberia bekam einen positiven Asylbescheid, weil er viele Menschen bei „Kampfhandlungen“ getötet, aber auch viele hingerichtet hat. Ein algerischer Drogenhändler erhält subsidiären Schutz, weil er in Algerien verfolgt wird. Er darf hier frei herumlaufen und wird wahrscheinlich als Fachkraft für den Einzelhandel mit nicht rezeptfreien Rauschmitteln hier eine neue Karriere starten, unbehelligt von ernsthafter Verfolgung. Ein Türke, gegen den in der Türkei 85 laufende Strafverfahren samt einem internationalen Haftbefehl vorliegen, sucht ebenfalls Schutz in Deutschland und hat auch gute Chancen, weil türkische Gefängnisse nicht so schön sind.
Einen Fall nahm die AfD zum Anlass, den Irrsinn einmal öffentlich zu machen: Der Jordanier Mohamed Abu Dhess plante 2004 drei Terroranschläge in Deutschland. Da die Fahnder der Polizei auf seiner Spur waren und sein Telefon abhörten, erfuhren sie davon und konnten die Massaker verhindern. Zwei Lokale in Düsseldorf und das jüdische Gemeindezentrum waren die Anschlagsziele. Wer weiß, wie viele Menschen heute noch gesund herumlaufen und gar nicht ahnen, dass sie um ein Haar als zerfetzte Leichen auf Tatortfotos in den Akten der Staatsanwaltschaft geendet wären. Der Herr Abu Dhess wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt und muss sich heute regelmäßig bei der Polizei melden. Abgeschoben werden kann er nicht, denn in Jordanien droht ihm angeblich Folter. Außerdem fehlen seine Papiere.
Wahrscheinlich würde er diese, wie auch der irakische Mörder von Susanna, wunderbarerweise wiederfinden und ungehindert ins schöne Jordanien ausreisen, würde ihm hier in Deutschland wirklich ernstzunehmendes Ungemach drohen.
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