Herr­schaft als Frie­dens­projekt? Die Ent­zau­berung einer Legitimierungslegende

Eine Analyse von Prof. Dr. Rolf W. Puster
1. Demo­kratie als Herrschaftsform
Wenn man über Demo­kratie – wie weithin üblich – als eine Herr­schaftsform, nämlich als Herr­schaft des Volkes, räso­niert, dann spinnt man eine Geschichte fort, deren erster Teil uns erzählt, weshalb es Herr­schaft über­haupt geben muss. Dieser erste Teil gilt als wohl­be­kannt, und man widmet ihm deshalb nur noch selten kri­tische Aufmerksamkeit.
Trotzdem – oder viel­leicht gerade deshalb – wird die These, dass ein gedeih­liches mensch­liches Zusam­men­leben ohne Herr­schaft nicht möglich sei, kaum in Frage gestellt. Das liegt zwei­fellos an der Rezeption der poli­ti­schen Schriften des eng­li­schen Phi­lo­sophen Thomas Hobbes (1588–1679).
2. Das Stan­dard­nar­rativ des Etatismus
Hobbes wird das Ver­dienst zuge­schrieben, die Unum­gäng­lichkeit von Herr­schaft mit unab­weis­baren Argu­menten dar­getan zu haben. Unab­weisbar deshalb, weil sie auf einem Men­schenbild und einer Sicht der Welt basieren, die etwas unmit­telbar Ein­leuch­tendes haben: Der Mensch ist ein auf Selbst­er­haltung bedachter Egoist, und die Welt ist kein Schlaraffenland.
Kom­bi­niert man nun, wie es die Phan­tasie von Hobbes getan hat, eine von Knappheit gekenn­zeichnete Welt mit Akteuren, deren Ego­ismus sich unge­hemmt aus­leben kann, so blickt man auf jenen berüch­tigten Natur­zu­stand, den die Betei­ligten als einen «Krieg aller gegen alle» erleben. Er ist ein Hor­ror­sze­nario, in welchem «der Mensch dem Men­schen ein Wolf» wird, weil nichts und niemand dafür sorgt, dass die Kon­kurrenz um knappe Güter nicht in feind­selig aus­ge­tragene Kon­flikte umschlägt. Fügt man dem die Hobbes’sche Beob­achtung hinzu, dass selbst der Stärkste nicht davor gefeit ist, Opfer listig agie­render Schwäch­linge zu werden, so scheint die Dia­gnose unent­rinnbar, dass kein Natur­zu­stands­be­wohner seines Lebens, der Unver­sehrtheit seines Leibes und der Früchte seiner Arbeit jemals sicher sein kann.
Ob ein derart krie­ge­ri­scher Natur­zu­stand tat­sächlich exis­tiert hat oder ob er bloss die Kopf­geburt eines zur Paranoia nei­genden Phi­lo­sophen ist, gilt als Frage von min­derer Wich­tigkeit. Die Schil­derung eines Zustands, in dem sich jeder Ein­zelne schutzlos von lauter poten­ti­ellen Dieben und Mördern umringt sieht, hat ihre Sug­ges­tiv­kraft auch heute noch nicht ein­gebüßt; und selbst wenn man sie für eine Fiktion hält, billigt man ihr genügend Rea­li­täts­gehalt zu, um sie als Fun­dament der Herr­schafts­le­gi­ti­mierung anzuerkennen.
Als Errun­gen­schaft von Hobbes rühmt man den Weg, den er aus dem Natur­zu­stand gewiesen hat: Alle Betei­ligten wil­ligen unter der Bedingung der Wech­sel­sei­tigkeit ein, Kon­flikte künftig nicht mehr unfriedlich aus­zu­tragen; in eins mit dieser förm­lichen Über­ein­kunft schaffen sie eine Herr­schafts­in­stanz, die von ihnen auto­ri­siert wird, durch geeignete Gesetze und Erzwin­gungs­me­cha­nismen den Krieg aller gegen alle zu beenden und ein fried­liches Zusam­men­leben zu gewähr­leisten. Durch den all­sei­tigen Ver­zicht auf indi­vi­duelle Gewalt­an­wendung wächst der Herr­schafts­in­stanz ein Gewalt­mo­nopol zu, das mächtig genug ist, jeden Wider­stand gegen sein Wirken zu brechen.
In diesen Hobbes’schen Über­le­gungen hat man einen «Staats­beweis» sehen wollen: Weil schran­kenlose Freiheit ein Übel sei, das Leib, Leben, Hab und Gut größten Gefahren aus­setze, sei die Errichtung staat­licher Herr­schaft unum­gänglich, um diese Gefahren zu bannen. Erst als die Natur­zu­stands­be­wohner erkannt hätten, dass ihre Nöte von einem Übermaß an Freiheit her­rührten, seien sie zu jenem teil­weisen Frei­heits­ver­zicht bereit gewesen, und sie hätten dafür im Tausch Frieden und Sicherheit unter dem Schirm staat­licher Herr­schaft erhalten. 
Aus dieser Hobbes-Inter­pre­tation wurde das Stan­dard­nar­rativ des Eta­tismus. Es malt uns Freiheit ten­den­ziell als ver­gif­teten Apfel, dessen Genuss in die Hölle des Natur­zu­stands führt, und will uns dadurch das Joch der Herr­schaft leicht erscheinen lassen.
Unter den Vor­zeichen dieses Nar­rativs stellt sich die Demo­kratie als ein Mittel dar, eines Fol­ge­pro­blems Herr zu werden, das aus der Über­windung des Kriegs aller gegen alle resul­tiert. Denn zur Aus­übung seiner Herr­schaft muss der Staat bzw. seine Regierung über jeden Wider­stand bre­chende Macht­mittel ver­fügen. Durch sol­cherart aus­ge­stattete Regie­rungen können sich die Beherrschten aller­dings ähnlich bedroht sehen wie durch den Natur­zu­stand. Um dem vor­zu­beugen, erfand man ver­schiedene Vor­keh­rungen, von denen (neben der auf Locke und Mon­tes­quieu zurück­ge­führten Gewal­ten­teilung) demo­kra­tische, auf der Mehr­heits­regel basie­rende Ent­schei­dungs­ver­fahren besondere Wirk­samkeit ver­sprechen, nicht zuletzt deshalb, weil sie die Abwahl von Regie­rungen einschließen.
Diese – auch his­to­risch beleg­baren – Vorzüge der Demo­kratie sagen jedoch nichts darüber, ob das oben genannte Fol­ge­problem über­haupt hätte ent­stehen müssen, ob also die Eta­blierung von staat­licher Herr­schaft wirklich so unum­gänglich ist, wie es das Stan­dard­nar­rativ suggeriert.
3. Die Legende vom Übermaß an Freiheit im Naturzustand
Das Stan­dard­nar­rativ des Eta­tismus enthält, wie wir sehen werden, schwer­wie­gende gedank­liche Fehler. Einige von ihnen mögen schon bei Hobbes angelegt sein; die meisten und gröbsten gehen jedoch auf das Konto von eta­tis­tisch vor­ein­ge­nom­menen Interpreten.
Undurch­dacht ist zunächst die Vor­stellung, Freiheit könne im Übermaß vor­handen sein und bedürfe einer unter dem Maximum blei­benden Dosierung, um sozi­al­ver­träglich zu sein. Das Feh­ler­hafte dieser Vor­stellung wird sichtbar, wenn man sich klar­macht, dass Tun und Handeln ganz ver­schiedene Dinge sind und dass sich unsere Wert­schätzung der Freiheit nur ver­ständlich machen lässt, wenn wir sie als etwas ver­stehen, das sich auf unser Handeln und nicht auf unser Tun bezieht.
Alles Handeln schließt ein Tun ein; ohne etwas zu tun, kann man nicht handeln. Allem Handeln ist es aber wesentlich, auf die Ver­wirk­li­chung eines Wollens zu zielen: Wir handeln, weil wir etwas wollen. Und um das zu rea­li­sieren, was wir wollen, tun wir etwas. Unser Tun besteht in der Ergreifung der­je­nigen Mittel, die wir zur Ver­wirk­li­chung unserer gewollten Ziele für tauglich halten. Von solchem Tun von anderen abge­halten zu werden, grämt uns nicht deshalb, weil uns an diesem Tun um seiner selbst willen etwas läge, sondern deshalb, weil wir damit die Ver­wirk­li­chung unseres gewollten Ziels ver­eitelt sehen: Nicht weil wir so gerne Wand­farbe kaufen, nehmen wir es anderen übel, wenn sie uns am Kauf von Wand­farbe hindern, sondern weil sie uns dadurch davon abhalten, unsere Zim­mer­wände so zu färben, wie wir es wollen.
Warum ist dieser subtile und unscheinbare Unter­schied zwi­schen Tun und Handeln so wichtig? Nun, eine Welt, in der jeder alles tun kann, ist eine Welt, in der Akteure mise­rable Aus­sichten auf Hand­lungs­erfolg haben, da in dieser Welt auch solches Tun keine Beschränkung erfährt, das die Hand­lungs­er­folge anderer ver­eitelt. Im Natur­zu­stand sieht sich deshalb jeder Akteur ständig in der Gefahr, durch das Agieren anderer um die erstrebten Früchte des eigenen Tuns gebracht zu werden.
Hobbes’ Dictum, dass jeder jedem ein Wolf ist, hat mithin nicht nur eine blut­rünstige Lesart, sondern muss auch – und viel­leicht sogar haupt­sächlich – als Hinweis darauf gelesen werden, dass der Natur­zu­stand ein Ort der wech­sel­sei­tigen, Hand­lungs­er­folge ver­ei­telnden Zwangs­aus­übung ist. Einer Welt ein Übermaß an Freiheit zu attes­tieren, in der jeder jeden jederzeit davon abhalten kann, erfolg­reich zu handeln, wäre nach­gerade bizarr. Vielmehr ist das Gegenteil richtig. Akteure fliehen den Natur­zu­stand, weil er ihnen zu wenig, und nicht, weil er ihnen zu viel Freiheit bietet. Die Anschluss­frage nach dem «rich­tigen» Frei­heitsmaß führt zum zweiten Fehler des Standardnarrativs.
4. Anomie – das eigent­liche Defizit des Naturzustands
Der zweite Miss­griff des eta­tis­ti­schen Stan­dard­nar­rativs liegt darin, die Misere des Natur­zu­stands in seiner Anarchie zu sehen, im Fehlen von Herr­schaft. Damit wird das Problem vor­schnell so for­mu­liert, dass seine ver­meint­liche Lösung, die Eta­blierung einer Herr­schafts­in­stanz, unaus­weichlich und alter­na­tivlos wirkt.
Bei Lichte besehen trifft jedoch das Attribut der Herr­schafts­lo­sigkeit das Problem gar nicht, das die Natur­zu­stands­be­wohner mit ihrem Zustand haben. Es besteht nämlich, wie gesehen, in der (Hand­lungs­er­folge ver­ei­telnden) Unfried­lichkeit, mit der Kon­flikte gelöst werden. Nicht dass es zu Kon­flikten zwi­schen Akteuren kommt, die in Kon­kurrenz um knappe Güter stehen, ver­leidet ihnen den Natur­zu­stand, sondern die unge­hemmt aggressive Art und Weise, in der die Kon­flikte aus­ge­tragen werden.
Woran es also hapert, ist die all­seitige Befolgung von Regeln, deren Ein­haltung fried­liche Kon­flikt­lö­sungen gewähr­leistet. Nicht dass der Natur­zu­stand herr­schaftslos ist, ist das Problem, sondern dass er regellos ist – nicht Anarchie ist das Problem, sondern Anomie. Zur Lösung des Pro­blems bedarf es ein­leuch­ten­der­weise einer Instanz, die den für frie­dens­si­chernd gehal­tenen Regeln Geltung ver­schafft. Die Aufgabe dieser Instanz besteht darin, für ihre Auf­trag­geber, die frie­dens­ge­willten Natur­zu­stands­be­wohner, eine Dienst­leistung zu erbringen, nicht jedoch darin, über sie zu herrschen.
Dass die Erfüllung der frag­lichen Aufgabe der Ver­fügung über Zwangs­mittel bedarf, ändert nichts an ihrem die­nenden Cha­rakter: Auch ein Sicher­heits­dienst «herrscht» nicht über die­je­nigen, die sich von ihm schützen lassen; und er würde auch dann nicht über sie herr­schen, wenn er auf­trags­gemäß gegen einen seiner Auf­trag­geber vor­gehen müsste, der die anderen gefährdet. Nichts spricht dafür, die spe­zi­fische Aufgabe der Regel­durch­setzung so unspe­zi­fisch zu beschreiben, dass ihre Lösung in der Schaffung einer Herr­schafts­in­stanz mit unklaren Zustän­dig­keiten und über­di­men­sio­nierten Befug­nissen bestehen müsste[1].
5. Das Frie­dens­projekt der Regeldurchsetzung
Eine kaum zu über­schät­zende Leistung von Hobbes besteht darin, den Punkt gefunden zu haben, in dem die Inter­essen aller des Natur­zu­stands über­drüs­sigen Akteure kon­ver­gieren, und zwar unab­hängig davon, was sie im Ein­zelnen an (womöglich unver­ein­baren) Zielen ver­folgen: Alle wollen solche Regeln in Kraft sehen, die in ihren Augen für eine fried­liche soziale Koexistenz uner­lässlich sind.
Von einem der­ar­tigen Frie­dens­projekt gilt zwei­erlei: 1. Es gelingt nur dann, wenn alle Betei­ligten auch bereit sind, sich selbst dem frag­lichen Regel­ka­talog zu unter­werfen. Die Echtheit dieser Bereit­schaft zeigt sich in der Bereit­schaft zur Eta­blierung und zur Hin­nahme von Sank­tionen, die man über­ein­stimmend für nötig hält, um die Ein­haltung der Regeln tat­sächlich durch­zu­setzen und not­falls zu erzwingen. 2. In Geltung gesetzt werden nur solche Regeln, denen aus­nahmslos jeder zustimmt. 
Zur Durch­setzung des Regel­ka­talogs bedarf es zwar einer Macht­in­stanz. Doch dieser Instanz wird ihre Macht zu keinem anderen Zweck ver­liehen als eben zu dem der Durch­setzung jener Regeln. Ihr Mandat beruht einzig und allein auf der Ein­stim­migkeit hin­sichtlich der durch­zu­set­zenden Regeln und ist insofern kein dif­fuses und inhaltlich variables Mandat zu «herr­schen»[2].
Tat­sächlich vor­lie­gende Ein­stim­migkeit ist die ulti­mative Quelle aller Legi­ti­mität, die Regeln und ihre Durch­setzung über­haupt haben können. Darum ist die Durch­set­zungs­in­stanz in den Augen derer, die sie eta­bliert haben, nur solange legitim, als sie ihr Mandat nicht über­schreitet oder eigen­willig inter­pre­tiert. Sie ist ins­be­sondere nicht befugt, den einmal beschlos­senen Regel­ka­talog zu ver­ändern oder zu erweitern, wenn sie sich dafür nicht erneut auf ein­stimmige Zustimmung stützen kann.
6. Die legi­ti­ma­to­rische Impotenz des Standardnarrativs
Vom eta­tis­ti­schen Stan­dard­nar­rativ (in welchem Hobbes’sche Gedan­ken­gänge über­wiegend ent­stellt wei­ter­leben) führt kein theo­re­tisch akzep­tabler Weg zur Legi­ti­mation von Herr­schaft. Ein solcher Legi­ti­ma­ti­ons­versuch kann nicht gelingen, da ihm (wie gesehen) zwei gra­vie­rende Fehler ein­wohnen: 1. Der Fehler, Freiheit derart miss­zu­ver­stehen, dass der Natur­zu­stand, dessen Bewohner sich ständig durch Zwang gegen­seitig daran hindern, Hand­lungs­er­folge ein­zu­heimsen, als Zustand über­mäs­siger Freiheit cha­rak­te­ri­siert wird. 2. Der Fehler, auf­grund der man­gelnden Unter­scheidung von Anarchie und Anomie den neur­al­gi­schen Punkt zu ver­kennen, an dem der Natur­zu­stand krankt (nämlich die Abwe­senheit fried­licher Kon­flikt­bei­le­gungs­me­cha­nismen in Gestalt ein­mütig akzep­tierter Regeln), und infol­ge­dessen nach einer Instanz zu rufen, die die­je­nigen beherrscht, denen sie dienen sollte.
Das eta­tis­tische Stan­dard­nar­rativ vermag also keine Form der Herr­schaft zu legi­ti­mieren, weder nicht­de­mo­kra­tische noch demo­kra­tische. Mehr noch: es vermag auch das nicht zu legi­ti­mieren, worum es in der Demo­kratie ihrem Selbst­ver­ständnis nach inhaltlich geht: die Politik. Sie ist ja die Domäne, um derent­willen um Macht gerungen wird, um die Macht nämlich, bestimmte Wert- und Ziel­vor­stel­lungen für die Gesamtheit aller Bürger ver­bindlich zu for­mu­lieren und mittels des staat­lichen Zwangs­ap­parats zu realisieren.
Wenn sich die Ziele der Politik der ein­hel­ligen Bil­ligung aller Bürger erfreuten, wäre es über­flüssig, im poli­ti­schen Kampf um Macht zu ringen. Der einzig unkon­tro­verse Kon­ver­genz­punkt aller Inter­essen ist – wie wir von Hobbes lernen konnten – die Fried­lichkeit des Zusam­men­lebens und der Kon­flikt­be­wäl­tigung. Alle übrigen Ziele, dar­unter die typisch poli­ti­schen Ziele, sind dagegen immer kon­trovers, und sie spiegeln dem­gemäß nur Par­tial­in­ter­essen wider. Die Zwangs­aus­übung demo­kra­ti­scher Instanzen kann sich daher zu ihrer Legi­ti­mation nicht darauf berufen, nur das durch­zu­setzen, was von allen Bürgern glei­cher­maßen gewollt wird. Und wo poli­tische Fragen durch Mehr­heits­be­schlüsse ent­schieden werden, geht dies nir­gends auf eine früher getroffene ein­stimmige Ent­scheidung aller Bürger zurück, Fragen dieser Art durch Mehr­heits­be­schlüsse zu entscheiden.
7. Aus­blick: Anarchie ohne Anomie
Ob Gemein­wesen ohne Politik und poli­tisch kon­ta­mi­nierte Herr­schaft und mithin auch ohne die Herr­schaftsform der Demo­kratie aus­kommen, das wird – his­to­risch erst­malig – in unseren Tagen erprobt: Betreiber von Pri­vat­städten[3] bieten Staats­dienst­leis­tungen an. Sie stellen Infra­struktur bereit und sorgen dafür, dass auf ihren Ter­ri­torien genau die­je­nigen Regeln des Zusam­men­lebens ein­ge­halten werden, von denen sich alle, die einer Pri­vat­stadt bei­treten und die ent­spre­chenden Ver­träge unter­zeichnen, in ein­mü­tiger Über­ein­stimmung eine fried­liche Koexistenz ver­sprechen. Man darf gespannt sein, wie sich das Produkt Anarchie ohne Anomie auf dem Markt behaupten wird.

Dieser Beitrag ist unter der Über­schrift „Wie unum­gänglich ist Herr­schaft?“ zuerst erschienen im libe­ralen Monats­ma­gazin „Schweizer Monat“ (Ausgabe 1056, Mai 2018), www.schweizermonat.ch dann auf der Seite des Ludwig von Mises Institut Deutschland.

[1] Die Behauptung, dass man Bürgern dienen könne, indem man über sie herrsche, ist nichts weiter als eine Aus­geburt ideo­lo­gi­scher Rabulistik.
[2] In dieser Ein­stim­migkeit mani­fes­tiert sich die fak­tische Wol­lens­kon­vergenz aller; sie kann daher auch nicht unter den Vor­behalt gestellt werden, ein «ver­nünf­tiges» Wollen zu sein, ein Wollen also, welches auf den nach­träg­lichen Beifall von Theo­re­tikern ange­wiesen ist.
[3] Vgl. www.freeprivatecities.com

Hier sehen Sie die Vor­träge von Pro­fessor Dr. Rolf W. Puster im Rahmen des Ludwig von Mises Seminar 2018 – „Die Öster­rei­chische Schule der Natio­nal­öko­nomie – von der Theorie in die Praxis“, 9./10. März 2018, Kronberg/Taunus.
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Pro­fessor Dr. Rolf W. Puster ist Pro­fessor für Phi­lo­sophie an der Uni­ver­sität Hamburg. Dort hat er zusammen mit seinem Kol­legen Dr. Michael Oliva Córdoba das „Theory of Freedom Research Project“ gegründet, auf dessen Agenda eine neu­artige, nämlich phi­lo­so­phische Erschließung des Werks von Ludwig von Mises einen her­aus­ra­genden Platz ein­nimmt. Diese – maß­geblich von Oliva Córdoba ent­wi­ckelte – „Ham­burger Deutung“ der Mises’schen Pra­xeo­logie ist in den letzten Jahren zu einer zen­tralen Inspi­ra­ti­ons­quelle für Pusters phi­lo­so­phische Arbeit geworden.