Beate Zschäpe im NSU-Prozess - Screenshot Youtube

NSU-Prozess: Zschäpe beteuert Unschuld

Die­Un­be­stech­lichen doku­men­tieren die in diesem Beitrag auf­ge­führten Aus­sagen von Beate Zschäpe kom­men­tarlos. Die wahren Hin­ter­gründe zum Prozess finden Sie in den Artikeln “NSU – Das Ende eines poli­ti­schen Schau­pro­zesses und seine wahren Hin­ter­gründe” sowie in “Es geht rund im NSU-Prozess” und aus­führlich und fak­ten­reich im Buch von Udo Schulze “NSU — Was die Öffent­lichkeit nicht wissen soll…”
München – In ihrem Schlusswort im NSU-Prozess hat Beate Zschäpe ihre Unschuld beteuert: „Bitte ver­ur­teilen Sie mich nicht stell­ver­tretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe“, appel­lierte die Haupt­an­ge­klagte an den Vor­sit­zenden Richter Manfred Götzl.
Sie habe keine Kenntnis gehabt, aus welchen Gründen ihre Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhn­hardt ihre Opfer aus­wählten. Beate Zschäpe wandte sich in ihrem Schlusswort auch an die Ange­hö­rigen der Getö­teten. Sie habe die „Not und Ver­zweiflung“ der Hin­ter­blie­benen der zehn NSU-Opfer sehen und spüren können. Sie könne ihnen aber nicht sagen, warum Mundlos und Böhn­hardt sie ermor­deten. Das wisse sie nicht.
Nach mehr als fünf Jahren steht der Prozess vor dem Ende. Das Ober­lan­des­ge­richt München plant für den 11. Juli die Urteils­ver­kündung. Neben Zschäpe sind vier weitere Männer als Mit­täter angeklagt.
Von der rechts­extremen Szene sagte sich Zschäpe in ihrem Schlusswort los. Solches Gedan­kengut habe für sie „gar keine Bedeutung“ mehr. Außerdem distan­zierte sie sich von Böhn­hardts und Mundlos‘ mut­maß­lichen Ver­brechen. Zschäpe bat den Richter, sie nicht als Mit­tä­terin an der Mord­serie zu verurteilen.
Mundlos und Böhn­hardt sollen in knapp 14 Jahren zehn Men­schen erschossen und zwei Spreng­stoff­an­schläge verübt haben. Die Staats­an­walt­schaft nimmt vor­wiegend Frem­denhass als Motiv an. Dies passt aller­dings nicht auf eine ermordete Poli­zistin in Heilbronn.
Lebens­lange Haft mit anschlie­ßender Siche­rungs­ver­wahrung fordert die Bun­des­an­walt­schaft für Zschäpe. Deren Ver­tei­diger halten sie dagegen für die Morde und Anschläge für unschuldig.
Unter­schiedlich sehen die Ver­tei­diger Zschäpes Schuld an den anderen Straf­taten: Ihre drei ursprüng­lichen Pflicht­ver­tei­diger halten lediglich eine Strafe für ein­fache Brand­stiftung für ange­bracht, ihre beiden Wunsch­ver­tei­diger höchstens zehn Jahre Gefängnis wegen Bei­hilfe bei zahl­reichen Über­fällen. (WS)
https://dieunbestechlichen.com/2018/04/nsu-das-ende-eines-politischen-schauprozesses-und-seine-wahren-hintergruende/
https://dieunbestechlichen.com/2018/05/es-geht-rund-im-nsu-prozess/


Quelle: Jou­Watch