DieUnbestechlichen dokumentieren die in diesem Beitrag aufgeführten Aussagen von Beate Zschäpe kommentarlos. Die wahren Hintergründe zum Prozess finden Sie in den Artikeln “NSU – Das Ende eines politischen Schauprozesses und seine wahren Hintergründe” sowie in “Es geht rund im NSU-Prozess” und ausführlich und faktenreich im Buch von Udo Schulze “NSU — Was die Öffentlichkeit nicht wissen soll…”
München – In ihrem Schlusswort im NSU-Prozess hat Beate Zschäpe ihre Unschuld beteuert: „Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe“, appellierte die Hauptangeklagte an den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl.
Sie habe keine Kenntnis gehabt, aus welchen Gründen ihre Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ihre Opfer auswählten. Beate Zschäpe wandte sich in ihrem Schlusswort auch an die Angehörigen der Getöteten. Sie habe die „Not und Verzweiflung“ der Hinterbliebenen der zehn NSU-Opfer sehen und spüren können. Sie könne ihnen aber nicht sagen, warum Mundlos und Böhnhardt sie ermordeten. Das wisse sie nicht.
Nach mehr als fünf Jahren steht der Prozess vor dem Ende. Das Oberlandesgericht München plant für den 11. Juli die Urteilsverkündung. Neben Zschäpe sind vier weitere Männer als Mittäter angeklagt.
Von der rechtsextremen Szene sagte sich Zschäpe in ihrem Schlusswort los. Solches Gedankengut habe für sie „gar keine Bedeutung“ mehr. Außerdem distanzierte sie sich von Böhnhardts und Mundlos‘ mutmaßlichen Verbrechen. Zschäpe bat den Richter, sie nicht als Mittäterin an der Mordserie zu verurteilen.
Mundlos und Böhnhardt sollen in knapp 14 Jahren zehn Menschen erschossen und zwei Sprengstoffanschläge verübt haben. Die Staatsanwaltschaft nimmt vorwiegend Fremdenhass als Motiv an. Dies passt allerdings nicht auf eine ermordete Polizistin in Heilbronn.
Lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung fordert die Bundesanwaltschaft für Zschäpe. Deren Verteidiger halten sie dagegen für die Morde und Anschläge für unschuldig.
Unterschiedlich sehen die Verteidiger Zschäpes Schuld an den anderen Straftaten: Ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger halten lediglich eine Strafe für einfache Brandstiftung für angebracht, ihre beiden Wunschverteidiger höchstens zehn Jahre Gefängnis wegen Beihilfe bei zahlreichen Überfällen. (WS)
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Quelle: JouWatch