Der Edward Snowden von Chemnitz: Darum habe ich den Haft­befehl geleaked

Erklärung zur Ver­öf­fent­li­chung des Haft­be­fehls wegen der Ermordung eines jungen Mannes in Chemnitz
Am heu­tigen Tag hat mich mein Mandant, Herr Daniel Zabel, auf­ge­sucht und mich gebeten, mit ihm gemeinsam die Kon­se­quenzen zu erörtern, die meinem Man­danten wegen der Ver­öf­fent­li­chung eines Fotos des Haft­be­fehls gegen den mut­maß­lichen Mörder von Chemnitz treffen.
Im Ergebnis hat mich mein Mandant gebeten, die anlie­gende Erklärung in seinem Namen zu veröffentlichen.
Ich bitte, von der anlie­genden Erklärung meines Man­danten Kenntnis zu nehmen. Ich weise darauf hin, dass mein Mandant über diese Erklärung hinaus keine Aus­künfte geben wird und sämt­licher Kontakt aus­schließlich über mein Büro erfolgen soll.
Frank Hannig (Rechtsanwalt/ Strafverteidiger):
hannig@hannig-rechtsanwaelte.de / Tel. +49 351 481870 / Mobil: +49 151 40440088
“Mein Name ist Daniel Zabel. Ich habe mich gemeinsam mit meinem Ver­tei­diger, Herrn Rechtswalt Hannig dazu ent­schlossen, mit der fol­genden Erklärung an die Öffent­lichkeit zu gehen:
Ich bin Jus­tiz­voll­zugs­be­amter und habe im Rahmen meiner Tätigkeit Kenntnis von dem Haft­befehl gegen einen der Tat­ver­däch­tigen des Tötungs­de­likts in Chemnitz an dem Herrn Daniel Hillig erhalten. Ich habe mich ent­schlossen, dieses Dokument, den voll­stän­digen Haft­befehl, zu foto­gra­fieren und der Öffent­lichkeit zur Ver­fügung zu stellen. Mir war dabei klar, dass ich damit Dienst­pflichten ver­letze und ich habe auch gewusst, dass ich dadurch mit hoher Wahr­schein­lichkeit meinen Job ver­lieren werde. Mir war aller­dings nicht klar, dass ich mich mit dem Ver­öf­fent­lichen dieses Doku­ments mög­li­cher­weise auch strafbar gemacht habe. Dies habe ich vor allem deshalb nicht geglaubt, weil spä­testens mit Eröffnung des Haupt­ver­fahrens die Ange­le­genheit ohnehin in einer öffent­lichen Ver­handlung statt­finden muss, und ich davon aus­ge­gangen bin, die Öffent­lichkeit früher oder später die Wahrheit ohnehin erfährt. Ich habe mich aus fol­genden Gründen dazu ent­schlossen, den Haft­befehl öffentlich zu machen und damit der Öffent­lichkeit ein für alle Mal zu zeigen, welche Tat nach vor­läu­figer Ansicht der Staats­an­walt­schaft in Chemnitz statt­ge­funden hat:
Ich möchte, dass die Öffent­lichkeit weiß, was geschehen ist. Ich möchte, dass die Spe­ku­la­tionen über einen mög­lichen Tat­ablauf ein Ende haben und ich möchte, dass die Medien nicht mehr die Hoheit haben, den tat­säch­lichen Tat­ablauf in Frage zu stellen, zu mani­pu­lieren oder auf einen ihnen jeweils genehme Art und Weise zu ver­drehen. Ich möchte, dass die gesamte Öffent­lichkeit aus­schließlich die zum heu­tigen Zeit­punkt bekannten harten Fakten kennt. Ich bin als Jus­tiz­voll­zugs­be­amter tag­täglich im Brenn­punkt eines Geschehens, dass es in unserem Land vor einigen Jahren in dieser Inten­sität und Weise nicht gegeben hat. Trotzdem beob­achte ich jeden Tag, dass die meisten Men­schen über die Ver­än­de­rungen in unserem Land belogen werden oder die Wahrheit nicht wahr­haben wollen. Zumindest im Hin­blick auf den Tot­schlag oder Mord von Chemnitz wollte ich aber nicht mehr Teil dieser schwei­genden Masse sein, sondern dafür sorgen, dass die Wahrheit, und aus­schließlich die Wahrheit ans Tages­licht kommt.
Dafür stehe ich.
Dies ist auch der Grund, warum ich mich hier öffentlich äußere. Die Kon­se­quenzen sind mir bewusst. Ich gebe zu, dass ich durchaus Angst habe, dass der Rechts­staat nicht mehr funk­tio­niert und ich trotz dieses öffent­lichen Geständ­nisses in Haft genommen werde. Dieses Risiko muss ich leider in Kauf nehmen. Ich ver­traue aber darauf, dass ich ein faires und rechts­staat­liches Ver­fahren kriege, auch wenn die Wahrheit, die ich ver­öf­fent­licht habe, manchen Men­schen in Deutschland nicht passen wird. Ich habe nicht die Absicht, etwas zu Ver­dunkeln oder zu Ver­tu­schen und ich habe nicht die Absicht zu fliehen. Ich stehe zu dem, was ich getan habe.
Für Rück­fragen wenden Sie sich bitte an meinen Verteidiger
Herrn Rechts­anwalt Hannig.
Hannig.Rechtsanwälte / Lock­witz­tal­straße 20 / 01259 Dresden hannig@hannig-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0351–481870.”


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